LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 1 von 8 Anlage zur Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode Die Geschäfte werden auf die Mitglieder der Oö. Landesregierung wie folgt verteilt: A. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Neben den dem Landeshauptmann aus der Verfassung abgeleiteten Rechten sowie den ihm als Vorstand des Amtes der Oö. Landesregierung vorbehaltenen Aufgaben (Aufgabenbereich des inneren Dienstes; siehe Anhang) 1. Aufgabengruppe Finanzen 2. Aufgabengruppe Hochbau 3. Aufgabengruppe Justitiariat 4. Aufgabengruppe Kultur 5. Aufgabengruppe Kultus 6. Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe a. von den Landes-Sozialeinrichtungen, insbesondere nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Oö. Chancengleichheitsgesetz eingerichteten Landesanstalten, die Landespflege- und Betreuungszentren, das Familientherapie-Zentrum des Landes Oberösterreich und die Landeskinder- und Jugendwohnheime, b. die Landes-Jugendhäuser, c. die Landesgüter und -forste sowie die sonstigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Landes, d. die Landes-Sonderschulen, e. die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, f. die Berufsschulen, g. die Sonstigen Schulen des Landes, h. die Betriebsküchen, i. die Dienstbehörden- bzw. Dienstgeberaufgaben bei Dienst- und Naturalwohnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete des Landes sowie j. die Landes-Gästehäuser 7. Aufgabengruppe Presse 8. Aufgabengruppe Sanitätsdienst 9. Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Bund die Angelegenheiten des Arbeitsverfassungs-, Arbeits- und Sozialrechts 10. Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Land 11. Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten a. die Allgemeinen Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination sowie b. die Kinder- und Jugendanwaltschaft 12. Aufgabengruppe Statistik
LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 2 von 8 13. Aufgabengruppe Verfassungsdienst spezielle legislative Angelegenheiten der Landesgesetzgebung unterstehen dem jeweils fachlich zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung die Europäische Integration - generelle Information 14. Aus der Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland 15. Aus der Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst a. das Krisenmanagement des Landes (KRIMA), b. die Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Art. 97 Abs. 3 und 4 B-VG, c. die Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns gemäß Art. 102 Abs. 5 B-VG sowie d. die Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche der Umfassenden Landesverteidigung, soweit sie nicht die Koordinierung der Zivilen und Geistigen Landesverteidigung sowie die Verbindung zu den militärischen Dienststellen betrifft 16. Aus der Aufgabengruppe Soziales die Opferinteressenvertretung 17. Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür im Referat Mittel zur Verfügung stehen B. Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Thomas Stelzer Vertretung des Landeshauptmanns in allen Angelegenheiten, die Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung; im Verhinderungsfall gegenseitige Vertretung der Landeshauptmann- Stellvertreter 1. Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft a. die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, b. die Allgemeinen Angelegenheiten der Familienpolitik; Koordinierung in besonderen familienpolitischen Angelegenheiten sowie c. von der Jugendbetreuung und -förderung der Jugendschutz 2. Aufgabengruppe Personal-Objektivierung 3. Aufgabengruppe Personalrechtsangelegenheiten 4. Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe a. die Betriebsküchen, b. die Dienstbehörden- bzw. Dienstgeberaufgaben bei Dienst- und Naturalwohnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete des Landes, c. von den Landes-Sozialeinrichtungen, insbesondere nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Oö. Chancengleichheitsgesetz eingerichtete Landesanstalten die Landespflege- und Betreuungszentren, das Familientherapie-Zentrum des Landes Oberösterreich und die Landeskinder- und Jugendwohnheime, d. die Landes-Gästehäuser, e. die Landes-Jugendhäuser, f. die Landes-Sonderschulen, g. die Berufsschulen sowie h. die Sonstigen Schulen des Landes, die Oö. Landes-Sportschule, die Höhere technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie-Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich in Wels sowie die Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich 5. Aus der Aufgabengruppe Soziales die Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieherinnen und Bezieher einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz 6. Aus der Aufgabengruppe Wirtschaft die Wirtschaftsförderung für Forschung und Entwicklung
LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 3 von 8 7. Zur Aufgabengruppe Kinder- und Jugendhilfe Einvernehmen hinsichtlich der Schulsozialarbeit C. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner Vertretung des Landeshauptmanns in den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung; im Verhinderungsfall gegenseitige Vertretung der Landeshauptmann-Stellvertreter 1. Aufgabengruppe Baurecht a. die Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gemäß 25 bis 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, b. verwaltungspolizeiliche Aufträge der Baubehörde gemäß 40 Abs. 8 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 sowie c. die Feuerpolizei 2. Aufgabengruppe Natur- und Landschaftsschutz einschließlich Nationalpark-Angelegenheiten 3. Aufgabengruppe Sparkassen 4. Aufgabengruppe Wohnbauförderung 5. Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft die Allgemeinen Angelegenheiten der Familienpolitik; Koordinierung in besonderen familienpolitischen Angelegenheiten 6. Aus der Aufgabengruppe Raumordnung die Assanierung 7. Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür im Referat Mittel zur Verfügung stehen 8. Aus der Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik a. der Sachverständigen- und Beratungsdienst für Bautechnik zu baurechtlichen Verfahren sowie b. der Sachverständigen- und Beratungsdienst für Naturschutz - als Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz D. Landesrat Rudolf Anschober 1. Aufgabengruppe Lebensmittelaufsicht einschließlich der Koordinierungskompetenz in den Fragen der Gentechnik im Einvernehmen mit dem für Agrarischen Angelegenheiten zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung 2. Aufgabengruppe Preisbestimmung und Preisüberwachung 3. Aufgabengruppe Umweltschutz einschließlich der Koordinierungskompetenz im Bereich des Klimaschutzes a. die Bauphysik, b. die Förderung von Energiesparmaßnahmen, neuen Energietechniken, erneuerbaren Energieträgern - insbesondere im Nicht-Wohnbereich, c. die Förderung der Ökostromerzeugung sowie d. die Energiewirtschaft 4. Aufgabengruppe Wasserrecht 5. Aus der Aufgabengruppe Gemeinden die Zweckzuschüsse des Bundes zur Förderung des Umweltschutzes 6. Aus der Aufgabengruppe Soziales die Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen für Fremde
LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 4 von 8 7. Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür im Referat Mittel zur Verfügung stehen 8. Aus der Aufgabengruppe Umwelt- und Anlagenrecht das Umweltrecht einschließlich der Generalkompetenz in der Umweltverträglichkeitsprüfung, soweit es nicht das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz betrifft 9. Aus der Aufgabengruppe Verwaltungspolizei das Migrationswesen E. Landesrätin Birgit Gerstorfer, PMML 1. Aufgabengruppe Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich der Schulsozialarbeit im Einvernehmen mit dem für Bildung und Gesellschaft zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung 2. Aufgabengruppe Soziales a. die Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieherinnen und Bezieher einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Landund forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, b. die Opferinteressenvertretung sowie c. die Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen für Fremde 3. Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür in anderen Referaten Mittel zur Verfügung stehen 4. Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft von der Jugendbetreuung und -förderung der Jugendschutz 5. Aus der Aufgabengruppe Gemeinden a. die Durchführung des Finanzausgleichs, soweit er Gemeinden und Statutarstädte betrifft, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören, b. die Genehmigungspflichten nach den 69, 84, 85, 86 und 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990 und den 58, 59 und 78 der Stadtstatute von Linz, Steyr und Wels, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betreffen, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören sowie c. die Genehmigungspflichten in dienstrechtlichen Angelegenheiten, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betreffen, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören 6. Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe von den Sonstigen Schulen des Landes die Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich in Linz 7. Aus der Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten a. die Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie b. die Allgemeinen Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination 8. Aus der Aufgabengruppe Veterinärdienst die Mitwirkung in Angelegenheiten des Tierschutzes 9. Aus der Aufgabengruppe Veterinärrecht das Tierschutzgesetz 10. Zur Aufgabengruppe Wirtschaft Einvernehmen hinsichtlich der Produktionsschulen, der gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte und der sozialökonomischen Betriebe, die bisher in der Aufgabengruppe Soziales wahrgenommen wurden F. Landesrat Maximilian Hiegelsberger 1. Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland
LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 5 von 8 2. Aufgabengruppe Bodenreform 3. Aufgabengruppe Forstdienst die Wildbach- und Lawinenverbauung 4. Aufgabengruppe Forstrecht 5. Aufgabengruppe Gemeinden a. die Durchführung des Finanzausgleichs, soweit er Gemeinden und Statutarstädte betrifft, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören, b. die Genehmigungspflichten nach den 69, 84, 85, 86 und 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990 und den 58, 59 und 78 der Stadtstatute von Linz, Steyr und Wels, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betreffen, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören, c. die Genehmigungspflichten in dienstrechtlichen Angelegenheiten, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betreffen, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören, d. die Gemeindeaufsicht nach dem VII. Hauptstück der Oö. Gemeindeordnung 1990, soweit sie nicht 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990 betrifft sowie e. die Zweckzuschüsse des Bundes zur Förderung des Umweltschutzes 6. Aufgabengruppe Veterinärdienst die Mitwirkung in Angelegenheiten des Tierschutzes 7. Aufgabengruppe Veterinärrecht das Tierschutzgesetz 8. Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen 9. Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe a. die Landesgüter und -forste sowie die sonstigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Landes, b. die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie c. von den Sonstigen Schulen des Landes die Höhere technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie- Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich in Wels 10. Zur Aufgabengruppe Lebensmittelaufsicht Einvernehmen hinsichtlich der Koordinierungskompetenz in den Fragen der Gentechnik G. Landesrat Elmar Podgorschek 1. Aufgabengruppe Grund- und Trinkwasserwirtschaft 2. Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst a. das Krisenmanagement des Landes (KRIMA), b. die Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Art. 97 Abs. 3 und 4 B-VG, c. die Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns gemäß Art. 102 Abs. 5 B-VG sowie d. die Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche der Umfassenden Landesverteidigung, soweit sie nicht die Koordinierung der Zivilen und Geistigen Landesverteidigung sowie die Verbindung zu den militärischen Dienststellen betrifft 3. Aufgabengruppe Oberflächengewässerwirtschaft 4. Aufgabengruppe Personenstandswesen 5. Aufgabengruppe Staatsbürgerschaft
LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 6 von 8 6. Aufgabengruppe Verwaltungspolizei das Migrationswesen 7. Aus der Aufgabengruppe Baurecht die Feuerpolizei 8. Aus der Aufgabengruppe Forstdienst die Wildbach- und Lawinenverbauung 9. Aus der Aufgabengruppe Gemeinden die Gemeindeaufsicht nach dem VII. Hauptstück der Oö. Gemeindeordnung 1990, soweit sie nicht 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990 betrifft H. Landesrat Mag. Günther Steinkellner 1. Aufgabengruppe Brücken- und Tunnelbau 2. Aufgabengruppe Geoinformation und Liegenschaft 3. Aufgabengruppe Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr 4. Aufgabengruppe Straßenneubau und -erhaltung 5. Aufgabengruppe Verkehrsgewerbe 6. Aufgabengruppe Verkehrsrecht 7. Aufgabengruppe Verkehrstechnik I. Landesrat Mag. Dr. Michael Strugl, MBA 1. Aufgabengruppe Energie und Rohstoffe 2. Aufgabengruppe Gewerbe 3. Aufgabengruppe Raumordnung die Assanierung 4. Aufgabengruppe Sport 5. Aufgabengruppe Umwelt- und Anlagenrecht das Umweltrecht einschließlich der Generalkompetenz in der Umweltverträglichkeitsprüfung, soweit es nicht das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz betrifft 6. Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik a. der Sachverständigen- und Beratungsdienst für Bautechnik zu baurechtlichen Verfahren sowie b. der Sachverständigen- und Beratungsdienst für Naturschutz - als Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz 7. Aufgabengruppe Wahlen 8. Aufgabengruppe Wirtschaft die Wirtschaftsförderung für Forschung und Entwicklung hinsichtlich der Produktionsschulen, der gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte und der sozialökonomischen Betriebe, die bisher in der Aufgabengruppe Soziales wahrgenommen wurden, im Einvernehmen mit dem für Soziales zuständigen Mitglied der Landesregierung 9. Aus der Aufgabengruppe Baurecht a. die Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gemäß 25 bis 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 sowie b. verwaltungspolizeiliche Aufträge der Baubehörde gemäß 40 Abs. 8 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 7 von 8 10. Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe von den Sonstigen Schulen des Landes die Oö. Landes-Sportschule 11. Aus der Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Bund die Angelegenheiten des Arbeitsverfassungs-, Arbeits- und Sozialrechts 12. Aus der Aufgabengruppe Umweltschutz a. die Bauphysik, b. die Förderung von Energiesparmaßnahmen, neuen Energietechniken, erneuerbaren Energieträgern - insbesondere im Nicht-Wohnbereich, c. die Förderung der Ökostromerzeugung sowie d. die Energiewirtschaft 13. Aus der Aufgabengruppe Verfassungsdienst die Europäische Integration - generelle Information
LGBl. Nr. 50/2016 - ausgegeben am 15. Juli 2016 Seite 8 von 8 Anhang Aufgabenbereich des inneren Dienstes beim Amt der Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften 1. Aufgabengruppe Buchhaltungs- und Kassendienst 2. Aufgabengruppe Gebäude- und Beschaffungs-Management 3. Aufgabengruppe Informations- und Kommunikationstechnologie 4. Aufgabengruppe Innerdienstliche Finanzangelegenheiten 5. Aufgabengruppe Innerdienstliche Personalangelegenheiten 6. Aufgabengruppe Innerdienstliche präsidielle Angelegenheiten 7. Aufgabengruppe Personalverrechnung 8. Einzelne Angelegenheiten aus den übrigen Aufgabengruppen.