Allgemeine Geschäftsbedingungen HoneyTracks Game Analytics-Lösung



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen HoneyTracks Game Analytics-Lösung Durch die Unterzeichnung eines Softwaremietvertrages mit der HONEYTRACKS GMBH akzeptieren Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für HoneyTracks Game Analytics-Lösung gelten für alle HoneyTracks Game Analytics Varianten und Dienstleistungen, die von der HONEYTRACKS GMBH verfügbar sind. 2 Vertragsgegenstand 1. Die HoneyTracks GmbH erbringt für ihre Kunden Software-as-a-Service (SaaS) -Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Game Analytics. 2. Gegenstand des Vertrages ist o die Überlassung von Software der HONEYTRACKS GMBH zur Nutzung über das Internet als Software-as-a-Service und o die Speicherung von Tracking-Daten geliefert durch den Kunden auf den Servern der HONEYTRACKS GMBH. 3 Softwareüberlassung 1. Die HONEYTRACKS GMBH stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die jeweils gemietete Software über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet die HONEYTRACKS GMBH die Software auf Servern ein, die über das Internet für den Kunden erreichbar ist. 2. HONEYTRACKS beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist und die fehlerhaften Ergebnisse nicht durch unvollständige oder fehlerhafte Übermittlung durch den Kunden verursacht wurde. 3. Die HONEYTRACKS GMBH entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates verbessern. 4 Data-Hosting 1. Die HONEYTRACKS GMBH trägt dafür Sorge, dass die vom Kunden gesendeten Tracking-Daten gespeichert werden und trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust. Zu diesem Zweck führt die HONEYTRACKS GMBH kontinuierliche Backups durch. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz anderweitig zu verwenden einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. 3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung. Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. HoneyTracks GmbH Seite 1

5 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte 1. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags gewährt HONEYTRACKS GMBH Ihnen das nichtausschließliche, nichtübertragbare und widerrufliche Recht, auf die Dienstleistung zuzugreifen und diese zu verwenden, solange dies im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrags sowie der geltenden Lizenzbedingungen geschieht. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem Produkt, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht. 2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. 3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist. 4. Es steht dem Kunden frei, Vorschläge zur Verbesserung der Dienstleistung einzusenden. Damit bestätigen und erkennen Sie jedoch an, dass diese Vorschläge das Eigentum von HONEYTRACKS GMBH werden und dass HONEYTRACKS GMBH keiner Verpflichtung unterliegt, Sie für diese Vorschläge zu entschädigen. 5. Der Kunde bleibt in jedem Fall ausschließlicher Alleinberechtigter an den durch ihn gesendeten oder eingegebenen Daten ( Kundendaten ) und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Kundendaten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens der HONEYTRACKS GMBH besteht. Die Herausgabe der Kundendaten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. 6. Der Kunde erkennt an, dass HONEYTRACKS GMBH und deren Lizenzgeber alle Rechte besitzen an: (a) der Dienstleistung, (b) jeglicher HONEYTRACKS -Software, die in Verbindung mit der Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird, und (c) allen Grafiken, Logos, Marken und Handelsnamen, einschließlich Drittnamen und Produktnamen, die von HONEYTRACKS im Zusammenhang mit der Dienstleistung verwendet werden (im Folgenden die Marken ). Ungeachtet des Vorgenannten besitzen der Kunde oder ggf. die Bevollmächtigten bzw. Ihre jeweiligen Lizenzgeber sämtliche Rechte an den Grafiken, Logos, Marken und Handelsnamen, die vom Kunden oder ggf. den Bevollmächtigten in Verbindung mit der Dienstleistung verwendet werden. 6 Verfügbarkeit und Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit 6.1 Allgemeines 1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. 2. Ziel ist es, sich nach angemessenen Kräften zu bemühen, eine Verfügbarkeit der Dienstleistung von 99,9 %, gemessen auf monatlicher Basis, zu erzielen ( Verfügbarkeitsziel der Dienstleistung ). Die Verfügbarkeit der Dienstleistung wird als die Zeit definiert, in der die Dienstleistung bereit ist, Anfragen entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu beantworten, wobei (a) Planmäßige Wartung, (b) Vorfälle durch Kundenfehler und (c) Höhere Gewalt ausgeschlossen sind. Die Verfügbarkeit der Dienstleistung wird als Prozentsatz berechnet, indem die Zahl der Minuten, die die Dienstleistung während des betreffenden Monats zur Verfügung steht, durch die Gesamtzahl der Minuten in dem betreffenden Monat geteilt wird, wobei in allen Fällen Planmäßige Wartungen, Vorfälle durch Kundenfehler und Höhere Gewalt ausgenommen sind. HoneyTracks GmbH Seite 2

3. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS- Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00-18:00 Uhr (MEZ). Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt - erfolgt die Wartung binnen 4 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Die HONEYTRACKS GMBH wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig (8 Stunden) verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird die HONEYTRACKS GMBH den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E- Mail verständigen. 6.2 Höhere Gewalt 1. HoneyTracks GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. 2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Terrorismus, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. 3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen. 6.3 Vorfall durch Kundenfehler 1. Vorfall durch Kundenfehler wird definiert als die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung aufgrund Ihrer Anwendungen, Ihres Inhalts oder Ihrer Einrichtungen oder aufgrund der Handlungen oder Unterlassungen eines Nutzers der Dienstleistung. 7 Pflichten des Kunden 1. Im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Dienstleistung und ihrer Nutzung verpflichtet sich der Kunde: a) keine Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder sonstigen schädigenden Softwarecodes oder ähnlichen Dateien einzuführen, die den Betrieb eines Computers, das Eigentum oder die Informationen von Dritten schädigen können; b) die Dienstleistung nicht auf eine Art und Weise zu nutzen, die den HONEYTRACKS - Server oder das/die mit einem HONEYTRACKS -Server verbundene(n) Netzwerk(e) beschädigen, unbrauchbar machen, überlasten oder beeinträchtigen oder die Nutzung der Dienstleistung durch eine andere Partei und deren ungestörten Besitz behindern; c) nicht zu versuchen, sich durch Hacking, Passwort-Mining oder auf andere Art und Weise unerlaubten Zugang zu Leistungen, Materialien, anderen Konten, Computersystemen oder Netzwerken zu verschaffen, die mit einem HONEYTRACKS -Server oder der Dienstleistung in Verbindung stehen; 2. Der Kunde ist vollumfänglich verantwortlich für alle Geschäfte bzw. Geschäftsentscheidungen, die er basierend auf der HoneyTracks Game Analytics Lösung fällt. 3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. 4. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und rechtmäßige Lieferung seiner zur Nutzung der SaaS- Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. 5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Services geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. HoneyTracks GmbH Seite 3

6. Der Kunde ist verpflichtet sich Zugang zum Internet zu organisieren, um die HoneyTracks Game Analytics Services nutzen zu können. 8 Entgelt 1. Der Kunde verpflichtet sich, den für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt zu bezahlen. 2. Die HONEYTRACKS GMBH wird dem Kunden eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen gemäß 1333 Abs 2 ABGB (8% über dem Basiszinssatz) vereinbart. 3. Die HONEYTRACKS GMBH ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. 9 Gewährleistung/Haftung 1. Die HONEYTRACKS GMBH garantiert für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS Dienste im Rahmen von Kapitel 6 dargelegt und Kapitel 10 einschränkt. 2. Werden Leistungen der HONEYTRACKS GMBH von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. 3. Der Kunde verpflichtet sich, die HONEYTRACKS GMBH von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und der HONEYTRACKS GMBH die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. 4. Die HONEYTRACKS GMBH ist zur sofortigen Sperre des Systemzugangs und Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die HONEYTRACKS GMBH davon in Kenntnis setzen. Die HONEYTRACKS GMBH hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. 5. Schadensersatzansprüche gegen die HONEYTRACKS GMBH sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, HONEYTRACKS GMBH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die HONEYTRACKS GMBH nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch HONEYTRACKS GMBH verletzt wurde. Im Übrigen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als 600. 6. Schadenersatzansprüche gegen die HONEYTRACKS GMBH verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. 10 Geheimhaltung und Datenschutz HoneyTracks GmbH Seite 4

1. Die HoneyTracks Game Analytics Solution verarbeitet oder speichert keine personenbezogenen Daten gem. 11 BDSG. Es werden ausschließlich rein anonymisierte technische Tracking- Daten empfangen und gespeichert (letztes Oktett der IP-Adresse gelöscht, nur technische User- IDs in Verantwortung des Kunden), so dass die HONEYTRACKS GMBH keinerlei Rückschluss auf bestimmte Personen ziehen kann. 2. Die HONEYTRACKS GMBH verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der HONEYTRACKS GMBH als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die HONEYTRACKS GMBH verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe schriftlich um Zustimmung zu bitten. 3. Die HONEYTRACKS GMBH verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. 4. Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von HoneyTracks Game Analytics Lösung werden in Rechenzentren von Dritten betrieben. HONEYTRACKS GMBH kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen. 5. Die HONEYTRACKS GMBH kann personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter für ihre eigenen Geschäftszwecke verarbeiten, soweit dies notwendig ist für: a) die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen (Rechnungsstellung, Support oder andere Leistungen), oder b) die Analyse solcher Daten für statistische Zwecke (auch durch Unterauftragnehmer) oder c) die Verbesserung von HONEYTRACKS GMBH Produkten oder Services unter dem HoneyTracks Games Analytics Solution Vertrag. Für b) und c) wird die HONEYTRACKS GMBH Daten nur in anonymisierter Form verwenden. Der Kunde informiert seine Angestellten hiervon und stellt sicher, dass nur Angestellte, die dem zustimmen, Zugriff auf die HoneyTracks Game Analytics Solutions erhalten. 11 Testweise Nutzung der Dienstleistung. Dieser Abschnitt (Testweise Nutzung der Dienstleistung) gilt nur dann, wenn die Dienstleistung testweise erworben wird (kostenlose Testphase). 11.1 Testweise Nutzung. Zusätzlich zu den sonstigen Bedingungen dieses Vertrags ist bei Ihnen als Testnutzer der Dienstleistung das Recht zum Zugriff auf die Dienstleistung und zu Ihrer Nutzung so eingeschränkt, wie es entweder in der E-Mail von HONEYTRACKS GMBH, in der Ihr Recht zur Nutzung der Dienstleistung bestätigt wurde, oder auf den Webseiten zur testweisen Nutzung der Dienstleistung angegeben ist. Diese testweise überlassene Dienstleistung kann von HONEYTRACKS GMBH zu einem späteren Zeitpunkt - nach eigenem Ermessen von HONEYTRACKS GMBH - mit anderen Merkmalen, gegen Gebühr oder auch überhaupt nicht angeboten werden. Um eine gleichbleibende Qualität der Dienstleistung zu gewährleisten, behält sich HONEYTRACKS GMBH das Recht vor, den testweisen Zugriff auf die Dienstleistung, soweit erforderlich, vorübergehend zu sperren. 11.2 Kündigung der testweise überlassenen Dienstleistung. Ihr Recht, die Dienstleistung testweise zu nutzen, endet unmittelbar mit Ablauf der begrenzten Zeitdauer, die Ihnen beim Erwerb der Dienstleistung zum Testen eingeräumt wurde. Darüber hinaus behält sich HONEYTRACKS GMBH das Recht vor, nach eigenem Ermessen aus beliebigen HoneyTracks GmbH Seite 5

Gründen ohne vorherige Ankündigung die testweise Nutzung zu beenden, den Zugriff vorübergehend zu sperren oder Ihr Testkonto zu kündigen. Ihre Rechte sowie die Rechte von Teilnehmern für den Zugriff auf Inhalte, die in Ihrem Konto eingestellt und im Rahmen der Dienstleistung bearbeitet wurden, enden unmittelbar mit Kündigung ihres Rechts zur Nutzung der Dienstleistung. 12 Schlussbestimmung 1. Die HONEYTRACKS GMBH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen, vorausgesetzt, dass HoneyTracks GmbH den Kunden hierüber schriftlich informiert hat und vorausgesetzt, dass der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Benachrichtigung widersprochen hat. Dies beinhaltet unter anderem das Recht, das Markenzeichen oder die Logos des Kunden für diesen Zweck zu verwenden. 2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen in jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform; die Übersendung via Fax oder E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen (Salvatorische Klausel). 4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. 5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Die HONEYTRACKS GMBH behält sich jedoch das Recht vor, gegen den Kunden an seinem Gerichtsstand zu prozessieren. 6. Der HoneyTracks GameAnalytics Solution Vertrag stellt die vollständige und alleinige Vertragsvereinbarung zwischen HoneyTracks und dem Kunden dar und löst alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Verträge, Angebote und sonstige Kommunikation zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands ab. Der HoneyTracks GameAnalytics Solution Vertrag hat Vorrang gegenüber etwaigen zusätzlichen, kollidierenden oder widersprechenden Bedingungen, die gegebenenfalls auf Bestellungen oder anderen Dokumenten aufgeführt sind, die HoneyTracks vom Kunden erhält. Letzte Aktualisierung: September 2011 HoneyTracks GmbH Seite 6