VR China Legal Services Thema Titel Zoll und Recht Neue Bestimmungen für die Zollabfertigung in China Datum I. Hintergrund Entsprechend den zum 01.07.2009 geplanten Änderungen der Durchführungsverordnung zum Europäischen Zollkodex (Zollkodex-DVO) sowie als Reaktion of die Rahmenvorgaben für Handelssicherheit und Vereinfachung des globalen Handels ( Framework of Standards to Secure and Faciliate Global Trade ) der Weltzollorganisation hat die Oberzollbehörde am 02.04.2008 mit der Verordnung zu Maßnahmen für die Verwaltung von Warenverzeichnissen von Transportmitteln zum Im- und Export aus der Volksrepublik China ( Measures for Manifest Administration for inbound and Outbound Means of Transportation of The People s Republic of China ; Decree No. 172 of General Administration of Customs) neue Regelungen für den Import und Export Chinas aufgestellt, welche zum 01.01.2009 in Kraft treten sollen. Demnach sind Waren, sonstige Artikel und Passagiere an Bord von Schiffen, Flugzeugen, Zügen und Straßenfahrzeugen, welche zum Im- oder Export verwendet werden, nunmehr anzumelden bevor sie bei der zuständigen Zollstelle ankommen bzw. verladen werden. II. Registrierungsanforderungen Für die Teilnahme am Voranmeldeverfahren ist es zunächst erforderlich, dass sich der Transportunternehmer sowie die beteiligten Ver- und Entladefirmen einmal registrieren lassen. Dies erfolgt durch die Stellung eines entsprechenden Antrages, welchem ein Muster des Transportvertrages und des Ladeverzeichnisses, ein Muster des Firmenstempels sowie weiterer handelsrelevanter Stempel des Unternehmens, eine Kopie der Lizenz oder des Befähigungsnachweises, welche durch die zuständige Verwaltungsbehörde ausgestellt wurde sowie weitere nach den Zollbestimmungen im Einzelfall erforderliche Unterlagen beigefügt werden German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd. Beijing Branch Landmark Towers II Unit 0811 8 North Dongsanhuan Road Chaoyang District Beijing 100004 Phone: +86 10-6590 0926 Fax: +86-10 - 6590 6313 info@bj.china.ahk.de www.china.ahk.de
müssen. Die genannten Unterlagen müssen im Original oder in einer durch die Zollbehörde anerkannten Kopie eingereicht werden. III. Voranmeldung beim Import Beim Import gelten folgende Voranmeldefristen, innerhalb derer die Transporteure den Zollbehörden ihr Ladeverzeichnis grundsätzlich in elektronischer Form zusenden sollen: Bei Waren und sonstigen Artikeln Bei Passagieren Kontainerschiffe: 24 Stunden vor dem Verladen 2 Stunden vor ihrer Ankunft am ersten Hafen Sonstige Schiffe: 24 Stunden vor ihrer Ankunft am ersten Hafen 2 Stunden vor ihrer Ankunft am ersten Hafen Flugzeuge: Flugzeit unter 4 Stunden: bei Abflug Sonst 4 Stunden vor Ankunft Flugzeit unter 1 Stunde: 30 Minuten vor Ankunft Flugzeit zwischen 1 und 2 Stunden: 1 Stunde vor Ankunft Flugzeit über 2 Stunden: 2 Stunden vor Ankunft Züge: 2 Stunden vor Ankunft am ersten Bahnhof 2 Stunden vor Ankunft am ersten Bahnhof Straßenfahrzeuge: 1 Stunde vor Ankunft am ersten Bestimmungsort 1 Stunde vor Ankunft am ersten Bestimmungsort Zudem sollen die Führer der Transportmittel vor Zusendung des Ladeverzeichnisses den Zollbehörden ihre ungefähre Ankunftszeit und vor Erreichen der Zollstelle ihre genaue Ankunftszeit mitteilen. Endgültig eingetroffen ist eine Ankunftserklärung abzugeben. Innerhalb Frist, welche im Regelfall 6 Stunden nach dem Entladen beträgt, ist sodann ein Ladebestätigungsverzeichnis durch die Entladefirma bei der Zollbehörde abzugeben. Dieses wird nachfolgend, auf seine Übereinstimmung mit dem vorher eingereichten Ladenverzeichnis überprüft. Page 2 of 5
IV. Voranmeldung beim Export Beim Export von Waren und anderen Artikeln sowie dem Transport von Passagieren sind insgesamt drei Mal Ladeverzeichnisse beim Zoll abzuliefern. Vor der Verladung von Waren oder sonstigen Artikeln, welche für den Export bestimmt sind, ist den Zollbehören eine Pack- beziehungsweise Verladeliste über die vermutlich transportierten Güter bzw. Passagiere in elektronischer Form zuzuleiten. Insofern gelten folgende Voranmeldefristen: Kontainerschiffe: Sonstige Schiffe: Flugzeuge: Züge: Straßenfahrzeuge: Bei Beförderung von Passagieren 24 Stunden vor dem Verladen 2 Stunden vor dem Verladen 4 Stunden vor dem Verladen 2 Stunden vor dem Verladen 1 Stunde vor dem Verladen 1 Stunde vor Check-In des Passagieres 30 Minuten vor dem Verladen ist der Zollbehörde dann eine genaue Ladeliste in elektronischer Form zuzuleiten. Die darin verzeichneten Güter sollen zuvor bereits durch den Zoll abgenommen worden sein. Ebenso ist dem Zoll nach erfolgtem Check-In des Passagiers aber vor dessen an Bord gehen, eine abschließende Passagierliste einzureichen. Und schließlich ist 6 Stunden nach der Abfahrt ein Ladebestätigungsverzeichnis durch die Verladefirma an die Zollbehörde zu senden. 2 Stunden vor der endgültigen Abfahrt des Transportmittels ist der Zoll über den Abfahrtszeitpunkt zu informieren. Die Abfahrt ist zulässig sobald eine Abfertigung durch den Zoll erfolgt ist. V. Änderungen des Ladeverzeichnisses nach Übersendung an die Zollbehörde Eine Änderung des eingereichten Ladeverzeichnisses ist ohne weiteres während der Anmeldefrist möglich. Aber auch nach Ablauf der Anmeldefrist kann eine Änderung bereits dann erfolgen, wenn der Fehler in dem vorabeingereichten Ladeverzeichnis sich aufgrund eines objektiv erklärbaren Grundes ergeben hat. Ein solcher muss dann jedoch durch Vorlage entsprechender Unterlagen belegt werden. Zudem muss ein Antrag, das veraltete und ein korrigiertes Ladeverezeichnis eingereicht werden. VI. Auswirkungen Sowohl für Exporteure und Importeure als auch für die Transportfirmen bedeuten die neuen Regelungen einen erhöhten Verwaltungs- und Planungsaufwand. Um die vorgegebenen Anmeldefristen einzuhalten müssen die Waren dem Transporteur rechtzeitig mit allen für die Zollerklärung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Kurzfristige Dispositionen Page 3 of 5
können nur getroffen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund besteht, der entsprechend belegt werden kann. Wie eng diese Anforderung von den Zollbehörden in China ausgelegt werden wird bleibt abzuwarten. Sind jedoch die erforderlichen Erklärungen frist- und formgerecht eingereicht worden, bleibt zu hoffen, dass durch die grundsätzlich elektronisch erfolgende Anmeldung der Ladungen eine schnellere Zollabfertigung ermöglicht wird. Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in den AHK-Büros gern zur Verfügung. AHK Büro Peking Herr Dr. Florian Kessler Tel: +86-10-65900926 ext. 208 Email:kessler.florian@bj.china.ahk.de Frau Liu Chang Tel: +86-10-65900926 ext. 202 Email:liu.chang@bj.china.ahk.de AHK Büro Shanghai Frau Silke Helmholz Tel: +86-21-50812266 ext.1627 Email:helmholz.silke@sh.china.ahk.de Frau Dr. Sun Jing Tel: +86-21-50812266 ext.1629 Email:sun.jing@sh.china.ahk.de AHK Büro Guangzhou Herr Jens Hldebrandt Tel: +86-20-87552353 ext. 212 Email:jens.hildebrandt@gz.china.ahk.de Page 4 of 5
Rechtshinweis Diese Information kann naturgemäß nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl alle Informationsmaterialien mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt oder ausgewählt und überprüft werden, kann daher keine Haftung für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit dieser Informationen übernommen werden. Sowohl Veröffentlichung als auch entgeltliche wie unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung der GIC erlaubt. Konkrete Anfragen können immer nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage beantwortet werden. 本 信 息 仅 为 初 步 提 示, 使 用 者 不 得 对 其 完 整 性 提 出 要 求 即 使 所 有 材 料 已 尽 最 大 的 谨 慎 提 供 选 择 和 校 验, 信 息 提 供 者 对 于 信 息 的 完 整 性 以 及 内 容 的 正 确 性 不 承 担 任 何 责 任 除 非 得 到 GIC 的 事 先 许 可, 使 用 者 不 得 发 布 本 信 息 或 出 于 商 业 和 非 商 业 目 的 向 第 三 方 传 播 本 信 息 具 体 问 题 仅 根 据 当 前 最 新 的 法 律 情 况 进 行 谨 慎 研 究 后 方 可 回 答 This information can naturally give only first advice and thus is not exhaustive. Although all informative literature is generated or selected and revised with utmost care, no liability will be assumed for the completeness and the accuracy of the contents of this bulletin. Publication as well as commercial and non-commercial transmission to a third party is prohibited unless prior permission is obtained from GIC. Precise requests can addressed at any time after due diligence of the current legal status. German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd. Beijing Branch Landmark Towers II Unit 0811 8 North Dongsanhuan Road Chaoyang District Beijing 100004 Phone: +86 10-6590 0926 Fax: +86-10 - 6590 6313 info@bj.china.ahk.de www.china.ahk.de German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd. Shanghai Branch 29/F POS Plaza 1600 Century Avenue Shanghai 20012 Phone: +86-21 6875 8536 Fax: +86-21 6875 8573 office@sh.china.ahk.de www.china.ahk.de German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd. Guangzhou Branch 2915 Metro Plaza 183 Tian He North Road Guangzhou 510075 Phone: +86-20 8755 2353 Fax: +86-21 8755 1889 info@gz.china.ahk.de www.china.ahk.de DEinternational ist die Servicemarke der Deutschen Auslandshandelskammern, vertreten durch GIC.