Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

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Transkript:

4.07 Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen vom 7. Dezember 00 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. des Schulgesetzes vom 7. April 98 und auf Abs. des Schuldekretes vom 7. April 98, verordnet:. Allgemeines. Aufgabe Die Pädagogische Hochschule Schaffhausen dient der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte auf der Primarstufe und der Kindergartenstufe. 5) ). Ziele Die Ausbildungsziele der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen entsprechen den Vorgaben in Artikel des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe vom 0. Juni 999 und denjenigen der Pädagogischen Hochschule Zürich gemäss Ziff. 8 des Vertrages zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 8. Januar 00. Amtsblatt 00, S. 87. Schaffhauser Rechtsbuch 997 /07

4.07 V über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule SH. Dauer und Gliederung des Studiums Die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen gliedert sich in ein Basisstudium (. Studienjahr) und ein Diplomstudium (. und. Studienjahr). Das Basisstudium wird mit den Zwischenprüfungen und der Eignungsabklärung, das Diplomstudium mit den Diplomprüfungen abgeschlossen. 4) ).4 ) Forschung und Entwicklung Die Pädagogische Hochschule Schaffhausen betreibt Forschung und Entwicklung in Kooperation mit anderen Hochschulen. Sie ernennt einen Leiter bzw. eine Leiterin für den Bereich Forschung und Entwicklung. Der Bereich Forschung und Entwicklung bezieht nach Möglichkeit die Dozierenden der verschiedenen Fachbereiche ein und bietet Ausbildungsmodule für die Studierenden an. 4) Rahmen und Modalitäten werden durch die Schulleitung festgelegt.. Die Ausbildungsstandards Die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen richtet sich nach Standards, die Wissen, Können und Umsetzungsabsichten von angehenden Lehrpersonen beschreiben. Diese entsprechen denjenigen der Pädagogischen Hochschule Zürich. Sie sind auf der Website der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen veröffentlicht. Das Verfolgen und Erreichen der Standards weisen die Studierenden in den Diplomprüfungen, in einer Vertiefungsarbeit und in einem Portfolio nach. Das Portfolio wird während der ganzen Ausbildung erarbeitet. 4). Allgemeine Merkmale der Studiengänge. Semesterstruktur Das Studium für Lehrpersonen der Kindergartenstufe, der Kindergarten- und Unterstufe sowie der Primarstufe dauert drei Jahre, aufgeteilt in sechs Semester und sechs Zwischensemester. 5) In den Zwischensemestern finden Praktika, weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen statt. 4) Schaffhauser Rechtsbuch 997

V über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule SH 4.07 Die Studiendauer von 6 Semestern bezieht sich auf ein Vollzeitstudium.. Modularisierte Ausbildung Entsprechend dem "European Credit Transfer Sytsem" (ECTS) erhalten Studierende für erfolgreich absolvierte Module oder Studienleistungen bis ECTS-Punkte gutgeschrieben. Dabei entspricht ein ECTS-Punkt 0 Arbeitsstunden der Studierenden. 4) Das gesamte Studium für die Kindergartenstufe, die Kindergartenund Unterstufe sowie die Primarstufe umfasst die Arbeitsleistung von 80 ECTS-Punkten. 5) Die Module sind in ihrer Form unterschiedlich. Sie können Vorlesungen, Übungen, Seminare, Kompaktwochen, Praktika, Projektarbeiten oder Phasen mit selbständigem Studium umfassen. 4) 4 Damit ein Modul erfolgreich abgeschlossen ist, muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Dieser kann in Form von Prüfungen, Referaten, schriftlichen Arbeiten, Projekten, aktive Teilnahme etc. erbracht werden. 4) 5 In Basiskompetenzmodulen werden Kompetenzen erworben, die Voraussetzung für das Weiterstudium darstellen. Verfügen die Studierenden über die entsprechenden Kompetenzen, erhalten sie eine pauschale Gutschrift von ECTS-Punkten. Deren Anzahl wird durch die Schulleitung festgelegt. 4) 6 ). 4) Basisstudium Das Basisstudium umfasst die ersten zwei Semester und Zwischensemester. Es beinhaltet folgende Elemente: - Grundausbildung für alle Studiengänge - Schulfeld, berufspraktische Ausbildung - Bildung und Erziehung - Beziehungsgestaltung, Führung, Kommunikation - Fachausbildung: Fachdidaktik, Fachwissenschaft - Lernfelder - Medien - Basiskompetenzmodule - Studienorientierung - Klärung und Berufseignung - Wahl des Studienganges - Wahl der Pflichtwahlfächer (Primarstufe) Schaffhauser Rechtsbuch 997 /07

4.07 V über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule SH In den Bereichen Deutschkompetenz sowie Bildung und Erziehung werden im Verlauf des zweiten Semesters Zwischenprüfungen abgelegt. Basiskompetenzprüfungen oder Akzessprüfungen sind im Basisstudium in den Fachbereichen Mathematik, Bewegung und Sport, Gestalten, Musik und Fremdsprachen (Primarstufe) vorgesehen. In diesen Fächern können die Studierenden Basiskompetenzmodule belegen, um Grundkompetenzen zu erwerben oder zu festigen. 5) 4 In allen Fachbereichen werden im Verlauf des ersten Jahres fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte vermittelt. 5) 5 Während des Basisstudiums wird bei allen Studierenden die Berufseignung abgeklärt. Wichtige Anhaltspunkte liefern hierfür u.a. die Erfahrungen aus der Berufspraktischen Ausbildung (Praktika und Tagespraxis). 6 Bis Ende des zweiten Semesters hat die definitive Wahl des Studienganges zu erfolgen. Bis dann ist ein Wechsel ohne Studienzeitverlängerung möglich, doch müssen unter Umständen stufenspezifische Inhalte nachgeholt werden. Einzelheiten regelt die Schulleitung. 7 Wahl Fachbereiche (des Studienganges Primarstufe): Die Wahl der Fachbereiche erfolgt bereits bei der Anmeldung an die Pädagogische Hochschule Schaffhausen. Das Basisstudium bietet die Möglichkeit, Einblick in die verschiedenen Fachbereiche zu gewinnen und die vorgenommene Wahl nochmals zu überprüfen. 5) 4. Studiengänge Kindergartenstufe sowie Kindergarten- und Unterstufe 5) 4. 5) Fachbereiche und Anzahl der Module Die Studiengänge Kindergartenstufe sowie Kindergarten- und Unterstufe umfassen die Fachbereiche: Schulfeld, berufspraktische Ausbildung Bildung und Erziehung Beziehungsgestaltung, Führung, Kommunikation Fachausbildung: Fachdidaktik, Fachwissenschaft Recht, Gesundheitsförderung Lernfelder Forschung und Entwicklung Vertiefungen Anzahl ECTS-Punkte Total 80 4 Schaffhauser Rechtsbuch 997

V über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule SH 4.07 4. 5) Fachausbildung Die Fachausbildung umfasst die folgenden obligatorischen stufenrelevanten Fachbereiche: Deutsch Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft Bewegung und Sport Bildnerisches Gestalten Musik Technisches und Textiles Gestalten Medien und Informatik 4. 4) Vertiefungen Die Studierenden können durch die Wahl von Vertiefungen in ihrer Ausbildung Schwerpunkte setzen. Der Vertiefungsbereich umfasst 5% bis 8% der Ausbildungszeit. 6) Er kann verschiedene Ziele haben: - Vertiefung in einem Ausbildungsbereich (z.b. Bildung und Erziehung, Deutsch, Gestalten, Sport) - Zusatzqualifikation für besondere Aufgaben innerhalb des Schulbereichs (z.b. Sonderpädagogik, Theater) - Erleichterung der Studien- oder Berufsmobilität (z.b. durch Besuch von Modulen an einer anderen Hochschule) Die Studierenden wählen Module aus dem Vertiefungsangebot der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen aus. Sie können auch Module aus dem Angebot anderer Hochschulen wählen (in Absprache mit der Schulleitung). Ein abgeschlossenes oder begonnenes Studium mit entsprechenden Abschlüssen oder Teilabschlüssen an einer anderen Hochschule kann im Bereich der Vertiefungen angerechnet werden. 5. Studiengang Primarstufe 4) 5. 5) Fachbereiche und Anzahl der Module Der Studiengang Primarstufe umfasst die folgenden Fachbereiche: Schulfeld, berufspraktische Ausbildung Bildung und Erziehung Beziehungsgestaltung, Führung, Kommunikation Schaffhauser Rechtsbuch 997 /07 5

4.07 V über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule SH Fachausbildung: Fachdidaktik, Fachwissenschaft Medienbildung, Recht, Gesundheitsförderung Lernfelder Forschung und Entwicklung Vertiefungen Anzahl ECTS-Punkte Total 80 5. 4) Fachausbildung Die Fachausbildung umfasst die folgenden obligatorischen stufenrelevanten Fachbereiche: 5) Deutsch Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft Medien und Informatik Erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch) Aus den folgenden fünf Fächern sind drei auszuwählen: - Zweite Fremdsprache (Englisch oder Französisch) - Bewegung und Sport - Bildnerisches Gestalten - Musik - Technisches Gestalten 5. 4) Vertiefungen 5) Die Studierenden können durch die Wahl von Vertiefungen in ihrer Ausbildung Schwerpunkte setzen. Der Vertiefungsbereich umfasst 5% bis 8% der Ausbildungszeit. 5) Er kann verschiedene Ziele haben: - Vertiefung in einem Ausbildungsbereich (z.b. Bildung und Erziehung, Deutsch, Gestalten, Sport) - Zusatzqualifikation für besondere Aufgaben innerhalb des Schulbereichs (z.b. Sonderpädagogik, Theater) - Erleichterung der Studien- oder Berufsmobilität (z.b. durch Besuch von Modulen an einer anderen Hochschule) Die Studierenden wählen Module aus dem Vertiefungsangebot der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen aus. Sie können auch Module aus dem Angebot anderer Hochschulen wählen (in Absprache mit der Schulleitung). Ein abgeschlossenes oder begonnenes Studium mit entsprechenden Abschlüssen oder Teilabschlüssen an einer anderen 6 Schaffhauser Rechtsbuch 997

V über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule SH 4.07 Hochschule kann im Bereich der Vertiefungen angerechnet werden. 5.4 5) Unterrichts- / Lehrberechtigung Die Ausbildung führt zur Unterrichts- oder Lehrberechtigung in sieben Fachbereichen, wobei die obligatorischen Fachbereiche Religion und Kultur sowie Schrift nicht als einzelne Fachbereiche ausgewiesen sind. Zur Erweiterung des Lehrdiploms können Lehrpersonen im Rahmen eines Erweiterungsstudiums die Unterrichtsberechtigung in weiteren Fachbereichen erwerben, so auch im Textilen Gestalten. 6. ) 6. ) 6. ) 7. Reglemente und Weisungen Die Einzelheiten der Studiengänge regelt die Schulleitung durch Weisungen. 4) 8. Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt am. Januar 004 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen ) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. Fussnoten: ) Amtsblatt 00, S. 87. ) Fassung gemäss ERB vom 5. Oktober 006, in Kraft getreten am. Januar 007 (Amtsblatt 006, S. 497). ) Aufgehoben durch ERB vom 5. September 0, in Kraft getreten am. Oktober 0 (Amtsblatt 0, S. 49). 4) Fassung gemäss ERB vom 5. September 0, in Kraft getreten am. Oktober 0 (Amtsblatt 0, S. 49). Schaffhauser Rechtsbuch 997 /07 7

4.07 V über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule SH 5) Fassung gemäss ERB vom. Juni 06, in Kraft getreten am. September 06 (Amtsblatt 06, S. 05). 6) Fassung von Satz gemäss ERB vom. Juni 06, in Kraft getreten am. September 06 (Amtsblatt 06, S. 05). 8 Schaffhauser Rechtsbuch 997