Energetische Gebäudesanierung

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/340 Landtag (zu Drs. 18/236) 18. Wahlperiode 17.04.12 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Energetische Gebäudesanierung

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 17. April 2012 Energetische Gebäudesanierung (Große Anfrage der Fraktion der CDU) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: Auf den Gebäudebereich entfallen derzeit rund 40 % des deutschen Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Insbesondere die energetische Sanierung im Gebäudebestand bietet deshalb eines der größten Potenziale zur Energie- und CO2 Einsparung. Es muss daher gelingen, die derzeitige Sanierungsrate zu verdoppeln. In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung für die 18.Legislaturperiode heißt es hierzu: Wir wollen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass auch im privaten Bereich die energetische Sanierung weiter vorangetrieben wird. Diesem Vorsatz jedoch zum Trotz verhindert die Bremer Landesregierung derzeit im Bundesrat eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die ein steuerliches Anreizsystem zur energetischen Gebäudesanierung vorsieht. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Oktober 2011 einen Vermittlungsausschuss einberufen, wo der Gesetzesentwurf allerdings nach wie vor feststeckt. Die Begründung des Bremer Senats für die Ablehnung, dass nämlich der Bremer Haushalt die Steuerausfälle nicht verkraften könne, ist dabei nicht zu akzeptieren. Denn durch die Förderung würden mehr Aufträge an Bremer Handwerker vergeben, was wiederum zu erheblichen Steuereinnahmen führen würde. So heißt es auch im Klimaschutz- und Energieprogramm 2020 der Freien Hansestadt Bremen: Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes wird auch in den kommenden Jahren ein Handlungsschwerpunkt der bremischen Klimaschutzpolitik sein Durch eine offensive Strategie zur energetischen Gebäudesanierung werden zudem positive Impulse für die regionale Wirtschaft und Beschäftigung gegeben. Schätzungen gehen davon aus, dass jeder geförderte Euro das Achtfache an Investitionen auslöst. Die Steuerausfälle des Anreizprogramms würden daher durch Steuereinnahmen kompensiert und gleichzeitig könnten Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Chancen der Energiewende ohne eine umfassende energetische Gebäudesanierung? 2. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für den Gebäudebestand im Land Bremen geschätzt?

2 3. Wie hoch war die Sanierungsrate in den letzten drei Jahren von privaten und öffentlichen Gebäuden im Land Bremen? 4. In welcher Höhe hat das Land Bremen in den letzten drei Jahren Mittel bereit gestellt, um die energetische Gebäudesanierung von öffentlichen Gebäuden zu finanzieren? 5. In welcher Höhe hat das Land Bremen in den letzten drei Jahren Mittel bereit gestellt, um die energetische Gebäudesanierung von privaten Gebäuden zu fördern? 6. Wie hoch wäre schätzungsweise der jährliche steuerliche Einnahmeausfall für Bremen mit dem Steueranreizmodell der Bundesregierung? 7. Wie hoch wäre schätzungsweise das jährliche Energieeinsparpotenzial für Bremen durch eine Verdoppelung der energetischen Gebäudesanierung? 8. Wie hoch wäre schätzungsweise das jährliche CO2-Einsparpotenzial für das Jahr 2012 bei einer Verdoppelung der energetischen Gebäudesanierung in Bremerhaven und Bremen und wie hoch sind im Vergleich die bereits heute realisierten CO2- Einsparungen durch die Umweltzone in der Stadtgemeinde Bremen? 9. Wie hoch wird die jährliche Summe geschätzt, die bei einer Verdoppelung der Sanierungsrate durch Steuereinnahmen (insbesondere Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer) wieder in den Haushalt zurückfließt? 10. Welche Anreize plant der Senat zukünftig, um die Sanierungsrate im Gebäudebestand weiter zu erhöhen? 11. Welche Begründung hat der Senat, das steuerliche Anreizmodell der Bundesregierung zur energetischen Gebäudesanierung weiterhin im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zu blockieren?

3 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Chancen der Energiewende ohne eine umfassende energetische Gebäudesanierung? Antwort zu Frage 1: In der energie- und klimapolitischen Diskussion ist allgemein anerkannt, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands eines der größten Potenziale zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Minderung der CO 2 -Emissionen bietet. Eine umfassende energetische Gebäudesanierung ist deshalb eine wesentliche Voraussetzung, um das Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu senken, zu erreichen. Aus diesem Grund ist für eine Energiewende im Sinne einer grundlegenden, an den Zielen des Klimaschutzes ausgerichteten Neuorientierung der Energiepolitik nach Einschätzung des Senats eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestands von großer Bedeutung. 2. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für den Gebäudebestand im Land Bremen geschätzt? Antwort zu Frage 2: Daten zum Sanierungsbedarf aller Gebäude im Land Bremen liegen nicht vor. Die Höhe des Sanierungsbedarfs aufgrund offensichtlicher Schäden im SVIT beträgt ca. 150 Mio.. Hinzu kommen unbekannte Schäden, die nicht anhand einer Begehung festgestellt werden können. Eine verlässliche Ermittlung des Schadenshöhe ist nur durch einen entsprechenden Planungsschritt bei den einzelnen Gebäuden möglich. Dieser Planungsschritt kann schon aufgrund der dadurch verursachten Kosten immer nur dann erfolgen, wenn auch beabsichtigt ist, das jeweilige Gebäude einer Sanierung zuzuführen. 3. Wie hoch war die Sanierungsrate in den letzten drei Jahren von privaten und öffentlichen Gebäuden im Land Bremen? Antwort zu Frag 3: Daten zur Höhe der Sanierungsrate im privaten Gebäudebestand im Land Bremen liegen dem Senat nicht vor. Bei öffentlichen Gebäuden der Sondervermögen Immobilien und Technik werden über die Gebäudesanierungsprogramme Maßnahmen an rd. 30 bis 50 Gebäuden pro Jahr durchgeführt. Hinzu kommen Baumaßnahmen an Hochbauten aus dem Hochschul- und Krankenhausbereich. Die bremische Sanierungsrate im öffentlichen Gebäudebestand beläuft sich bei einer Gesamtzahl von rd. 1.700 Gebäuden somit auf etwa 2 bis 3 v. H. pro Jahr.

4 4. In welcher Höhe hat das Land Bremen in den letzten drei Jahren Mittel bereit gestellt, um die energetische Gebäudesanierung von öffentlichen Gebäuden zu finanzieren? Antwort zu Frage 4: Die Sanierung öffentlicher Gebäude erfolgt regelmäßig aus Anlass bestehender Schäden, um die gefahrlose Nutzung der Gebäude auch weiterhin zu gewährleisten. In diesem Zuge werden die Sanierungen öffentlicher Gebäude unter Beachtung der bremischen Energierichtlinie aus dem Jahre 2009 durchgeführt. Im Rahmen der in den letzten drei Jahren zur Durchführung gekommenen Sanierungen über das Konjunkturprogramm II und die bremischen Gebäudesanierungs- bzw. Bauprogramme sind Mittel in Höhe von ca. 51 Mio. für Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Energieverbrauch bereitgestellt worden. In kleinerem Umfang kommen noch Mittel für energetische Sanierungen an Hochschul- und Krankenhausgebäuden hinzu. 5. In welcher Höhe hat das Land Bremen in den letzten drei Jahren Mittel bereit gestellt, um die energetische Gebäudesanierung von privaten Gebäuden zu fördern? Antwort zu Frage 5: Die energetische Sanierung des Gebäudebestands wird vom Land Bremen insbesondere mit dem Programm Wärmeschutz im Wohngebäudebestand gefördert. In den letzten drei Jahren (2009-2011) wurden in diesem Programm Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 3.430.866 EUR ausgezahlt. Gefördert wurden hochwertige Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Kellerdecke) älterer Wohngebäude im Rahmen von 2.124 Einzelvorhaben. Zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands trägt ferner das Programm Ersatz von Elektroheizungen bei, mit dem die Umstellung von elektrischen Raumheizungen auf umweltverträglichere Wärmeversorgungssysteme unterstützt wird. Im Zeitraum 2009-2011 wurden in diesem Programm Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 84.992 EUR für insgesamt 39 Einzelvorhaben ausgezahlt. Zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands tragen darüber hinaus die Wohnraumförderung und die Städtebauförderung bei. Im Rahmen der Wohnraumförderung hat das Land Bremen in den letzten drei Jahren insgesamt rund 5 Mio. EUR für die Modernisierung von Wohnraum zur Verfügung gestellt. Aus Städtebauförderungsmitteln wurden im gleichen Zeitraum rund 260.000 EUR für die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude bereit gestellt. 6. Wie hoch wäre schätzungsweise der jährliche steuerliche Einnahmeausfall für Bremen mit dem Steueranreizmodell der Bundesregierung? Antwort zu Frage 6: Der steuerliche Einnahmeausfall für die bremischen Gebietskörperschaften wird bei voller Wirksamkeit der Initiative der Bundesregierung auf rd. 8,6 Mio. jährlich geschätzt.

5 7. Wie hoch wäre schätzungsweise das jährliche Energieeinsparpotenzial für Bremen durch eine Verdoppelung der energetischen Gebäudesanierung? Antwort zu Frage 7: Das jährliche Energieeinsparpotenzial, das durch eine Verdoppelung der Rate der energetischen Gebäudesanierung erschlossen werden könnte, wird auf 14 bis 28 Millionen Kilowattstunden Endenergie (Erdgas, Heizöl u.a. Endenergieträger der Wärmeversorgung) geschätzt. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Wohngebäudebestand im Land Bremen. Sie wurden unter der Annahme errechnet, dass die Sanierungsrate im bremischen Wohngebäudebestand zurzeit 1,0 % beträgt. Diese Annahme sowie die weiteren Prämissen der zu Grunde liegenden Berechnungen unterliegen erheblichen Unsicherheiten. Die angegebenen Berechnungsergebnisse sind deshalb als grobe Orientierungswerte zu verstehen. 8. Wie hoch wäre schätzungsweise das jährliche CO2-Einsparpotenzial für das Jahr 2012 bei einer Verdoppelung der energetischen Gebäudesanierung in Bremerhaven und Bremen und wie hoch sind im Vergleich die bereits heute realisierten CO2-Einsparungen durch die Umweltzone in der Stadtgemeinde Bremen? Antwort zu Frage 8: Das jährliche CO2-Minderungspotenzial, das durch eine Verdoppelung der Rate der energetischen Gebäudesanierung erschlossen werden könnte, wird auf 3.600 bis 7.200 Tonnen CO2 pro Jahr geschätzt. Die angegebenen Werte wurden auf Basis des Energieeinsparpotenzials berechnet, das in der Antwort zu Frage 7 dargestellt wurde. Die dort getroffenen Aussagen zu Annahmen und Unsicherheiten der Berechnung gelten entsprechend. Die Umweltzone in der Stadtgemeinde Bremen dient der Zielsetzung, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu verringern und auf diese Weise die Gesundheit der Menschen zu schützen. Da die Umweltzone nicht auf eine Minderung der CO2- Emissionen abzielt, werden Daten zu den Auswirkungen der Umweltzone auf die CO2- Emissionen nicht erhoben. 9. Wie hoch wird die jährliche Summe geschätzt, die bei einer Verdoppelung der Sanierungsrate durch Steuereinnahmen (insbesondere Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer) wieder in den Haushalt zurückfließt? Antwort zu Frage 9: Dem Senat liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Anhand von Schätzungen kann aber davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Steuereinnahmen nicht die zusätzlichen Ausgaben des Staates kompensieren.

6 10. Welche Anreize plant der Senat zukünftig, um die Sanierungsrate im Gebäudebestand weiter zu erhöhen? Antwort zu Frage 10: Der Senat wird die im Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 beschlossenen Strategien und Maßnahmen zur energetischen Sanierung des privaten und öffentlichen Gebäudebestands gemäß Senatsbeschluss vom 15.12.2009 umsetzen. 11. Welche Begründung hat der Senat, das steuerliche Anreizmodell der Bundesregierung zur energetischen Gebäudesanierung weiterhin im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zu blockieren? Antwort zu Frage 11: Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden fand am 08.07.2011 keine Mehrheit im Bundesrat. Die Länder und Kommunen müssten den größten Teil der Steuerausfälle tragen. Von den Steuermindereinnahmen von jährlich 1.500 Mio. EUR entfallen auf die Länder und Kommunen 862 Mio. EUR. Bremen würde durch das Gesetz jährlich rd. 8,6 Mio. EUR an Steuereinnahmen verlieren. Das ist mit dem Konsolidierungskurs nicht vereinbar. Die Bundesregierung hat im Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss angerufen. Ein finanzielles Entgegenkommen der Bundesregierung gegenüber den Ländern ist dort bisher nicht zu erkennen. Inhaltlich ist das Gesetz so ausgestaltet, dass die finanziellen Aufwendungen für die den Energiebedarf senkenden Baumaßnahmen am Gebäude im Falle der Einkunftserzielung mit diesem über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart der Einkommensteuer abgeschrieben werden können. Bürger, die ein Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise zur Minderung ihrer Steuer geltend machen. Das bisher von der Bundesregierung vorgeschlagene Steuermodell führt dazu, dass die Förderung dort höher ausfällt, wo höhere Einkommen existieren. Dieser Effekt ist verteilungsungerecht und anderen Fördermöglichkeiten unterlegen. Bremen setzt sich daher auch zusammen mit anderen Bundesländern für eine direkte Förderung bzw. Unterstützung durch KFW-Darlehen ein, die gerechter und wirkungsgenauer ist und weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Von einer Blockade kann also keine Rede sein.