Übersicht Prämienverbilligung in den Kantonen

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Transkript:

Übersicht Prämienverbilligung in den Kantonen KT Auskunftsstelle Auszahlung durch AG Gemeindezweigstelle der SVA Aarau Ihrer Wohnsitzgemeinde AI oder SVA Aarau Kyburgerstr. 15 5001 Aarau Telefon 062 836 81 81 http://www.sva-ag.ch Gesundheits- und Sozialdepartement Gesundheitsamt Hoferbad 2 9050 Appenzell Telefon 071 788 94 52 Fax 071 788 94 58 http://www.akai.ch Meldefrist Wie kann die PV beantragt werden? 31. Mai Antragsformulare und Zusatzblätter können Sie auf der Gemeindezweigstelle SVA Ihres Wohnortes beziehen oder auf unserer Website herunterladen. Wichtig: Den aufgrund der letzten definitiven Steuerzahlen möglicherweise anspruchsberechtigten Personen werden die vorgedruckten Anmeldeformulare direkt zugestellt. Keine Das Antragsformular wird den Berechtigten aufgrund der Steuererklärung automatisch zugestellt. AR Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden Kasernenstrasse 4 9102 Herisau 2 Telefon 071 354 51 51 Fax 071 354 51 52 31. März Personen, welche Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März bei der AHV-Gemeindezweigstelle jener Gemeinde ein, bei welcher sie am 1. Januar Wohnsitz hatten. BE http://www.ahv-iv-ar.ch Amt für Sozialversicherungen Forelstrasse 1 3072 Ostermundigen Telefon 0844 800 884 (Ortstarif) 31. Dezember Antrag muss im laufenden Jahr eintreffen Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel vierteljährlich aufgrund der Steuererklärung überprüft und Sie erhalten allenfalls automatisch ein Antragsformular. http://www.jgk.be.ch Wichtig: PV können Sie nur für das laufende Kalenderjahr beantragen. Oktober 2013 1

BL SVA Basel-Landschaft Hauptstrasse 109 4102 Binningen Telefon 061 425 24 00 http://www.sva-bl.ch Keine Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten automatisch ein Antragsformular. Das Antragsformular enthält bereits eine Berechnung der Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung. Zuzügler (in den Kanton Basel- Landschaft) erhalten bei der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ein Gesuchsformular. Der Anspruch für das dem Zuzug folgende Jahr kann nur auf Gesuch hin geprüft werden. BS Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt Grenzacherstrasse 62 4005 Basel Telefon 061 267 86 65/66 Keine Ergänzen Sie das Formular mit Ihren Daten direkt am Computer. Drucken Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie Ihren Antrag und schicken Sie ihn zusammen mit den nötigen Unterlagen an uns zurück FR GE GL http://www.asb.bs.ch Freiburg Impasse de la Colline 1 1762 Givisiez Telefon 026 305 52 52 http://www.caisseavsfr.ch Service de l assurance maladie Genève 62, Rte de Frontenex 1207 Genève Telefon 022 327 65 30 www.geneve.ch/sam Sozialversicherungen Glarus Burgstrasse 6 8750 Glarus Telefon 055 646 61 50 http://www.akgl.ch 31. August Das Antragsformular Anmeldung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Beilagen beim Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Nach erfolgter Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Verfügung oder Korrespondenz. Keine Das Antragsformular wird den Berechtigten automatisch zugestellt. Keine Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird neu (ab 01.01.2008) von Amtes wegen ermittelt und ausgerichtet. Oktober 2013 2

GR SVA Graubünden Ottostrasse 24 7001 Chur JU Telefon 081 257 41 11 http://www.sva.gr.ch Jura 3, rue Bel Air 2350 Saignelégier Telefon 032 952 11 11 31. Dezember Personen, welche bereits im Vorjahr eine Prämienverbilligung erhalten haben und in diesem Jahr gemäss den aktuellen steuerlichen Verhältnissen weiterhin anspruchsberechtigt sind, erhalten in der Regel im Februar ohne Anmeldung eine Mitteilung für die Bezugsberechtigung. 31. Dezember Das Antragsformular wird durch den Kanton automatisch zugestellt oder kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. LU http://www.caisseavsjura.ch Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8 6000 Luzern 15 31. Oktober Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem speziellen Anmeldeformular geltend zu machen. Telefon 041 375 05 05 NE http://www.ahvluzern.ch Neuenburg Espace de l Europe 2 Case postale 716 2002 Neuchâtel Telefon 032 889 66 30 Keine Das Antragsformular kann bei der Ausgleichskasse der Wohngemeinde verlangt werden. http://www.caisseavsne.ch NW Ausgleichskasse Nidwalden Stansstaderstrasse 88 6371 Stans Telefon 041 618 51 00 http://www.aknw.ch OW Kantonale Steuerverwaltung OW St. Antonistrasse 4 1243 6061 Sarnen Telefon 041 666 63 05 http://www.akow.ch 31. August Steuerpflichtige, welche allenfalls Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten von der Ausgleichskasse Nidwalden bis spätestens Ende April ein Anmeldeformular und das Merkblatt zugestellt. 31. Mai Personen, die bis Mitte April keine Prämienverbilligungsverfügung erhalten haben, die aber einen Anspruch geltend machen wollen, können mit Hilfe des Antragsformulars eine Berechtigung auf Prämienverbilligung überprüfen lassen. Oktober 2013 3

SG SH SO SZ TG SVA St. Gallen Brauerstrasse 54 9016 St. Gallen Telefon 071 282 66 33 http://www.svasg.ch SVA Schaffhausen Oberstadt 9 8200 Schaffhausen Telefon 052 632 61 11 http://www.svash.ch Solothurn Allmendweg 6 116 4501 Solothurn Telefon 032 686 22 68 http://www.akso.ch/ Ausgleichskasse Schwyz 53 6431 Schwyz Telefon 041 819 04 25 http://www.aksz.ch Gesundheitsamt Kanton Thurgau Züricherstrasse 194a 8510 Frauenfeld Telefon 052 724 22 73 http://www.gesundheitsamt.tg.ch oder die eigene Wohngemeinde 31. Dezember 20 Tage nach erhalt des Anmeldeformulars Der ordentliche Kreis von Bezügerinnen und Bezügern wird in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden ermittelt. Mögliche Bezügerinnen und Bezüger erhalten bis Ende Januar direkt ein Anmeldeformular. Wer nicht direkt ein solches Formular erhält, kann, es ab Anfang Februar hier elektronisch beziehen. 30. September Die Prämienverbilligung wird durch das Sozialversicherungsamt Schaffhausen bearbeitet. Um Anmeldeformulare zu beziehen, melden Sie sich bei der SVA Schaffhausen direkt. 31. Juli 20 Tage nach erhalt des Anmeldeformulars Die Solothurn stellt in der Regel allen Personen, die aufgrund der ausgewerteten Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Antragsformular zu. 30. April Wer den Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen will, muss die Anmeldung einreichen. 31. Dezember Die Gemeinden ermitteln per 01.01. die Bezugsberechtigten- Personen und stellen diesen im Verlauf des Frühjahrs ein Antragsformular zu. Oktober 2013 4

TI Ufficio dell assicurazione malattia Servizio sussidi Via Can. Ghiringhelli 15a 6500 Bellinzona Telefon 091 821 93 11 Ende August Das Antragsformular wird den Anspruchsberechtigten in der Regel automatisch zugestellt. Übrige Personen können die Gesuchsunterlagen bei der zuständigen Gemeinde verlangen. UR VD VS ZG http://www.iasticino.ch Amt für Gesundheit Kanton Uri Klausenstrasse 4 6460 Altdorf Telefon 041 875 22 42 http://www.ur.ch Office vaudois de l'assurancemaladie (OVAM) Ch. de Mornex 40 1014 Lausanne Telefon 021 557 47 47 http://www.vd.ch Wallis Av. Partifori 22 287 1950 Sion Telefon 027 324 91 11 http://www.avs.vs.ch Ausgleichskasse Zug Baarerstrasse 11 4032 6300 Zug Telefon 041 728 47 00 http://www.akzug.ch 30. April Personen und Familien, die aufgrund ihrer Steuerdaten einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten vom Amt für Gesundheit ca. Ende Februar ein persönlich adressiertes Antragsformular per Post zugestellt. Alle anderen können ein Antragsformular bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes oder direkt beim Amt für Gesundheit abholen oder anfordern. 30. September La demande de subside s'obtient et doit être déposée exclusivement auprès de l'agence d'assurances sociales de votre région de domicile. 31. Dezember Die Subventionsberechtigten werden aufgrund der Steuereinschätzungen automatisch erfasst. Die Mitteilung zum Subventionsanrecht werden den Subventionsberechtigten, die im Steuerregister erfasst sind, automatisch im Monat Februar zugestellt. 30. April Alle Versicherten, welche aufgrund der Berechnungen mit den der Ausgleichskasse zur Verfügung stehenden Steuerdaten voraussichtlich einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten bis spätestens Mitte Februar ein Antragsformular zugestellt. Neuzuzüger und Quellenbesteuerte werden mit einem Informationsschreiben auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht. Alle anderen können ein Antragsformular bei der Ausgleichskasse des Wohnortes anfordern. Oktober 2013 5

ZH SVA Zürich Röntgenstrasse 17 8087 Zürich Telefon 044 448 50 00 http://www.svazurich.ch Gemeinsame Einrichtung KVG Gibelinstrasse 25 4503 Solothurn Telefon 032 625 30 30 www.kvg.org 31. Dezember Die Gemeindesteuerämter ermitteln jährlich aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, und melden dies der SVA Zürich. Die SVA Zürich schickt diesen Einzelpersonen, Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnern und Familien ein vorgedrucktes Antragsformular. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben innert zwei Monaten der SVA Zürich zurückzuschicken. Für Bewohner der Stadt Zürich: Städtische Gesundheitsdienste Krankenversicherung Walchestrasse 31 3251 8021 Zürich Tel 044 412 25 90 Wer in der Stadt Winterthur wohnt, wendet sich an: Soziale Dienste Winterthur Bereich KVG Technikumstrasse 73 8402 Winterthur Tel 052 267 64 04 Keine Die Beiträge werden durch die Gemeinsame Einrichtung KVG direkt dem schweizerischen Krankenversicherer vergütet. Dies wirkt sich für die Anspruchsberechtigten als Prämienverbilligung aus. Der Krankenversicherer reduziert die Prämien rückwirkend auf den Beginn der Versicherung in der Schweiz um den entsprechenden Betrag. Eine direkte Auszahlung an die Versicherten erfolgt nicht. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu beantragt werden, da keine automatische Meldung erfolgt. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf abschliessende Korrektheit der Meldetermine. Von der entsprechende Stelle Ihres Wohnkantons erhalten Sie Auskunft über das aktuelle Verfahren. Oktober 2013 6