W.I.R work and integration for refugees Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge in Hamburg
Standort Millerntorplatz 1, Start 30.10.2015
1. Strategischer Ansatz 2. Zielsetzung 3. Zielgruppe 4. Partner in W.I.R 5. Prozessablauf 5. Die drei Phasen im Einzelnen 7. Ergebnissicherung
1. Strategischer Ansatz Die Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive in Hamburg in Ausbildung und Arbeit ist erklärtes Ziel des Hamburger Senats, seiner Arbeitsmarktpartner Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburgsowie der Wirtschafts-und Sozialpartner. Seit dem 1.3.2015 bestehen deutlich verbesserte Zugangsbedingungen zum Arbeitsund Ausbildungsmarkt, diese Möglichkeiten sind für die Integration konsequent zu nutzen. Hamburg verfügt mit seinen Institutionen, Trägern und Netzwerken sowie einer außerordentlichen zivilgesellschaftlichen Unterstützungsbereitschaft über gute strukturelle Startbedingungen für eine gemeinsame und konzertierte Prozessplanung im Sinne einer optimierten Arbeitsmarktintegration für die Zielgruppe der Flüchtlinge.
Beispiele bisheriger arbeitsmarktpolitischer Förderungen Seit 2009 finanziert Hamburg aus eigenen Mitteln jährlich mehr als eine halbe Million Euro für Deutschkurse für Flüchtlinge. Die Beratung zur Anerkennung der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen wurde auch für Flüchtlinge geöffnet. Flüchtlinge sind seit 2014 im Hamburger Stipendienprogramm zur Förderung der beruflichen Ausbildung und zur Förderung der Anerkennung der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen aufgenommen. Im Rahmen des ESF wurden und werden in Hamburg für die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Flüchtlingen im Zeitraum von 2008 bis 2016 rund 3,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für jugendliche schulpflichtige Flüchtlinge ist die Jugendberufsagentur als Regelsystem für den Übergang Schule/Beruf etabliert.
2. Zielsetzung Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich daher mit der Agentur für Arbeit Hamburg und dem Jobcenter team.arbeit.hamburgüber die gemeinsame Planung und Organisiation des Vorhabens W.I.R - work and integration for refugees verständigt: W.I.R soll die optimierte Entwicklung von Prozessen und Instrumenten zur flächendeckenden verbesserten Arbeitsmarkt-und Ausbildungsintegration von Flüchtlingen in das Regelsystem erreichen (SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX). Oberziel : schnelle und nachhaltige Integration von Flüchtlingen in den Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dazu: Bündelung der erforderlichen Unterstützungsleistungen aller Partner von W.I.R auf diesem Weg, gezielte Überleitung der Flüchtlinge in die Regelsysteme SGB II und III, Screening und Erfassung in EDV des Regelsystems.
3. Zielgruppe Zielgruppe sind Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive: Inhaber/innen von Aufenthaltserlaubnissen (gesicherter Aufenthalt) nach dem 5. Abschnitt von Kapitel 2 des AufenthG ( 22 bis 25b AufenthG), die noch nicht im Regelsystem des SGB II verankert sind, mit Ausnahme der vorübergehenden Aufenthalte nach 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthGund deren erwerbsfähige Familienangehörige, Inhaber/innen von Aufenthaltsgestattungen, sofern sie nicht Staatsangehörige eines der in 29a AsylVfG definierten sicheren Herkunftsstaaten sind und sofern in ihre Aufenthaltsgestattung nicht die Auflage Erwerbstätigkeit und Arbeitsaufnahme nicht gestattet eingetragen ist. Inhaber/innen von Duldungen ( 60a AufenthG), sofern nicht Ausschlussgründe wie bei Aufenthaltsgestattungen vorliegen.
4. Partner in W.I.R Partner in W.I.R, das sich auf im engeren Sinne auf die individuelle Unterstützung der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit richtet, sind FHH/BASFI mit folgenden Leistungen - Ausländerrechtliche Beratung der Bezirksverwaltung -Kompetenzen von fünf spezialisierten Trägern: Flüchtlingszentrum ggmbh Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Handwerkskammer Hamburg, Mission Zukunft Makeitin Hamburg Agentur für Arbeit Hamburg Fluchtort mit Pluspunkt Jobcenter team.arbeit.hamburg, jeweils mit - Vermittlung- und Beratungssaufgaben - Leistungen des Gemeinsamen Arbeitgeberservices Handelskammer Hamburg - Unterstützung des Unternehmensservices
5. Prozessablauf Der Kundenbetrieb am Standort startet am 30.10.2015. Der Prozess am Standort W.I.R wird folgende Leistungen beinhalten: ein Vorscreening der Zielpersonen außerhalb des neuen Standorts eine Lebenslagenberatung Kompetenzfeststellung/Profiling, gemeinsame Maßnahmenplanung die Vorbereitung und Ermöglichung der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Überleitung in die Regelsysteme SGB II und III einen Unternehmensservice, der Arbeitgeber berät und Angebote dieser an die Beratenden kommuniziert
Einflussfaktoren für Arbeitsmarktintegration: Bildungsstand -qualifiziert und bildungsorientiert - bildungsorientiert -nicht bildungsorientiert Wohnsituation Soziale/familiäre Situation Arbeitsmarktintegration Sprache Alter 15-18 18-25 25-65 Rechtsstatus -uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt -eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt Finanzielle Situation Gesundheitliche Situation
6. 3-Phasen-Prozess Phase 0: Vorscreening Durchführung des Vorscreenings (Erfassung von Basisdaten) in den Unterkünften und gegebenfalls weiteren geeigneten Beratungsorten Einladung und Terminierung zum Termin Lebenslagenberatung in W.I.R Phase 1: Lebenslagen und berufsbezogene Beratung Phase 1.1.: Lebenslagenberatung Beratung rund um die persönliche Situation der Zielperson Empfehlung für das berufsbezogene Profiling Übergabe an Mitarbeitende der Arbeitsverwaltung vor Ort Wer: Beide Tätigkeiten werden durch Mitarbeitende des Flüchtlingszentrums durchgeführt
6. Phase 1.2.: Berufsbezogenes Profiling und gemeinsame Maßnahmeplanung Durchführung des berufsbezogenen Profilings: Feststellung von formalen und non formalen beruflichen Qualifikationen Wer: Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg, auf Empfehlung des Flüchtlingszentrums ggfs. Hinzuziehung berufsbezogener Träger abgestimmte Integrationsstrategie im Rahmen gemeinsamer Fallbesprechungen gemeinsame Planung der Träger und der Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit und des Jobcenter team.arbeit.hamburghinsichtlich der Erstellung eines vermittlungsbezogenen Maßnahmeplanes, der arbeitsmarktintegrierende und regelhaft sprachbezogene Elemente enthält. Dabei erfolgt die Einbeziehung mit Arbeitgeberangeboten des Unternehmerservices Wer: Träger und Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg
6. Phase 2: Maßnahmedurchführung, Vermittlung und Nachsicherung Maßnahmeplanbzw. Vermittlung wird dem Kunden mitgeteilt und begleitet. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachbesprechung. Wer: Ja nach Zuständigkeit Träger oder Mitarbeitende Agentur für Arbeit Hamburg oder Jobcenter team.arbeit.hamburg, eventuell auch schon Mitarbeitende der dezentralen Regelstandorte.
7. Ergebnissicherung Ziel ist eine nachhaltige Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Das nachbetreuende Coaching übernimmt das Flüchtlingszentrum. Die Ergebnisse und Erfolgskriterien werden zum 30.4.2016 evaluiert und in Hinsicht auf einen Flächenansatz geprüft. Eine weitere Evaluation findet nach Ablauf von zwei Jahren statt.