Formularset und rechtliche Hintergründe alocava Real Estate Funds XII (nur für den internen Gebrauch)
Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Bestimmungen für Anlageberatung und vermittlung... 2 1.1. Geeignetheitsprüfung... 2 1.2. Angemessenheitsprüfung... 2 1.3. Anlageberatung... 2 1.4. Anlagevermittlung... 3 2. Verkaufsprospekt, Formulare und Informationsblätter... 3 3. Funktionsweise der Formulare... 3 4. Beitrittserklärung alocava Real Estate Fund XII... 4 5. Informationen über den jüngsten Nettoinventarwert (NAV)... 5 6. Erhalt und Gewährung von Zuwendungen... 6 7. Informationen über Interessenkonflikte gem. 13 Abs. 5 FinVermV... 6 8. Informationsblatt Risikoaufklärung (Risikoaufklärungspapier)... 6 1
1. Gesetzliche Bestimmungen für Anlageberatung und vermittlung Kunden haben die Möglichkeit, sich von einem Berater zu Fragen der Investition in Finanzanlagen, zu deren Beratung und Vermittlung der Berater gemäß 34f GewO berechtigt ist, beraten zu lassen sowie ggf. im Anschluss einen Auftrag an den Berater zum Kauf/Verkauf von bestimmten Finanzanlagen zu erteilen. In dieser Übersicht ist die Bezeichnung Berater/Vermittler gewählt. Zu Beginn des Gesprächs und nachdem der Berater/Vermittler seinen Status offengelegt hat (Erlaubnis, Registernummer, Registergericht sowie die Emittenten/Anbieter der von ihm vertriebenen Finanzanlagen) ist mit dem Kunden zu klären, ob er eine Anlageberatung oder einen beratungsfreien Auftrag erteilen möchte (Anlagevermittlung). Die gesetzlichen Bestimmungen an eine Anlageberatung unterscheiden sich von einer Anlagevermittlung. Wesentliche Vorgaben sind dabei die Geeignetheitsprüfung und die Angemessenheitsprüfung. Gemäß 16 Abs. 1 und 2 FinVermV darf ein Berater/Vermittler keine Empfehlung ohne Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung im Zusammenhang mit der Anlageberatung abgeben und keine Anlagevermittlung ohne Angemessenheitsprüfung vornehmen, sofern die hierzu erforderlichen Angaben vom Anleger nicht erteilt werden. Letzteres bedeutet, dass eine Anlagevermittlung ohne Angemessenheitsprüfung nicht erlaubt ist! Die Erteilung der Angaben ist für den Anleger freiwillig und liegt in seinem eigenen Interesse. 1.1. Geeignetheitsprüfung Ein zentrales Element der Anlageberatung ist die sog. Geeignetheitsprüfung (Suitability) zur Beurteilung der Eignung einer Anlageempfehlung im Kontext der Markterwartungen und des Risikoprofils eines Anlegers. Hierzu sind vom Kunden seine wirtschaftliche Ausgangssituation, seine Risikobereitschaft und seine Anlageziele zu erfassen. Soweit der Berater/Vermittler die erforderlichen Angaben nicht erlangt, darf er dem Anleger im Rahmen der Anlageberatung keine Finanzanlage empfehlen. 1.2. Angemessenheitsprüfung Appropriateness (Angemessenheit) Hierunter versteht der Gesetzgeber die Eignung einer Anlageempfehlung im Kontext des Erfahrungs- und Verständnishorizontes eines Anlegers. Der Berater/Vermittler ist verpflichtet, die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit verschiedenen Anlageformen und Wertpapierdienstleistungen zu ermitteln. Eine Angemessenheitsprüfung ist auch bei einer Anlagevermittlung vorgeschrieben. Bei der Anlageberatung wird die Angemessenheitsprüfung durch die Geeignetheitsprüfung ergänzt. Gelangt der Berater/Vermittler aufgrund der nach 16 Abs. 2 S. 1 FinVermV erhaltenen Information zu der Auffassung, dass die vom Anleger gewünschte Finanzanlage für den Anleger nicht angemessen ist, hat er den Anleger vor einer Anlagevermittlung darauf hinzuweisen. 1.3. Anlageberatung Gemäß 18 FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung) ist über die durchgeführte Anlageberatung ein Protokoll zu führen und gemäß 12 und 16 Abs. 1 und 3 FinVermV sind Anleger vor der Durchführung einer Anlageberatung über Ihren Status zu informieren sowie Angaben über ihre Erfahrungen und Kenntnisse (Angemessenheitsprüfung), ihre verfolgten Anlageziele, ihre Risikobereitschaft und über ihre finanziellen Verhältnisse einzuholen (Geeignetheitsprüfung). Nach Erfassung der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf Finanzanlagen, der wirtschaftlichen Ausgangssituation, der Risikobereitschaft und der Anlageziele des Kunden wird der Berater/Vermittler den Kunden entsprechend seiner Kenntnisse und Erfahrungen anleger- und anlagegerecht beraten. 2
1.4. Anlagevermittlung Gemäß 16 Abs. 2 FinVermV sind vor der Durchführung einer Anlagevermittlung eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Informationen über ihre Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers mit Finanzanlagen einzuholen. Hierzu sind die erforderlichen Angaben in der Beitrittserklärung zu erfassen: Kenntnisse und Erfahrungen mit verschiedenen Anlageformen und Wertpapierdienstleistungen (Punkt E. in der Beitrittserklärung auf Seite 3 und Seite 4) 2. Verkaufsprospekt, Formulare und Informationsblätter Der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen müssen dem Kunden zugänglich gemacht werden: Verkaufsprospekt in der Fassung vom 21.04.2015 Wesentliche Anlegerinformationen (Stand: 21.04.2015) Nachstehend aufgeführte Formulare sind für eine erfolgreiche Vermittlung von alocava Real Estate Funds XII GmbH & Co. geschlossene Investment KG erforderlich. Bitte füllen Sie diese Formulare zusammen mit Ihrem Kunden aus. Beitrittserklärung Informationen über den jüngsten Nettoinventarwert (NAV) mit Angaben zum Feststellungsdatum, zum Stichtag und zum veröffentlichten Betrag Informationen über Zuwendungen Darüber hinaus sind nachstehende Informationsblätter an den Kunden auszuhändigen: Hinweise zu Interessenkonflikten mit Datum vom 01.07.2015 Informationen zur Risikoaufklärung vom 01.07.2015 3. Funktionsweise der Formulare Die Formulare enthalten eine Vielzahl von Programmierungen und Hilfen für den Berater. Es sind für das Ausfüllen Felder definiert, die bspw. nur Großbuchstaben und Sonderzeichen oder nur Ziffern oder Ziffern, Großbuchstaben, Sonderzeichen vorsehen. Durch das Ankreuzen gewisser Angaben können manche Felder nicht mehr ausgefüllt werden, weil dies dann nicht mehr erforderlich ist. Z.B. sind bei einer Anlagevermittlung zahlreiche Fragen, die bei einer Anlageberatung zu beantworten sind, nicht erforderlich und werden durch Betätigung der Tab-Taste übersprungen. Zusätzlich sind an den erforderlichen Stellen mathematische Formeln hinterlegt, so dass gewisse Beträge oder Salden automatisch errechnet werden. Absolute Pflichtfelder sind rot umrandet und erzeugen bei Nichtbeachtung in den Unterschriftenzeilen das Wort Ungültig. Die Felder Ort und Datum bei Unterschriftszeilen werden in den Formularen automatisch an allen hierfür vorgesehenen Stellen gleich übernommen. Zu beachten ist, dass die einzelnen Formulare in mehrfacher Ausfertigung benötigt werden. Die Formulare sind in dreifacher Ausfertigung für unterschiedliche Empfänger erforderlich und sowohl vom Kunden als auch vom Vermittler/Berater zu unterzeichnen. Die Beitrittserklärung für alocava sieht bspw. folgende Exemplare vor: Exemplar für den Kunden ohne Annahme Treuhänder/Fondsgesellschaft, Exemplar für den Treuhänder, Exemplar für den Kunden nach Annahme Treuhänder/Fondsgesellschaft. Hierzu sind die Formulare entsprechend programmiert: 3
Auf der letzten Seite unten eines jeden Formulars wird der Drucker durch das Betätigen des Drucken -Feldes automatisch angesteuert und es gibt 3 automatische Druckbefehle. Im Ergebnis werden die Formulare dann mit der entsprechenden Beschriftung (z.b. Exemplar für den Kunden ohne Annahme Treuhänder/Fondsgesellschaft ) gedruckt und sind alle vom Kunden und vom Berater/Vermittler zu unterzeichnen. Durch das Betätigen des Felder leeren -Buttons auf der letzten Seite werden alle Eingaben automatisch und vollständig gelöscht. Es empfiehlt sich, die Formulare nach einem Kundengespräch entsprechend unter einer entsprechenden Dokumentenbezeichnung (z.b. Name des Kunden) abzuspeichern. Informationsblätter, die keine Unterschrift des Kunden vorsehen, müssen nicht mehrfach ausgedruckt und mit den restlichen Formularen mitgeschickt werden, weil die Übergabe an den Kunden in der Beitrittserklärung dokumentiert ist. 4. Beitrittserklärung alocava Real Estate Fund XII Das Formular ist für den Produktabschluss zu verwenden und kann während der Zeichnungsphase bis 31.05.2016 verwendet werden. Darüber hinaus enthält die Beitrittserklärung auf den ersten Seiten die ergänzende Vermittlungsdokumentation, die gesetzliche Erfordernisse beinhaltet und dokumentiert. Die ergänzende Vermittlungsdokumentation ist Bestandteil der Beitrittserklärung, ohne die ein Beitritt nicht möglich ist. Zu beachten ist, dass der Berater/Vermittler für die Vermittlung des alocava Real Estate Fund XII eine Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO benötigt, ohne die eine Vermittlung nicht möglich ist. Zeichnen/beitreten kann immer nur eine Person. Die Erlaubnis des Vermittlers ist auf Seite 2 der Beitrittserklärung anzukreuzen. Erfolgt die Überweisung des Zeichnungsbetrages von einem Gemeinschaftskonto, so ist dies in der Beitrittserklärung auf Seite 10 separat zu dokumentieren. Darüber hinaus ist die Verbindung zur zweiten Person festzuhalten (z.b. Ehegatte) und die persönlichen Daten sind zusätzlich zu erfassen. Beitrittserklärung ergänzende Vermittungsdokumentation (Seite 1 bis 5) Gesprächstermine: Mehrere Gesprächstermine, Datum, Ort des Gesprächs sowie die Gesprächsteilnehmer können hier festgehalten werden. Angaben zum Vermittler: Persönliche Angaben, Umfang seiner Erlaubnis, Registernummer, Registerbehörde und Adresse sowie die Angaben zu Emittenten und Anbietern der vom Vermittler vertriebenen Finanzanlage. Vermittlungsgrundlage: Mit Analyse (Grundlage hier ist das Kundenprofil, das dem Vermittler bereits vorliegt und noch Bestand hat oder ein neu zu erstellendes Kundenprofil) oder ohne Analyse (mit Angemessenheitsprüfung). Angemessenheitsprüfung: Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden. Ausgehändigte Unterlagen: Auflistung der Unterlagen, die an den Kunden übergeben werden. Kunde und Vermittler bestätigen den korrekten Inhalt der ergänzenden Vermittlungsdokumentation mit ihren Unterschriften auf Seite 5. 4
Beitrittserklärung Seiten 6 bis 13 In den folgenden Seiten werden Angaben aus der ergänzenden Vermittlungsdokumentation automatisch übernommen. Die noch erforderlichen Angaben sind zu ergänzen. An den vorgesehenen Stellen sind Unterschriften des Kunden und/oder des Vermittlers erforderlich. Persönliche Angaben des Zeichners Identitätsprüfung durch Vermittler oder durch Postidentverfahren, Gemeinde oder Notar Angaben gem. Geldwäschegesetz (wirtschaftlich Berechtigter und Mittelherkunft) Steuerliche Angaben Bestätigung und Erklärung des Zeichners zu den Beitrittsbedingungen Zeichnungsbetrag, Agio und Gesamtbetrag Bestätigungen zum Kontoinhaber, von dessen Konto aus die Überweisung des Gesamtbetrags für die vorgesehene Zeichnung erfolgt Bankverbindung alocava Real Estate Funds XII Entnahmemöglichkeiten Rechtsverbindliche Erklärung des Beitretenden Erklärung zum Datenschutz Erklärung des Vermittlers, dass der Beitretende rechtzeitig vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung über den Inhalt der Vertragsbedingungen, der Angabenvorbehalte, der Risikohinweise und der sonstigen Angaben entsprechend dem Emissionsprospekt und den darin enthaltenen Verträgen informiert wurde. Empfangsbestätigung des Beitretenden Widerrufsbelehrung Ergänzende Hinweise zum Verkaufsprospekt von nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen Die auf der Seite 13 enthaltenen Punkte 12. Annahmeerklärung des Registertreuhandkommanditisten und 13. Annahmeerklärung der Gesellschaft sind nicht zu bearbeiten. Nach Übersendung der kompletten Beitrittserklärung (inkl. der ergänzenden Vermittlungsdokumentation) erhält der Kunde nach den Annahmen ein unterzeichnetes Original dieser Dokumente zugeschickt und der Vermittler eine eingescannte Version dieser vollständigen Beitrittserklärung gemailt. 5. Informationen über den jüngsten Nettoinventarwert (NAV) Im Formular sind aktuelle Angaben zum jüngsten NAV zu erfassen. Es ist das Datum der Feststellung des jüngsten NAV und der Bewertungstag des jüngsten NAV festzuhalten und der Betrag (jüngster NAV) einzutragen. Der jeweils aktuelle, als jüngster NAV bezeichnete Betrag sowie die Datumangaben werden auf der Homepage der AVANA Invest GmbH (http://www.avanainvest.com/fonds/alocava-real-estate-fund-xii) und bei alocava (www.alocava.com) Anfang des Folgemonats für den Vormonatsultimo veröffentlicht und müssen im Formular eingetragen werden! Zu beachten: Liegt das Datum im Unterschriftenfeld in diesem Formular nach dem Feststellungsdatum des letzten jüngsten NAVs, sind die Bedingungen für eine Beteiligung am alocava Real Estate Funds XII nicht erfüllt! Die Widerrufsfrist läuft im Falle einer nachträglichen Zurverfügungstellung dieses Formulars mit berichtigten Daten und Unterzeichnung neu an! Zu beachten: Die Übergabe an den Kunden ist in der Beitrittserklärung auf Seite 5 unter G. Ausgehändigte Unterlagen zu dokumentieren und das Datum des jüngsten NAV einzutragen. Das Formular ist in dreifacher Ausfertigung (Exemplare für den Kunden, den Berater/Vermittler und für Finance Safe) erforderlich. 5
6. Erhalt und Gewährung von Zuwendungen Der Berater/Vermittler ist nach 12 a FinVermV verpflichtet, den Anleger vor Abschluss bzw. Umsetzung eines Kundenwunsches oder einer Empfehlung über Zuwendungen in Form geldwerter Vorteile, welche dem Berater/Vermittler in Verbindung mit dem jeweiligen Finanzinstrument gewährt werden, aufzuklären. Das Formular ist immer nur für ein Finanzprodukt einsetzbar. Die Angaben zu alocava Real Estate Fund XII, das Agio mit 5,0 % und die Sonstige Provision mit 2,0 % sind bereits eingetragen, so dass nur noch der Betrag einzusetzen ist, der gezeichnet werden soll. Das Agio und die Sonstige Provision werden automatisch in Euro ausgewiesen. Mit seiner Unterschrift verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die im Formular aufgeführten Zuwendungen (Kundenverzicht auf bestehende und zukünftige Herausgabeansprüche). Das Formular Zuwendungen ist in dreifacher Ausfertigung (Exemplare für den Kunden, den Berater/Vermittler und für Finance Safe) erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Übergabe an den Kunden mit dem Datum dieses Formulars aus der Ort-/Datumzeile vor der Unterschriftenzeile (Unterschrift des Kunden) in der Beitrittserklärung auf Seite 5 unter Punkt G. Ausgehändigte Unterlagen einzutragen ist. 7. Informationen über Interessenkonflikte gem. 13 Abs. 5 FinVermV Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen lassen sich Interessenkonflikte nicht immer vollständig vermeiden. Konflikte können zwischen den Interessen des Kunden und den Interessen des Beraters/Vermittlers oder Produktanbietern, Geschäftspartnern wie auch zwischen den Kunden untereinander entstehen. 13 Abs. 5 FinVermV bestimmt, dass der Berater/Vermittler den Kunden rechtzeitig vor Abschluss eines Geschäfts auf Interessenkonflikte hinweisen muss, die in Ausübung der in 34f Abs. 1 GewO genannten Tätigkeiten zwischen ihm oder seinen Mitarbeitern und den Anlegern oder zwischen den Anlegern bestehen können. Hierzu ist die Information über Interessenkonflikte gem. 13 Abs. 5 FinVermV zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass das Datum dieser Information (Stand: 01.07.2015) und die Übergabe an den Kunden in der Beitrittserklärung auf Seite 5 unter Punkt G. Ausgehändigte Unterlagen einzutragen sind. Es empfiehlt sich, dem Kunden die Information über Interessenkonflikte bereits zu Beginn des Gesprächs zu übergeben, wenn der Berater/Vermittler dem Kunden gegenüber seinen Status offenlegt (seine Erlaubnis, Registernummer und Registergericht sowie die Emittenten/Anbieter der von ihm vertriebenen Finanzanlagen). 8. Informationsblatt Risikoaufklärung (Risikoaufklärungspapier) Das Informationsblatt Risikoaufklärung wird dem Kunden mit dem Gesprächsprotokoll ausgehändigt und beinhaltet einen allgemeinen Überblick zu möglichen Risikoarten. Dabei ist zu beachten, dass das Datum dieser Information (Stand: 01.07.2015) und die Übergabe an den Kunden in der Beitrittserklärung auf Seite 5 unter Punkt G. Ausgehändigte Unterlagen einzutragen sind. Stand: 08.12.2015 6