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Transkript:

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln des Förderfonds der Länder Bremen und Niedersachsen für die Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten nach Art. 3, Abs. 2 des Verwaltungsabkommens vom 08.06.2001 1 in Verbindung mit 44 der LHO Niedersachsen sowie den VV-Gk zu 44 LHO (Rd.Erl des MF vom 23.08.1983 - Nds. MBl. S. 841)- jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen An die Geschäftsstelle der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten beim Landkreis Diepholz Postfach 1264 28846 Syke 1. Angaben zum Antragsteller Antragsteller Die Senatorin für Finanzen Auskunft erteilt Gisela Schwellach Anschrift Die Senatorin für Finanzen Abt. Personal- und Verwaltungsmanagement, E-Government Ref. 36 - E-Government Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen Bankverbindung (Kontonummer, Kreditinstitut, Bankleitzahl) Bremer Landesbank BLZ 290 500 00 Kto. 1070 115 000 2. Angaben zum Vorhaben (vgl. 5.2 - Vorzeitiger Vorhabensbeginn) Genaue Bezeichnung des Vorhabens Einfach im Nordwesten investieren und gründen (EINIG) Laufzeit des Projekts 24 Monate Vorgesehener Projektbeginn 01.12.2007 2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens (bitte max. 12 Zeilen) Tel: +49-421-361-5520 Fax: +49-421-361-5626 e-mail: gisela.schwellach@finanzen.bremen.de Voraussichtlicher Projektabschluss 30.11.2009 Der Nordwesten ist sich einig: Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) wird zum Anlass genommen, um gemeinsam die Ansiedlung und Gründung von Unternehmen in der Region weiter zu vereinfachen. Dazu werden im Wesentlichen zwei Dienste entwickelt: (1) Ein Informations-Webservice, mit dem ein Pool von Informationen und Checklisten für die Gewerbeansiedlung erarbeitet und über beliebige Webseiten veröffentlicht werden kann und (2) ein Antrags-Webservice, mit dem Unternehmen erforderliche Unterlagen bequem abrufen und elektronisch oder postalisch übermitteln können. Beide Anwendungen werden in der Virtuellen Region Nordwest entwickelt und in Kooperation mit der Wirtschaft anhand ausgewählter Genehmigungsregelungen erprobt. Eine Übernahme der im Projekt entwickelten Dienste ist für alle interessierten Kommunen möglich. Durch den webbasierten Ansatz und die interkommunale Zusammenarbeit werden einheitliche Lösungen für die Region entwickelt und die Verwaltungen bei der Umsetzung der EU-DLRL unterstützt. Das Vorhaben festigt die Positionierung des Nordwesten als besonders wirtschaftsfreundliche und innovative Region. 1 Verwaltungsabkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Diepholz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im Kooperationsraum Bremen/Niedersachsen sowie die Einrichtung einer Geschäftsstelle vom 08.06.01 ergänzt durch die Ergänzende Vereinbarung vom 22. November 2007 Antrag Förderfonds Bremen/Niedersachsen 06/2007-1/5

3. Finanzierungsplan (ohne Umsatzsteuer, soweit nach 19 UStG als Vorsteuer abziehbar) Ausgaben Euro Davon zuwendungsfähig Euro 2 3.1. Personalausgaben Anzahl VergütungsGr. 24 Menschmonate inkl. Gemeinkosten 149.760,00 Summe Personalausgaben 149.760,00 3.2. Sachausgaben, z.b. Auftragsvergaben, Druckkosten etc. Entwicklungskosten 30.000,00 Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 5.000,00 Reisekosten (200 pauschal pro Monat) 4.800,00 Summe Sachausgaben 39.800,00 Gesamtausgaben des Vorhabens Summe 3.1 3.2 189.560,00 2 grauunterlegte Felder nicht ausfüllen. Antrag Förderfonds Bremen/Niedersachsen 06/2007-2/5

3.3. Übersicht der Finanzierung Euro % Gesamtausgaben des Vorhabens 189.560,00 100 Drittmittel Gesamtsumme (siehe unten) Zuwendung aus dem Förderfonds Bremen/Niedersachsen 189.560,00 100 3.4 Name/Anschrift der Drittfinanzierer Es werden Gespräche geführt, um eine finanzielle Beteiligung und ergänzende Aktivitäten von interessierten Mitgliedern der ViR Nordwest zu ermöglichen, die nicht Mitglied der Metropolregion Bremen- Oldenburg im Nordwesten sind. Weiterhin werden Gespräche mit Kammern und anderen Institutionen geführt, um sie für eine ebensolche Projektbeteiligung zu gewinnen. Euro beantragt bewilligt Drittmittel Gesamtsumme Antrag Förderfonds Bremen/Niedersachsen 06/2007-3/5

4. Begründung (vgl. Leitlinie Nr. 2) 3 4.1 Steht die Maßnahme in engem Bezug zu einem Vorhaben des Handlungsrahmens des Regionalen Entwicklungskonzepts? Ja Leitprojekt im Handlungsrahmen für die Jahre 2005-2007 Virtuelle Region Nordwest 4.2 Auf welchen Teil des Gebietes der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten bezieht sich das Vorhaben? Bitte kommunale Gebietskörperschaften nennen. Alle Mitglieder der Virtuellen Region Nordwest (s. Anlage 2 zu diesem Antrag). 4.3 Sind gesamtregionale Auswirkungen zu erwarten? Ja Nein Das Vorhaben dient der interkommunalen und damit regionalen Verwaltungskooperation zwischen Bremen und Niedersachsen und der Entwicklung neuer Serviceangebote für den Dienstleistungssektor. Mit der gemeinsam entwickelten Infrastruktur kann der Aufwand für die Darstellung des Wirtschaftsstandorts und für die Verwaltungsverfahren im Zuge der Gewerbeansiedlung reduziert werden, ohne dass lokale Eigen- und Zuständigkeiten dadurch beeinträchtigt werden. Dies ist die Grundlage für die interkommunale arbeitsteilige Zusammenarbeit in der Virtuellen Region Nordwest (www.vir-nordwest.de), die sich in den letzten Jahren bereits bewährt hat und durch die haushaltswirksame Einsparungen in den mitwirkenden Kommunen erzielt werden können. 4.4 Wird durch die Maßnahme eine Kooperation zwischen kommunalen Gebietskörperschaften initiiert? Ja räumlich benachbarte Gebietskörperschaften geplant räumlich getrennte Gebietskörperschaften, die am gleichen Thema arbeiten Nein Vorhandene oder mögliche Kooperationspartner/-projekte: Alle Mitglieder der Virtuellen Region Nordwest (ViR-Nordwest) (s. Anlage 2 zu diesem Antrag), Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib), Niedersächsischer Städtetag (s. Anlage 3, Letter of Intent) Interessierte Mitglieder der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten (angestrebt), Land Niedersachsen (angestrebt). Sind weitere Kooperationspartner (Institutionen, Vereine etc.) eingebunden? Wirtschaftsunternehmen, Industrie- und Handelskammern, IT-Dienstleistungsunternehmen aus der Region als Entwicklungspartner. 4.5 Handelt es sich bei der Maßnahme um eine modellhafte Erprobung eines innovativen Ansatzes? Ja Nein Mit dem Vorhaben werden zwei innovative Ansätze verfolgt: (1) die Entwicklung eines kostengünstigen und einfach übertragbaren Piloten zur technischen Unterstützung von Verfahren der Gewerbeansiedlung und (2) die Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit im Nordwesten unter Einbezug der Wirtschaft in die Entwicklung und Erprobung. Mit dem Vorhaben wird noch ein weiteres Ziel verfolgt: Da auch andere europäische Regionen vor ähnlichen Herausforderungen stehen, sollen die Erfahrungen und Lösungen dieses Vorhabens zuätzlich in einen EU-weiten Erfahrungsaustausch eingebracht werden, für den Fördermittel der Europäischen Union eingeworben werden sollen. Als Partner kommen hierfür erprobte Netzwerke der Freien Hansestadt Bremen aus den INTERREG Projekten Hanse Passage (www.hansepassage.net) und evoice (www.evoice-eu.org) in Frage. Durch die Verbreitung der Projektergebnisse im europäischen Kontext wird eine Validierung und Vermarktung der Projektergebnisse angestrebt und Profilierung der Metropolregion als innovative europäische Wirtschaftsregion im Nordwesten europaweit unterstützt. 3 siehe Leitlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderfonds Bremen/Niedersachsen Stand: 01.06.2007 Antrag Förderfonds Bremen/Niedersachsen 06/2007-4/5

5. Erklärungen: 5.1 Vorhabensbeginn Ich/Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und auch vor Rechtskraft des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. Mir/Uns ist bekannt, dass als Vorhabensbeginn grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten ist; bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens. 5.2 Vorzeitiger Vorhabensbeginn Gemäß der Anlage zu Artikel. 3 Abs. 2 des Verwaltungsabkommens vom 08.06.2001 4 dürfen Zuwendungen auch für solche Vorhaben gewährt werden, die vor der Bewilligung begonnen worden sind. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein vorzeitiger Vorhabensbeginn bei der Geschäftsstelle beantragt wurde und diese dem vorzeitigen Vorhabensbeginn durch Bescheid zugestimmt hat. Erst nach Bestandskraft dieses Bescheides darf mit dem Vorhaben ohne nachteilige Auswirkungen auf die Zuwendungsgewährung begonnen werden. Ich/Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass mir/uns bekannt ist, dass die Zustimmung der Geschäftsstelle zum vorzeitigen Vorhabensbeginn Fördervoraussetzung ist. 5.3 Stellungnahmen/Genehmigungen Ich/Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass mir/uns die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Stellungnahmen und Genehmigungen (Kommunalaufsicht, fachtechnische Stellungnahmen, Baugenehmigung etc.) vorliegen bzw. rechtzeitig eingeholt werden und auf Verlangen der Geschäftsstelle übersandt werden können. 5.4 Wirtschaftlichkeit Ich/Wir erkläre(n), dass die Ausgaben notwendig und angemessen sind und unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt wurden. 5.5 Gesamtfinanzierung Ich/Wir erkläre(n), dass die Gesamtfinanzierung bei Gewährung der beantragten Zuwendung hinreichend gesichert ist. 5.6 Vorsteuerabzug Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt bin/sind. Der Vorsteuerabzug wurde bei den Kosten berücksichtigt (Preise ohne Umsatzsteuer). nicht berechtigt bin/sind 5.7 Vollständigkeit und Richtigkeit Ich/Wir erkläre(n), dass die in diesem Antrag - einschließlich Antragsunterlagen - gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Ich/Wir werde(n) unverzüglich anzeigen, wenn weitere Zuwendungen für den selben Zweck bei anderen Landesstellen oder sonstigen öffentlichen Stellen beantragt oder von Ihnen gezahlt werden, eine Ermäßigung der Gesamtausgaben eintritt, eine Änderung der Finanzierung erfolgt, sich der Verwendungszweck ändert, sich der Zeitpunkt des frühestmöglichen Vorhabensbeginns ändert, sich sonstige, für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen, sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht mehr zu erreichen ist. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschriften 4 Verwaltungsabkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Diepholz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im Kooperationsraum Bremen/Niedersachsen sowie die Einrichtung einer Geschäftsstelle vom 08.06.01 ergänzt durch die Ergänzende Vereinbarung vom 22. November 2007 Antrag Förderfonds Bremen/Niedersachsen 06/2007-5/5