ZUGFeRD: einheitlicher Standard für den elektronischen Rechnungsaustausch in Wirtschaft und Verwaltung

Ähnliche Dokumente
ZUGFeRD: ein Standard für den elektronischen Rechnungsaustausch. DFN-Tagung "Hochschulverwaltung", Münster, 15. Mai

Roadmap ZUGFeRD 2.0. AWV e. V. 1

Elektronische Rechnungen mit ZUGFeRD: weniger Kosten, mehr Effizienz!

ZUGFeRD Entwicklung und Auswirkung des EU Formats

Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte

ZUGFeRD 2.0 Entwicklung und Auswirkung des EU-Formats

ZUGFeRD 1.0 Erfahrungen in der Umsetzung

Stefan Engel-Flechsig Leiter FeRD

ZUGFeRD: Ein einheitliches Format für den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen und Verwaltung

Zehn Fragen zur erechnung aus steuerlicher Sicht

Das ZUGFeRD Datenformat 1.0 Die PDF/A-3 - Seite

Forum elektronische Rechnung Deutschland Plenumssitzung am 14. November Ergebnisse der gemeinsamen Taskforce Datenformate

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Elektronische Rechnung in der Praxis

Rechnungsaustausch in Deutschland im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Für alle, die beim elektronischen Rechnungsaustausch auf das richtige Pferd setzen, bietet Doxis4 das neue ZUGFeRD-Rechnungsformat!

Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien

ZUGFeRD in Deutschland und Europa Aktuelle Entwicklungen - Stefan Engel- Flechsig, Leiter FeRD

Steuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnungen Deutschland) für SAP

Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG

e-invoice Chancen und Risiken

Elektronische Rechnung mit ZUGFeRD. Stefan Engel-Flechsig Rechtsanwalt und Leiter FeRD

erechnung im Betrieb

ebilling 2013 Was bedeutet die neue EU-Regelung für den österreichischen Handel und Industrie?

ZUGFeRD elektronische Rechnung. Rede. Dr. Sabine Hepperle Leiterin der Mittelstandsabteilung des BMWis

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen

E(DI)-Rechnungen Kontrollverfahren statt Mustervereinbarung

Forum für elektronische Rechnungen (FeRD) Zielvorgaben und Wirkungszusammenhänge

Elektronische Rechnungen in der Umsetzung

ZUGFeRD erleichtert Rechnungsprozesse für KMU

Die elektronische Rechnung Teil 2: Verfahren der digitalen Übermittlung

Warum elektronische Rechnungen?

Anforderungen an die Einführung der elektronischen Rechnung aus Sicht des DIHK

Das ZUGFeRD-Format. Hinweise zu Korrekturen von Version ZUGFeRD 1.0 vom 25. Juni Corrigendum Version 1.0 Stand: 29.

FeRD Konferenz Die E-Rechnung in Industrie und Handel. Simone Sporing, Leiterin B2B Berlin,

Elektronische Rechnungen mit ZUGFeRD Einfach und effizient! IHK München, Stefan Engel- Flechsig Rechtsanwalt und Leiter FeRD

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Die erechnung in Wirtschaft und Verwaltung Berlin Stefan Engel-Flechsig Leiter FeRD

Grundlagen für die Annahme von elektronischen Rechnungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung gegenüber Unternehmen

Scan-Antrag (Leben/Kranken) Nur in der BT4all online Version Anleitung Nürnberg,

Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte

Mehr erledigen in weniger Zeit.

Willkommen bei crossinx. Prozessrevolution Die E-Rechnung verändert die behördliche Arbeitswelt

ZUGFeRD elektronische Rechnungen in Bestform

SelectLine Auftrag. ab Version Einrichtung und Anwendung ZUGFeRD

Die perfekte Einheit: eportal, erechnung und Rechnungsworkflow

Lieferanteninformationen - Import Eingangsrechnungen im ZUGFeRD Format

Scan-Antrag (Kranken) Nur in der BT4all online Version Anleitung Nürnberg,

Nutzenpotentiale von strukturierten E- Rechnungen aus Sicht der WKÖ Gerhard Laga, WKÖ, AK Leiter E-Billing AUSTRIAPRO

Die Elektronische Rechnung im Wandel. VOI DOME DMS Expo, Oktober O. Berndt. Copyright Seite 1

Umsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen

Installation der BT4all-App Betriebssystem Android. Anleitung Nürnberg,

Informationen zum Thema elektronische Rechnung im Rahmen der Einführung der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE)

Chance für Unternehmen Elektronische Rechnungen IHK Osnabrück, Stefan Engel-Flechsig Rechtsanwalt und Leiter FeRD

Your EDI Competence Center

PDF/A-3 als Basis für den elektronischen Rechnungsaustausch (ZUGFeRD) Willkommen zum Webinar!

DMS-Workshop für Hochschulen

Schleswig-Holstein Der echte Norden

E-Rechnung. zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Klaus Förderer Senior Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany AWV-Fachveranstaltung, Berlin 19.

Tagesordnung Uhr. Beginn der Fachausstellung Uhr. Eröffnung und Begrüßung: Landesvorsitzender Karl Bentele Uhr. Hauptreferat Teil 1

erechnung Umsetzungsstrategien der EU-Richtlinie

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH

swissdigin-forum Fallbeispiel: Hybrid-Rechnung für Betriebskosten-Rechnungen, Coop Simone Sporing, Leiterin B2B Olten,

E-Rechnung bezahlt werden muss trotzdem! 26. September 2016 Uwe Kaiser & Dana Zenker

Möglichkeiten der Unterschriftserfassung. Anleitung Nürnberg,

ID-Scan App. Anleitung zu ID Scan-App in Verbindung mit der BT4all App Version Nürnberg,

Signierte erechnung Jörn Bülow Vorstand Siller AG e-services it-solutions e-commerce

Vorgehensweise bei der Einführung elektronischer Rechnungen bei Sender und Empfänger

DirectInvoiceControl DE. e-invoice Chancen und Risiken

Connect.ZUGFeRD. Herzlich willkommen! Techno Summit 03. Juli Christian Bruzsa

Elektronische Eingangsrechnungen in der Praxis

FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung

Migration vom Papierdokument zum elektronischen Dokument am Beispiel der Geschäftsrechnung

Die E-Rechnung in der Automobilindustrie 4. FeRD-Konferenz, Berlin,

ZUGFeRD-Führer CeBIT 2013

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin

Ein Service der ekom21 KGRZ Hessen. Integrierter Rechnungsworkflow im Finanzwesen: newsystem ERÖFFNEN SIE GANZHEITLICHE LÖSUNGEN

Elektronische Rechnungen Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

Elektronische Rechnungsstellung

E-Rechnungen mit ZUGFeRD

Digitale Rechnungsverarbeitungsprozesse

Die elektronische Rechnung

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG

Die elektronische Rechnung als Chance: schnell, papierlos, sicher

NÜRNBERGER Firmenwagen-Rente

IT-Netzwerk IHK-Koblenz

Herbsttagung Vorsprung durch Wissen. Informationsveranstaltung am 2. November 2011 im Kastens Hotel Luisenhof Hannover

Die E-Rechnung in Deutschland und Europa, Wirtschaft und Verwaltung Praxiserfahrungen in vergleichender Perspektive Berlin, 18.5.

Fokus Vorsorge. Die Vorsorge-Schecks als Problemlöser in Unternehmen. HALLESCHE Krankenversicherung Kompetenzcenter Firmenkunden 2017

Der Regierungsentwurf für ein E-Rechnungs-Gesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Download / Hinweisblatt Planportal

Antragsformular elektronische Rechnung

e-rechungen Erstellung und Versand

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

NÜRNBERGER Kooperationsmodell

Transkript:

ZUGFeRD: einheitlicher Standard für den elektronischen Rechnungsaustausch in Wirtschaft und Verwaltung 1

Vorteile der elektronischen Rechnung Vermeidung von Kommunikationsverlusten: Daten können direkt in die Systeme eingespeist und verarbeitet werden. Effizienzgewinn durch Automatisierungsvorteil (keine manuelle Erfassung) kürzere Bearbeitungszeiten (kein Papierausdruck, keine Kuvertierung) ökologischer Aspekt: Bei der AUDI AG endet ein Baum pro Monat als Rechnung. Das sind über 2000 Rechnungen pro Arbeitstag. enorme Kostenersparnisse (kein Porto, geringere Bearbeitungskosten etc.) 2

Zahlen zur elektronischen Rechnung Zahlen belegen Effizienz: Reduzierung der Kosten einer Papierrechnung von 23, EUR auf 5,90 EUR für eine elektronische Rechnung vergleichbare Zahlen für öffentliche Verwaltung: Reduzierung von 25, EUR auf 7, EUR Hierzulande werden jährlich ca. 120 bis 140 Millionen Rechnungen mit der öffentlichen Verwaltung ausgetauscht. Einsparpotential in Deutschland von über zwei Milliarden Euro allein im öffentlichen Sektor Einsparpotential innerhalb der EU wird auf 243 Mrd. EUR geschätzt weitere, nicht monetäre Vorteile der erechnung, wie z.b. die höhere Qualität der Daten, aber auch der ökologische Aspekt der Nachhaltigkeit 3

Rechtlicher Hintergrund in Deutschland bislang strenge rechtliche Anforderungen: qualifizierte elektronische Signatur oder EDI Verfahren zum Nachweis der Authentizität der Herkunft (eindeutige Identifizierung des Absenders) und der Integrität des Inhalts (keine Veränderung der Daten) Vorgaben wurden in 2011 gelockert: Neufassung des 14 UStG => Wegfall der Signatur EDI Verfahren weiterhin möglich (ab ca. 150 Rechnungen pro Woche) Nachweis der Integrität und Authentizität durch innerbetriebliches Kontrollverfahren mit verlässlichem Prüfpfad Verfahren, das der Rechnungsempfänger zum Abgleich der Rechnung mit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt Kernfrage: Entspricht die Rechnung der erbrachten Leistung? rechtliche Grundlage: Umsatzsteuergesetz UStG 14 Ausstellung von Rechnungen (Vorsteuerabzug betrifft hauptsächlich Unternehmen) 4

Rechtlicher Hintergrund in Deutschland veränderte rechtliche Regelungen auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung: E Government Gesetz (Verpflichtung der elektronischen Erreichbarkeit von Behörden) und die europäische RiL über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen für beide Bereiche gelten die Vorgaben der EU Kommission aus dem Jahr 2010, dass Papier und elektronische Rechnungen gleichbehandelt werden müssen und dass bis 2020 die elektronische Rechnungsstellung die vorherrschende Fakturierungsmethode in Europa sein soll vor diesem Hintergrund wurde im FeRD ZUGFeRD erarbeitet ZUGFeRD: Datenmodell, bei dem die Rechnung im Sichtformat (PDF/A 3) versandt wird und dem automatisch die Rechnungsdaten als XML Datei angefügt und mit übertragen werden 5

FeRD Mitglieder AWV BITKOM VDA DATEV GS1 BMWi VeR BMI BdB BMF BKAmt Unis Leitung bei der AWV Verteilte Aufgaben Gemeinsames Ziel PDF/A DIHK VOI BDI ZDH GFaR ZVEI BDA BStB Grafikquelle: AWV e.v. 2013 GDV HdE VDMA 6

FeRD Vision Mit ZUGFeRD wollen wir erreichen, dass in wenigen Jahren strukturierte Rechnungsdaten in Wirtschaft und Verwaltung ausgetauscht werden. Erst dann lassen sich Effizienz- und Kostenvorteile sichern. 7

Durchgängige elektronische Verarbeitung Effizienz Rechnungsaustausch elektronisch Verarbeitungsprozess elektronisch Rechnungsaustausch per Papier Verarbeitungsprozess elektronisch (OCR oder manuelle Erfassung) Rechnungsaustausch per Papier Verarbeitungsprozess papierbasiert Reifegrad Grafikquelle: AWV e.v. 2014 8

Grundsätze des ZUGFeRD Datenmodells Es soll in Zukunft genauso einfach sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden wie Papierrechnungen. Der Austausch elektronischer Rechnungen muss für jeden Teilnehmer ohne vorherige Absprache möglich sein. Die Nutzung der strukturierten Daten durch den Rechnungsempfänger ist optional. Prozessoptimierung mittels Auswertung strukturierter Daten beim Rechnungsempfänger Damit der Rechnungsempfänger diese Option wahrnehmen kann, muss der Sender seine Rechnungsdaten strukturiert übermitteln. Jede auf dem ZUGFeRD Datenmodell basierende Rechnung muss eine vollständige, nach UStG gültige Rechnung sein (sowohl die PDF als auch die XML Darstellung). Branchenübergreifender Fokus 9

Rechnungsbild und Rechnungsdaten bilden eine Einheit Dem Empfang von PDF Dateien mit eingebetteten strukturierten Daten (PDF/A 3) sollte der Vorzug vor reinen PDF (Bild)Dateien gegeben werden! Einfache Handhabung in Bezug auf Weiterverarbeitbarkeit und Archivierung PDF/A als Archivierungsformat etabliert (ISO 19005) Einfache Integration in bestehende Erstellungsprozesse (z.b. Drucken) Ein einfaches PDF reicht gem. UStG für eine Rechnung zwar aus, im Rahmen von ZUGFeRD aber für PDF/A 3 entschieden, da in diesem ein PDF mit einer belieben Datei hier: XML Datei kombiniert werden kann. Grafikquelle: AWV e.v. 2013 10

Weitere Informationen Carolin Klas AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v. Düsseldorfer Straße 40 65760 Eschborn Tel. (0 61 96) 7 77 26 37 oder (0 61 96) 7 77 26 0 Fax (0 61 96) 7 77 26 51 E Mail: klas@awv net.de http://www.awv net.de http://www.ferd net.de 11

Rechtliche Hinweise Haftungsausschluss Die Dokumentation des ZUGFeRD Datenformats wurde nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen; es wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die im ZUGFeRD Format zusammengestellten Informationen fehlerfrei sind. Die AWV e.v. prüft und aktualisiert die Informationen zum ZUGFeRD Format ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Informationen verändern. Die AWV e.v. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Dokumentation zum ZUGFeRD Datenformat vorzunehmen. Die AWV e.v. übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumentation zum ZUGFeRD Datenformat. Installation und Nutzung des ZUGFeRD Datenformats geschieht auf eigene Gefahr. Außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens oder grober Fahrlässigkeit haftet die AWV e.v. weder für Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Kommunikationsverlust, Einnahmeausfall, Vertragseinbußen, Geschäftsausfall oder für Kosten, Schäden, Verluste oder Haftpflichten im Zusammenhang mit einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit, noch für konkrete, beiläufig entstandene, mittelbare Schäden, Straf oder Folgeschäden und zwar auch dann nicht, wenn die Möglichkeit der Kosten, Verluste bzw. Schäden hätte normalerweise vorhergesehen werden können. Urheberrecht ZUGFeRD Format Inhalt und Struktur des ZUGFeRD Datenformats sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung durch die AWV e.v. Nutzung des FeRD und ZUGFeRD Logos Die beiden Logos "FeRD" und "ZUGFeRD" sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung des FeRD und ZUGFeRD Logos muss von der AWV e.v. vor einer Nutzung gestattet werden. 12