Vorgaben und Anwendungsbereiche für die KLR Steiermärkische Gemeindeordnung: Grundsatz der Kostendeckung EU WRRL/WRG 2003 55e(1): verpflichtende adäquate verursachungsgerechte Kostendeckung gilt auch für kommunale Wasserdienstleistungen UFG 1993, Technische Richtlinien für SWW: Variantenuntersuchungen, Belastungen (Gebühren) für den Endverbraucher mit KLR VfGH, ÖWAV: Überschreitung der einfachen Kostendeckung ist möglich EU WRRL/WRG 55f(2): 55e(1) ist eine grundlegende Maßnahme im NGP 2009 der Bundesländer, behördliche Umsetzung bis 22.12.2012 UFG 1993 FRL SWW: Kostenrechnung als Förderungsvoraussetzung für kommunale Förderungswerber seit 2005 KLR-V, BGBl. II Nr. 526/2004 für Bundesanlagen: KLR ab 2005 ohne kalkulatorische Verzinsung KLR für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, Abteilung 14, 19.11.2013 http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11680451/74838155/ Siedlungswasserwirtschaftliche Kostendeckungsschwellenwerte Kommunale Kostendeckung Kommunale Ausgabendeckung Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 1/20
Der Zeitplan für die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen Übernahme des Zieles aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie (KOM 2000/60/EG) in das Österreichische Wasserrechtsgesetz Novelle 2003 55e (1) Ziffer 1b: die Festlegung der Vorgaben zur Zielerreichung durch die Länder ist bis 2010 durchzuführen. WRRL/WRG: die behördliche Umsetzung (mit Verordnung durch den Landeshauptmann) der angemessenen Kostendeckung ist gemäß WRG 55f(2) bis 22.12.2012 verpflichtend. Diese Verordnung durch den LH setzt gemäß WRG das Vorliegen einer Zielverordnung des Bundesministeriums voraus. Das Erlassen der entsprechenden Zielverordnung ist vom Bundesministerium derzeit nicht vorgesehen. WRRL/WRG: Zielerreichung der angemessenen Kostendeckung bis 2015 auf Grundlage des Monitorings des Rechnungsjahres 2014. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 2/20
Das Wasserrechtsgesetz (WRG) 55e (1) Ziffer 1b 55e (1) Das Maßnahmenprogramm hat zumindest Vorgaben zu enthalten, die unter Bedachtnahme auf das Kostendeckungsprinzip für Wasserdienstleistungen (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung), einschließlich Umwelt- und Ressourcenkosten und unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips bis 2010 auf Grundlage der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen b) adäquate Beiträge der wassernutzenden Sektoren Industrie, Haushalte und Landwirtschaft zur Kostendeckung der Wasserdienstleistung leisten. Dabei kann auf soziale, umweltspezifische und ökonomische Effekte der Kostendeckung ebenso wie auf geografische und klimatische Gegebenheiten von betroffenen Gebieten Bedacht genommen werden. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 3/20
Die angemessene Kostendeckung Laut Wasserrechtsgesetz 55e (1) Ziffer 1b: adäquate Kostendeckung unter Bedachtnahme auf soziale, umweltspezifische und ökonomische Effekte sowie auf geografische und klimatische Gegebenheiten. Diese Bedachtnahme wird in Österreich durch die Gewährung von nationalen Förderungen für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft umgesetzt. Durch den Begriff angemessene Kostendeckung wird die Berücksichtigung dieser Förderungen bei der Berechnung der Kostendeckung angezeigt. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 4/20
Die Internalisierung der Umwelt- und Ressourcenkosten Durch die Qualitätszielverordnungen und durch die vom Vorsorgeprinzip des WRG verursachten Anlagenerrichtungen und durch deren bewilligungsgemäßen Betrieb sind die Umwelt- und Ressourcenkosten in Österreich bereits in finanzielle Kosten umgewandelt worden. Für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft muss daher die Kostendeckung nur mehr für die finanziellen Kosten nachgewiesen werden. Die Elemente des Vorsorgeprinzips im Wasserrechtsgesetz: Die Emissionsverordnungen, weil deren Einhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist, auch wenn es immissionsseitig nicht erforderlich wäre. Der Stand der Technik, weil Anpassungen an Änderungen des Standes der Technik im Wasserrecht verankert sind. Die Berücksichtigung bestehender fremder Rechte und Nutzungen bei Neugenehmigungen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren. Erhaltung einer immissionsseitigen Reserve von 25 % für alle Oberflächengewässer in den Qualitätszielverordnungen. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 5/20
Zum Verursacherprinzip gemäß WRG 55e (1) Ziffer 1b Die Berechnung der Kosten und der Erlöse muss aufeinander abgestimmt werden. Die schlüssige Finanzierungszusammensetzung der Anschaffungskosten muss bei der Berechnung der Finanzierungskosten berücksichtigt werden. Für die Rücklagenneubildung muss es Obergrenzen geben. Quersubventionen zwischen den Sektoren sind durch verursachergerechte Gebührengestaltung zu vermeiden. Zur verursachergerechten Abgeltung der Kosten für die ständige Betriebsbereitschaft der kommunalen Wasserdienstleistungen und als Anreiz für einen nachhaltigen und effizienten Umgang mit der Ressource Wasser sind die Gebühren aus fixen, aus mengenabhängigen und erforderlichenfalls auch aus qualitativen Anteilen zusammenzusetzen. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 6/20
Zum Verursacherprinzip gemäß WRG 55 (1) Ziffer 1b Die Finanzierungskosten und die Finanzierungserträge müssen gleichmäßig auf die Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Wenn zum Beispiel die Nutzungsdauer länger ist als die Fremddarlehenslaufzeit, dann müssen die Nutzer der Wasserdienstleistung auch im Zeitraum nach der Darlehensrückzahlung bis zum Ende der Nutzungsdauer Beiträge zu den Fremdfinanzierungsgesamtkosten leisten. Die Eigentumsverhältnisse der kommunalen leitungsgebundenen Daseinsvorsorge müssen in die Berechnung der angemessenen Kostendeckung der Wasserdienstleistungen eingehen. Zum Beispiel ist die Berücksichtigung der Teuerung bei der Rücklagenbildung für Reinvestitionen etwas anderes, als eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung für einen unternehmerischen Investor. Denn sonst müssten die Nutzer unter anderem für ihren eigenen Kanalanschlussbeitrag im Wege über die laufenden Gebühren eine kalkulatorische Verzinsung bezahlen. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 7/20
Kostendeckungsschwellenwerte: Zur Nachweisführung der Einhaltung des WRG 55e (1) Ziffer 1b werden für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark folgende Kostendeckungsschwellenwerte definiert: Die Einhaltung des Siedlungswasserwirtschaftlichen Kostenunterdeckungsschwellenwertes stellt sicher, dass bis zum Ende der Nutzungsdauer neben den Betriebskosten zumindest die für die Finanzierung der Anschaffungskosten der Anlagen verwendeten Fremddarlehen, Inneren Darlehen und aktivierten Eigenleistungen der zu betrachtenden Wirtschaftseinheit und die aufgelösten Rücklagen des Haushaltes zurückgezahlt werden können. Die Einhaltung des Siedlungswasserwirtschaftlichen Kostenüberdeckungsschwellenwertes stellt sicher, dass bis zum Ende der Nutzungsdauer nicht höhere Rücklagen im Haushalt angespart werden, als für die einmalige Reinvestition (einschließlich Teuerung) der betriebsnotwendigen Anlagen benötigt wird. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 8/20
Kosten- und Leistungsrechnungs-VO BGBI. II Nr. 526/2004 Index: Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget Ist gemäß 14 erstmals für die Kosten- und Leistungsrechnung des Jahres 2005 anzuwenden. 5 (1) kalkulatorische Zinsen dürfen in der laufenden Kostenund Leistungsrechnung nicht angesetzt werden ÖWAV Arbeitsbehelf 41 Kosten- und Leistungsrechnung (entsprechend VfGH B462-463/2013-16 vom 11.03.2014) Für Zwecke der Gebühren-/Tarifkalkulation sind die kalkulatorischen Anlagenabschreibungen um die Fördermittel und die Anschlussbeiträge zu kürzen. Zur Sicherstellung der Liquiditätserfordernisse (10-Jahres-Betrachtung) können Reserven aufgebaut werden, indem gemäß FAG (innerer Zusammenhang) Gebühren bis zum doppelten Jahreserfordernis eingehoben werden. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 9/20
KLR mit BAB KPC und Schriftenreihe Pilz/Heiss Die Berechnung einer Kostendeckung erfordert die Gegenüberstellung von auf einander abgestimmten Kosten und Leistungen. Diese Gegenüberstellung erfolgt in Form einer Kosten- und Leistungsrechnung für ein Rechnungsjahr anhand des Betriebsabrechnungsbogens der Bundesförderstelle für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft (BAB KPC) zur Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Abwasserentsorgung und die kommunale Wasserversorgung. Als Ausfüllhilfe für den BAB KPC veröffentlichte die Schriftenreihe Rechts- und Finanzpraxis der Gemeinden in der Ausgabe 2/2005 den Arbeitsbehelf Kosten- und Leistungsrechnung der Siedlungswasserwirtschaft. Verleger: MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, A-1014 Wien Kohlmarkt 16. Autoren: Prof. Dietmar Pilz, Mag. Dr. Raimund Heiss Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 10/20
KLR mit BAB KPC und Schriftenreihe Pilz/Heiss Abweichungen von den Vorgaben aus WRG 55e (1) 1b Zum BAB KPC gibt es keinen Betriebsüberleitungsbogen von den Kostenarten zu den Kostenstellen. Die Schriftenreihe bietet allgemeine Begriffserklärungen zur KLR, diese sind jedoch uneindeutig und nicht verursachergerecht. Im Postenverzeichnis der Schriftenreihe fehlen die Ansätze für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit. Keine ausreichende Berücksichtigung eines nutzungsdauerkongruenten Wertverzehrs sowie der Finanzierungsart, insbesondere hinsichtlich der Rücklagenneubildungsmöglichkeit für die Anschlussbeiträge, Investitionskostenzuschüsse, Fremddarlehen und innere Darlehen/Eigenleistungen der zu betrachtenden Wirtschaftseinheit. Die im Wasserrechtsgesetz gegebenen Freiräume der angemessenen Kostendeckung zwischen dem Kostenunterdeckungsschwellenwert und dem Kostenüberdeckungsschwellenwert werden nicht genützt und die Unterschiede zwischen einem kommunalen Anlagenbetreiber (Berücksichtigung der Teuerung für Reinvestitionen) und einem Privatunternehmen (Berücksichtigung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung) werden nicht beachtet. Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 11/20
Kostendeckungsschwellenwertermittlung in der Kostenstellengliederung des BAB KPC gemäß Rechnungsabschluss und ÖWAV Arbeitsbehelf Nr. 40: - Betriebskostenermittlung inkl. Geringwertiger Wirtschaftsgüter und Pacht - laufende Einnahmen gemäß Berechnungsgrundlagen der Kostendeckungsschwellenwerte: - kalkulatorische Abschreibung - kalkulatorische Verzinsung - laufende Zuschüsse - laufende Einnahmen von Dritten - einmalige Einnahmen - einmalige Zuschüsse - Aktivierung von Eigenleistungen im Anlagennachweis - Berücksichtigung von Eigenmittelanteiltransfers Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 12/20
Kostendeckungsschwellenwerte: lineare kalkulatorische Abschreibung Finanzierungsanteile der historischen Herstellungskosten der betriebsnotwendigen Anlagen ohne Grundstückswerte SWW-Kostenunterdeckungs -schwellenwert SWW-Kostenüberdeckungsschwellenwert Anschlussbeiträge und Eigenmittelanteile ----- %N / ND Investitionskostenzuschüsse ----- %N / ND Innere Darlehen/Eigenleistungen der zu betrachtenden Wirtschaftseinheit (WE) an/für den Haushalt Wasser/Abwasser Aufgelöste Rücklagen des Haushaltes Wasser/Abwasser Fremddarlehensnominale %N / ND %N / ND %N / ND Rücklagenneubildungsnominale: Fremddarlehen, Innere Darlehen/Eigenleistungen der WE ----- %N / ND N = Finanzierungsanteil der historischen Herstellungskosten in % = Aliquotierungsverhältnis des Finanzierungsanteiles: (historische Herstellungskosten abzgl. nicht mehr abschreibungsfähige historische HK) (historische Herstellungskosten) ND = nach Investitionskosten gewichtete Nutzungsdauer der abschreibungsfähigen betriebsnotwendigen Anlagen, detailliert nach Leitungen, Punktbauwerken und Verwaltung Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 13/20
Kostendeckungsschwellenwerte: kalk. Verzinsung mit Annuitätenmethode Finanzierungsanteile der historischen Herstellungskosten der betriebsnotwendigen Anlagen ohne Grundstückswerte kalkulatorischer Zinssatz SWW-Kostenunterdeckungsschwellenwert SWW-Kostenüberdeckungsschwellenwert Anschlussbeiträge und Eigenmittelanteile H ------- (%A-%N)/ND Investitionskostenzuschüsse H ------- (%A-%N)/ND Innere Darlehen/Eigenleistungen der zu betrachtenden Wirtschaftseinheit (WE) an den Haushalt Wasser/Abwasser Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 14/20 H (%R-%N)/ND Aufgelöste Rücklagen des Haushaltes Wasser/Abwasser H (%R-%N)/ND Fremddarlehensnominale E (%R-%N)/ND Liquiditätskosten für Nominalen (im %-Verhältnis wie kalk. Abschr.) von Fremddarlehen u. Finanzierungszuschüssen Rücklagenneubildungsnominale: Fremddarlehen, Innere Darlehen/Eigenleistungen der WE S(US) H(ÜS) Folgelastenberechnung mit Zielwertsuche H ------- (%A-%N)/ND A = Summe der Ansparraten für N des betreffenden Finanzierungsanteiles über die Nutzungsdauer (ND) R = Summe der Rückzahlungsraten für N des betreffenden Finanzierungsanteiles für die Darlehenslaufzeit N = Nominale des Finanzierungsanteiles im %-Verhältnis wie bei kalkulatorischer Abschreibung % = Aliquotierungsverhältnis für den betreffenden Finanzierungsanteil wie bei der kalk. Abschreibung E = Effektivzinssatz der Fremddarlehen S = Sollzinssatz H (= 50% von S) = Habenzinssatz/Teuerungsrate ND = nach Investitionskosten gewichtete Nutzungsdauer der abschreibungsfähigen betriebsnotwendigen Anlagen, detailliert nach Leitungen, Punktbauwerken und Verwaltung
Kostendeckungsschwellenwerte: Erlösberechnung Erlöszusammensetzung des Haushaltes ohne die laufenden Einnahmen SWW-Kostenunterdeckungsschwellenwert SWW-Kostenüberdeckungsschwellenwert laufende Gebühren/Jahresvorschreibungen f. Wasser/Abwasser laufende Zuschüsse aus Finanzierungszuschüssen laufende Einnahmen von Dritten und sonstige Einnahmen Einmalige Einnahmen aus Anschlussbeiträgen oder von Dritten bei Verwendung für die Finanzierung der Anschaffungskosten Einmalige Einnahmen aus Anschlussbeiträgen oder von Dritten ohne Verwendung für die Finanzierung der Anschaffungskosten und ohne Rücklagenzuführung zur Herstellung von Anlagen Einmalige Zuschüsse oder Eigenmittelanteile von Dritten bei Verwendung für die Finanzierung der Anschaffungskosten Liquiditätserlöse (Sollzinssatz für US, Habenzinssatz für ÜS) für Nominalen (im %-Verhältnis wie kalk. Abschreibung) von Fremddarlehen und Finanzierungszuschüssen vereinnahmte Beträge %FZG/ND Siebenjahresdurchschnitt ------ Siebenjahresdurchschnitt ------ Folgelastenberechnung mit Zielwertsuche FZG = Finanzierungszuschussgesamteinnahmen (Barwert + Zinsen) % = Aliquotierungsverhältnis für den betreffenden Finanzierungsanteil wie bei der kalk. Abschreibung Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 15/20
Kostendeckungsschwellenwerte: Durchschnittsbildungen Nutzungsdauern: Gewichtung nach den Anschaffungskosten Finanzierungszuschüsse: Durchschnittliche Auszahlungen pro Rechnungsjahr, ohne Berücksichtigung einer allfälligen Degression variable Fremddarlehenszinsen: Gemittelte Jahresverzinsung des Rechnungsjahres für das jeweilige Darlehen Sollzinssatz der Wirtschaftseinheit: Mittelfristiger Kontokorrentzinssatz der zu betrachtenden Wirtschaftseinheit gemäß der Vorgabe der Abteilung 14 für ein Rechnungsjahr Habenzinssatz der Wirtschaftseinheit: Der Habenzinssatz (= die Hälfte des Sollzinssatzes) ist gleichzeitig die Teuerungsrate der historischen Herstellungskosten und der Betriebskosten gemäß der Vorgabe der Abteilung 14 für ein Rechnungsjahr Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 16/20
Siedlungswasserwirtschaftliche Kostendeckungsschwellenwerte Kostenunterdeckungsschwellenwert = 100% Entscheidungsbereich des Betreibers innerhalb WRG 55 (1) 1b u. WRRL Kostenüberdeckungsschwellenwert = 100% Am Ende der Nutzungsdauer (ND): keine Schulden keine RL für Reinvestitionskosten (RIK) Anschlussbeiträge verbraucht alle Förderungen verbraucht Für eine Rücklagenbildung innerhalb der ND von 0 % bis 100 % der RIK: Kostenunterdeckungsschwellenwert größer gleich 100 % Kostenüberdeckungsschwellenwert kleiner gleich 100 % Am Ende der ND: keine Schulden RL für 100 % der RIK (historische Herstellungskosten plus Teuerung) Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 17/20
Kommunale Kostendeckung Kommunale Ausgabendeckung Kommunale Kostendeckung durch: Gebühren/ Jahresvorschreibungen Einnahmen von Dritten Netzverdichtungen Lineare Abschreibung der abschreibungsfähigen historischen Herstellungskosten über die gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer. Kalkulatorische Verzinsung mit Annuitätenmethode (Ansparraten mit dem Habenzinssatz der WE) Kommunale Ausgabendeckung durch: Gebühren/ Jahresvorschreibungen Finanzierungszuschüsse Einnahmen von Dritten Netzverdichtungen Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben für das betrachtete Rechnungsjahr unter Berücksichtigung der Förderungen Mittelfristige Prognose der Kommunalen Ausgabendeckung durch: Gebühren/ Jahresvorschreibungen Finanzierungszuschüsse Einnahmen von Dritten Netzverdichtungen Prognose des Verhältnisses der Einnahmen zu den Ausgaben für die dem betrachteten Rechnungsjahr nachfolgenden 5 Jahre unter Berücksichtigung der Förderungen Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 18/20
KLR kommunale SWW Steiermark: Bearbeitungsablauf Registerblatt Ausfüllhilfe Berechnungsablauf Ausfüllhilfe Registerblatt BAB KPC Betriebskosten GWG allfällige Grundstückspacht Betriebsausgaben lt. Rechnungsabschluss Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 19/20
KLR kommunale SWW Steiermark: Bearbeitungsablauf Registerblätter: Kostendeckungsschwellenwerte Kosten/Ausgabendeckung Registerblatt: Anlagen und Finanzierung Automatische Übernahme der Kosten und Erlöse vom Kostenunterdeckungs-SW im Registerblatt BAB KPC Kommunale Kostendeckung Kommunale Ausgabendeckung Mittelfristige Prognose der kommunalen Ausgabendeckung Kosten- und Leistungsrechnung für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in der Steiermark, A14 20/20