Was tun bei Diskriminierung?

Ähnliche Dokumente
Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung

Gleichbehandlungsrechtliche Praxis. Mag. a Sandra Konstatzky Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt

Diskriminierungsschutz im Bundes- Gleichbehandlungsgesetz

GIBG. Gleichbehandlung - Antidiskriminierung. Gleichbehandlungsgesetz GBK/GAW-Gesetz Behinderteneinstellungsgesetz. ( 7a-7T) von

30 Jahre Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft

Anti- diskriminierung

HINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht

Allgemeines GleichbehandlungsGesetz

Fallstudien der Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Gleichbehandlung am öffentlichen Wohnungsmarkt EQUALITY in HOUSING - Good Practice Workshop

Mag.a Elisabeth Rieser, BA 0676/

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

Gibt es einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit

Rasse Ethnische Herkunft Geschlecht Religion Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Identität. Hinrich Vogelsang

Das Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz

Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?

Thema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz

Wer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen?

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Europarechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Diskriminierungsschutzes

NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) Stammgesetz 45/ Blatt 1-8 [CELEX: 32000L0043, 32000L L0207, 31997L0080]

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15

Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Praxistag Vielfalt! Gewusst wie! 27. April 2017 / Heike Fritzsche, Referentin Forschung und Grundsatz

Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen

Rassismus im Betrieb und Ausbildung

Input: Diskriminierung erkennen und handeln!

Antidiskriminierungsrecht in der Praxis

Uns wird gleich ganz anders

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de

LEITFADEN FÜR EINEN BELÄSTIGUNGSFREIEN ARBEITSPLATZ. steiermark

1. Teil: Stand der Forschung-Auswertung vorhandener Untersuchungen 39

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der betrieblichen Praxis

Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2011

RA Harald Bex. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen wurde von 3 Monaten auf 2 Monate gekürzt.

Diskriminierung Was ist das?

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen

Benachteiligungen sind - im Bereich des Arbeitsrechts - unzulässig in Bezug auf

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen

Das Gleichbehandlungsgesetz GlBG Mag.a Monika Achleitner

Das Diskriminierungs- Quiz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Ratgeber für diskriminierte Jugendliche. DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle

Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)

Forschung der ADS auf einen Blick: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG

Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte

Einführung. Aushangpflichtige Gesetze. Einführung

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG

Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.

Behinderteneinstellungsgesetz

Antidiskriminierung im Arbeitsrecht

Definition der Schlüsselbegriffe

EKATO Verhaltenskodex

Gleichbehandlungs-Folder Land Steiermark

Transkript:

Was tun bei Diskriminierung? Diskriminierung Grundrechtsverletzung oder Kavaliersdelikt? Das Gleichbehandlungsrecht in der Praxis Mag.a Birgit Gutschlhofer, Mag. a Ulrike Salinger Was ist Diskriminierung? Eine Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt ist und zu einer Benachteiligung führt. Gleichbehandlungsgesetz: Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung 1

Wo ist das Diskriminierungsverbot geregelt? Gleichbehandlungsgesetz Bundes Gleichbehandlungsgesetz (Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst) Landes Gleichbehandlungsgesetze (zb: Salzburger Gleichbehandlungsgesetz) Behindertengleichstellungs- und Behinderteneinstellungsgesetz Das Gleichbehandlungsgesetz I. Teil Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt II. Teil Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt III. Teil Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen IIIa. Teil Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen 2

Formen von Diskriminierung unmittelbare Diskriminierung mittelbare Diskriminierung Anweisung zur Diskriminierung Belästigung Schutzbereich - Arbeitswelt Diskriminierung und Belästigung (aus allen Gründen) ist verboten in der Arbeitswelt -> Stelleninserate -> Begründung des Arbeitsverhältnisses -> Gehalt / Sozialleistungen -> Weiterbildung -> beruflicher Aufstieg -> sonstige Arbeitsbedingungen -> Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3

Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung Vereine, Einrichtungen von Diskriminierung betroffene Person kann sich wenden an Gleichbehandlungskommission NGOs Arbeiterkammer Rechtsanwältinnen/anwälte Gerichte staatliche Einrichtung selbstständig und unabhängig Gleichbehandlungsgesetz 4

Hauptaufgaben der Beratung und Unterstützung Information und Sensibilisierung Untersuchungen, Berichte, Empfehlungen Gleichbehandlungskommission Senat I Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und Mehrfachdiskriminierungen (aufgrund Teil I, II GlBG) Senat II Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt Senat III Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts in sonstigen Bereichen Koordination der Gleichbehandlungskommission 5

Diskriminierung wegen des Alters bei Bewerbung 44jähriger Mann bewirbt sich als Fahrzeugführer erhält eine Absage Auskunft: zu alt Vertrauliche und kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Intervention bei Arbeitgeber Antrag an Gleichbehandlungskommission Ergebnis: Diskriminierung bejaht Betroffener besteht Eignungstest und erhält Stelle 6

Benachteiligung bei Familienbeihilfe wegen Name Familie mit 3 Kindern, Angehörige der slowenischen Volksgruppe Finanzamt fordert zusätzliche Dokumente Befristung der Familienbeihilfe Grund ausländische Namen der Kinder Vertrauliche und kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Antrag an die Gleichbehandlungskommission Umsetzung der Empfehlungen Dienstanweisung: Name darf keine Rolle spielen 7

Homophobe Belästigung bei der Arbeit Kellner wird gekündigt Belästigung aufgrund sexueller Orientierung durch seine Chefin Vertrauliche und kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Intervention Antrag an die Gleichbehandlungskommission Belästigung wird festgestellt 8

Keine Wohnung an Schwarze Wohnungssuche Hauseigentümerin - keine Ausländer und Ausländerinnen Maklerin kein Vertragsabschluss weil mit Mann afrikanischer Herkunft verheiratet Vertrauliches und kostenloses Beratungsgespräch bei der Information über das Diskriminierungsverbot Intervention/Stellungnahme Dokumentation 9

Ablehnung wegen grün-sozialer Einstellung Bewerbung als Pharmareferentin Fehlgeleitete Email: ist zu grün/sozial Vertrauliches und kostenloses Beratungsgespräch bei der Intervention Einlenken des Arbeitgebers Vergleich: 1500,- an gemeinnützigen Verein 10

Ermäßigung Öffis: Männer ab 65 und Frauen ab 60 Jahren Öffentliche Verkehrsmittel Ermäßigung für Senioren und Seniorinnen Altersgrenze für Frauen und Männer unterschiedlich Frauen ab 60 Jahren, Männer ab 65 Jahren Beratung durch die allgemeines Gutachten Gleichbehandlungskommission Gerichtsverfahren anhängig 11

Diskriminierung 16-jähriger Frau türkischer Herkunft Schnupperlehre in Confiserie nur, wenn Kopftuch abgelegt wird weitere Bedingungen (keine langen Röcke, soll Haare blondieren etc.) wird Kathi oder Heidi genannt erhält Lehre trotzdem nicht Beratung durch die Intervention/ Stellungnahme Antrag an die Gleichbehandlungskommission Verfahren anhängig 12

Sexuelle Belästigung Eine Frau ist in einem Museum beschäftigt verbale sexuelle Belästigungen durch den Vorgesetzten Arbeitsklima wird für die Frau immer belastender die Frau beendet das Dienstverhältnis Vertrauliches und kostenloses Beratungsgespräch durch die Intervention/Stellungnahme Antrag an die Gleichbehandlungskommission Vergleich Schadenersatzzahlung von 3.000,- 13

Fazit Diskriminierung erkennen Beratung und Unterstützung durch die in Anspruch nehmen Rechte durchsetzen Weitere Informationen Tel 0800 206 119 Fax 01 532 02 46 1040 Wien, Taubstummengasse 11 E-Mail gaw@bka.gv.at www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at 14