Arbeitsschritt 5. Prüfbedürftige Einrichtungen

Ähnliche Dokumente
Organisation - Sichere Geräte, Anlagen und Einrichtungen. Prüfungsbedürftige Einrichtungen in der Bauwirtschaft

Zusammenstellung von empfohlenen Prüffristen für Arbeitsmittel in der Versorgungswirtschaft

Bewährte Prüffristen

1. In der Anlage wird Tabelle 2 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Ergänzende Schulungen

Untergruppen. * Faserseile * Chemiefaserhebebänder * Rundstahlketten

Anhang 2. Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an LKW-Ladekranen. Wiederkehrende Prüfung an LKW-Ladekranen Betreiber: Bemerkungen: Seriennummer:

Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Prüfungsbedürftige Einrichtungen

Prüfung von Arbeitsmittel im Bergbau

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

BGG 910 (bisher ZH 1/173) Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau

Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung

VDI-RICHTLINIEN: Befähigte Personen

Regelmäßige und außerordenltiche Prüfungen. Brandschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen Regelmäßige Prüfungen schriftlich

Das Magazin der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Ausgabe BGHM-Aktuell. Tranporte mit Kranen

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:

Anhang 3. Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Fahrzeugkranen. Wiederkehrende Prüfung an Fahrzeugkranen Betreiber: Bemerkungen: Seriennummer:

Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Bereich von Gleisen. Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Bereich von Gleisen

Leistungsübersicht- Prüfmanagement

EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV

Prüfbuch für landwirtschaftliche Krane und Rückekrane Stand Prüfbuch für landwirtschaftliche Krane und Rückekrane

Prüfbuch für Hebebühnen (Hubarbeitsbühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen, Fahrzeughebebühnen und sonstige Hebebühnen)

FASI-Veranstaltung Aus Unfällen lernen am 26. November 2015 Schwerer Unfall mit einem Elektrokettenzug Alexander Gaupp (TLV, RI Mittelthüringen)

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

PrüflisteLabor xls

Vorschläge / Vorgaben / Richtwerte für Höchst- Fristen für wiederkehrende Prüfungen. Mindestanforderung an Prüfer. Grundlage. Arbeitsmittel allgemein

Version_F_ xls 1

Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe

Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen

Prüffristen im Labor

DVFG Deutscher Verband Flüssiggas e.v DVGW. Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012

Prüfpflichtige Anlagen und Einrichtungen in Schulen

Prüffristen. Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen. Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft

DGUV Vorschrift 3. Die elektrische Prüfung

Arbeitssicherheit und Prüfdienstleistungen der TÜV NORD Bildung Saar GmbH

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Betreiben von Hebebühnen. [Inhalte aus bisheriger GUV 4.5; neu: GUV-V 14]

BGG 922 (bisher ZH 1/468) Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen

< Arbeitsschutzun P trer ü w f e u is n u g n g v G o T n B L A e ietrf e u r rt n Am

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz

Neue Bezeichnung Bisherige

Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf Kälteanlagen

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Neues aus Vorschriften und Normung. Branchentreff VDBUM Bremen Dipl.-Ing. Joachim Schulze

die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die körperlich und geistig geeignet sind, die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sin

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

Arbeitssicherheit und betriebliche Prävention einfach und sicher managen!

BGG 921 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern

GSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen

MUSTER. BGG 943 Prüfbuch für den Kran

Wiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Erstellt von Klaus Heinl 1

Kundeninformation. Liebe Kunden,

Verschärfte Arbeitgeber- und Prüfpflichten für Arbeitsmittel und Anlagen

BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Technische Normen für Maschinen 1

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Befähigte Person im Gerüstbau

Regierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015

EXPLOSIONSSCHUTZDOKUMENT

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

BetrSichV 10. Info-Tag beim Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Rundschreiben Krane SV 1. Informationen für die ermächtigten Sachverständigen für die Prüfung von Kranen.

Neue Unfallverhütungsvorschrift GUV- V A1 Grundsätze der Prävention-

Arbeitssicherheit. Sicherheitsbelehrung

Arbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen ( Stand 04`16 )

Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)

TECHNISCHER BERICHT/STELLUNGNAHME ZUM THEMA

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Art der Prüfung. x x x x x. x x regelmäßig BetrSichV 4 (5) Satz _Prüfliste_Version_G.xlsx 1

Prüfbuch für Hebebühnen

Auszug aus Anschlagen von Lasten

Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

1/3 Inhaltsverzeichnis

Art der Prüfung. x x regelmäßig BetrSichV 4 (5) Satz _Prüfliste_Version_G.xlsx 1

Betreiben von Arbeitsmitteln

Betreiben von Arbeitsmitteln. Betreiben von Hebebühnen

BGG 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern BGG 921. (vorherige ZH 1/362) Oktober 1996

Prüfvorschriften für Krananlagen im Lichte der Änderungen in der BetrSichV

Bauarbeiterschutzverordnung

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. 4 I S.1 BImSchG

Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen

smart betreut MediCheck 2017 Der Prüfkatalog MediCheck Prüfkatalog Seite 1 von 8

von Kranführern Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis BGG 921 BG-Grundsatz BGM

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln

Betreiben von Arbeitsmitteln

BGVR. für Sicherheit und. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln. Gesundheit bei der Arbeit. Verzeichnis Januar 2005

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Transkript:

Unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung nach 3 Abs. (3) der sverordnung hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen von Arbeitsmitteln festzulegen. Die nachfolgend aufgeführten Anhaltswerte sind als Empfehlung zu sehen und bedürfen im Einzelfall einer eigenen Beurteilung. Die für das Unternehmen abgestimmten Prüffristen können z. B. im Dokument 7.3 festgehalten werden. in der Bauwirtschaft Bagger, Lader, Planiergeräte, Funktion der Bedienungseinrichtungen Funktion der Bremsen, der Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaus Notendhalt- und der Notendhaltwarneinrichtung (Erdbaumaschinen) vor jeder Arbeitsschicht 4 vor jedem Hebezeugeinsatz 4 Bauaufzüge Aufstellung, Ausrüstung, Betriebsbereitschaft bei Seilrollenaufzügen und Rahmenstützenaufzügen mit Ausleger bis zu einer Tragfähigkeit von 200 kg: vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie nach Bedarf vor der ersten Inbetriebnahme 2, nach wesentlichen Änderungen 2 vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Fahrzeuge alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Änderungen oder Instandsetzungen, in bestimmten Zeitabständen 3 Wirksamkeit der Betätigungs- und vor Beginn jeder Arbeitsschicht vom Fahrer 6 Fahrzeuge auf verkehrs- und arbeitssicheren Kraftbetriebene Fenster, Türen, einschließlich Fangvorrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme, Tore auf sicheren danach Feuerlöscher auf Funktionsfähigkeit mindestens alle 2 Jahre 1 Flüssigkeitsstrahler auf arbeitssicheren vor Inbetriebnahme 1 ; nach Änderungen (Spritzgeräte) und Instandsetzungen von Teilen, die die Sicherheit beeinflussen 1 ; nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als 6 Monaten 1 mindestens alle 12 Monate 1 Seite 1 von 5

Flüssiggasanlage die zusammengebaute Anlage auf ordnungsgemäße Installation, Aufstellung und Dichtheit Instandsetzungsarbeiten, nach Veränderungen, nach Betriebsunterbrechnung von mehr als 1 Jahr 1 Verbrauchsanlagen auf Ortsfeste Verbrauchsanlage alle 4 Jahre 1 Fahrzeuge mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor zu Brennzwecken in Fahrzeugen sowie ortsveränderliche Verbrauchsanlage alle 2 Jahre 1 Flurförderzeuge (z. B. E.-Karren, Hubwagen, Gabelstapler) Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten Hebebühnen Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche komplett incl. Anbaugeräte und für den Betrieb in Schmalgängen für den Betrieb in Schmalgängen auf betriebssicheren Aufstellung und bei nicht betriebsbereit angelieferten Hebebühnen Veränderungen und nach Instandsetzungsarbeiten 2 wiederkehrend jährlich tägliche Funktionsprüfung 6 wesentlichen Änderungen, nach Bedarf, mindestens jährlich vor der ersten Inbetriebnahme 2 Hydraulikbagger und Lader mit angebauten Arbeitsplattformen der Bauteile und Einrichtungen auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Plattformen auf arbeitssicheren wesentlichen Änderungen, vor Wiederinbetriebnahme nach Bedarf 1 arbeitstäglich 6 Seite 2 von 5

Kalt-Spritzmaschinen im Straßenbau Krane auf betriebssicheren Aufstellung, Ausrüstung und Betriebsbereitschaft bei nicht betriebsbereit angelieferten Kranen bei kraftbetriebenen Kranen und Kranen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000 kg: des Krans bzw. der Katze einschließlich der Kranfahrbahn und der Tragmittel vor der ersten Inbetriebnahme 2 nach wesentlichen Änderungen des Krans bzw. der Katze einschließlich der Kranfahrbahn und der Tragmittel bei Turmdrehkranen: des Krans bzw. der Katze einschließlich der Kranfahrbahn und der Tragmittel nach jeder Aufstellung, nach jedem Umrüsten, Kranführeraufzüge kraftbetriebene Turmdrehkrane, kraftbetriebene Fahrzeugkrane, ortsveränderliche kraftbetriebene Derrickkrane, LKW-Anbaukrane: alle Teile des Krans bzw. der Katze einschließlich der Kranfahrbahn und der Tragmittel mindestens alle 4 Jahre 2, Turmdrehkrane ab dem 14. Betriebsjahr zweijährlich 2, ab dem 18. Betriebsjahr jährlich 2, LKW-Anbaukrane ab dem 14. Betriebsjahr jährlich 2 wesentlichen Änderungen, alle 4 Jahre 2 Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb Lastaufnahmemittel: Sicht- und Funktionsprüfung Lastaufnahmeeinrichtungen: Sichtund Funktionsprüfung Rundstahlketten als Anschlagmittel: besondere Prüfung auf Rissfreiheit Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung Lastaufnahmeeinrichtungen: außerordentliche Prüfung nach jeder Aufstellung, mindestens vor der ersten Inbetriebnahme 1 jährlich mindestens einmal, nach Bedarf 1 längstens alle 3 Jahre 2 längstens alle 3 Jahre 2 nach Schadensfällen, nach Instandsetzungsarbeiten 1 Seite 3 von 5

Leitern und Tritte auf ordnungsgemäßen in angemessenen Zeitabständen 5 Betriebsfremde Leitern und Tritte: auf Eignung und Beschaffenheit vor der Benutzung 6 Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten Mechanische Leitern: auf ordnungsgemäßen in angemessenen Zeitabständen, Rammen nach jeder Aufstellung, nach konstruktiven Änderungen, jeweils vor Inbetriebnahme, Schleif- und Bürstwerkzeuge Schleifkörper a) Klangprüfung vor jedem Aufspannen 6 Schwimmende Geräte Stetigförderer: fahrbare Traggerüste Straßenfertiger b) Probelauf (ausgenommen: Schleifwerkzeuge < 80 mm Außendurchmesser) schwimmende Geräte, auf schwimmende Geräte mit Hebezeugen, Löffel- und Greifbaggern auf Stabilität und Festigkeit Aufstellung, Ausrüstung und auf betriebssicheren nach jedem Aufspannen 6 vor der ersten Inbetriebnahme und nach Umbauten Probebelastung 2 vor der ersten Inbetriebnahme 2, nach wesentlichen Änderungen 2 nach Bedarf Seite 4 von 5

Straßenfräsen der Fräse auf betriebssicheren der Fräse auf betriebssicheren bei Fräsen mit Flüssiggasanlagen: Leitungen, Armaturen, Anschlüsse, Verbrauchseinrichtungen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Absperr-, Regel- und wesentlichen Änderungen 1 gemäß sverordnung Abschnitt 3 i.v.m. Anhang 5 Straßenwalzen und Bodenverdichter Taucherarbeiten Tanks und Gefäße, die auf der Fräse befüllt werden, sowie Verdampfer und Anlagenteile unter Gefäßdruck auf Eignung, richtige Anordnung sowie Dichtheit, Funktion und vorschriftsmäßigen auf betriebssicheren Tauchgerät auf Funktionsfähigkeit, gesamte Ausrüstung auf Vollständigkeit und betriebsbereiten vor jedem Tauchgang vom Taucher 6 Taucherdruckkammern für Taucherarbeiten erforderliche Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Hilfsmittel Taucherausrüstung auf Taucherdruckkammern und zugehörige Einrichtungen auf betriebssicheren vor jedem Tauchvorgang vom Tauchereinsatzleiter, vor jedem Einsatz 6 1 Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person 2 Prüfung durch Prüfungssachverständige/Prüfungssachverständigen 3 Prüfung durch Elektrofachkraft 4 Prüfungen durch Fahrerin/Fahrer 5 Prüfung durch beauftragte Person 6 Prüfung durch Benutzerin/Benutzer Seite 5 von 5