Migrationsentwicklung in Sachsen-Anhalt. Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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Transkript:

Migrationsentwicklung in Sachsen-Anhalt Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt www.mi.sachsen-anhalt.de 01/2017

Migrationsentwicklung im Land Sachsen-Anhalt Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich 1. Entwicklung der Zahl der Asylbewerber seit dem Jahr 2011 insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern Die Zugangszahlen für Sachsen-Anhalt hatten im Jahr 2015 ihren Höchststand und haben sich in den Jahren 2011 bis 2016 wie folgt entwickelt: Die Zahl der registrierten Asylbewerber in Sachsen-Anhalt ist von 34.340 im Jahr 2015 auf 9.116 Personen im Jahr 2016 zurückgegangen. Die Entwicklung während des Jahres 2016 stellt sich wie folgt dar:

Die Hauptherkunftsländer der im Jahr 2016 im Land Sachsen-Anhalt registrierten Asylbegehrenden schlüsseln sich wie folgt auf: TOP 10 der Hauptherkunftsländer Anteil Syrien 35,0 % Afghanistan 16,3 % Iran 4,9 % Russische Föderation 3,9 % Eritrea 3,7 % Guinea-Bissau 3,2 % Türkei 2,6 % Somalia 2,3 % Albanien 2,1 % Burkina Faso 2,0 % Sonstige 20,5 % Gesamtanteil der TOP 10 79,5 % insgesamt (Erhebungsgrundlage: EASY-Statistik)

2. Entwicklung in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen Die Entwicklung der verfügbaren Kapazitäten in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen zeigt folgendes Bild: Die Belegung in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen - einschließlich aller Außenstellen - hat sich von 5.498 aufhältigen Personen im Januar 2016 auf 1.968 Schutzsuchende zum Jahresende 2016 verringert und stellt sich wie folgt dar:

3. Entwicklung der Bestandszahlen an Asylbewerbern und geduldeten Ausländern in den Landkreisen und kreisfreien Städten Die Entwicklung der Bestandszahlen an Asylbewerbern (einschließlich BüMA-Fälle) in den Landkreisen und kreisfreien Städten war seit Februar rückläufig: Die Bestandszahlen an Duldungsinhabern in den Landkreisen und kreisfreien Städten steigt seit Mitte des Jahres infolge zunehmender (ablehnender) Entscheidungen des BAMF stark an. Durch die Maßnahmen der freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr konnte die Anzahl der geduldeten Personen erheblich begrenzt werden.

Die Entwicklung der Bestandszahlen an Dublin-Fällen in den Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich für das Jahr 2016 wie folgt dar:

In der Gesamtzahl haben sich die vorgenannten Bestandszahlen (Asylbewerber (einschließlich BüMA), Duldungsinhaber sowie Dublin-Fälle) in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2016 nach dem Höchststand von 24.571 im Februar auf 13.660 im Dezember verringert: Die Entwicklung der summierten Bestandszahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes im Jahr 2016 hat sich von Januar bis Dezember 2016 insgesamt wie folgt verringert:

4. Erstattete Kosten nach dem Aufnahmegesetz Die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Kosten für die Aufnahme der ihnen zugewiesenen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (Leistungsberechtigte), werden gemäß 2 Abs. 2 Aufnahmegesetz in angemessenem Umfang erstattet. Die hierauf basierende kommunale Fallpauschale wurde auf der Grundlage einheitlicher Kriterien sowie der tatsächlichen Aufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte aus dem Jahr 2015 festgesetzt und betrug im Jahr 2016 10.470 Euro pro Jahr und Person. Im Rahmen der Fallpauschale erfolgten im Jahr 2016 gemäß 2 Absatz 2 Aufnahmegesetz Auszahlungen in Höhe von 194.734.177 Euro. Diese setzen sich wie folgt zusammen: (Angaben in Euro) 5. Entwicklung der Zahl der anerkannten Schutzsuchenden Die Zahl der Flüchtlinge mit einem anerkannten Schutzstatus hat sich binnen Jahresfrist von 3.736 Personen auf 14.858 Personen fast vervierfacht. Diese Personengruppe ist grundsätzlich anspruchsberechtigt nach dem SGB II. Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte) Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß 25 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß 25 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungsverbot gemäß 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG) 2015 2016 74 49 3.003 9.951 291 4.206 368 652 Gesamt 3.736 14.858 (Quelle: Ausländerzentralregister; Stichtage 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016)

6. Entscheidungspraxis des BAMF 2015 2016 gestellte Asylanträge insgesamt 17.292 20.142 Entscheidungen insgesamt davon 12.021 24.451 positiv darunter - Anerkennungen als Asylberechtigte - Anerkennungen als Flüchtlinge - Gewährung subsidiärer Schutz - Feststellung Abschiebungsverbot 6.117 22 6.063 14 18 17.281 48 9.262 6.578 1.393 Hauptherkunftsländer Syrien Eritrea Somalia Syrien Afghanistan Iran negativ 5.904 7.170 Hauptherkunftsländer Albanien Kosovo Syrien Indien Afghanistan Guinea-Bissau Anerkennungsquote 50,9 % 70,7 % (Quelle: BAMF)

7. Entwicklung der Rückkehrzahlen - Anzahl der Abschiebungen (einschl. Rücküberstellungen) Im Jahr 2016 konnten 846 ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden. Die Hauptherkunftsländer der im Jahr 2016 im Land Sachsen-Anhalt abgeschobenen Personen (einschl. Rücküberstellungen) schlüsseln sich wie folgt auf: TOP 10 der Hauptherkunftsländer Anteil Albanien 20,8 % Kosovo 18,9 % Serbien 10,3 % Mazedonien 7,9 % Russische Föderation 7,8 % Guinea-Bissau 7,0 % Syrien 4,0 % Mali 2,7 % Benin 2,4 % Burkina Faso 2,4 % Sonstige 15,8 % gesamt Hauptherkunftsländer 84,2 %

- Entwicklung der freiwilligen Ausreisen (einschl. REAG/GARP) Freiwillige Ausreisen werden durch verschiedene Programme unterstützt. Das REAG/GARP- Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es unterstützt finanziell und operationell die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung von Drittstaatsangehörigen, bietet Starthilfen für ausgewählte Staatsangehörige und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.

Verantwortlich: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Strategische Planung Halberstädter Straße 2/ am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg E-Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Telefon: 0391/ 567-5514 www.mi.sachsen-anhalt.de Fotos: Jens Wolf Andreas Lander Dieses Informationsblatt wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben. Es darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf das Informationsblatt nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Ministeriums für Inneres und Sport zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.