3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.

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Transkript:

Statuten der BDP Wahlkreis Thun 13. September 2012 1. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei im Wahlkreis Thun (BDP Wahlkreis Thun) besteht im Verwaltungskreis Thun ein politischer Wahlkreisverband in der Form eines Vereins gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Thun. 2) Die BDP Wahlkreis Thun kann bei der Verfolgung ihrer Ziele mit ähnlich gesinnten politischen Parteien im Kanton Bern und in der Schweiz zusammenarbeiten oder sich zusammenschliessen. 3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern. Art. 2 Zweck 1) Die BDP Wahlkreis Thun vereinigt BDP Sektionen im Verwaltungskreis Thun und bezweckt die Organisation und Teilnahme an sektionsübergreifenden regionalen, kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen einzuleiten und durchzuführen. 2) Sie bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung auf der Grundlage von gegenseitiger Toleranz und Achtung gegenüber Mensch und Natur. 3) Sie ist den bürgerlichen Werten wie Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Leistungsprinzip verpflichtet. Art. 3 Tätigkeit Die hautsächlichen Tätigkeiten der BDP Wahlkreis Thun sind: a) Sektionsübergreifende Beteiligung an regionalen, kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen. b) Hilfeleistung an Sektionen innerhalb des Wahlkreises Thun bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen. c) Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Geschehen im Wahlkreis Thun in allen Bereichen. d) Unterstützung bei Wahlen im ganzen Wahlkreis Thun. Art. 4 Mitgliedschaft

1) Mitglied ist jede BDP Sektion innerhalb des Wahlkreises Thun. Jede Sektion hat, unabhängig ihrer Grösse, Anrecht auf zwei Delegierte. 2) Interessierte Vereine, Organisationen, KMU usw., welche nicht einer Partei angehören wollen, können als Sympathisanten, Gönner oder Sponsoren aufgenommen werden. Sie haben kein Stimmrecht, können aber zur Meinungsbildung beitragen. Art. 5 Erwerb und Erlöschen der Delegiertenschaft 1) Jede Sektion hat das Recht aus den eigenen Parteimitgliedern zwei Delegierte zu wählen und in die BDP Wahlkreis Thun abzuordnen. 2) Die Delegiertenschaft erlöscht durch a) Schriftliche Rücktrittserklärung (jederzeit möglich) b) persönlicher Ausschluss c) Auflösung der entsprechenden BDP Sektion 3) Delegierte können, bei grober Verletzung der Statuten oder von Parteigrundsätzen, aus der Delegiertenschaft ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung der Betroffenen, wenn 2/3 der Vorstandsmitglieder zustimmen. Der Beschluss 3 kann innert 30 Tagen nach Eröffnung durch die betroffene Sektion schriftlich an die Delegiertenversammlung weitergezogen werden. Die Delegiertenversammlung entscheidet nach anhören der betroffenen Partei endgültig. Der Ausschluss wird wirksam, wenn 2/3 der anwesenden Delegierten dem Ausschluss zustimmen. 4) Die betroffene Sektion hat das Recht, gemäss 1), sofort neue Delegierte zu wählen und abzuordnen. 2. Organe und ihre Aufgaben Art. 6 Organe 1) Die Organe der BDP Wahlkreis Thun sind: - Delegiertenversammlung - Vorstand - Revisionsstelle 2) Die Delegiertenversammlung oder der Vorstand können zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen. Art. 7 Delegiertenversammlung 1) Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der BDP Wahlkreis Thun. 2) Mindestens einmal jährlich findet eine Delegiertenversammlung statt. Weitere werden nach Bedarf durchgeführt. Zudem kann die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder 1/4 der BDP Sektionen innerhalb des Wahlkreises Thun die Durchführung einer Delegiertenversammlung verlangen.

3) Alle Delegierten werden mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich oder elektronisch eingeladen. Art. 8 Aufgaben der Delegiertenversammlung 1) Die Delegiertenversammlung hat die folgenden, nicht entziehbaren Aufgaben: Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Vorstandes Wahl der Revisionsstelle Annahme und Änderung der Statuten Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes Beschluss über das Jahresprogramm und den jährlichen Voranschlag Festlegen der Sektionsbeiträge Verabschiedung von Wahlvorschlägen Behandlung von Entscheiden des Vorstandes zum Ausschluss von Delegierten Stellungnahmen zu Wahlen und Abstimmungen innerhalb des Wahlkreises 2) Der Delegiertenversammlung können weitere Aufgaben übertragen werden, sofern nicht diese Statuten, die Statuten der BDP Kanton Bern oder das Gesetz eine andere Lösung treffen. Art. 9 Wahlen und Abstimmungen an der Delegiertenversammlung 1) Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht 1/4 der anwesenden Delegierten geheime Abstimmung verlangen. 2) Die Beschlüsse erfolgen mit Mehrheit der anwesenden Delegierten, wenn nicht diese Statuten oder das Gesetz etwas anderes bestimmen. 3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidiums. Ist der Beschluss geheim gefasst worden, wird nochmals geheim beschlossen. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Art. 10 Vorstand 1) Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. 2) Die Mitglieder der Gemeinderäte, des Stadtrates von Thun und weiterer kommunaler Behörden, des Grossen Rates und des Regierungsrates des Kantons Bern, Nationalräte, Ständeräte und Bundesräte mit Wohnsitz im Verwaltungskreis Thun werden bei Bedarf zu den Sitzungen des Vorstandes eingeladen, wenn sie Mitglied einer BDP Sektion im Wahlkreis Thun sind. 3) Mit Ausnahme des Präsidiums, das durch die Delegiertenversammlung bezeichnet wird, konstituiert sich der Vorstand selbst. Art. 11 Amtszeit des Vorstandes 1) Die Amtsdauer des Vorstandes umfasst vier Jahre.

2) Wird während der Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied gewählt, erfolgt die Wahl für den Rest der Amtsdauer. 3) Die Wiederwahl für eine nächste Amtsdauer ist möglich. Art. 12 Aufgaben des Vorstandes 1) Der Vorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben und Kompetenzen: Erledigung der laufenden Geschäfte Sicherstellung der Öffentlichkeitsarbeit Verbreitung von Presse- und Medienmitteilungen Vorlegen von Kommunikationskonzepten bei Wahlen Stellungnahmen zu Mitwirkungen und Vernehmlassungen Sicherstellung der finanziellen Mittel Vertretung des Wahlkreises im kantonalen Wahlkreisverband der BDP Vorbereitung und Leitung der Delegiertenversammlung Auf Antrag, Organisation und Durchführung sektionsübergreifender Veranstaltungen zu bestimmten Themen Werbung von Spendern und Sponsoren 2) Der Vorstand erledigt sämtliche Aufgaben und hat sämtliche Kompetenzen, sofern nicht diese Statuten oder das Gesetz eine andere Regelung treffen. 3) Der Vorstand führt seine Sitzungen nach Bedarf durch oder wenn dies ein Vorstandsmitglied verlangt. Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Traktanden mindestens 8 Tage vor der Sitzung. Art. 13 Wahlen und Abstimmungen im Vorstand 1) Wahlen und Abstimmungen im Vorstand erfolgen unter Vorbehalt von Absatz 2 gemäss den Regeln der Delegiertenversammlung. 2) Wahlen und Abstimmungen erfolgen geheim, wenn dies ein anwesendes Vorstandsmitglied verlangt. 3) Zirkulationsbeschlüsse sind für Abstimmungen zulässig. Art. 14 Revisionsstelle 1) Die Revisionsstelle besteht aus zwei Personen, die nicht Parteimitglieder sein müssen. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht als Revisoren gewählt werden. 2) Die Revisionsstelle prüft die Buchführung und führt mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durch. Sie stellt der Delegiertenversammlung Antrag zur Jahresrechnung. 3) Die Amtszeit entspricht derjenigen des Vorstandes. Art. 15 Protokollführung

Über die Sitzungen der Parteiorgane wird mindestens ein Beschlussprotokoll geführt. Zirkulationsbeschlüsse sind im nächsten Vorstandsprotokoll festzuhalten. 3. Finanzielles Art. 16 Finanzen Die BDP Wahlkreis Thun beschafft ihre Finanzen insbesondere durch: Beiträge aus der Kasse der BDP Kanton Bern Sektionsbeiträge Freiwillige Beiträge Finanzaktionen Mandatsbeiträge, wenn durch die Delegiertenversammlung solche beschlossen werden. Art. 17 Sektionsbeiträge 1) Die Delegiertenversammlung legt mit dem Voranschlag die Höhe der jährlichen Sektionsbeiträge fest. 2) Für Verbindlichkeiten der BDP Wahlkreis Thun haftet nur deren Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder, der Delegierten oder der angeschlossenen BDP Sektionen ist ausgeschlossen. Art. 18 Statutenänderungen Die Statuten können durch die Delegiertenversammlung abgeändert werden, wenn 2/3 der anwesenden Delegierten zustimmen. Art. 19 Auflösung 1) Die Delegiertenversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Delegierten die Auflösung beschliessen. 2) Das Vereinsvermögen fällt an eine Organisation, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgt. Für den Entscheid ist die Delegiertenversammlung zuständig. Art. 20 Inkrafttreten Diese Statuten wurden anlässlich der Delegiertenversammlung vom 13. September 2012 beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. Der Präsident Bruno Gafner Der Sekretär Reto Vannini Gründungsversammlung vom 30. November 2009, Inkraftsetzung der Gründungsstatuten

Delegiertenversammlung vom 8. Mai 2012, Revision von Art. 10, Abs. 2 Delegiertenversammlung vom 13. September 2012, Revision von Art. 4, Abs.1; Art. 5, Abs. 1-4; Art. 8, Abs. 1; Art. 10, Abs. 1; Art. 12, Abs. 1 (8. Alinea)