Institut für deutsches und internationales Berg und Energierecht Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen 28.05.2008
Vortragsgliederung Sachverhalt: Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen Ermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen - Betroffene Regelungsbereiche - Regelungsinhalte Beispielhafte Fragestellungen - Netzzugang zum vorgelagerten Netz: Messstellen - Arealnetzbetrieb: Objektnetzausnahme nach 110 EnWG Schlussbemerkungen Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 2
Sachverhalt: Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen Dezentrale Energieerzeugung - Häufig Erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) Nutzung eines Arealnetzes zur Stromverteilung - abgegrenztes Areal privater Liegenschaften, keine öffentlichen Flächen - in der Regel zur Versorgung bestimmter oder bestimmbarer Verbraucher, d. h. kein Netz der allgemeinen Versorgung - Anschluss an vorgelagertes Netz der allgemeinen Versorgung für den Bezug von Zusatz- oder Reservestrom und den Absatz von Überschussstrom Beispielhafte Fallgestaltungen - Industrieparks - gemeinschaftliche Versorgung von Haushaltskunden ( micro grids ) Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 3
Energiepark Clausthal: Cutec-Institut Energiekonditionierung (Umrichter + Batterie) Neue Halle für BHKWs, Leitstand Einspeisung extern Solarthermie Fotovoltaik Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 4
Rechtliche Rahmenbedingungen Zulässigkeit dezentraler Energieerzeugung in Arealnetzen anerkannt - kein Grundsatz, dass alle in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ansässigen Kunden an dieses Netz angeschlossen sein und ihre Energie aus diesem Netz beziehen müssen - kein Grundsatz, dass die gesamte erzeugte Energie in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden muss Rechtliche Rahmenbedingungen ausschlaggebend für Attraktivität (insbesondere Wirtschaftlichkeit) der dezentralen Erzeugung in Arealnetzen Analyse der - betroffenen Regelungsbereiche - jeweiligen Regelungsinhalte Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 5
Betroffene Regelungsbereiche 1. Bau und Betrieb der Erzeugungsanlage 2. Bau und Betrieb des Arealnetzes - Objektnetzausnahme 3. Netzanschluss an das vorgelagerte Netz - Anschlussebene; Zwischenschaltung eines Arealnetzes 4. Netzzugang für den Bezug von Zusatz- oder Ersatzstrom - Auswahl der Messstellen; Erzeugungsprofile 5. Netzzugang für den Absatz von Überschussstrom - Erzeugungsmanagement 6. Erbringung von Netzdienstleistungen durch Arealnetzbetreiber - Netzlast; Spannungsqualität; Virtuelles Kraftwerk 7. Bezug von Zusatz- oder Ersatzstrom - Grundversorgungsanspruch bei Zwischenschaltung eines Arealnetzes 8. Absatz von dezentral erzeugtem Strom - KWK-Vergütung; EEG-Umlage Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 6
Zielvorstellungen, vgl. auch 1 EnWG Preisgünstigkeit Nachhaltigkeit Sicherheit Förderung von Wettbewerb Wettbewerbsfähigkeit Verursachungsgerechtigkeit Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 7
Beispiel: Netzzugang zum vorgelagerten Netz Regelungen zu Notwendigkeit und Lage von Messstellen - grundsätzlich privatautonome Regelung - Auswirkungen auf den Netzzugang Summenzähler als abrechnungsrelevanter Zählpunkt - BNetzA v. 19.03.2007, BK6-06-071 Möglichkeit vorrangiger Eigenversorgung Messstellen bei Virtuellem Kraftwerk im Arealnetz - an der Anlage oder am Koppelpunkt zum vorgelagerten Netz - gewichtete Vergütung der Einspeisung - Mittelungszeitraum Bestimmung der Jahreshöchstlast - Anerkennung von Erzeugungsprofilen Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 8
Beispiel: Arealnetzbetrieb Geltung regulatorischer Anforderungen? - Genehmigungspflicht für Aufnahme des Netzbetriebs ( 4 EnWG) - informatorische und buchhalterische Entflechtung ( 6 ff. EnWG) - Netzanschluss und Netzzugang für Dritte ( 17 ff., 20 ff. EnWG) - Genehmigungspflichtigkeit der Netzentgelte / -erlöse ( 21, 21a EnWG) Freistellung des Arealnetzes als Objektnetz i. S. v. 110 EnWG? - Gemeinschaftsrechtliche Unzulässigkeit der Objektnetzausnahme (EuGH v. 22.05.2008, Rs. C-439/06 citiworks (Flughafen Leipzig / Halle) - Freistellung von regulatorischen Anforderungen bei Betrieb des Arealnetzes durch den Letztverbraucher - Grundsätzliche Geltung der regulatorischen Anforderungen für Arealnetze Notwendigkeit einer Ergänzung / Anpassung des regulatorischen Rahmens Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Technische Universität Clausthal Arnold-Sommerfeld-Str. 6 38678 Clausthal-Zellerfeld Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Clausthal, 28.05.2008 10