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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/10779 18. Wahlperiode 28.12.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Drucksachen 18/7903 Keine Kumpel zweiter Klasse - Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung wahren b) zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Drucksachen 18/8612 Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen A. Problem Nach Ansicht der Antragsteller entstehen für Bergleute der Braunkohlveredlung der ehemaligen DDR erhebliche Einbußen, da diese seit 1997 nicht mehr ohne Rentenabschlag vorzeitig in Rente gehen können. Abgesehen von erheblichen finanziellen Einbußen handele es sich hier auch um einen großen Vertrauensverlust, da diese Ansprüche in der DDR verbrieft gewesen seien. Krankenschwestern und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR erhielten bei der Altersversorgung einen besonderen Steigerungsbeitrag von 1,5 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Nach Auffassung der Antragsteller führt das Vorenthalten dieser besonderen Regelung seit 1997 bei der Rentenberechnung bei den tausenden Betroffenen zu finanziellen Schwierigkeiten und Altersarmut.

Drucksache 18/10779 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode B. Lösung Die Antragsteller fordern, dass Bergleute der Betriebe der DDR-Braunkohleveredlung künftig nach Erreichen des 60. Lebensjahres vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können, und bei diejenigen, die seit 1997 bereits vor Erreichen der regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, den Rentenabschlag rückwirkend abzuschaffen. Desgleichen verlangen die Antragsteller die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der die sozialversicherungspflichtigen Zeiten im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR bei der Berechnung der Alterseinkünfte gegebenenfalls durch Zuerkennung eines besonderen Steigerungsbetrages von 1,5 berücksichtigt. Zu Buchstabe a Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/7903 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8612 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. C. Alternativen Keine. D. Kosten Kostenberechnungen wurden nicht vorgenommen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/10779 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 18/7903 abzulehnen, b) den Antrag auf Drucksache 18/8612 abzulehnen. Berlin, den 14. Dezember 2016 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Kerstin Griese Vorsitzende Jana Schimke Berichterstatterin

Drucksache 18/10779 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Jana Schimke I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 18/7903 wurde in der 174. Sitzung des Deutschen Bundestages in erster Lesung beraten und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden und dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen. Der Antrag auf Drucksache 18/8612 wurde ebenfalls in der 174. Sitzung des Deutschen Bundestages beraten und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Gesundheitsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Die Antragsteller fordern, dass Bergleute der Betriebe der DDR-Braunkohleveredlung künftig nach Erreichen des 60. Lebensjahres vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können, und bei denjenigen, die seit 1997 bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, den Rentenabschlag rückwirkend abzuschaffen. Desgleichen verlangen die Antragsteller die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der die sozialversicherungspflichtigen Zeiten im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR bei der Berechnung der Alterseinkünfte gegebenenfalls durch Zuerkennung eines besonderen Steigerungsbetrages von 1,5 berücksichtigt. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 18/7903 in seiner Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen. Zu Buchstabe b Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Ausschuss für Gesundheit haben den Antrag auf Drucksache 18/8612 in ihren Sitzungen am 14. Dezember 2016 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die beiden Anträge in seiner 99. Sitzung beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag auf Drucksache 18/7903 abzulehnen. Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE empfiehlt er, den Antrag auf Drucksache 18/8612 abzulehnen. Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU verwiesen darauf, dass man die Situation der Beschäftigten im Braunkohlbergbau beziehungsweise der Krankenschwestern in der ehemaligen DDR mehrfach im Deutschen Bundestag diskutiert habe. Doch das bundesdeutsche Rentensystem folge dem Selbstverständnis, dass einer Rente auch Beiträge gegenüber stehen müssen. Eine Besserstellung allein durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmtem Berufsgruppe gehöre nicht dazu. Die Lösung könne deshalb auch nicht darin bestehen, Unterschiede oder Privi-

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/10779 legien der früheren DDR fortzuführen und beizubehalten, sondern Ziel von Politik und politischen Entscheidungsträgern müsse es immer sein, eine Lösung für alle Menschen zu erreichen, die dann auch von einer Mehrheit getragen wird. So habe die Rentenüberleitung dazu geführt, dass im Rahmen der Höherwertung ostdeutscher Löhne Lebensleistung anerkannt wurde und bis heute anerkannt wird. Auf der anderen Seite sei es aber auch eine wahnsinnige Herausforderung und eine riesige Leistung für den Staat gewesen, zwei völlig unterschiedliche soziale Systeme zusammenzuführen. Das sei keineswegs leicht gewesen. Man habe wiederholt intensiv geprüft und sich mit der Problematik auseinandergesetzt, sei aber immer wieder zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidungen, die man seinerzeit im Rahmen der Rentenüberleitung getroffen habe, richtig gewesen seien. Entsprechend halte man daran fest und lehne die Anträge ab. Die Mitglieder der Fraktion der SPD erklärten, dass man sich für die Bergleute der Braunkohleveredelung einen Härtefonds gewünscht hätte, bei den Koalitionsverhandlungen aber nicht habe durchsetzen können. Man anerkenne durchaus, dass die Tätigkeiten der Bergleute in der Braunkohleveredelung der ehemaligen DDR unter wirklich verheerenden Bedingungen stattgefunden hätten. Deshalb sei man offen für eine Anerkennung dieser Lebensleistung, mache aber keine Versprechungen, dass man rentenrechtlich etwas für sie tun könne. Mit dem wiederholten Einbringen dieser Anträge mache die Fraktion DIE LINKE. den Betroffenen aus parteitaktischen Gründen Hoffnungen, die nicht zu erfüllen seien. Wenn man ehrlich sei, müsse man feststellen, dass das Problem rentenrechtlich nicht zu lösen sei. Allenfalls könne man politisch zu einer Klärung gelangen. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. betonten, dass der Vertrauensverlust, den die Kumpel der Braunkohleveredlung Borna/Espenhain, des Gaskombinats Schwarze Pumpe und des Braunkohlewerks Glück Auf aus Knappenrode hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erlitten hätten, zu beseitigen sei, indem der Abschlag für den vorzeitigen Rentenbeginn mit dem 60. Lebensjahr gestrichen wird. Aus der Unterschiedlichkeit des DDR-Rechts gegenüber dem SGB VI ergäbe sich, dass der besondere Steigerungsfaktor von 2,0 weitestgehend durch den besonderen Rentenartfaktor gewahrt würde. Bei entsprechender Ausgestaltung des Vorschlags könne sowohl für Bestandsrentner als auch für künftige Rentenzugänge das bestehende Problem weitgehend gelöst werden. Sie hielten es zudem für dringend erforderlich, dass für die im Gesundheits- und Sozialsystem der DDR beschäftigten Mitarbeiter/innen dringend die Versorgungszusage gewahrt wird. Insbesondere Krankenschwestern bauten auf diese Würdigung ihrer physischen und psychischen persönlichen Belastung im Beruf, weil sie sich trotz niedriger Bezahlung im Rentenalter gesichert gesehen hätten. Ob der einstige Steigerungsfaktor für die Rente mit einem besonderen Rentenartfaktor oder mit einem sonstigen Zuschlag gewahrt wird, ließ die Fraktion offen. Im Vordergrund stünde, den Vertrauensschutz für die Betroffenen, insbesondere Frauen, zu gewährleisten. Die Mitglieder der FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonten, dass es bei der Rentenüberleitung um eine Überleitung in das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland gegangen sei. Damit seien aber auch Regelungen in der Altersversorgung der DDR, die nicht dem bundesdeutschen Recht entsprochen hätten, entfallen. Man könne einzelne Besonderheiten hinsichtlich der Rentenansprüche in der DDR nicht über das heute geltende Rentenrecht regeln. Allenfalls könne man in besonderen Fällen, wo es um eine Kompensation für besondere Belastungen gegangen sei, wie bei den Beschäftigten im Braunkohlebergbau, über einen Härtefonds nachdenken. Ausgeschlossen sei auch, nur für einzelne Gruppen besondere Rentenansprüche anzuerkennen. Berlin, den 14. Dezember 2016 Jana Schimke Berichterstatterin