Energiepraxis Seminar

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Transkript:

EnergiePraxis Seminar Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz Umsetzbarkeitsstudie von Standardlösungen Jörg Drechsler, St.Gallen Energieingenieur FH/NDS MAS in nachhaltigem Bauen Neue fossil beheizte Kessel in bestehenden Wohnbauten Regelung für Objekte mit höheren Verbräuchen Vollzug mit Standardlösungen oder rechnerischem Nachweis

1. Energiepolitischen Leitlinien der EnDK Beschluss der EnDK Generalversammlung vom 4. Mai 2012 Bern Leitsatz 10... Die Umstellung auf erneuerbare Energien und Gebäudehüllensanierung sind verstärkt zu fördern. www.endk.ch / Aktuelles / Das wichtigste in Kürze 2. MuKEn Entwurf Teil F Erneuerbare Wärme beim Heizkesselersatz Worum geht es? Beim Ersatz eines mit HEIZÖL oder GAS betriebenen Heizkessels ist die Gelegenheit zu nutzen, künftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. www.endk.ch / Dokumentation / MuKEn

(MuKEn Entwurf, Art. 1.30) Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung sind diese so auszurüsten, dass der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90% des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet Arbeitsgruppe der Energiefachstellen der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein 9 Standardlösungen (SL) zur Senkung des fossilen Energieverbrauches resp. für die einfache Umsetzung

3. Prüfung der der 9 Standardlösungen (SL) in der Praxis Datenbank für Energieanalysen von Drechsler Energie Optimierung Umsetzbarkeit der 9 SL aus technischer Sicht OHNE Berücksichtigung des Denkmalschutzes 41 Einfamilienhäuser Baujahr 1850 bis 1992 Energiebezugsfläche von 110 m 2 bis 550 m 2 mittlere EBF = 241 m 2 Gesamte EBF = 9890 m 2

41 Mehrfamilienhäuser Baujahr 1899 bis 1989 Energiebezugsfläche von 347 m 2 bis 3500 m 2 mittlere EBF = 1012 m 2 gesamte EBF = 41510 m 2 Objekte mit einer Nummer anonymisiert (keine Angabe über Strasse, Bauherrschaft, Parzellen Nummern,...)

Standardlösung (SL) 1, Sonnenkollektoren Kollektorfläche mindestens 2% der EBF Mögliche nutzbare Dach und Fassadenflächen von Ost bis West unter Berücksichtigung von Dachflächenfenstern und Dachaufbauten Nur rechteckige Flächen berücksichtigt SL1 Solar, thermisch 35 85 34 83 SL 2, Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung Automatische Holzheizung (Pellets oder Hackschnitzel), Stückholzfeuerung Platz für Brennstofflager und Speicher vorhanden Einblasdistanz < 20 30 m Stückholzfeuerung wegen Arbeitsaufwand nur in SL2 Holzfeuerung 30 73 36 88

SL 3, Wärmepumpe Wärmepumpe mit Aussenluft, Erdwärmesonde(n), Grundwasser Vorlauftemperatur der Wärmeabgabe 60 C Erdwärmesondenbohrung(en) resp. Grundwassernutzung möglich (Geologie + Platz) Schallemissionen für Nachbarn zumutbar (LW WP)? SL3 Wärmepumpe 41 100 41 100 SL 4, Anschluss an ein Fern oder Abwärmenetz Nutzung für Heizung und Warmwasser Fernwärme erneuerbar aus KVA, Holz,... Abwärme, sofern diese nicht in der Quelle genutzt werden kann Fern oder Abwärmenetz muss bereits bestehen SL4 Fern / Abwärme 1 3 2 5

SL 5, Fotovoltaik min. 10 Wp pro Quadratmeter EBF Mögliche nutzbare Dach und Fassadenflächen von Ost bis West unter Berücksichtigung von Dachflächenfenstern und Dachaufbauten Nötige Dach oder Fassadenfläche vorhanden (1 kwp = 8 m 2 ) SL5 Solar, PV 34 83 19 46 SL 6, Wärmekraftkoppelung Hauptwärmeerzeuger für Raumwärme und WW Erdgasnetz oder anschluss vorhanden (da BHKW s im Wohnungsbau in der Regel erdgasbetrieben sind) Nötiger Platz für BHKW und technische(n) Speicher vorhanden SL6 WKK 19 46 31 76

SL 7, Wärmepumpenboiler mit Fotovoltaik 5 Wp pro Quadratmeter EBF Nötige Dach oder Fassadenfläche vorhanden (1 kwp = 8 m 2 ) SL7 WP Boiler + PV 38 93 24 59 SL 8, Gebäudehülle Fenster U Wert bestehende Fenster 2,0 W/m 2 K Alle Fenster Wurden die bestehenden Fenster vor ca. 1990 eingebaut resp. haben sie DV oder Isolierverglasung (2 IV oder 3 IV / Fenster mit Wärmeschutzverglasung U < 2,0 W/m 2 K) SL8 Fensterersatz 27 66 22 54

SL 9, Gebäudehülle Fassade und Dach U Wert bestehende Bauteilflächen 0,6 W/m 2 K Verbesserte Totalfläche 50% der EBF (U Wert 0,2 W/m 2 K) SL9 Wand + Dach 26 63 22 54 Anzahl anwendbarer Standardlösungen 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Anzahl 'er Anzahl 'er

mit nur 2 möglichen Standardlösungen 1978, EBF 1283 m 2 Mögliche Standardlösungen SL3 Wärmepumpe mit Aussenluft SL6 WKK Nicht mögliche Standardlösungen SL1 (thermische Solaranlage) +SL5 (Fotovoltaikanlage) > Dachfläche zu klein SL8 Fenster bereits ersetzt SL9 Dämmung von Fassade und Dach > dämmbare Bauteilflächen zu klein mit 4 möglichen Standardlösungen 1992, EBF 209 m 2 Mögliche Standardlösungen SL2 Holzfeuerung SL3 Wärmepumpe mit Aussenluft oder Erdwärmesonde Nicht mögliche Standardlösungen SL1 bereits vorhanden SL4 kein Nah oder Fernwärmenetz vorhanden SL6 kein Gasnetz vorhanden SL8 Fenster + SL9 Dämmung Fassade und Dach > alle U Werte bereits zu tief

Rangliste der Umsetzbarkeit % 1 SL3 Wärmepumpe 41 100 41 100 200 2 SL1 Solar, thermisch 35 85 34 83 168 3 SL2 Holzfeuerung 30 73 36 88 161 4 SL7 WP Boiler + PV 38 93 24 59 152 5 SL5 Solar, PV 34 83 19 46 129 6 SL6 WKK 19 46 31 76 122 7 SL8 Fensterersatz 27 66 22 54 120 8 SL9 Wand + Dach 26 63 22 54 117 9 SL4 Fern / Abwärme 1 3 2 5 8 5. MuKEn 2014, Stand 9. Januar 2015 Teil F Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz Umsetzung Art. 1.29 1... Für die Festlegung der Standardlösung gilt ein massgebender Energiebedarf für die Heizung und das Warmwasser von 100 kwh/m 2 a. Art. 1.30 1 Der Ersatz eines Wärmeerzeugers nach Art. 1.29 ist [bewilligungs / meldepflichtig]

5. Art. 1.30 (Fortsetzung) 2 Die Bewilligung wird erteilt, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin nachweist, dass a. die fachgerechte Umsetzung der Standardlösung gewährleistet ist; b. die Zertifizierung des Gebäudes nach Minergie ausgewiesen ist; oder c. die Klasse D bei der GEAK Gesamtenergieeffizienz erreicht ist. 16 14 14 12 12 10 10 8 6 8 6 4 4 2 2 0 H G F E D C B A 0 H G F E D C B A Anzahl je GEAK-Klassierung Anzahl je GEAK-Klassierung 5. Art. 1.30 (Fortsetzung) 3 Die en müssen mit Massnahmen am Standort erfüllt werden. 4 Von en befreit sind Bauten mit gemischter Nutzung, wenn der Wohnanteil 150 m 2 EBF nicht überschreitet. 5 Werden ausserordentliche Verhältnisse geltend gemacht, ist zuhanden der zuständigen Behörde aufzuzeigen, dass keine der 11 Standardlösungen realisiert werden kann.

Standardlösungen in MuKEn 2014 SL 1 SL 2 SL 3 SL 4 SL 5 SL 6 Thermische Solaranlage für Warmwasser, mindestens 2% der EBF Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger und ein Anteil an erneuerbarer Energie für das Warmwasser Wärmepumpe Erdwärmesonde(n), Wasser, Luft für Hzg + WW ganzjährig Erdgas Wärmepumpe (Luft oder Erdwärmesonden) für Hzg + WW ganzjährig Fernwärmeanschluss KVA, AWR oder andere erneuerbare Energiequelle WKK elektrisch 25%, min. 60% Wärmebedarf Hzg + WW Erdgas Heizöl Standardlösungen in MuKEn 2014 Erdgas Heizöl SL 7 SL 8 SL 9 SL 10 SL 11 WP für Warmwasser mit Photovoltaikanlage WP (Boiler) für das WW + PV 5 Wp / m 2 EBF Fensterersatz U alt 2,0 W/m 2 K, U neue Verglasung 0,7 W/m 2 K Wärmedämmung von Fassade und / oder Dach U alt 0,6 W/m 2 K, U neu Fassade/Dach/Estrichboden 0,2 W/m 2 K + Fläche min. 0,5 m 2 pro m 2 EBF Grundlast Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel Automatischer Grundlast Wärmeerzeuger mit min. 25% P tot für Raumwärme und Warmwasser für Hzg + WW ganzjährig Kontrollierte Wohnungslüftung Eta WRG 70% 8 x 6 x

Grobe Investitionskostenschätzung je Standardlösung (EBF gemäss Schnitt der 41 untersuchten resp. ) EBF Grundinvestition Kessel + WW Erwärmer 241 m 2 (22000. ) 1 012 m 2, 8 Whgen (35000. ) SL 1 Thermische Solaranlage 35000 61000 SL 2 Holzfeuerung 40000 70000 SL 3 Luft Wasser Wärmepumpe Wärmepumpe mit Erdwärmesonde(n) 35000 55000 75000 150000 SL 4 Erdgas Wärmepumpe 100000 SL 5 Fernwärmeanschluss 30 40000 40 50000 SL 6 Wärme Kraft Koppelung 90000 SL 7 WP für Warmwasser mit PV Anlage 36000 60000 SL 8 Fensterersatz 52000 165000 SL 9 W dämmung von Fassade und/oder Dach 60000 190000 SL 10 Grundlast LW WP +Spitzenlastkessel 55000 SL 11 Kontrollierte Wohnungslüftung 35000 140000 Wie geht s weiter? MuKEn 2014 Energiegesetz MuKEn 2014 gehen in den einzelnen Kantonen den üblichen Gesetzesweg (bis 2020) Zaghaftere Kanton lassen unter Umständen energetisch aufgeschlosseneren Kantonen den Vortritt, um die eigenen Umsetzungschancen zu erhöhen. z.b. AG 22 Wirtschaftlichkeitsnachweis neuer fossiler Kessel gegenüber erneuerbaren Energieträgern BS und BL mit bereits bestehender Warmwasserregelung

Grundlagen, Quellen, Literatur Energiepolitische Richtlinien Leitsatz 10 www.endk.ch / Aktuelles / Das wichtigste in Kürze MuKEn www.endk.ch / Dokumentation / MuKEn Verschiedene Informationen Faktor Architektur Technik Energie Erneuern, Heft 42