Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein

Ähnliche Dokumente
Grundlagen des Datenschutzes

Datenschutzreform 2018

Datenschutzrechtliche Fragen der elektronischen Gesundheitsakte. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M.

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

Recht auf Datenschutz

DATENSCHUTZ IM RAHMEN VON KLINISCHEN STUDIEN

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG -)

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung

Weisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten

ELGA Der elektronische lebensbegleitende

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) (Datenschutzanpassungsgesetz DSchAnpG) Vom

Schweigepflichtentbindung

Schweigepflicht in sozialen Einrichtungen

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern

Datenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen

Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen?

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

MONI mit AKLEBIA-Notrufzentrale Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Datenschutz & Datensicherheit

Datenschutzreform 2018

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat folgende Datenschutzordnung erlassen:

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 1. Übung vom : BDSG (1)

Fragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Zulässigkeit der Verarbeitung. Oliver Fouquet, Rechtsanwalt, Nürnberg

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben

Open Data zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit

Datenblatt zur Vorbereitung auf einen Vermisstenfall

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung

Verordnung zur Gewährleistung des Datenschutzes beim Fundraising in der Bremischen Evangelischen Kirche (Datenschutzverordnung Fundraising - DSVO.

Anleitung für DVR-Online

ERI NIGERIA Antragsformular für Reintegrationshilfe Nigeria

Antrag auf Einsichtnahme in besonders geschütztes Archivgut im Sächsischen Staatsarchiv

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen)

1 Benutzungsgebühren. 2 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Offizialatsbezirk Oldenburg

Gl.-Nr.: Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H S Bekanntmachung des Innenministers vom 25. Juli IV 120 m

Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart

Cloud und Datenschutz

1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf

Selbstverständlich haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren Daten bzw. die Korrektur nicht korrekter Daten.

Newsletter Datenschutz

Zweiter Abschnitt Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Antrag auf Erteilung der

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird

Schriftliche Einwilligung und datenschutzrechtliche Erklärung zur Teilnahme an der Studie mit dem Namen

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014

Name/Vorname: geb. am: Adresse:

Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Kinder- und Jugendbeirat vom

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008

Informationsschrift. Momentum Projekt Heidelberg Aktiver Umgang mit einer Krebserkrankung

Datenschutzordnung des Landtages Brandenburg

AUFNAHMEANTRAG SC Wildpark Messel 1913 e.v. Stand:

Praxis für ganzheitliche Schmerztherapie im Franziskus-Carré. Terminabsprache / Terminabsage

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Anordnung gelten jeweils auch in weiblicher Form.

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017

Schleswig-Holstein Der echte Norden. 31. Januar 2017 Dataport Bildungstag

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014

Informationen zur Härtefallkommission beim Innenministerium Baden-Württemberg

Datenschutz im Sozialdienst

Öffentliche und nichtöffentliche Rats-und Ausschussunterlagen Überlieferungsbildung und Nutzung. Dr. Stephen Schröder, Archiv im Rhein-Kreis Neuss

Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags)

VERWALTUNGSVERFÜGUNG NR. 6/ 93 für den Bereich Campus und Germersheim. Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherung in der Universität

Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

Datenschutz in der Selbstständigkeit. Was muss man beachten?

Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde -

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund

2. Um welche Art von Biomaterialien und Daten handelt es sich?

-Seminar: Datenschutz an Schulen

Geodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg

Geburtsdatum Geburtsort Kreis Land Staatsangehörigkeit. (Ggf. Heiratsurkunde bitte beifügen.)

ANTRAG AUF VERKÜRZUNG VON SCHUTZFRISTEN

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung

Ortsrecht Bad Oldesloe 700.3

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister

Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH

Datenschutzrechtliche Regelungen zur Forschung mit personenbezogenen Daten

Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern

Sollte Ihr minderjähriges Kind Wohngeld erhalten, so reichen Sie diesen Antrag bitte beim Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg ein.

Teilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde -

Gegenüberstellung BDSG (Stand: ) und Referentenentwurf (Stand: )

Kapitel 28 Rechtliche Aspekte der Personalarbeit

Bewerbung. Datum/Unterschrift Oranienburg. Hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum

Datenschutz im Verein

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke

Auszug aus dem Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I) Allgemeiner Teil Sozialgeheimnis ( 35 SGB I) Mitwirkung des Leistungsberechtigten ( SGB I)

Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO:

Transkript:

Anlage 1 zum Antrag Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein A. Persönliche Stammdaten der / des Betroffenen...... Name, Vorname Geburtsdatum......... Nationalität Familienstand Religionszugehörigkeit... Wohnanschrift... zuständige Ausländerbehörde...... aktueller ausländerrechtlicher Status Einreisedatum Hinweise: Es ist darauf hinzuweisen, dass - sofern Sie Ihr Einverständnis mit dem unten bezeichneten Verfahren verweigern - die Härtefallkommission nicht über einen vollständig aufbereiteten Sachverhalt beraten kann. Bei Anträgen für einen Familienverband sollte für jedes volljährige Mitglied der Familie eine gesonderte Einverständniserklärung vorgelegt werden. Wenn der Antrag sich nur auf eine Person bezieht und zur Aufbereitung des Einzelfalles die Erhebung personenbezogener Daten der Ehefrau / des Ehemannes bzw. der Lebensgefährtin / des Lebensgefährten erforderlich sind, sollte die betreffende Person ebenfalls Ihr Einverständnis mit dem Verfahren erklären (siehe Vordruck: Anlage 2). Auf 11 des Landesdatenschutzgesetzes LDSG - (siehe Rückseite) wird verwiesen. B. Einverständniserklärung: 1. Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Geschäftsstelle der Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein meine personenbezogenen Daten verarbeitet und insbesondere an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission weitergibt, sofern dies zur Bearbeitung meines Antrages erforderlich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Weitergabe von Auszügen aus der Ausländerakte an die Kommissionsmitglieder. 2. Ich erkläre ferner mein Einverständnis, dass die Härtefallkommission und ihre Geschäftsstelle Einsicht in meine Akten nimmt. 3. Ich bin damit einverstanden, dass Inhalte meines Antrages an die Härtefallkommission und ggf. neue Dokumente an die zuständige Ausländerbehörde weitergegeben werden, sofern

dies zur Bearbeitung meines Antrages erforderlich ist. 4. Ich bin auch mit einer Verarbeitung meiner besonders sensiblen personenbezogenen Daten nach 11 Abs. 3 LDSG einverstanden, sofern dies zur Bearbeitung meines Antrages erforderlich ist....... Ort, Datum Unterschrift 11 LDSG Zulässigkeit der Datenverarbeitung (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn 1. die oder der Betroffene eingewilligt hat, 2. dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt, 3. sie zur rechtmäßigen Erfüllung der durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben der datenverarbeitenden Stelle erforderlich ist oder 4. sie zur Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. (2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, sowie von Daten, die die Betroffenen selbst zur Veröffentlichung bestimmt haben, ist über die Fälle von Absatz 1 hinaus zulässig, soweit schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt sind. (3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit oder das Sexualleben sowie von Daten, die einem besonderen Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen, ist nur zulässig, soweit 1. die oder der Betroffene eingewilligt hat, 2. die Voraussetzungen des 17 Abs. 5 oder der 22 bis 25 vorliegen, 3. andere Rechtsvorschriften sie erlauben, 4. sie ausschließlich im Interesse der oder des Betroffenen liegt, 5. sie sich auf Daten bezieht, die die oder der Betroffene selbst öffentlich gemacht hat, 6. sie zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche vor Gericht erforderlich ist oder 7. sie für die Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder vergleichbare Rechtsgüter erforderlich ist. Satz 1 gilt entsprechend für Daten über strafbare Handlungen und Entscheidungen in Strafsachen. (4) Die Datenverarbeitung soll so organisiert sein, dass bei der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, der Kenntnisnahme im Rahmen der Aufgabenerfüllung und der Einsichtnahme, die Trennung der Daten nach den jeweils verfolgten Zwecken und nach unterschiedlichen Betroffenen möglich ist. Sind personenbezogene Daten in Akten derart verbunden, dass ihre Trennung nach erforderlichen und nicht erforderlichen Daten auch durch Vervielfältigung und Unkenntlichmachung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, so sind auch die Kenntnisnahme, die Weitergabe innerhalb der datenverarbeitenden Stelle und die Übermittlung der Daten, die nicht zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich sind, zulässig, soweit nicht schutzwürdige Belange der oder des Betroffenen überwiegen. Die nicht erforderlichen Daten unterliegen insoweit einem Verwertungsverbot. (5) Die Absätze 3 und 4 finden keine Anwendung, wenn die Datenverarbeitung 1. durch die Verfassungsschutzbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erfolgt, 2. der Gefahrenabwehr dient, 3. der Strafverfolgung dient oder 4. der Steuerfahndung dient. Absatz 3 Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Datenverarbeitung der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder Behandlung oder der Verwaltung von Gesundheitsdiensten dient und die Verarbeitung der Daten durch ärztliches Personal oder sonstige Personen, die einer der ärztlichen Schweigepflicht entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, erfolgt.

(6) Pseudonymisierte Daten dürfen nur von solchen Stellen verarbeitet werden, die keinen Zugriff auf die Zuordnungsfunktion haben. Die Übermittlung pseudonymisierter Daten ist zulässig, wenn die Zuordnungsfunktion im alleinigen Zugriff der übermittelnden Stelle verbleibt.

Vertretungsvollmacht Sofern der Antrag an die Härtefallkommission von einem Dritten gestellt wird: Ich beauftrage... für mich und ggf. für meine Familie einen Antrag bei der Härtefallkommission zu stellen....... Ort, Datum Unterschrift

Stand 23.8.2001