Steuer:Info. Kassenfüller. Finanzstrafen als INHALT: 03. 05 Neues zur Verlustbewertung 06 Selbstanzeige 07 Handwerkerbonus,



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Transkript:

P.b.b. Postamt 1050 Wien Steuer:Info Kienteninformation von Februar 2015 Finanzstrafen as Kassenfüer Bei der Steuerreform sind sich die Koaitionspartner in einem Punkt offenbar einig: durch Betrugsbekämpfung wi der Staat eine Miiarde Euro jährich zur Gegenfinanzierung verschiedener Maßnahmen aufbringen. INHALT: 03 Umsatzsteuer 04 One-Stop-Shop für Die Finanzpoizei 05 Neues zur Verustbewertung 06 Sebstanzeige 07 Handwerkerbonus, Penderverordnung 08 Zahen & Fakten vege / fotoia Für den Steuerzaher bedeutet das, dass die Finanz strenger kontroieren und prüfen wird. Wenn eine Abgabenverkürzung festgestet wird, muss nicht nur die Steuer mit Zuschägen nachgezaht werden, sondern es ist auch mit der Eineitung eines Finanzstrafverfahrens zu rechnen. Damit es zu einer finanzstrafrechtichen Verurteiung kommen kann, muss objektiv gesehen eine Abgabenverkürzung voriegen, an der den Steuerpfichtigen bzw. die an der Abgabenverkürzung teinehmenden Personen subjektiv eine Schud trifft. Nicht jede bescheidmäßige Feststeung einer Abgabennachzahung stet bereits objektiv gesehen eine Abgabenverkürzung dar. Oft schießt die Behörde bei Betriebsprüfungen übers Zie und erkennt bestimmte Aufwendungen und Ausgaben nicht an. Sebst wenn Ihnen die Auswirkung nicht dramatisch erscheint und Sie, aus wecher Motivation auch immer die Entscheidung der Behörde hinnehmen um nicht ange herumstreiten zu müssen: Sie soten sich dessen bewusst sein, dass das Nichtvertreten eines gerechtfertigten Standpunktes dazu führen kann, dass Sie finanzstrafrechtich beangt werden. Überegen Sie aso bei Feststeungen der Behörde stets, ob Sie nicht schon aus finanzstrafrechticher Überegung die Behördenentscheidung bekämpfen. Denn das Hinnehmen von Feststeungen der Behörde kann Ihnen schne as Schudeingeständnis ausgeegt werden. Liegt objektiv gesehen eine Abgabenverkürzung vor, dann hat die Finanzstrafbehörde zu untersuchen, ob Sie an dieser Verkürzung eine Schud trifft, oder nicht. Sind Sie schudos, wird auch keine Strafe verhängt. Haben Sie fahrässig oder vorsätzich gehandet, dann werden Sie je nach Vergehen bestraft, wobei bei fahrässiger Abgabenverkürzung der Strafrahmen bis zur Höhe des verkürzten Abgabenbetrages festgeegt ist. Wird Ihnen vorsätziches Verhaten nachgewiesen, kann eine Strafe bis zum doppeten des verkürzten Abgabenbetrages verhängt werden. Bei Finanzordnungswidrigkeiten beträgt das Strafausmaß bis zu 50% des verkürzten Abgabenbetrages. Im Fae des Unterassens einer Schenkungsmedung bis zu 10% des geschenkten Betrages. 1

Editoria In den etzten Tagen waren den Medien bemerkenswerte Aussagen des Finanzministers bzw. des Vizekanzers zu entnehmen, die Grund zur Annahme geben, dass die bisherige absoute no-go -Hatung zu einer Erbschafts- und Schenkungssteuer seitens der ÖVP nicht mehr aufrecht erhaten wird. So war zu esen, dass Beschenkte bzw. Erben zu dem ihnen zukommenden Vermögen nichts beigetragen hätten und eine Nichtbesteuerung daher dem Leistungsprinzip widerspreche, bzw. es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ja um keine neue Steuer hande, wei es diese schon einma gegeben habe. Viee fragen sich nun, was tun? Wahrscheinich scheint, dass keinere Vermögen - genannt wird immer die Grenze von einer Miion Euro verschont beiben soen. Wahrscheinich scheint ebenso, dass KESt-pfichtige Veranagungen bei Banken (Sparbücher, Giroguthaben) bzw. Forderungswertpapiere, bei denen sich die auszahende Stee im Inand befindet, nicht angegriffen werden, wei es das Endbesteuerungsgesetz aus dem Jahr 1993 gibt. Dieses Endbesteuerungsgesetz befindet sich im Verfassungsrang und kann nur mit 2/3-Mehrheit des Nationarates aufgehoben werden. Es reget, dass mit der KESt auch die Erbschaftssteuer, nicht jedoch die Schenkungssteuer, abgegoten ist. Daher beiben wahrscheinich für eine afäige Neuaufage der Erbschaftssteuer Grundstücke, Betriebsvermögen und sonstiges Vermögen, wie private Forderungen, Anteie an Geseschaften, Edemetae, Kunstwerke und Sammungen übrig. Um zu verhindern, dass bei Todesfa ein Tei des Vermögens in Form von Erbschaftssteuer dem Staat zufät, sote überegt werden, ob nicht eine Vermögensübertragung vor der Steuerreform, deren Grundsätze t. poitischen Aussagen am 17. März 2015 präsentiert werden, erfogen kann. Bei vorzeitig angedachter Übertragung sind aber nicht nur das steueriche Thema, sondern auch zivirechtiche Aspekte zu berücksichtigen. Jetzt beibt nur zu hoffen, dass die Bundesregierung, wie angekündigt, am 17. März ihre Päne für eine Steuerreform auch tatsächich auf den Tisch egt. Und damit aen Mutmaßungen und Spekuationen über neue ate Steuern ein Ende gesetzt wird. Joseph Böck Cooures-pic / fotoia Wann handet man vorsätzich, wann fahrässig? Vorsätzich handet, wer einen Sachverhat verwirkichen wi, der einem gesetzichen Tatbid entspricht. Das heißt, dass man z.b. wissentich eine Einnahme nicht versteuert, oder eine Ausgabe getend macht, die gar keine Betriebsausgabe ist. Für die Finanz reicht bereits der bedingte Vorsatz, der dann gegeben ist, wenn man durch sein Handen hinnimmt, dass es zu einer Abgabenverkürzung kommt. Man weiß aso wenn auch nicht genau -, dass es zu einer Abgabenverkürzung kommt bzw. kommen kann. Man ässt es einfach drauf ankommen. Fahrässig hingegen handet, wer einen Sachverhat verwirkicht, der einem gesetzichen Tatbid entspricht, wei er die im konkreten Fa objektiv gebotene Sorgfat außer Acht ässt. Die objektiv gebotene Sorgfat ergibt sich aus den abgabenrechtichen Bestimmungen, wobei davon ausgegangen wird, dass diese jedem Steuerpfichtigen bekannt sind. Von einem sorgfätigen Steuerpfichtigen wird erwartet, dass er sich soweit es ihn bzw. seine steuerichen Angeegenheiten betrifft umfassend informiert, seinen Verpfichtungen zeitgerecht nachkommt und der Behörde gegenüber aes Erforderiche wahrheitsgemäß und voständig offenegt. Nicht strafbar ist ein entschudbarer Irrtum. Dieser iegt vor, wenn das Vergehen as soches nicht erkennbar war, obwoh die objektiv gebotene Sorgfat angewendet wurde. Ist der Irrtum nicht entschudbar, dann iegt Fahrässigkeit vor. Zu beachten ist auch, dass nicht nur der unmittebare Täter, sondern auch die sogenannten Beitragstäter und aenfas der Verband (Geseschaft, Verein, ) bestraft werden kann. Dabei hat jede der in Frage kommenden Personen mit einem eigenen Verfahren zu rechnen. Sebst wenn ein Abgabenpfichtiger seine steuerichen Angeegenheiten nicht sebst wahrnimmt, kann ihm ein Auswahverschuden oder ein Überwachungsverschuden zur Last geegt werden. Werden Personen mit der Übernahme abgabenrechticher Verpfichtungen betraut die nicht über die entsprechende Kompetenz verfügen, dann wird eine afäige Abgabenverkürzung dem Auftraggeber, oder Dienstgeber, zugerechnet. Ebenso wird die Abgabenverkürzung dem Auftraggeber/Dienstgeber zugerechnet, wenn die Personen, denen die abgabenrechtichen Pfichten übertragen werden, nicht entsprechend überwacht werden. Schaue Buchhater, die Ihnen zweifehafte Tipps geben, schützen Sie nicht vor einer Bestrafung. Schon das boße Mitmachen in Form eines Anstiftens kann zu einer persönichen Bestrafung as Beitragstäter führen. Auch wenn dieser aus der Tat keinen Vortei hatte. Gegen unangenehme und kostspieige finanzstrafrechtiche Fogen schützt man sich am besten, wenn man bei Unsicherheit nachfragt, sebst wenn das oft Zeit und Ged kostet. Und indem vor aem gegenüber der Behörde ae Tatsachen voständig und wahrheitsgemäß offengeegt werden. Dies git insbesondere in außergewöhnichen oder neuartigen Fäen, bei denen hinsichtich der abgabenrechtichen Beurteiung Zweife bestehen. Bedenken Sie, dass auf der einen Seite die Abgabengesetze immer kompexer werden, und deren Anwendung daher auch immer schwieriger wird. Auf der anderen Seite jedoch die Toeranz der Behörden, wenn Feher passieren, ständig abnimmt. Dies schon aein deshab, wei Strafen eine ukrative Zusatzeinnahme für den Fiskus darsteen und das Ged knapp ist. 2

Der Umsatzsteuer One-Stop-Shop Mit Anfang 2015 traten EU-weit neue Leistungsortregeungen für eektronisch erbrachte Diensteistungen in Kraft, sofern diese an Nichtunternehmer erbracht werden. Um den dadurch entstehenden Mehraufwand für die Leistungserbringer zu reduzieren, wurden sogenannte Mini-One-Stop-Shops, kurz MOSS, eingerichtet. In Umsetzung der Bestimmungen der EU-Mehrwertsteuerrichtinie wurden durch das Budgetbegeitgesetz 2014 neue Leistungsortregen beschossen, die nun mit 1. Jänner 2015 in Kraft traten. Von der Neuregeung betroffen sind zunächst Teekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdiensteistungen, aber auch ae anderen eektronisch erbrachten sonstigen Leistungen. Darunter faen z.b. die Bereitsteung von Websites, Webhosting, Bereitsteung und Updates von Software, Bereitsteung von Datenbanken, Texten, Bidern und Musik. Oder die Erteiung von automatisiertem Fernunterricht. Nach der bisherigen gesetzichen Regeung wurden diese Diensteistungen in dem Land ausgeführt, in dem der eistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Dies brachte bisang einen Wettbewerbsvortei für jene Unternehmer, die sich in einem Niedrigsteuerand niedergeassen hatten. Schießich konnten die Leistungen mit dem niedrigen Umsatzsteuersatz des Sitzstaates an die Konsumenten verrechnet werden. Diese Regeung ist nun Geschichte. Jetzt geten a die genannten Leistungen as in dem Land ausgeführt, in dem der Empfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnichen Aufenthat hat. Damit sind jedoch umfangreiche Erhebungsarbeiten verbunden, da der Unternehmer den richtigen Leistungsort für jeden Umsatz ermitten muss. Um den daraus entstehenden Aufwand etwas zu reduzieren, sieht eine EU-Durchführungsverordnung Vereinfachungsregen vor. Diese bestehen in Vermutungen und in Beweismitten: Vermutungen Kann eine Leistung nur an einem bestimmten Ort empfangen werden (z.b. Teefonzee), git die Vermutung der Ansässigkeit für genau diesen Ort. Bei Leistungserbringung über Festnetzanschüsse ist der Ort des Anschusses maßgebich, bei mobien Netzwerken der Ländercode der SIM-Karte. Beweismitte Kommt keine Vermutung zur Anwendung, muss der Unternehmer zwei einander nicht widersprechende Beweismitte voregen können. Darunter faen etwa Rechnungsanschrift, IP-Adresse, Bankverbindung oder andere reevante Informationen. Mit drei derartigen Beweismitten kann der Unternehmer sogar die oben genannten Vermutungen wideregen. Erbringt nun ein Unternehmer derartige Diensteistungen an Kunden in vieen verschiedenen EU-Mitgiedsstaaten, müsste er sich nach den agemeinen Bestimmungen in jedem dieser Mitgiedsstaaten für umsatzsteueriche Zwecke registrieren, dort Umsatzsteuer-Voranmedungen und -Jahreserkärungen abgeben, sowie die Zahasten begeichen. Hier setzt jedoch die zweite wesentiche Änderung an: Mit Anfang 2015 wurde der sogenannte Mini-One- Stop-Shop kurz MOSS eingeführt. MOSS ermögicht dem Leistungserbringer, sich nur in einem Land zu registrieren, und seine diesbezügichen umsatzsteuerichen Verpfichtungen auch nur über diese eine Pattform abzuwicken. Wie funktioniert MOSS? Zunächst einma ist MOSS eine freiwiige Einrichtung. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer, der einschägige Umsätze macht, entscheiden kann, ob er dieses System nutzen wi oder nicht. Entscheidet sich ein Unternehmer für MOSS, muss er sich in dem EU-Land, in dem sein Unternehmen den Sitz hat, registrieren. In Österreich erfogt das über das Porta von FinanzOnine. Ab dem der Anmedung fogenden Kaenderviertejahr kann MOSS dann verwendet werden. Wer dies ab dem 2. Quarta 2015 tun wi, muss sich daher bis Ende März 2015 registrieren. Erkärungszeitraum für MOSS ist stets das Quarta, wobei die Erkärungen bis zum 20. Tag des dem Kaenderviertejahr fogenden Monats einzureichen sind. Bis zum seben Tag ist auch die sich aus der Erkärung ergebende Zahast auf ein eigens für MOSS- Zwecke eingerichtetes Konto zu bezahen. Von diesem Konto aus werden die Beträge an die entsprechenden Mitgiedsstaaten weitergeeitet. In der Erkärung sind die MOSS-reevanten Umsätze, sowie die darauf entfaende Umsatzsteuer, getrennt nach Steuersatz und Mitgiedsstaat anzugeben, wobei ae Beträge in Euro zu erfassen sind. Gibt es in einem Quarta keine diesbezügichen Umsätze ist trotzdem eine Erkärung (=Numedung) abzugeben. Über die in der Erkärung gemachten Umsätze hat der Unternehmer Aufzeichnungen zu führen und 10 (!) Jahre aufzubewahren. Bei Aufforderung sind diese Aufzeichnungen eektronisch zur Verfügung zu steen. Wie bereits erwähnt ist die Inanspruchnahme von MOSS für die Unternehmer freiwiig. Hat sich ein Unternehmer dafür entschieden, kann er dies aber auch jederzeit wieder beenden. Die Beendigung muss spätestens 15 Tage vor Abauf eines Quartas eektronisch erkärt werden und git dann bereits für dieses Quarta. Aerdings öst die Beendigung eine Sperrfrist von zwei Quartaen aus, während dieser die Umsätze nach den agemeinen Regen erkärt werden müssen. Danach kann MOSS jedoch erneut in Anspruch genommen werden. Im immer größer und undurchschaubarer werdenden Dschunge der Umsatzsteuer stet das System dieser One- Stop-Shops sicher einen wesentichen Schritt in die richtige Richtung dar. Die Füe an Ausnahmen, Berichts- und Medepfichten entwicken sich immer mehr zur Stoperfae im Bereich der Umsatzsteuer, die ja eigentich für Unternehmer neutra sein sote. Jede Verwatungsvereinfachung auf diesem Gebiet ist herzich wikommen und ässt eine zarte Hoffnung auf weitere Maßnahmen zur Entastung der Unternehmen aufkeimen. TIPP: Wer Umsätze im Bereich der Teekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdiensteistungen oder anderer eektronisch erbrachter sonstiger Leistungen an Nichtunternehmer in anderen EU-Staaten erbringt, sote sich mögichst rasch für den One-Stop-Shop anmeden, um in den Genuss der damit verbundenen Vereinfachungen zu kommen. 3

der Finanz Vor etwa eineinhab Jahren hat die Finanzpoizei as eigene Einheit ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihr Sitz ist in Wien, wobei in aen Finanzämtern mit agemeinem Wirkungskreis Dienststeen eingerichtet sind. Die Kernaufgabe der Finanzpoizei ist, durch entsprechende Kontroen Steuerhinterziehung, Soziabetrug und Schattenwirtschaft zu verhindern bzw. aufzudecken. In diesem Zusammenhang kontroiert die Finanzpoizei in der Rege vor Ort die Einhatung arbeitsrechticher (insb. Ausänderbeschäftigungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitskräfteüberassungsgesetz, Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz, Lohn- und Soziadumpinggesetz), s oziaversicherungsrechticher (insb. Medebestimmungen des ASVG), g ewerberechticher (befugte Gewerbeausübung), s oziarechticher (insb. organisierte Schwarzarbeit und Beitragsbetrug) und a bgabenrechticher Vorschriften (insb. NoVA-Bestimmungen, Grundaufzeichnungen). Die Kontrotätigkeit erfogt in der Rege unangemedet. Um diese wirkungsvo durchführen zu können, ist die Finanzpoizei mit einer Reihe von Befugnissen ausgestattet. 4 Grundstücke, Bauichkeiten, Betriebsstätten, Betriebsräume und Arbeitsstätten betreten, ege (auch Privatwege) befahren, W ersonen anhaten und deren Identität feststeen, P ahrzeuge anhaten und mitgeführte Sachen überprüfen, F sowie v on jeder Person Auskunft über die von ihr zu kontroierenden Umstände verangen. eiters kann die Finanzpoizei as Organ der Fremdenpoizei W oder der Finanzstrafbehörde Personen festnehmen, wenn dazu ein entsprechender Auftrag oder Gefahr im Verzug voriegt, und s chießich kann die Finanzpoizei zur Durchsetzung der Amtshandungen, zu denen sie befugt ist, Zwangs-, Ordnungs- und Mutwiensstrafen verhängen. Nimmt die Finanzpoizei eine Amtshandung vor, dann müssen sich die Organe ausweisen und den Inhat der Amtshandung darsteen. Das heißt, dass die Organe der Finanzpoizei bekannt geben müssen, weche Kontroen gepant sind. Sebstverständich kann die Finanzpoizei wenn Verdachtsmomente im Rahmen der Amtshandung auftreten auch weitere Kontroen, zu denen sie befugt ist, vornehmen. Die Finanzpoizei hat über die Rechtsfogen zu beehren und die Amtshandung, dem Zweck entsprechend, zu dokumentieren. Worauf die Finanzpoizei nicht hinweisen muss ist das Recht einer Person, aenfas vor Beginn einer Amtshandung, eine Sebstanzeige im Sinne des Finanzstrafrechts abzugeben. Gegen eine Amtshandung der Finanzpoizei können Sie sich praktisch nicht wehren. Sie können edigich im Nachhinein ein Rechtsmitte ergreifen, in dem Sie gegen afäige Bescheide berufen, bzw. beim zuständigen Gericht eine Maßnahmenbeschwerde einbringen. Beachten Sie, dass Sie verpfichtet sind, der Finanzpoizei Auskunft zu geben. Die Verweigerung von Auskünften kann zur citronenrot OG Besuch von Die Finanzpoizisten, die sowoh in Uniformen as auch Zivikeidung auftreten, dürfen

Verhängung von Strafen führen. Sie können edigich Auskünfte zu abgabenrechtichen Sachverhaten verweigern und verangen, mit den Ermittungen zuzuwarten, bis ein befugter Vertreter anwesend ist. Sie können nicht gezwungen werden, Aussagen in abgabenrechticher Hinsicht abzugeben! In der Praxis werden oft aus Unwissenheit, oder auch aufgrund von Verständnisprobemen fasche Auskünfte gegeben, die in nachfogenden Verfahren probematisch sind. Wird beispiesweise ein Arbeiter gefragt, wer der Chef ist, dann wird der Arbeiter mögicherweise nicht zwischen seinem Dienstgeber, einem Auftraggeber und einer überwachenden Person unterscheiden, sondern einen Namen nennen. Steht dieser Namen dann im Protoko, dann kann eine überwachende Person schne zum Dienstgeber werden, obwoh er im rechtichen Sinne gar keine Dienstgebereigenschaft hat. Instruieren Sie daher auch Ihre Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer entsprechend. Insbesondere dann, wenn es sich um Rechtverhätnisse bzw. Beschäftigungsformen handet, die Fehinterpretationen zuassen. Jedenfas soten Sie die nachstehenden Verhatensregen einhaten: Auch wenn die Situation der Kontroe unangenehm und aufregend ist, bewahren Sie Ruhe und einen angemessenen, sachichen Ton. Sie stehen Beamten gegenüber die mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet sind, und die grundsätzich nur das Interesse haben, die Amtshandung zügig und auftragsgemäß vorzunehmen. So wie es auch bei einer Verkehrskontroe nicht ratsam ist, mit dem Poizisten darüber zu diskutieren, ob die Kontroe sinnvo ist oder nicht, soten Sie auch bei Kontroen durch die Finanzpoizei diese über sich ergehen assen. Auch wenn Sie der Ansicht sind, dass die Kontroe Ihnen nur Zeit kostet und aus Ihrer Sicht vöig überfüssig ist. Eine Gegenwehr gegen die Kontroe, oder unwirsches bzw. unfreundiches Verhaten erweckt eher den Eindruck, dass Sie etwas zu verbergen haben und verängert in der Rege die Dauer und den Umfang der Amtshandung. Seien Sie sich bewusst, dass der Finanzpoizist am ängeren Ast sitzt und bei nachfogenden Streitigkeiten vor Gerichten grundsätzich eine faktisch höhere Vertrauenswürdigkeit hat as Sie. Ersuchen Sie die Organe der Finanzpoizei um Vorweisung des Dienstausweises, damit Sie auch nachher noch wissen, mit wem Sie es zu tun hatten. Fragen Sie nach dem Anass der Kontroe. Ziehen Sie nach Mögichkeit der Amtshandung einen Zeugen hinzu. Dokumentieren Sie die Aussagen der Finanzpoizei und die Ihnen erteiten Auskünfte durch eigene Notizen. Behindern Sie nicht mutwiig die Amtshandungen, gewähren Sie den Organen der Finanzpoizei Zutritt, verweigern Sie nicht die Ausweiseistung oder die Vorage von Unteragen; Sie riskieren durch soche Maßnahmen nur die Eskaation der Amtshandung und die Verhängung von Strafen gegen Sie. Antworten Sie auf Fragen der Finanzpoizei erst, wenn Sie die Frage wirkich verstanden haben. Achten Sie dabei, ob Fragen gestet werden, die Sie nur mit ja oder nein beantworten können. Antworten Sie auf soche Fragen nicht geich mit ja oder nein, sondern eräutern Sie aus Ihrer Sicht den hinterfragten Sachverhat und achten Sie, dass Ihre Antwort dann auch so im Protoko steht, denn bei Auskunftsverangen und Nachschauen ist die Aufnahme einer Niederschrift vorgesehen. Lesen Sie diese bevor Sie unterschreiben genau durch und bessern Sie aenfas Unrichtigkeiten aus; bestehen Sie gegebenenfas darauf, dass von Ihnen dargestete Widersprüche auch dokumentiert werden. Vergessen Sie nicht, eine Kopie einer sochen Niederschrift zu fordern, wenn diese Ihnen nicht ausgehändigt werden sote. Wenn Sie zur Steungnahme zu abgabenrechtichen Sachverhaten aufgefordert werden, haben Sie das Recht einen Parteienvertreter hinzuzuziehen. Verständigen Sie diesen und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab. Verständigen Sie jedenfas unverzügich nach der Amtshandung Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwat und erzähen Sie mögichst detaigenau, was passiert ist, was Sie gesagt bzw. getan haben und was die Finanzpoizei gesagt bzw. getan hat. Ihr Rechtsvertreter wird dann einen Aktenvermerk verfassen, der in einem mögicherweise fogenden Verfahren wertvo sein kann, oder sinnvoe Rechtsschritte setzen. Verustverwertung-Achtung! Mit Wirkung ab 2014 wurde die Verrechnungs- und Vortragsgrenze für Verustvorträge im Bereich der Einkommensteuer wieder abgeschafft. Das kann jedoch nicht nur Vorteie mit sich bringen. Ab der Veranagung des Jahres 2014 sind Veruste aus Vorjahren, die durch ordnungsgemäße Buchführung ermittet wurden, bzw. die Veruste der etzten drei Jahre bei Einnahmen-/Ausgabenrechnern, wieder bis zur voen Höhe der zu versteuernden Einkünfte as Sonderausgaben absetzbar. Die Verrechnungsund Vortragsgrenze für Verustvorträge in Höhe von 75% der positiven Einkünfte des aufenden Jahres ist damit etztmaig Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Redaktion: Wirtschaftstreuhänder, Buchprüfungsgeseschaft m.b.h. Grüngasse 16, 1050 Wien, Te.: 01/58911-0. Redaktionee Beratung: MutiMediaPartner Neuhod OG Druck: Donau Forum Druck GmbH für das Veranagungsjahr 2013 zu berücksichtigten. Das git aerdings nur für die Einkommensteuer. Im Bereich der Körperschaftsteuer wurde diese Regeung nicht übernommen. Der Wegfa dieser Verrechnungs- und Vortragsgrenze ist zwar grundsätzich zu begrüßen, kann sich in manchen Fäen aber auch nachteiig auswirken. Die Verustverrechnung für natüriche Personen führt nämich dann zu negativen Auswirkungen, wenn die Verustvorträge so hoch sind, dass das Einkommen nach Verrechnung mit den Verusten geringer as 11.000 ist. In diesem Fa werden die ohnedies nicht zu besteuernden ersten 11.000 des Einkommens ebenfas mit Verustvorträgen verrechnet, was praktisch zu einer Unwirksamkeit eines Teies der Verustvorträge führt. Durch den Wegfa der Verrechnungsgrenze kann dieser Effekt noch verstärkt werden. Für die Körperschaftsteuer, bei der es einen vergeichbaren steuerfreien Sockebetrag nicht gibt, wurde die Verrechnungs- und Vortragsgrenze sicherheitshaber beibehaten. Für diesen Bereich hätte die Abschaffung den Steuerpfichtigen nämich nur Vorteie gebracht. 5

Bevor es teuer wird Wenn man feststet, dass Abgaben hinterzogen wurden, ist eine Sebstanzeige der richtige Weg eine Bestrafung zu verhindern. Damit diese auch wirksam wird, sind einige Spieregen zu beachten. Diese Spieregen sind aerdings sukzessive strenger geworden zuetzt durch die Finanzstrafgesetznovee 2014. Wichtig bei einer Sebstanzeige ist zuerst, dass das Vergehen voständig und zeitgerecht offengeegt wird. Voständig heißt, dass das Vergehen und die abgabenrechtiche Auswirkung genau bezeichnet werden. Zeitgerecht, und damit wirksam, ist eine Sebstanzeige nur dann, wenn noch keine Verfogungshandung durch die Behörde erfogt ist. Wobei eine Verfogungshandung eine nach außen hin erkennbare Handung der Finanzstrafbehörde, eines Gerichts oder der Poizei ist beispiesweise eine Voradung zur Einvernahme, eine Hausdurchsuchung oder eine Beschagnahme. Schadensbegrenzung durch Sebstanzeige Zu spät ist es für eine Sebstanzeige jedenfas dann, wenn die Tat bereits ganz oder teiweise entdeckt ist und dies dem Anzeiger bekannt ist. Besonders gefährich ist hier, wenn es mehrere Täter gibt und z.b. einer der Täter bereits eine Sebstanzeige eingebracht hat. Diese ist dann nur für den Anzeiger gütig, für den oder die anderen ist es dann zu spät. Weiters ist zu beachten, dass in einer Sebstanzeige immer ae Personen genannt sein müssen, für die die Anzeige wirksam sein so. Betrifft das Vergehen beispiesweise eine GmbH, ist die Anzeige für die GmbH und den bzw. die Geschäftsführer, Prokuristen und aenfas sogar für beteiigte Buchhater bzw. Lohnverrechner einzubringen. Vor Beginn der Steuerprüfung Medet sich eine steueriche Betriebsprüfung an, dann ist noch Zeit für die Einbringung einer Sebstanzeige. Aerdings wird dann wenn es sich fabstye / fotoia um vorsätziche oder grob fahrässige Abgabenverkürzung handet - bereits ein Zuschag zwischen 5% (bei Steuernachzahungen bis zu 30.000) und 30% (bei Nachzahungen über 250.000) verrechnet. Die Sebstanzeige ist grundsätzich bei Beginn der Prüfung einzubringen. Hat die Prüfung bereits begonnen, und ist der Feher noch nicht entdeckt, dann ist es bei vorsätzichen Vergehen zu spät. Bei grob fahrässigen Deikten wird in diesem Fa ebenso der Zuschag verrechnet, wie bei einer Sebstanzeige vor Prüfungsbeginn. Sebstanzeigen hinsichtich eicht fahrässiger Abgabenverkürzungen führen sowoh vor, as auch während der Prüfung zu gänzichen Straffreiheit. Bisher konnten Sebstanzeigen auch bei derseben Abgabenart unter gewissen Umständen mehrfach eingebracht werden, was jedenfas zu einer teiweisen Straffreiheit (25%iger Zuschag) führte. Diese Mögichkeit wurde mit der Finanzstrafgesetznovee 2014 abgeschafft. Nun hat ein Steuersünder einmaig die Geegenheit, ein vorsätzich, oder fahrässig begangenes Abgabenvergehen der Behörde anzuzeigen. Stet sich in der Foge heraus, dass der Behörde das Vergehen nicht in voem Umfang dargestet wurde, führt ein Nachegen nicht mehr zur Straffreiheit. Eine Ausnahme besteht edigich hinsichtich von Vorauszahungen. In der Praxis muss in Hinkunft daher vor der Einbringung einer Sebstanzeige zu einer bestimmten Abgabenart genau untersucht werden, ob nicht im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhat ebenfas die bestimmte Abgabe betroffen ist. Die verkürzte Abgabe muss binnen Monatsfrist bezaht werden. Bei sebst zu berechnenden Abgaben git der Zeitpunkt ab der Einbringung der Sebstanzeige bei zu veranagenden Abgaben ab Bekanntgabe des jeweiigen Bescheides. Kann die Zahung nicht in dieser Frist geeistet werden, besteht noch die Mögichkeit, ein Zahungsereichterungsansuchen mit einer maximaen Laufzeit von zwei Jahren zu steen. TIPP: Aufgrund der strengeren Spieregen kann nur eine rechtzeitig und voständig eingebrachte Sebstanzeige sowoh bei fahrässig as auch vorsätzich erfogter Abgabenhinterziehung Strafzahungen seitens der Behörde verhindern. 6

Handwerkerbonus auch für 2015 Entgegen mancher Erwartungen war der im Vorjahr eingeführte Handwerkerbonus ein voer Erfog. Die zur Verfügung gesteten Fördermitte von 10 Miionen Euro wurden bereits bis Mitte November 2014 ausgeschüttet. Nun geht der Handwerkerbonus in sein 2. Jahr. Für heuer stehen 20 Miionen Euro zur Förderung von Handwerkereistungen zur Verfügung. Damit jene Personen nicht eer ausgehen, die erst gegen Ende 2014 und somit nach Ausschöpfung des Fördertopfes Leistungen beauftragt haben, wurden die Förderrichtinien geändert. Für die Förderperiode 2015 können nun Anträge gestet werden, wenn die Endrechnung frühestens mit 19. November 2014 datiert und die Arbeiten bis spätestens 31. Dezember 2015 abgeschossen werden. Spätentschossene soten dennoch aufpassen, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Da aus jetziger Sicht diese Aktion Ende 2015 ausäuft, können Förderanträge nur so ange bewiigt werden, bis der Fördertopf eer ist. Wer zu spät kommt, hat dann einfach Pech gehabt. Die Eckpunkte des Handwerkerbonus Gefördert werden nur die reinen Arbeitskosten (inkusive Fahrtkosten) aerdings keine Materiakosten. Auf der Rechnung sind Arbeitseistung und Fahrtkosten gesondert auszuweisen. Die Leistungen dürfen nur von einem Unternehmen mit entsprechender Gewerbeberechtigung ausgeführt werden. Die Rechnung muss mittes Überweisung bezaht worden sein, Barzahungen sind automatisch von der Förderung ausgeschossen. Das betroffene Wohnobjekt muss dem Förderwerber as Haupt- oder Nebenwohnsitz dienen und in Österreich iegen. Maxima 3.000 an förderbaren Kosten pro Person und Jahr werden anerkannt. Davon erhät man eine Förderung von 20 Prozent. Somit beträgt die maximae Förderung pro Jahr 600. Ein Förderantrag kann erst gestet werden, wenn die Arbeiten abgeschossen sind, die Endabrechnung voriegt und der Rechnungsbetrag an den befugten Unternehmer überwiesen worden ist. Neben der Rechnung und der Überweisungsbestätigung ist dem Antrag auch noch eine Medebestätigung beizuegen, da der Antragsteer am betreffenden Wohnobjekt gemedet sein muss. Der Antrag ist schießich bei einer Bausparkassenzentrae (Agemeine Bausparkasse, Bausparkasse der österreichischen Sparkassen, Raiffeisen Bausparkasse oder Bausparkasse Wüstenrot) einzubringen, wobei dies in Papierform, Fax oder E-Mai erfogen kann. Die Vorage von Originadokumenten ist jedenfas nicht erforderich und auch nicht ratsam, da diese nicht retourniert werden. Nach Prüfung des Antrages wird der Antragsteer schriftich verständigt und die Förderung auf das im Antrag angegebene Konto ausgezaht. Antragsformuare stehen auf der eigens eingerichteten Website www.handwerkerbonus.gv.at zum Downoad bereit. Außerdem finden sich dort Antworten auf häufig gestete Fragen sowie weitergehende Informationen zu dieser Förderung. Änderungen der Penderverordnung Nach Einführung der Penderverordnung im September 2013 gab es bereits einige Anpassungen, wie es bei Neuregeungen häufig der Fa ist. Jetzt wurden vor aem Änderungen in der Bemessung der Entfernung durchgeführt. Die Berechnung von Entfernung und Reisedauer ist die größte Herausforderung für den Penderrechner. Bisher musste sich der Arbeitnehmer nach den Fahrpänen sowie der Reisedauer der Massenverkehrsmitte richten. Das hatte zur Foge, dass man bei fexiben Arbeitszeiten gemäß Penderverordnung vieeicht gar keine Penderpauschae bekam, wei die Mögichkeit zum Arbeitsantritt einen zu großen Spieraum zuieß. Ebenso wurde bei mehreren mögichen Wegen die kürzeste Strecke gewäht. Sebst dann, wenn ein geringfügig ängerer Weg in kürzerer Zeit zurückgeegt werden könnte. Mit der Änderung der Penderverordnung beschränkt man sich auf den übichen Arbeitsbeginn im Kaenderjahr. Damit wird berücksichtigt, dass es zwar mögich ist zu unterschiedichen Zeiten in die Arbeit zu fahren, es aber für die meisten Arbeitnehmer eine fixe Beginnzeit gibt. Ebenso wird nun bei mehreren mögichen Wegen die ängere Strecke herangezogen. Nur wenn kein Massenbeförderungsmitte zumutbar ist, wurde von der kürzeren Strecke auf die schneste Strecke umgestet. Bei der Bemessung der Zumutbarkeit gab es einige Spezifizierungen, um genauer festzuhaten, wann ein Massenverkehrsmitte, ein eigenes Verkehrsmitte oder eine Kombination von beiden anzuwenden ist. So wird nun die Kombination von einem eigenen Verkehrsmitte mit maxima 15 Prozent, und einem Massenverkehrsmitte für den Rest vorrangig berücksichtigt. Diese Kombination wird aerdings nur dann herangezogen, wenn diese Verbindung für die gesamte Strecke um 15 Minuten schneer ist as die Benutzung von Massenbeförderungsmitte. Auch in Bezug auf den Penderrechner gab es einige Anpassungen. So kann zwar wie bisher ein anderer Nachweis herangezogen werden, dieser ist jedoch nur reevant, wenn er auf den geichen Parametern beruht, die beim Penderrechner hinteregt sind. Für jene Fäe, bei denen der Penderrechner kein Ergebnis iefert, kann nun wie früher ein Formuar ausgefüt und vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Aerdings muss man einen Ausdruck des Penderrechners (ohne Ergebnis) ebenfas aufbewahren. Bitte beachten Für a diese Änderungen, und die bisherigen Ergebnisse des Penderrechners, gibt es Übergangsbestimmungen. So sind die Ergebnisse vor dem 25. Juni 2014 nur mehr bis 31. Dezember 2014 gütig. Soten Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt einen Ausdruck beim Arbeitgeber abgegeben haben, müssen Sie für 2015 eine neue Abfrage durchführen und abgeben, um weiterhin die Penderpauschae und den Pendereuro in Anspruch nehmen zu können. Sote der neue Ausdruck eine höhere Penderpauschae ergeben, kann diese rückwirkend für das gesamte Jahr 2014 in der Arbeitnehmerveranagung berücksichtigt werden. 7

Zahen, Daten & Termine Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Steuern, Vorsorge Bausparprämie 2014 2015 Höchstbeitragsgrundagen (Soziaversicherung) 2014 2015 für Dienstnehmer (14 x pro Jahr) 4.530,00 4.650,00 für Sebständige (12 x pro Jahr) 5.285,00 5.425,00 Grenze für geringfg. Beschäftigung / Monat 395,31 405,98 pro Tag 30,35 31,70 Grenzwert für Dienstgeberabgabe / Monat 592,97 608,97 Aufösungsabgabe 115,00 118,00 Steuertermine (bis Juni 2015) 16.02.15 28.02.15 16.03.15 31.03.15 15.04.15 30.04.15 15.05.14 01.06.15 15.06.15 30.06.15 Umsatzsteuervorauszahung Dez. 14 Jan. 15 Feb. 15 Mär. 15 Apr. 15 4. Qu. 2014 1. Qu. 2015 Zusammenfassende Medung Jan. 15 Feb. 15 Mär. 15 Apr. 15 Mai 15 1. Qu. 2015 Kammerumage 4. Qu. 14 1. Qu. 15 Normverbrauchsabgabe Dez. 14 Jan. 15 Feb. 15 Mär. 15 Apr. 15 Werbeabgabe Dez. 14 Jan. 15 Feb. 15 Mär. 15 Apr. 15 Energieabgaben Dez. 14 Jan. 15 Feb. 15 Mär. 15 Apr. 15 Kraftfahrzeugsteuer 4. Qu. 14 1. Qu. 15 Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunasteuer Jan. 15 Feb. 15 Mar. 15 Apr. 15 Mai 15 Vorauszahung Einkommensteuer 1 Qu. 15 2 Qu. 15 Vorauszahung Körperschaftsteuer 1. Qu. 15 2 Qu. 15 Abgabe von and- und forstwirtschaft. Betrieben 1. Qu. 15 2 Qu. 15 Bodenwertabgabe 1. Qu. 15 2 Qu. 15 Lohnzette für 2014 1,50 % 1,50 % Pensionsvorsorgeprämie 2014 2015 Reisekosten amtiches Kiometerged seit 1.7.2008 Diäten Inand (brutto ink. 10 %) 4,25 % 4,25 % Zinssätze (Finanzamt) eektron. Medung gem. 109a und 109b EStG für 2014 eektron. Pender Penderpauschae 2-20 km 20-40 km 40-60 km über 60 km seit 01.01.2011 kein - 696,00 1.356,00 2.016,00 seit 01.01.2011 groß 372,00 1.476,00 2.568,00 3.672,00 Pendereuro ab 01.01.2013 0,420 / km Tagesdiät 26,40 Nachtdiät 15,00 Fineas/Fotoia Jahresbetrag Beitragsgrundagen und Absetzbeträge für einen raschen Überbick. Außerdem finden Sie hier die aktue getenden Beträge für Kiometerged und Diäten sowie ae Steuertermine bis Juni 2015. Absetzbeträge 2,- / km einfacher Fahrstrecke Wohnung - Arbeitsstätte 2014 2015 Aeinverdienerabsetzbetrag (AVAB) ohne Kind 0,00 0,00 mit einem Kind 494,00 494,00 mit zwei Kindern 669,00 669,00 für jedes weitere Kind zusätzich 220,00 220,00 Einkunftsgrenze AVAB für (Ehe-)Partner mit Kind 6.000,00 6.000,00 seit 13.07.11 seit 11.12.11 seit 08.05.13 Basiszinssatz 0,88 % p.a. 0,38 % p.a. -0,12% p.a. Stundungszinsen 5,38 % p.a. 4,88 % p.a. 4,38 % p.a. Aussetzungszinsen 2,88 % p.a. 2,38 % p.a. 1,88 % p.a. Anspruchszinsen 2,88 % p.a. 2,38 % p.a. 1,88 % p.a. Beschwerde- bzw. Berufungszinsen (NEU ab 2012) 2,38 % p.a. 1,88 % p.a. Kraftfahrzeugsteuer höchst zu. Gesamtgew. / Fahrzeug / Monat < 12 to 12-18 to > 18 to seit 01. 01. 2011 1,55 1,70 1,90 mindestens 15,00 / höchstens 80,00 Mindestkörperschaftssteuer bis 2012 2013 2014 ab 2015 1.750,00 1.125,00 1.437,00 1.750,00 Gründungspriviegien 1. bis 5. Jahr 500,00 500,00 Gründungspriviegien 6. bis 10. Jahr 1.000,00 1000,00 8 P.b.b. Postamt 1050 Wien