Das Wohnumfeld verbessern Wann leistet die Pflegekasse?
2 Inhalt In einem Katalog sind die förderfähigen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen aufgelistet. Seite 10 Die häusliche Pflege 3 Voraussetzungen und Antrag 4 Das Wohnumfeld verbessern 5 Zuschüsse, mehrere Anspruchsberechtigte 6 Ambulant betreute Wohngruppen 8 Vorrangigkeit anderer Träger 9 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 10 - Außerhalb der Wohnung/ 11 Eingangsbereich - Gesamter Wohnungsbereich 12 - Küche 13 - Bad und WC 14 - Schlafzimmer 15
3 Die häusliche Pflege Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die meisten Menschen wollen möglichst (lange) in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben, auch wenn sie einmal pflegebedürftig werden. Die Pflegeversicherung unterstützt mit ihren Leistungen vorrangig diese häusliche Pflege. Dazu zählen auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zwar sowohl innerhalb (z. B. Wohnbereich, Küche, Bad/WC, Schlafzimmer) als auch außerhalb der Wohnung (z. B. Treppe, Eingangsbereich). Zu den möglichen Leistungen können Sie sich in dem Katalog wohnumfeldverbessernder Maßnahmen, den der Spitzenverband Bund der Pflegekassen aufgestellt hat, einen ersten Überblick verschaffen. Neugründungen von ambulant betreuten Wohngruppen werden zusätzlich gefördert. Lassen Sie sich über die infrage kommenden Maßnahmen, die Leistungsvoraussetzungen und -höhe von Ihrer Pflegeberaterin bzw. Ihrem Pflegeberater individuell beraten. Ihre Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse.
4 Voraussetzungen und Antrag Die häusliche Pflege Der Anspruch besteht unabhängig von der Pflegestufe (I, II, III), auch für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0"). Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kommen infrage, um die häusliche Pflege überhaupt erst zu ermöglichen, die häusliche Pflege erheblich zu erleichtern und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Anspruchsberechtigten und der Pflegenden zu verhindern, eine möglichst selbstständige Lebensführung des Anspruchsberechtigten wiederherzustellen, also die Abhängigkeit von der personellen Hilfe zu verringern. Antrag stellen Bitte beantragen Sie Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen rechtzeitig und fügen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (oder ein beauftragter Gutachter) in seinem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bereits Empfehlungen ausgesprochen, so gelten diese als Antrag. Auch Anregungen im Rahmen der Beratungseinsätze durch Pflegefachkräfte können als Leistungsantrag gelten.
5 Das Wohnumfeld verbessern Förderfähige Maßnahmen Um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern, kommen zum Beispiel infrage: Anpassungen Maßnahmen, die eine Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen bezwecken und deshalb in einer anderen Wohnumgebung nicht notwendigerweise benötigt werden (z. B. Treppenlifter, Aufzüge, Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe). Bausubstanz Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden (z. B. Türverbreiterung, fest installierte Rampen, Erstellung von Wasseranschlüssen bei der Herstellung von hygienischen Einrichtungen, Einbau individueller Liftsysteme im Bad). Technische Hilfen im Haushalt Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird, z. B. motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken, Austausch der Badewanne durch eine Dusche. Umzug Der Umzug in eine den Anforderungen des Anspruchsberechtigten entsprechende Wohnung, zum Beispiel von einer Obergeschossin eine Parterrewohnung. Sofern noch Anpassungen in der neuen Wohnung erforderlich sind, können neben den Umzugskosten weitere Aufwendungen für eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst werden, insgesamt bis zum Höchstbetrag. Tipp Klären Sie ggf. mietrechtliche Fragen, die insbesondere im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen stehen, rechtzeitig ab.
6 Höchstbetrag Zuschüsse Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten zur Verbesserung des Wohnumfeldes mit ei nem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Mehrere Anspruchsberechtigte Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer gemeinsamen Wohnung, wird der Zuschuss von höchstens 4.000 Euro je Person bis zum Gesamtbetrag von 16.000 Euro je Maßnahme gezahlt. Dieser Betrag wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Kosten Zu den Aufwendungen zählen zum Beispiel Kosten für die Vorbereitungs- und Durchführungshandlungen (z. B. Planung) das Material Arbeitslöhne und Gebühren (z. B. für Genehmigungen) Wurde die Maßnahme von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt, können die tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall) berücksichtigt werden. Maßnahmen, an denen sich die Pflegekasse beteiligt hat, können bei Reparaturen u. Ä. nicht mehr bezuschusst werden. Maßnahme? Alle Vorhaben zum Zeitpunkt des Hilfebedarfs werden als eine Verbesserungsmaßnahme gewertet. Dabei sind sowohl die individuelle Pflegesituation und die Pflegebereiche insgesamt gemeint als auch die verschiedenen Räume einer Wohnung bzw. außerhalb der Wohnung oder des Hauses.
10 Katalog wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
11 Maßnahmen außerhalb der Wohnung/Eingangsbereich Um eine möglichst selbstständige Lebensführung des Anspruchsberechtigten zu gewährleisten, kommen insbesondere folgende Maßnahmen im Treppenhaus/Eingangsbereich in Betracht: Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen Aufzug Einbau eines Personenaufzugs in einem eigenen Haus Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers: Ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen Briefkasten Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe (z. B. bei Rollstuhlfahrern) Orientierungshilfen Treppe Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z. B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten Verhinderung der Stolpergefahr durch farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten Einbau von fest installierten Rampen und Treppenliftern Türen, Türanschläge Türvergrößerung und Schwellen Abbau von Türschwellen Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb o. Ä. Einbau einer Gegensprechanlage Weitergehende Maßnahmen außerhalb des Eingangsbereichs/Treppenhauses, zum Beispiel Schaffung eines behindertengerechten Parkplatzes, Markierung und Pflasterung der Zugangswege oder allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen sind keine zuschussfähigen Maßnahmen.
12 Maßnahmen innerhalb der Wohnung Mögliche Maßnahmen im gesamten Wohnungsbereich Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen Bewegungsfläche Bodenbelag Heizung Lichtschalter/Steckdosen Heizungsventile Reorganisation der Wohnung Umbaumaßnahmen zur Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, z.b. durch Installation der Waschmaschine in der Küche anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung der Wasser- und Stromanschlüsse) Beseitigung von Stolperquellen, Rutsch- und Sturzgefahren Installation von z.b. elektrischen Heizgeräten anstelle von Öl-, Gas-, Kohle- oder Holzöfen (wenn dadurch der Hilfebedarf bei der Beschaffung von Heizmaterial kompensiert wird) Installation der Lichtschalter/Steckdosen/Heizungsventile in Greifhöhe Ertastbare Heizungsventile für Sehbehinderte Anpassung der Wohnungsaufteilung (ggf. geplant für jüngere Bewohner, Ehepaare) auf veränderte Anforderungen (alt, allein, gebrechlich) durch Umnutzung von Räumen Stockwerktausch (insbesondere in Einfamilienhäusern sind häufig das Bad und das Schlafzimmer in oberen Etagen eingerichtet) Türen, Türanschläge und Schwellen Türvergrößerung Abbau von Türschwellen, z. B. auch zum Balkon Veränderung der Türanschläge, wenn sich dadurch der Zugang zu einzelnen Wohnungsbereichen erleichtern oder die Bewegungsfläche vergrößern lässt Einbau von Sicherungstüren zur Vermeidung einer Selbstbzw. Fremdgefährdung bei desorientierten Personen
14 Spezielle Maßnahmen in besonderen Wohnbereichen: Bad und WC Ausstattungselemente Einbau eines fehlenden Bades/WC Mögliche Veränderungen Umgestaltung der Wohnung und Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC Anpassung eines vorhandenen Bades/WC: Armaturen Badewanne Bodenbelag Duschplatz Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe, Schlauchbrause Installation von Warmwassergeräten, wenn kein fließend warmes Wasser vorhanden ist und aufgrund der Pflegebedürftigkeit (auch unterhalb Pflegestufe I nach 123 SGB XI) Warmwasserquellen im Haus nicht erreicht oder das warme Wasser nicht wie bisher aufbereitet werden kann Badewanneneinstiegshilfen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag Schaffung rutschhemmender Bodenbeläge in der Dusche Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche Einrichtungsgegenstände Toilette Waschtisch Anpassung der Höhe Anpassung der Sitzhöhe des Klosettbeckens durch Einbau eines Sockels Anpassung der Höhe des Waschtisches (ggf. Einbau eines höhenverstellbaren Waschtisches) zur Benutzung im Sitzen bzw. im Rollstuhl Die Fliesen, zum Beispiel bei der Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche, sind auch als Kosten bei der Maßnahme mitzuberücksichtigen. Hierbei sind die Kosten der Fliesen nicht auf den Bereich der Dusche gesondert zu berechnen, wenn ggf. das gesamte Bad mit neuen Fliesen ausgestattet wird.
16 www.aok.de Bestell-Nr. 1072, 84503 Altötting. Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, maßgebend sind Gesetz, Satzung und die Regelungen des Spitzen verbandes Bund der Pflegekassen. Bildnachweis: Titel kleines Bild, S. 2, 3, 8/9, 10: Fotolia. (05/2015)