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Transkript:

Anlage Beispiele 1. Sonderverlustkonto nach 17 Abs. 4 DMBilG (Wj. = Kj.) HB = Steuerbilanz 01.07.1990 (DM) Sonstige Aktiva 70.000 Stammkapital 50.000 Sonderverlust- Sonderrücklage konto 20.000 ( 17 Abs. 4 DMBilG)20.000 Drohverlustrückst. 20.000 90.000 90.000 In den Geschäftsvorfällen des 2. Hj. 1990 realisieren sich durch die Drohverlustrückstellung abgedeckte Einzelverluste von 5.000 DM (vgl. Auflösung des Sonderverlustkontos). Unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen verbleibt ein Halbjahresüberschuss von 2.000 DM. Aus Vereinfachungsgründen bleiben die GewSt und 1991 der SolZ außer Betracht. Eine Umgliederung der Sonderrücklage in eine freie Rücklage in Höhe der Auflösung der entsprechenden Rückstellung nach 17 Abs. 4 Satz 3 2. Halbsatz DMBilG i. d. F. vom 28.07.1994, BGBl I 1994, S. 1842, BStBl I 1994, S. 551 erfolgt noch nicht. HB = Steuerbilanz 31.12.1990 (DM) Sonstige Aktiva 72.000 Stammkapital 50.000 Sonderverlust- Sonderrücklage konto 15.000 ( 17 Abs. 4 DMBilG)20.000 (Halb-)Jahresüberschuß 2.000 Drohverlustrückst. 15.000 87.000 87.000

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 01.01.1991: DM Stammkapital 50.000 Jahresüberschuss 2.000 Sonderrücklage 20.000 Eigenkapital 72.000./. Stammkapital 50.000 Verwendbares Eigenkapital (vek = EK 04) 22.000 In 1991 realisieren sich weitere, durch die Drohverlustrückstellung abgedeckte Einzelverluste von 10.000 DM. Unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen ergibt sich nach KSt-Rückstellung 6.000 DM ein Jahresüberschuss von 6.000 DM. HB = Steuerbilanz 31.12.1991 (DM) Sonstige Aktiva 84.000 Stammkapital 50.000 Sonderverlust- Sonderrücklage konto 5.000 ( 17 Abs. 4 DMBilG)20.000 Gewinnvortrag 2.000 Jahresüberschuß 6.000 Rückstell. KSt 1991 6.000 Drohverlustrückst. 5.000 89.000 89.000 Bestand an verwendbarem Eigenkapital zum 31.12.1991: EK 50 = 6.000 DM (aus zu versteuerndem Einkommen von 12.000 DM) EK 04 = 22.000 DM (Anfangsbestand 01.01.1991) 28.000 DM Probe nach 29 KStG: DM Stammkapital 50.000 Gewinnvortrag 2.000 Jahresüberschuß 6.000 Sonderrücklage 20.000 Eigenkapital 78.000./. Stammkapital 50.000 Verwendbares Eigenkapital 28.000 2. Gewinnrücklage nach 31 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 DMBilG (steuerlich wirksam bzw. steuerlich unwirksam)

HB 01.07.1990 (DM) Sonstige Aktiva 50.000 Stammkapital 50.000 Immaterielle WG 30.000 Vorl. Gewinnrückl. 100.000 Firmenwert 70.000 150.000 150.000 Steuerbilanz 01.07.1990 (DM) Sonstige Aktiva 50.000 Stammkapital 50.000 Immaterielle WG 30.000 Vorl. Gewinnrückl. 30.000 80.000 80.000 Im 2. Halbjahr 1990 werden in der HB die aktivierten immateriellen Wirtschaftsgüter und der Firmenwert entspr. 31 Abs. 2 Satz 2 DMBilG mangels Vergleichszahlen mit dem Mindestsatz von einem Viertel p. a., hier: 12,5 v. H. = 3.750 DM bzw. 8.750 DM abgeschrieben. In der Steuerbilanz sind nach 50 Abs. 2 Satz 2 DMBilG nur die aktivierten immateriellen WG über 15 Jahre Nutzungsdauer, hier mit 1/30 abzuschreiben. Nach KSt-Rückstellung von 2.420 DM verbleibt damit ein Jahresüberschuss von 580 DM in der HB und 12.080 DM in der Steuerbilanz. Eine Umgliederung von der vorläufigen in andere Gewinnrücklage erfolgt entsprechend der (in HB und Steuerbilanz verschiedenen) Tilgung der aktivierten Beträge nach 31 Abs. 1 Satz 2 DMBilG. Aus Vereinfachungsgründen bleiben die GewSt und 1991 der SolZ außer Betracht. HB 31.12.1990 (DM) Sonstige Aktiva 65.500 Stammkapital 50.000 Immaterielle WG 26.250 Vorl. Gewinnrückl. 87.000 Firmenwert 61.250 Andere Gewinnrück. 12.500 Jahresüberschuß 580 KSt-Rückstell. 2.420 153.000 153.000

Steuerbilanz 31.12.1990 (DM) Sonstige Aktiva 65.500 Stammkapital 50.000 Immaterielle WG 29.000 Vorl. Gewinnrückl. 29.000 Andere Gewinnrück. 1.000 Jahresüberschuß 12.080 Rückstell. KSt 1990 2.420 94.500 94.500 Vergleich HB- und Steuerbilanz-Jahresüberschuß 2. Hj. 1990 in DM (vgl. 60 Abs. 2 EStDV) HB-Jahresüberschuß 580 + AfA auf Firmenwert in HB 8.750 + AfA auf immaterielle WG in HB 3.750 13.080./. AfA auf immaterielle WG in Steuerbilanz - 1.000 Steuerlicher Jahresüberschuß 12.080 Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 01.01.1991: DM Stammkapital 50.000 Jahresüberschuß 12.080 Vorläufige Gewinnrücklage 29.000 Andere Gewinnrücklage 1.000 Eigenkapital lt. Steuerbilanz 92.080./. Stammkapital - 50.000 Verwendbares Eigenkapital (vek = EK 04) 42.080 In 1991 weitere Abschreibung der immateriellen WG in der HB um 7.500 DM (25 % von 30.000 DM) bzw. in der Steuerbilanz um 2.000 DM (1/15 von 30.000 DM) und des Firmenwertes nur in der HB um 17.500 DM (25 % von 70.000 DM). Danach Jahresüberschuss in HB = 1.000 DM, in Steuerbilanz 24.000 DM nach KSt- Rückstellung von 24.000 DM).

HB 31.12.1991 (DM) Sonstige Aktiva 113.080 Stammkapital 50.000 Immaterielle WG 18.750 Vorl. Gewinnrückl. 62.500 Firmenwert 43.750 Andere Gewinnrück. 37.500 Gewinnvortrag 580 Jahresüberschuß 1.000 KSt-Rückstell. 1991 24.000 175.580 175.580 Steuerbilanz 31.12.1991 (DM) Sonstige Aktiva 113.080 Stammkapital 50.000 Immaterielle WG 27.000 Vorl. Gewinnrückl. 27.000 Andere Gewinnrück. 3.000 Gewinnvortrag 12.080 Jahresüberschuß 24.000 Rückstell. KSt 1991 24.000 140.080 140.080 Vergleich HB- und Steuerbilanz-Jahresüberschuß 1991 in DM HB-Jahresüberschuß 1.000 + AfA auf Firmenwert in HB 17.500 + AfA auf immaterielle WG in HB 7.500 26.000./. AfA auf Firmenwert in Steuerbilanz - 2.000 Steuerlicher Jahresüberschuß 24.000 Bestand an verwendbarem Eigenkapital zum 31.12.1991 EK 50 = 24.000 DM (aus zu versteuerndem Einkommen von 48.000 DM) EK 04 = 42.080 DM (Anfangsbestand 01.01.1991) 66.080 DM Probe nach 29 KStG: Stammkapital 50.000 DM Vorläufige Gewinnrücklage 27.000 DM andere Gewinnrücklage 3.000 DM Gewinnvortrag 12.080 DM Jahresüberschuß 24.000 DM Eigenkapital 116.080 DM./. Stammkapital 66.080 DM 3. Kapitalentwertungskonto nach 28 DMBilG

HB = Steuerbilanz 01.07.1990 (DM) Maschinen 200.000 Stammkapital 200.000 Kapitalentwertung- Sonstige Passiva 100.000 konto 100.000 300.000 300.000 Die GmbH war vor dem 01.07.1990 gegründet und im Handelsregister eingetragen worden. Zum 30.06.1990 (= Stichtag für die Schlussbilanz in Mark der DDR) betrug das Stammkapital 200.000 Mark. Sonstige Geschäftsvorfälle aus dem 1. Hj. 1990 sind nicht zu berücksichtigen. Im 2. Hj. 1990 werden Maschinen im Buchwert von 100.000 DM für 200.000 DM verkauft. Steuerratenbeträge sind 1990 bisher nicht gezahlt worden. Aus Vereinfachungsgründen bleiben GewSt und 1991 der SolZ außer Betracht. Unter Berücksichtigung des Rückstellungsaufwands KSt = Steuerrate 1990 von 36.620 DM beträgt der Jahresüberschuss 1990 63.380 DM. Die Bilanz zum 31.12.1990 ist am 01.08.1991 aufgestellt und genehmigt worden. In ihr ist die Verwendung des Jahresergebnisses noch nicht dargestellt (vgl. 266 Abs. 3 [A.V] HGB). Lt. Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.08.1991 wird der ganze Jahresüberschuss 1990 zum teilweisen Ausgleich des Kapitalentwertungskontos verwandt. HB = Steuerbilanz 31.12.1990 (DM) Maschinen 100.000 Stammkapital 200.000 Bank/Kasse 100.000 sonstige Passiva 0 Kapitalentwertungkonto 100.000 Rückst. Steuerrate 1990 36.620 (Halb) Jahresüberschuß 63.380 300.000 300.000 Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 01.01.1991: Stammkapital (200.000-100.000 DM) zzgl. Jahresüberschuß Eigenkapital abzgl. Stammkapital verwendbares Eigenkapital (vek = EK 04) 100.000 DM 63.380 DM 163.380 DM 100.000 DM 63.380 DM

In 1991 werden die restlichen Maschinen (Buchwert = 100.000 DM) für 200.000 DM verkauft). KSt-Vorauszahlungen 1991 waren nicht geleistet worden. Unter Berücksichtigung eines KSt-Rückstellungsaufwands von 50.000 DM beträgt der Jahresüberschuss 1991 50.000 DM Die Bilanz zum 31.12.1991 wird am 01.07.1992 aufgestellt und genehmigt. Der Jahresüberschuss 1991 wird lt. Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.07.1992 - soweit benötigt - zum Ausgleich des Kapitalentwertungskontos verwandt und im übrigen auf neue Rechnung vorgetragen. Dies ist in der Bilanz noch nicht dargestellt (vgl. 266 Abs. 3 [A.V] HGB). HB = Steuerbilanz 31.12.1991 (DM) Maschinen 0 Stammkapital 200.000 Bank/Kasse 300.000 Rück. Steuerr. 1990 36.620 Kapitalentwertung- Rückst. KSt 1991 50.000 konto 36.620 Jahresüberschuß 50.000 336.620 336.620 Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1991: Stammkapital (200.000-36.620 DM) Jahresüberschuß 163.380 DM 50.000 DM 213.380 DM./. Stammkapital 163.380 DM vek 50.000 DM Bestand an verwendbarem Eigenkapital zum 31.12.1991: EK 50 = 50.000 DM EK 04 = 0 DM (Umbuchung auf Nennkapital; 41 Abs. 3 KStG) ---------------- 50.000 DM (= Summe aus Steuerbilanzgewinn und Rücklagen) In 1992 erfolgt nur eine Begleichung der Steuerschulden. HB = Steuerbilanz 31.12.1992 (DM) Bank/Kasse 213.380 Stammkapital 200.000 Gewinnvortrag 13.380 Jahresüberschuß 0 213.380 213.380

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1992: EK 50 = 50.000 DM Für Ausschüttungen verwendbarer Teil des Nennkapitals ( 29 Abs. 3 KStG) = 36.620 DM Abstimmung des verwendbaren Eigenkapitals mit der Summe aus Steuerbilanzge- winn/-verlust und Rücklagen: Summe der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals 50.000 DM Für Ausschüttungen verwendbarer Teil des Nennkapitals - 36.620 DM Summe aus Steuerbilanzgewinn/-verlust und Rücklagen - 13.380 DM Abstimmungsdifferenz 0 DM vgl. OFD Cottbus, Verfügung vom 08.02.1995, S 2814-2 - St 121