Charter Audit Committee. Schindler Holding AG. Anhang II

Ähnliche Dokumente
vom 14. Mai 2004 (Stand am 1. Mai 2013)

REGLEMENT DES REVISIONS- UND RISIKOAUSSCHUSSES Bern, 1. April 2017

Geschäftsleitungsreglement. Schindler Holding AG

Universität Basel WWZ HS 14. V9. Berichterstattung über die Prüfung

Mandat des Prüfungsausschusses

Organisationsreglement der Geschäftsleitung der EMS-Gruppe

Vergütungsbericht Vetropack Holding AG

Organisationsreglement der Orell Füssli Holding AG Revision

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013)

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.

vom 25. November 2010

Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Anforderungen an die Revisionsstelle

Statuten Gültig ab

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen

Organ-Verantwortlichkeiten

Organisationsreglement

Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (G-BVSA)

Organisationsreglement der Burkhalter Holding AG

Protokoll. über die. Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung. der. Partners Group Holding AG

STATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE

Verein Barmelweid. Statuten

EIOPA - Aufbruch in ein neues Zeitalter der Versicherungsaufsicht in Europa?

Compliance-Reglement vom 23. August 2012

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom (Stand )

Verhaltenskodex (Code of Conduct).

Geschäftsordnung. für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 20. September 2017

Statuten der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH)

Vorschlag der Bundesregierung

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

3. die Genehmigung des Reglements betreffend die Grundsätze und Bandbreiten zur Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrats

Organisationsreglement Regulatorische Organe ORGANISATIONSREGLEMENT DER SIX GROUP AG HINSICHTLICH DER REGULATORISCHEN ORGANE FÜR DIE BÖRSEN DER GRUPPE

Vereinsstatuten. Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen. Artikel 1. Name, Sitz, Dauer und Sprache

_isms_27001_fnd_de_sample_set01_v2, Gruppe A

Information Anwendung Kontrolle

Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie

Statuten Vegane Gesellschaft Schweiz

Statuten der Ethos Stiftung

Credit Suisse Group AG Board of Directors Charter

ORGANISATIONS-REGLEMENT DES VERWALTUNGSRATES. mit Anhang: - Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen - Regelung des Berichtswesens

Die Aufgaben des Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)

Protokoll der Generalversammlung vom 11. Mai 2015

INTEGRATION JUGEND SPORT

LEITLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 127 und 128,

Kanton Zug Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Statuten. Collective

Zusammenfassung und Abschluss

PROTOKOLL ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG).

Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen

Konzernsteuerungssysteme Revision IKS - Compliance

Reglement betreffend Ausschüsse der Sonova Holding AG

Bericht des unabhängigen Prüfers. zur Herabsetzung des Aktienkapitals mit Vernichtung von Aktien. Bâloise Holding AG, Basel

Vereinsstatuten Gültig ab

EFFIZIENTES KONTROLLSYSTEM ALS INTEGRIERTER BESTANDTEIL DER CORPORATE GOVERNANCE. 7. November 2017 SWISS GRC DAY Daniel Fuchs, Leiter Risk Control

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat

Accounting Fraud aufdecken und vorbeugen

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts

Swisscom AG Organisationsreglement. Anhang 1.2 Reglement für den VR-Ausschuss Revision (Audit Committee)

Rundschreiben 1/ Mitteilungen für Vorsorgeeinrichtungen

Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Verordnung über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat

G E S C H Ä F T S O R D N U N G PRÜFUNGSAUSSCHUSSES AUFSICHTSRATS M E T R O A G

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory

LEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE

Die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 Eine erste Einschätzung

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Vernehmlassung zum Entwurf des EBK-RS Interne Überwachung und Kontrolle

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri

Wir gliedern unsere Stellungnahme in einen allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Bemerkungen sowie einen Teil mit konkreten Anmerkungen.

Vereinsstatuten Revidierte Version 7. Oktober 2011

Internes Kontrollsystem und Risikobeurteilung in der IT

Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II

Prüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster

Reglement über die Organisation der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (Organisationsreglement BVK)

Pflichtenheft Geschäftsprüfungskommission

STATUTEN DER FINANZMARKTAUFSICHT (FMA) LIECHTENSTEIN

S T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen

Spitex Oberthurgau. Statuten

STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG

Universität Basel WWZ HS 14

PROTOKOLL 3. Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI

Einladung zur Generalversammlung der Partners Group Holding AG

Vorblatt. Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

EurAsia Heart A Swiss Medical Foundation

STIFTUNG WOHNRESIDENZ SANKT JAKOB GRÄCHEN STATUTEN I. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 2

Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008

Roche-Direktive über die Verwendung elektronischer Roche-Kommunikationsmittel

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Transkript:

Charter Audit Committee Schindler Holding AG Anhang II Version Januar 2017

1. KONSTITUIERUNG... 3 2. BEFUGNISSE UND AUFGABEN... 3 3. SITZUNGEN, ENTSCHEIDE UND BERICHTERSTATTUNG... 5 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 5 2

1. KONSTITUIERUNG Das Audit Committee (AC) besteht aus mindestens zwei VR-Mitgliedern. Mindestens zwei Mitglieder sollen nicht-exekutiv und vorzugsweise unabhängig sein. Die Mehrheit der AC-Mitglieder, inkl. der AC-Vorsitzende, soll fundierte Kenntnisse in Finanzfragen besitzen. 2. BEFUGNISSE UND AUFGABEN 1 Das AC hat die folgenden Befugnisse und Aufgaben: Betreffend Finanzberichterstattung: a) Überprüfung und Genehmigung der Quartalsberichte der Gesellschaft und der Gruppe; b) Überprüfung der Halbjahres- und Jahresberichte der Gesellschaft und der Gruppe und Empfehlung an den VR zur Genehmigung; c) Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der Rechnungslegungsprinzipien und -richtlinien der Gesellschaft und der Gruppe sowie der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung. Betreffend Revisionsstelle: d) Vorschläge betreffend Nomination und Abberufung der Revisionsstelle, zur Genehmigung durch den VR und zur Wahl durch die GV; e) Genehmigung des Honorars der Revisionsstelle; f) Überprüfung der Qualifikationen, der Leistung und der Unabhängigkeit der Revisionsstelle sowie Prüfung, ob die Qualitätskontrollen der Revisionsstelle angemessen sind; g) Sicherstellung, dass der leitende Revisor alle 7 Jahre gewechselt wird; h) zusammen mit der Revisionsstelle Besprechung der Prüfresultate, insbesondere unübliche Punkte sowie Offenlegungen im Revisionsbericht; i) Genehmigung von nicht prüfungsbezogenen Dienstleistungen der Revisionsstelle von über CHF 500 000. Betreffend Risk-Management-Prozesse: j) Überprüfung des Unternehmensrisikomanagement-Prozesses. 3

Betreffend Group Assurance, die verschiedenen Compliance-Funktionen und IT Security: k) periodische Überprüfung der Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz von Group Assurance, der verschiedenen Compliance-Funktionen und von IT Security sowie Erlass von Instruktionen und Empfehlungen im Zusammenhang mit deren Aufgaben, Organisation, Arbeitsabläufen und Budget; l) periodische Beurteilung der individuellen Qualifikationen und Fachkenntnisse sowie der Unabhängigkeit und Leistung des Head Group Assurance, des Group Compliance Officer, des Technical Compliance Officer und des IT Security Officer sowie von deren Teams; m) basierend auf der Beurteilung der Risiken und den Anforderungen des VR und des VRA, des Input des CEO und weiterer KL-Mitglieder sowie den Vorschlägen der zuständigen Verantwortlichen: Überprüfung und Genehmigung der Angemessenheit und Eignung der jährlichen internen Prüfprogramme von Group Assurance, der verschiedenen Compliance-Funktionen sowie von IT Security; n) Einleitung, Führung und Überwachung von internen Prüfungen und Untersuchungen, soweit dies als notwendig erachtet wird; o) Überprüfung aller Prüfberichte von Group Assurance, der verschiedenen Compliance-Funktionen und von IT Security, um sicherzustellen, dass: wesentliche oder systemische Risiken entdeckt werden; das Management angemessene Korrekturmassnahmen umsetzt; durch Linienverantwortliche vorgeschlagene oder verhängte Sanktionen hinsichtlich Angemessenheit und Rechtzeitigkeit konsistent sind; p) Überprüfung von Statusberichten betreffend Umsetzungsmassnahmen, welche von Group Assurance, den verschiedenen Compliance-Funktionen und von IT Security erlassen wurden; q) Erlass von Sanktionen bei Verletzung der Meldepflichten, die gemäss internen Vorschriften bei Management-Transaktionen gelten; r) Sicherstellung, dass angemessene Whistleblowing-Mechanismen vorhanden sind, und periodische Überprüfung von Mitarbeitereingaben, die Anliegen oder Bedenken zu fragwürdigen Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Compliance- und anderen Angelegenheiten enthalten; s) Entscheid über die Verwirkung von Bonus-Aktien und zugeteilten Optionen aufgrund von schwerwiegenden Code of Conduct Verletzungen (sog. «Key Violations»), im Rahmen des in den Bonus-Aktien- und Options-Plänen vorgesehenen Ermessens; der Verwaltungsrat wird entsprechend informiert; 4

t) Erlass von oder Empfehlungen für neue Regeln in der Form von Organisationsnormen, Direktiven, Instruktionen oder Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Code of Conduct; u) Entlassung oder Abberufung des Head Group Assurance. 2 Der Vorsitzende des AC hat die folgenden Befugnisse und Aufgaben: a) Genehmigung von nicht-prüfungsbezogenen Dienstleistungen der Revisionsstelle zwischen CHF 100 000 und CHF 500 000; b) Ausübung des Vetorechts bei Sanktionen, welche für Compliance-Verletzungen gemäss den internen Compliance Sanctioning Guidelines verhängt wurden. 3 Weitere Befugnisse und Aufgaben, welche an das AC und den Vorsitzenden des AC delegiert sind, finden sich in Anhang I zum GLR. 4 Das AC wird durch den Head Group Assurance unterstützt. Dieser koordiniert die verschiedenen Audit- und Compliance-Funktionen und führt gemeinsame Instrumente und Prozesse sowie die interne Verwaltung von ONs ein. 3. SITZUNGEN, ENTSCHEIDE UND BERICHTERSTATTUNG 1 Das AC trifft sich mindestens viermal im Jahr. Mindestens zwei AC-Mitglieder müssen zur Beschlussfassung anwesend sein. 2 Der Vorsitzende des AC kann zu den Sitzungen den Head Group Assurance, den Group Compliance Officer, den Technical Compliance Officer, den IT Security Officer, Vertreter der Revisionsstelle und weitere Personen einladen. 3 Der Vorsitzende des AC trifft sich regelmässig mit dem Head Group Assurance, dem Group Compliance Officer, dem Technical Compliance Officer und dem IT Security Officer. 4 Der Vorsitzende des AC erstattet dem VR Bericht über die Aktivitäten, Erkenntnisse und wichtigsten Entscheide des AC. 5 Artikel 3.3 3.5 des GLR sind auf das AC analog anwendbar. 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1 Gültigkeit: Der Charter für das AC trat am 1. August 2012 in Kraft und wurde am 11. Februar 2013 und 26. September 2016 geändert. 5

2 Überprüfung: Dieser Charter soll auf Antrag des AC oder des VRP bzw. mindestens alle drei Jahre durch den VR überprüft werden. Verbindlich ist die englische Originalversion 6