Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT): Antrag auf Förderung

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Transkript:

Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT): Antrag auf Förderung (Antragsformular Stand: 01.01.2009)

Allgemeine Angaben Eingangsvermerk STIFT: Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen Peterstraße 1 99084 Erfurt Projekt-Nr.: Erstförderung Anschlussförderung Aufstockung Höhe der Beantragten Mittel EUR für den Zeitraum vom bis entsprechend der Förderquote von % der Gesamtausgaben von EUR Förderschwerpunkt Leitprojekt Hochschule - Infrastruktur Hochschule Kompetenz Stiftungsprofessur Einbindung von Experten Kooperation Nachwuchsförderung Leitveranstaltung Technologieakzeptanz Technologieorientierte Existenzgründungen Förderart (bei Kombination bitte mehrere ankreuzen) nichtrückzahlbarer Zuschuss zinsgünstiges Darlehen Bürgschaft Projektbezeichnung Seite 2 von 14

Allgemeine Angaben Name/Bezeichnung des Antragstellers Rechtsform Unternehmen Netzwerk Hochschule Kammern u. Verbände Forschungseinrichtung Bildungseinrichtungen Straße Postleitzahl Ort Homepage Postfach Postleitzahl Ort Telefon (mit Vorwahl) Fax (mit Vorwahl) email Seite 3 von 14

Allgemeine Angaben Ausführende Stelle (nur wenn von Anschrift auf Seite 1 abweichend) Straße Postleitzahl Ort Homepage Postfach Postleitzahl Ort Telefon (mit Vorwahl) Fax (mit Vorwahl) email Technische Projektleitung (Name, Vorname, Titel) Telefon (mit Vorwahl) Fax (mit Vorwahl) email Kaufmännische Projektleitung (Name, Vorname, Titel) Telefon (mit Vorwahl) Fax (mit Vorwahl) email Seite 4 von 14

Allgemeine Angaben Weitere Förderungen durch Dritte nein ja, Datum d. Förderung Fördermittelgeber Fördersumme Subventionswert EUR EUR Andere Projektbeteiligte (Name, Anschrift, Telefon) Inhaltlicher Schwerpunkt des Vorhabens Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Neue Werkstoffe Mikrosystemtechnik Umwelttechnik Bau- und Baustofftechnologie Produktionstechnik (einschließlich Verfahrenstechnik) Informations- und Kommunikationstechnologie Optik und Optoelektronik Biotechnologie Medizintechnik Energie / Energietechnik Sonstige/Querschnittsfelde Seite 5 von 14

Allgemeine Angaben Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (max. 20 Zeilen) Seite 6 von 14

Vorkalkulation Gesamtvorhaben Für die Zeit vom: bis Übersicht über die Vorhabensausgaben * Ausgaben in EUR Nicht ausfüllen! A B C D E F G H I Personal Gemeinausgaben FuE-Aufträge Investitionen Material Patentrecherchen Reisen Sonstige Ausgaben Vorhabensausgaben Gesamt Übersicht über die Finanzierungsmittel* J K M N O Eigenmittel des Antragstellers Mittel Dritter Einnahmen Förderung STIFT Finanzierung Gesamt * Bitte kopieren Sie dieses Formular und füllen eines davon für die Vorkalkulation des Gesamtprojektes und entsprechend weitere für die Vorkalkulation der einzelnen Jahresscheiben nach den Kalenderjahren aus. Seite 7 von 14

Unterlagen zum Antrag beigefügt liegt vor Von STIFT ausfüllen nicht relevant Angaben zum Antragsteller Sitz (Ort, Größe), Gegenstand/Zweck (Entwicklung, Produktplatte), Partner (Entwicklungspartner Angaben zum Vorhaben (sofern noch nicht im Projektantrag dargestellt) Zusammenfassung/Kurzfassung der Vorhabensbeschreibung, Gesamtziel des Vorhabens Zielstellung im Sinne des Stiftungszweckes der STIFT Effekte für die Region Organisationsstruktur Akteure und deren Vernetzung oder Aufbau und Ablauf des Vorhabens (Organigramm), Kompetenzen und Qualifikationen der Akteure/ Schlüsselpersonen, Konsortialvertrag Anlagen beigefügt liegt vor nicht relevant Anlage 1: Aufklärung über die Verarbeitung antragsgebundener Daten Anlage 2: Erklärung zum Verteilerschlüssel für Verbundvorhaben Anlage 3: Erklärung zu de-minimis -Beihilfen Sonstiges: Seite 8 von 14

Erklärung zum Antrag Das Vorhaben ist noch nicht begonnen worden. Hinsichtlich Lieferungen und sonstiger Leistungen Dritter ist der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug nach 15 UstG berechtigt. Hinsichtlich Lieferungen und sonstiger Leistungen Dritter ist der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt. Umsatzsteuer ist in der Gesamtvorkalkulation nicht veranschlagt. Der Antragsteller ist ein KMU (kleines/mittleres Untenehmen entsprechend Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20.05.2003), das weniger als 250 Personen beschäftigt, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro (jeweils konsolidiert) hat und zu weniger als 25 % oder des Kapitals oder zur Minderheit der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen/Personen steht, welche die Definition der KMU nicht erfüllen (Ausnahme: öffentliche Beteiligungs- oder Risikokapitalgesellschaften sowie institutionelle Anleger). Der Antragsteller beantragt oder erhält für die im Finanzierungsplan ausgewiesenen förderfähigen Kosten keine weitere öffentliche Förderung neben der im Finanzierungsplan ausgewiesenen Mitteln Dritter. Weiterhin erklärt der Antragsteller: a) dass ihm die Grundsätze der Förderung bekannt sind (Richtlinie zur Förderung vom 28.06.2006). b) dass ihm bekannt ist, dass die von ihm in diesem Antrag sowie in den Anlagen zum Antragsteller, zum Vorhaben und zum Verwendungszweck der beantragten Förderung angegebenen Tatsachen sowie seine vorbezeichneten Erklärungen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 StGB in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl.I 1976 S. 2034) sind und dass Subventionsbetrug strafbar ist. c) dass der nicht durch die Förderung/Drittmittel gedeckte Teil der Vorhabensausgaben (Eigenanteil) durch den Antragsteller aufgebracht/finanziert wird. d) dass der Schwerpunkt des Vorhabens in Thüringen liegt. e) sein Einverständnis, dass die STIFT alle Daten verarbeitet und speichert, die in seinem Antrag enthalten sind bzw. im Zusammenhang mit der Antragsabwicklung bekannt werden, und dass sie berechtigt ist, diese Daten im Rahmen der Antragsabwicklung an Dritte zu übermitteln, die an der Bearbeitung des Antrages und der Begleitung der Fördermaßnahme beteiligt sind. Dies schließt das Einverständnis ein, dass diese Daten durch die STIFT oder Dritte zur Prüfung zwecks Vermeidung von Doppelförderungen herangezogen werden können. f) dass der Rechnungshof des Landes Thüringen, die STIFT, sowie von dieser Beauftragte, zur Prüfung des Projektes, der Nachweise und der eingereichten Unterlagen sowie zur Evaluierung der Maßnahme berechtigt sind, des Weiteren die Belege, Buchhaltungs- und sonstigen Geschäftsunterlagen einzusehen, örtliche Erhebungen durchzuführen und alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Seite 9 von 14

Erklärung zum Antrag g) dass der STIFT durch das Vorhaben keine Folgekosten entstehen....... Ort, Datum Stempel... Rechtsverbindliche Unterschrift Seite 10 von 14

Anlage 1 Aufklärung über die Verarbeitung antragsgebundener Daten Zur Gewährung von Mitteln der STIFT ist die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von förderprojektbezogenen Daten über den Empfänger erforderlich. Die Daten werden durch die STIFT und durch sie beauftragte Dritte für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit/Kuratorium der STIFT erhoben, welche diese beurteilt und im Rahmen der Erfolgskontrolle der Fördermaßnahmen nutzt. Der Landesrechnungshof kann antragsbezogene Daten von Projekten im Rahmen der Rechnungsprüfung verarbeiten. Werden durch den Antragsteller bestimmte für die Beantragung des Förderprojektes, für den Mittelabruf oder für Berichte und Verwendungsnachweise erforderliche Daten verweigert, kann die Zuwendung der Fördermittel abgelehnt bzw. widerrufen werden. Für Zwecke der Statistik sowie allgemeiner Erfolgsberichte (nicht zur Erfolgskontrolle einzelner Vorhaben) werden die antragsbezogenen Daten nur in anonymisierter Form verwendet. Seite 11 von 14

Anlage 2 Erklärung zum Verteilerschlüssel für Verbundvorhaben (bei Kooperationsverbünden von wissenschaftlichen Einrichtungen mit Unternehmen) Das Original der Erklärung ist dem Antrag es Koordinators beizufügen. Summe aller Ausgaben in EUR Fördersatz in % Fördermittel STIFT Gesamt in EUR Nr. Antragsteller Ausgaben Fördersatz Förderung Rechtsverbindliche Unterschrift 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Seite 12 von 14

Anlage 3 De- minimis -Beihilfen Ihre bei der STIFT für Ihr Projekt beantragte Zuwendung ist eine De-minimis -Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf,,de-minimis -Beihilfen. Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten,,de-minimis"-beihilfe 200.000. Dieser Betrag umfasst alle Formen von öffentlichen Beihilfen (z.b. Zuschüsse Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften), die als,,de-minimis -Beihilfe gewährt wurden, und berührt nicht die Möglichkeit, dass Sie sonstige von der Kommission genehmigte oder freigestellte Beihilfen erhalten bzw. erhalten haben. Erklärung über bislang erhaltene De-minimis - Beihilfen Ich / Wir erklären hiermit, das in den letzten drei Jahren vor dem Datum dieses Antrags folgende Deminimis -Beihilfen (als solche von der jeweiligen bewilligenden Stelle im Zuwendungsvertrag / -bescheid bezeichnet) gewährt wurden: Datum Zuwendungsvertrag Zuwendungsgeber Aktenzeichen Fördersumme EUR Subventionswert EUR Folgende De-minimis -Beihilfen sind z.z. beantragt (ohne die hiermit beantragten STIFT-Mittel) Datum Zuwendungsvertrag Zusendungsgeber Aktenzeichen Fördersumme EUR Subventionswert EUR Mir/uns ist bekannt, dass diese Angaben subventionserheblich sind. Ort, Datum...... Unterschrift, Firmenstempel Seite 13 von 14

Weitere Hinweise Angaben zu De-minimis -Beihilfen sind subventionserhebliche Tatsachen. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben, die subventionserhebliche Tatsachen betreffen und dem Zuwendungsempfänger zum Vorteil gereichen, sind gem. 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Auf die besonderen Mitteilungspflichten nach 3 des Subventionsgesetzes wird hingewiesen. De-minimis -Bescheinigungen sind 10 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, der Bundesregierung, Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle auf deren Anforderung innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung innerhalb der Frist nicht vorgelegt, entfällt rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung und die Beihilfen, zuzüglich Zinsen, werden zurückgefordert. Ausgestellte De-minimis -Bescheinigungen sind bei zukünftigen Beantragungen als Nachweis für die vergangenen,,de-minimis -Beihilfen vorzulegen. Seite 14 von 14