Lindenblatt. wir wünschen Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. In dieser Ausgabe

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AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Transkript:

Lindenblatt Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen 13.01.2017 Jahrgang 20 Ausgabe 01/2017 In dieser Ausgabe 1Beschlüsse der Gemeinden Altenbeuthen und Drognitz 2 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 3 Erinnerung an die Steuerzahlungstermine wir wünschen Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße 4 07338 Drognitz

01/2017 LINDENBLATT Seite - 2 - Sprechzeiten Gemeindeamt Kaulsdorf Montag Dienstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag Kasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Kontakte zur Ihrer Gemeindeverwaltung Vorwahl: 036733 Fax-Nr.: 2 22 52 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Amt Telefon E-Mail Einwohnermeldeamt Montag Dienstag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag Außerhalb der Sprechzeiten ist keine Bearbeitung möglich! Bürgermeister Montag Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Bürgermeister Herr Oßwald 349-12 info@kaulsdorf-saale.de Sekretariat Frau Schilling 349-0 info@kaulsdorf-saale.de Einwohnermeldeamt Frau Schmiedel 349-14 schmiedel@kaulsdorf-saale.de Kasse/Ordnungsamt Frau Kunstmann 349-16 kunstmann@kausldorf-saale.de Steuern/Friedhofsverwaltung Frau Krauße 349-17 krausse@kaulsdorf-saale.de Kämmerei Frau Picha 349-18 picha@kaulsdorf-saale.de Kassenverwaltung Frau Katins 349-21 katins@kaulsdorf-saale.de Frau Richter 349-21 richter@kaulsdorf-saale.de Bauamt/Liegenschaften Herr Herold 349-19 herold@kaulsdorf-saale.de Frau Schulze-Könitzer 349-20 schulze-koenitzer@kaulsdorf-saale.de Herr Stemmler 349-23 stemmler@kaulsdorf-saale.de Impressum Lindenblatt Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen Herausgeber: Gemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Drognitz Frau Petra Drum 1. Beigeordnete Gemeinde Altenbeuthen Bürgermeister Herr Linke Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Gemeinde Drognitz Frau Petra Drum 1. Beigeordnete Gemeinde Altenbeuthen Bürgermeister Herr Linke Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel.: 0 36 77 / 20 50-0, Fax: 0 36 77 / 20 50-21; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.; einzelne Exemplare können zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellt werden. Nächster Redaktionsschluss Montag, den 06.02.2017 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 17.02.2017

01/2017 LINDENBLATT Seite - 3 - Gemeinde Drognitz Mitteilung vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Im Schreiben vom 19.12.2016 wurde der Gemeinde Drognitz mitgeteilt, dass die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 und die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 18.05.2016 mit Beschluss-Nr. VV-Ö-7-02/2016 und VV-ÖÖ-8-02/2016 beschlossen wurden und die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 13/2016 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg veröffentlicht sind. Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schrift-lichen Steuerbescheides. 2. Festsetzung bei Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird auf der Grundlage eines aktuellen Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt Pößneck, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017, in Einzelfällen auch rückwirkend, durch die Gemeinde neu festgesetzt. (Nur in diesem Fall erhalten die Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid) 3. Festsetzung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung: Bei der Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, bei denen kein Einheitswert vorliegt und somit lt. 42 GrStG die Grundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage bewertet werden, gilt Folgendes: Sind im vergangenen bzw. zurückliegenden Kalenderjahren bauliche Veränderungen an den betreffenden Objekten vorgenommen worden, ist der Steuerpflichtige zur erneuten Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Wir weisen darauf hin, dass es eine Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen gibt. Diese Pflicht zur Abgabe einer Änderungsmitteilung liegt allein beim Eigentümer des betreffenden Objektes. (Formulare hierzu erhalten Sie in der Gemeinde Kaulsdorf) Bei keiner Änderung gegenüber dem Vorjahr gilt ebenfalls der zuletzt zugeschickte Steuerbescheid der Gemeinde. Information zu den Gemeindenachrichten Ab 2017 übernimmt die Wittich Medien KG in Langewiesen die Erstellung unserer Gemeindenachrichten. Dazu ist es erforderlich, dass alle zu veröffentlichen Texte von Vereinen, Schule, Kindergarten usw. über folgende E- Mail-Adresse gesendet werden müssen: info@kaulsdorf-saale.de oder schulze-koenitzer@kaulsdorf-saale.de Bitte senden Sie Ihre Texte am besten als Worddatei und fügen Sie eventuelle Fotos gleich an die richtige Stelle im Texte ein. gez. Drum 1. Beigeordnete Beschlüsse aus der Sitzung vom 14.12.2016 136-20/14 Jahresrechnung 2014 und Entlastung des Bürgermeisters 137-20/14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom 31.08.2016 138-20/14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom 19.10.2016 139-20(14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom 16.11.2016 140-20/14 Negativbeschluss über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Drognitz (Straßenausbaubeitragssatzung) Gehwegbau 141-20/14 Notarvertrag URNr. 1129/2016, Notarin Anne Wiegleb Saalfeld 142-20/14 Vertrag über die Bestellung eines Leitungsrechts 143-20/14 Notarvertrag URNr. 1124/2016, Notar Michael Werner Bad Lobenstein Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 1. Festsetzung bei gleichbleibender Grundsteuer: Diese Festsetzung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung, auf der Grundlage des letzten zugesandten Grundsteuerbescheides, festgesetzt. (In diesem Fall werden keine Bescheide verschickt.) Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine SEPA- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die regelmäßigen Fälligkeiten für Ratenzahlungen sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. sowie für Jahreszahler am 01.07. oder 15.08. (Fälligkeiten siehe letzter Grundsteuerbescheid) Das Verschicken von Zahlungserinnerungen unterbleibt aus Kostengründen. Bei Nichteinhaltung der Fällig-keiten müssen Sie mit Belastungen durch Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Bekanntmachung gilt als Erlass der Grundsteuerbescheide. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen. Bitte beachten sie: Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung und ändert nichts an der fristgerechten Zahlung. gez. Krauße Sachbearbeiter Grundsteuern Erinnerung an die Steuerzahlungstermine hier: 15.02.2017 Wir weisen darauf hin, dass die Begleichung der Grundsteuer nicht mehr durch eine Bareinzahlung in der Gemeinde möglich ist. Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA- Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten lt. Bescheid auf eines der folgenden Konten zu überweisen. Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC: HELADEF1SAR IBAN: DE81 8305 0303 0000 1907 80 Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC: GENODEF1PN1 IBAN: DE13 8309 4444 1003 4122 70

01/2017 LINDENBLATT Seite - 4 - Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf (Verwaltungsstelle für die Gemeinde Drognitz) wenden, um dort Ihre Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. (Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab 01.02.2014 per Gesetz umgesetzt. Vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren.) Wir weisen darauf hin, dass ab sofort durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungs-erinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden. Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde. Gemeinde Altenbeuthen Beschlüsse aus der Sitzung vom 15.12.2016 68-12/14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom 13.10.2016 69-12/14 Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Altenbeuthen 70-12/14 Finanzplan 2016-2020 71-12/14 Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Altenbeuthen, Drognitz, Hohenwarte und Kaulsdorf zur Realisierung des Breitbandausbaus im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland 72-12/14 Notarvertrag URNr. 869/2016, Notar Uwe Münsterberg Saalfeld 73-12/14 Notarvertrag URNr. 1497/2016, Notare Maaß und Watoro Jena Mitteilung vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Im Schreiben vom 19.12.2016 wurde der Gemeinde Drognitz mitgeteilt, dass die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 und die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 18.05.2016 mit Beschluss-Nr. VV-Ö-7-02/2016 und VV-ÖÖ-8-02/2016 beschlossen wurden und die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 13/2016 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg veröffentlicht sind. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 1. Festsetzung bei gleichbleibender Grundsteuer: Diese Festsetzung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung, auf der Grundlage des letzten zugesandten Grundsteuerbescheides, festgesetzt. (In diesem Fall werden keine Bescheide verschickt.) Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schrift-lichen Steuerbescheides. 2. Festsetzung bei Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird auf der Grundlage eines aktuellen Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt Pößneck, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017, in Einzelfällen auch rückwirkend, durch die Gemeinde neu festgesetzt. (Nur in diesem Fall erhalten die Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid) 3. Festsetzung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung: Bei der Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, bei denen kein Einheitswert vorliegt und somit lt. 42 GrStG die Grundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage bewertet werden, gilt Folgendes: Sind im vergangenen bzw. zurückliegenden Kalenderjahren bauliche Veränderungen an den betreffenden Objekten vorgenommen worden, ist der Steuerpflichtige zur erneuten Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Wir weisen darauf hin, dass es eine Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen gibt. Diese Pflicht zur Abgabe einer Änderungsmitteilung liegt allein beim Eigentümer des betreffenden Objektes. (Formulare hierzu erhalten Sie in der Gemeinde Kaulsdorf) Bei keiner Änderung gegenüber dem Vorjahr gilt ebenfalls der zuletzt zugeschickte Steuerbescheid der Gemeinde. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine SEPA- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die regelmäßigen Fälligkeiten für Ratenzahlungen sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. sowie für Jahreszahler am 01.07. oder 15.08. (Fälligkeiten siehe letzter Grundsteuerbescheid) Das Verschicken von Zahlungserinnerungen unterbleibt aus Kostengründen. Bei Nichteinhaltung der Fällig-keiten müssen Sie mit Belastungen durch Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Bekanntmachung gilt als Erlass der Grundsteuerbescheide. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen. Bitte beachten sie: Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung und ändert nichts an der fristgerechten Zahlung. gez. Krauße Sachbearbeiter Grundsteuern Erinnerung an die Steuerzahlungstermine hier: 15.02.2017 Wir weisen darauf hin, dass die Begleichung der Grundsteuer nicht mehr durch eine Bareinzahlung in der Gemeinde möglich ist. Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA- Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten lt. Bescheid auf eines der folgenden Konten der Gemeinde Altenbeuthen zu überweisen. Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC: HELADEF1SAR IBAN: DE09 8305 0303 0000 1901 36

01/2017 LINDENBLATT Seite - 5 - Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC: GENODEF1PN1 IBAN: DE09 8309 4444 1003 4122 45 Kindertagesstätten Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf (Verwaltungsstelle für die Gemeinde Altenbeuthen) wenden, um dort Ihre Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. (Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab 01.02.2014 per Gesetz umgesetzt. Vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren.) Wir weisen darauf hin, dass ab sofort durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden. Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde.!"#$%&&'()*+#,-"#./0120.123 %4&#-4 '%-,-5#4('-%&0 6(""&#78#9:;8,%;#8<,#=-%>- 78" 6-<<-<:-5<-< %<#,%-#$?84-@58AA-0 B(< 1C011 D*5 E%4 21011 D*5 "F)*&-<#'%5#@-"-%<4;"#GA;H#*;E-<0# I5%<@&#;8)*#$;";#(,-5#J;A;#"%&+#,%- 8<4#@-5<#-%<#A;;5#K;@-#L(5*-5## I-4)*-%,#4;@-<#>F<<-<#8<&-5# 1MN3M3O...2C 0 P%5#Q5-8-<#8<4#;8Q#R8)*S Information zu den Gemeindenachrichten Ab 2017 übernimmt die Wittich Medien KG in Langewiesen die Erstellung unserer Gemeindenachrichten. Dazu ist es erforderlich, dass alle zu veröffentlichen Texte von Vereinen, Schule, Kindergarten usw. über folgende E- Mail-Adresse gesendet werden müssen: info@kaulsdorf-saale.de oder schulze-koenitzer@kaulsdorf-saale.de Bitte senden Sie Ihre Texte am besten als Worddatei und fügen Sie eventuelle Fotos gleich an die richtige Stelle im Texte ein. gez. Linke Bürgermeister Veranstaltungen...zum Geburtstag Gemeinde Drognitz Wir gratulieren Neuenbeuthen 20.02. Herrn Siegfried Querengässer 85. Geburtstag Reitzengeschwenda 25.02. Herrn Frank Hoffmann 75. Geburtstag Tag der offenen Tür an der Grundschule Kaulsdorf Die Staatliche Gemeinschaftsschule Kaulsdorf lädt am Samstag, 28.01.2017, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr alle zukünftigen Schüler der Klasse 5 mit ihren Eltern und natürlich alle Interessierten zu einem Tag der offenen Tür ein. Wir geben einen Einblick in unsere Arbeit und es besteht die Möglichkeit der Schulbesichtigung. Die Lehrer des Teams 5/6, die Schulleitung sowie die Fachlehrer stehen zu Informationsgesprächen zur Verfügung und informieren über unser Schulkonzept. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Selbstverständlich stehen die Lehrerinnen und die Schulleitung der Staatlichen Gemeinschaftsschule auch zu einem anderen Termin gern zur Verfügung, um anstehende Fragen zu beantworten.

01/2017 LINDENBLATT Seite - 6 - Vereine und Verbände Feuerwehrlehrgänge Kreisausbildung 2017 Lehrgang Termine Ausbilder Ort Uhrzeit Plätze Bemerkungen Ma 17.02. - 11.03. Dietzel Unterwellenborn n.n. 20 Ma ab 10.03.2017 Schüner Bad Blankenburg 18 Uhr 20 Ma 07.04. - 06.05. Groll Oberweißbach 19 Uhr 20 Ma 29.10. - 18.11. Dietzel Rudolstadt n.n. 20 Funk 20.01. - 21.01. Kalbe Oberhain 18 Uhr 25 Funk 10.03. - 11.03. Kalbe Remda 18 Uhr 25 Funk April Hopfe Leutenberg 18 Uhr 25 Funk Juni Hopfe Uhlstädt 18 Uhr 25 Funk 05.08. - 06.08. Kleingärtner Saalebogen 9 Uhr 25 Funk 02.09. - 03.09. Kleingärtner Sitzendorf 9 Uhr 25 Funk 20.10. - 21.10. Kalbe Probstzella 18 Uhr 25 Funk November Hopfe Unterwellenborn 18 Uhr 25 Digitalfunk 28.01.2017 Kleingärtner Kamsdorf 10 Uhr 25 Digitalfunk 10.02.2017 Kalbe KAZ 8 Uhr 25 f.juh, DRK SLF Digitalfunk 19.08.2017 Kleingärtner KAZ 10 Uhr 25 Digitalfunk Jahresende Hopfe n.n. n.n. 25 Tm 03.03. - 08.04. Nippold Kamsdorf 19 Uhr 24 Tm 10.03. - 29.04. Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 Tm ab 26.05.2017 Körnig Oberweißbach 19 Uhr 24 Tm ab 08.09.2017 Freiny Uhlstädt 19 Uhr 24 TF ab 03.03.2017 Körnig Remda 19 Uhr 24 TF ab 21.04.2017 Freiny Rudolstadt 19 Uhr 24 TF 01.09. - 23.09. Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 TF n.n. Effenberger Meuselbach n.n. 24 THL ab 03.02.2017? Saalfeld 19 Uhr 15 Nachholung f. Nov. 2016 THL ab 02.07.2017 Raabe Uhlstädt n.n. 15 THL ab 19.08.2017 Feist Oberweißbach 19 Uhr 15 THL 22.09. - 07.10. Militzer (SOK) Leutenberg 18 Uhr 15 THL ab 30.09.2017 Feist Königsee 19 Uhr 15 THL ab 11.11.2017 Raabe Schmiedefeld n.n. 15 ASGT 17.02. - 11.03. Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT 28.04. - 20.05. Uhlig Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT 25.08. - 16.09. Lindner Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT 10.11. - 02.12. Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 MKSF Frühjahr Morgenroth Saalfeld n.n. 16 MKSF 02.09.-07.10. Unger Lichte 19 Uhr 16 MKSF n.n. Morgenroth Uhlstädt n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Meuselbach n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Sitzendorf n.n. 16 Erklärung / Umfang / Hinweise: Bezeichnung Dauer * Ausb.-vorrauselzungen, nur inkl. gesundheitl. Eignung Ma - Maschinist 35 h TM (Teil 1+2), Führerschein d. Fahrzeugklasse, Sprechfunk Funk - Sprechfunker 16 h TM (Teil 1+2) nach FwDV 2 Digitalfunk 16 h TM (Teil 1+2) zusätzlich Teil Digitalfunk nach FwDV 2 TM - Truppmann Teil 1 70 h Hinweis - Grundlehrgang für alle Feuerwehrkameraden / -innen TF - Truppführer 45 h TM (Teil 1+2); Hinweis Inhalt 35 h +10 h gefährl. Stoffe / Güter ASGT - Atemschutz- 25 h TM (Teil 1 ), Sprechfunk, gültige G 26/3 geräteträger THL - Techn. Hilfeleist. 35 h TM (Teil 1+2) MKSF-Motorsägenführer 24 h TM (Teil 1+2), Hinweis: 8h Theorie, 16h Praxis+Schnittschutzkleid.! * ab Lehrgangsbeginn, siehe Spalte Termine in 1. Tabelle oben In allen praktischen Teilen ist Feuerwehreinsatzkleidung zu tragen! Die Lehrgangskosten trägt der Landkreis. Interessenten melden sich zwecks schriftlicher Anmeldung bitte bei ihrem Wehrführer. Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e. V. Lehrgang für Neu- und Jungimker Eigentlich ist für die Bienen und die Imker in den Wintermonaten Ruhepause. Die Bienenvölker haben ihren Wintersitz eingenommen, halten eine konstant warme Temperatur von ca. 30 Grad Celsius im Stock und pflegen ihre Königin. Im Dezember haben verantwortungsvolle Imker nochmals eine Behandlung gegen die Varroamilbe vorgenommen. Trotz Winterstarre ist also auch Leben im Bienenvolk. Eingedenk der Tatsache, dass Honigbienen die größte Leistung der Bestäubung z.b. bei allen Obstgehölzen vollbringen, sollten sich alle interessierte Personen an der Erhaltung bzw. Erweiterung des Bienenbestandes beteiligen. Der Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e.v. führt im Jahr 2017 erneut einen Imkerkurs für Neueinsteiger und Jungimker durch.

01/2017 LINDENBLATT Seite - 7 - Die Veranstaltungen beinhalten Vorträge über die Bienenvölker Gottesdienste und praktische Übungen am Bienenvolk. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Natur und Bienen, Grundsätze der Bienenhaltung, Sonntag, 29.1.2017 die Führung eines Bienenvolkes durch das Bienenjahr, Ernte und 09:00 Uhr Dorfilm Pflege des Bienenhonigs, Krankheiten, Schädlinge und Vergiftungen bei Bienen und ihre Behandlung und die Vorbereitung der 14:00 Uhr Reitzengeschwenda 10:15 Uhr Landsendorf Bienenvölker zur Überwinterung. Alle Themen werden mit praktischen Übungen verbunden, um jeden Teilnehmer ein Rüstzeug 09:00 Uhr Altenbeuthen Sonntag, 05.02.2017 zum eigenen Imkern mitzugeben. 10:15 Uhr Neuenbeuthen Das Projekt Probeimker für ein Jahr findet in der Zeit vom 28. 13:00 Uhr Kleingeschwenda April bis 22. Juli 2017 statt. Sonntag, 12.02.2017 Während die Vorträge und Übungen in der Regel jeweils im 10:00 Uhr Zentraler Gottesdienst in Lothra für das gesamte 14-tätigen Rhythmus am Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Kirchspiel einem Raum des Sozialgebäudes der STW Eliasbrunn stattfinden, erfolgt anschließend die praktische Arbeit an den in unmittelbarer Nähe aufgestellten Bienenvölkern. Der Imkerverein wird Martina Kraft Mit freundlichen Grüßen dazu von der Geschäftsleitung der STW und der Agrargenossenschaft Oberlemnitz unterstützt. Die Teilnahmegebühr beträgt Heiligabend 2016 in Reitzengeschwenda 110,00 EUR. Der Verein bittet alle Interessierte, sich beim Vorsitzenden Günter Vorsatz, Reitzengeschwenda 18, (E-Mail: guenter.vorsatz@ gmx.de) Tel. 036737-30115, bis 10. März 2017 anzumelden. Gerhard Rohm Imkerverein Wurzbach u.u. Frankenwald e.v. Pfarramt Drognitz Kirchliche Nachrichten Ich grüße euch mit der Jahreslosung 2017. Das Krippenspiel 2016 an Heiligabend in der Kirche zu Reitzengeschwenda stand diesmal unter dem Titel Hirtenweihnacht. Dazu wurde einiges geboten: 12 Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren hatten wochenlang mit Silvia Vorsatz-Rutkowski und Angela Maurer geprobt, sich schmucke Kostüme angezogen und fleißig und engagiert ihre Rollen auswendig gelernt und überzeugend vorgetragen. Der Stern, den die Engel aus der Sternenkammer geholt und blankgeputzt hatten, wurde in Realität auch an den Himmel gezogen. Die Hirten bewachten eigens dafür angefertigte Schafe, und zwischen den einzelnen Szenen (um den Bühnenumbau elegant zu überbrücken) gab es von Angela Maurer eingespielte Klaviermusik passend zum Geschehen. Das gemeinsame Lied aller Darsteller Fröhliche Weihnacht überall bildete den krönenden Abschluß des Krippenspiels. Nach den Gemeindeliedern Stille Nacht und O du fröhliche in der gut gefüllten Kirche gingen alle unter dem gespendeten Segen unserer Pastorin Kraft und dem Klang der Weihnachtsglocken zurück in ihre festlichen Stuben. Ein herzliches Dankeschön besonders allen Muttis und Vatis, die ihre Kinder regelmäßig zu den Proben begleiteten und mit ihnen zu Hause fleißig geübt haben. Herzlichen Dank auch an Doreen Wolfram, die bereitwillig für die kurz zuvor erkrankte Luisa Vorsatz-Rutkowski einsprang. Abschließend sei noch einmal allen gedankt, die mithalfen, dass dieser Heiligabend gelingen konnte und als beeindruckendes Erlebnis in den Herzen der Zuschauer bleibt. Einen guten Start ins Neue Jahr und nicht zuletzt Gottes reichen Segen für alles, was vor Ihnen liegt, wünscht Ihnen von Herzen Angela Maurer Die Suchenden sind wie die Träumenden; weil sie sich nach erfüllten Leben sehnen, wollen sie die Welt verändern, machen sich auf den Weg und finden sich ein, wie die drei Weisen aus dem Morgenland. Sie fallen auf die Knie vor dem göttlichen Kind Jesus und beten es an, denken über Grenzen hinaus. Das feierten wir zu Epiphanias am 8. Januar 2017 in der Drognitzer Kirche. Kleine Geschenke erfreuten die Kinder. Man musste sich auf die Suche machen. Besonders Elise Scherf suchte immer wieder unterm Weihnachtsbaum. Ihre Brüder Jakob und Noah standen aber auch nicht nach. Die Kinder wählten dann auch noch Geschenke für die Erwachsenen aus und verteilten sie. Mit leckeren Plätzchen von Cathleen Scherf und wundervoll verzierten Sternen- und Kronenplätzchen von Ingrid Falk ließen wir es uns gut gehen. Danke noch einmal an alle Krippenspieler im ganzen Kirchspiel. Das Orgelspiel von Alexander Krieck bereicherte das Fest. So gestärkt können wir Neues wagen mit neuem Herz und neuem Geist im neuen Jahr 2017 - das wünscht euch eure Pastorin Martina Kraft Vom 12. - 24-01.2017 hat Pastorin Martina Kraft Urlaub. Die Kasualvertretung hat Pastorin Katarina Schubert, Kamsdorf. Sie ist telefonisch erreichbar unter: 03671-645645 Donnerstag, 26.1.2017 15:00 Uhr Seniorenkreis im Pfarrhaus Drognitz

01/2017 LINDENBLATT Seite - 8 - Krippenspiel in Neuenbeuthen Winterliche Grüße aus Neuenbeuthen Das Krippenspiel zum Heiligen Abend wurde auch 2016 wieder von Familie Scherf organisiert. Sie schrieben uns ein Stück für zehn Kinder sowie einen Esel J ia ia Es war ein sehr schönes Krippenspiel. Schön, dass ihr euch alle sooo viel Mühe gegeben habt und vielen Dank für die Arbeiten - auch im Hintergrund. Auch für die Detscher nach der Krippenspiel-Probe möchten wir uns herzlich bedanken. Das gemeinsame Abendessen in der Küche von Familie Großmann ist das Highlight der Proben. Es fanden 17 hungrige Mäuler in der Küche Platz, die sich die riesige Schüssel Detscher bei Kakao und Glühwein schmecken ließen. Es war sehr lecker und gemütlich. Vielen Dank auch hierfür. Sehr freuen wir uns natürlich auch, wenn den Kirchgängern das jährliche, kleine Programm gefällt und es hinterher eine kleine Überraschung für die Kinder gibt. Danke! Wir freuen uns mit euch auf ein spannendes 2017! Veranstaltungen Tag der offenen Tür an der Grundschule Kaulsdorf Die Staatliche Gemeinschaftsschule Kaulsdorf lädt am Samstag, 28.01.2017, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr alle zukünftigen Schüler der Klasse 5 mit ihren Eltern und natürlich alle Interessierten zu einem Tag der offenen Tür ein. Wir geben einen Einblick in unsere Arbeit und es besteht die Möglichkeit der Schulbesichtigung. Die Lehrer des Teams 5/6, die Schulleitung sowie die Fachlehrer stehen zu Informationsgesprächen zur Verfügung und informieren über unser Schulkonzept. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Selbstverständlich stehen die Lehrerinnen und die Schulleitung der Staatlichen Gemeinschaftsschule auch zu einem anderen Termin gern zur Verfügung, um anstehende Fragen zu beantworten. Feuerwehrlehrgänge Kreisausbildung 2017 Vereine und Verbände Lehrgang Termine Ausbilder Ort Uhrzeit Plätze Bemerkungen Ma 17.02. - 11.03. Dietzel Unterwellenborn n.n. 20 Ma ab 10.03.2017 Schüner Bad Blankenburg 18 Uhr 20 Ma 07.04. - 06.05. Groll Oberweißbach 19 Uhr 20 Ma 29.10. - 18.11. Dietzel Rudolstadt n.n. 20 Funk 20.01. - 21.01. Kalbe Oberhain 18 Uhr 25 Funk 10.03. - 11.03. Kalbe Remda 18 Uhr 25 Funk April Hopfe Leutenberg 18 Uhr 25 Funk Juni Hopfe Uhlstädt 18 Uhr 25 Funk 05.08. - 06.08. Kleingärtner Saalebogen 9 Uhr 25 Funk 02.09. - 03.09. Kleingärtner Sitzendorf 9 Uhr 25 Funk 20.10. - 21.10. Kalbe Probstzella 18 Uhr 25 Funk November Hopfe Unterwellenborn 18 Uhr 25 Digitalfunk 28.01.2017 Kleingärtner Kamsdorf 10 Uhr 25 Digitalfunk 10.02.2017 Kalbe KAZ 8 Uhr 25 f.juh, DRK SLF Digitalfunk 19.08.2017 Kleingärtner KAZ 10 Uhr 25 Digitalfunk Jahresende Hopfe n.n. n.n. 25 Tm 03.03. - 08.04. Nippold Kamsdorf 19 Uhr 24 Tm 10.03. - 29.04. Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 Tm ab 26.05.2017 Körnig Oberweißbach 19 Uhr 24 Tm ab 08.09.2017 Freiny Uhlstädt 19 Uhr 24 TF ab 03.03.2017 Körnig Remda 19 Uhr 24 TF ab 21.04.2017 Freiny Rudolstadt 19 Uhr 24 TF 01.09. - 23.09. Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 TF n.n. Effenberger Meuselbach n.n. 24 THL ab 03.02.2017? Saalfeld 19 Uhr 15 Nachholung f. Nov. 2016 THL ab 02.07.2017 Raabe Uhlstädt n.n. 15 THL ab 19.08.2017 Feist Oberweißbach 19 Uhr 15 THL 22.09. - 07.10. Militzer (SOK) Leutenberg 18 Uhr 15 THL ab 30.09.2017 Feist Königsee 19 Uhr 15 THL ab 11.11.2017 Raabe Schmiedefeld n.n. 15 ASGT 17.02. - 11.03. Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT 28.04. - 20.05. Uhlig Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT 25.08. - 16.09. Lindner Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT 10.11. - 02.12. Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 MKSF Frühjahr Morgenroth Saalfeld n.n. 16 MKSF 02.09.-07.10. Unger Lichte 19 Uhr 16 MKSF n.n. Morgenroth Uhlstädt n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Meuselbach n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Sitzendorf n.n. 16 Erklärung / Umfang / Hinweise: Bezeichnung Dauer * Ausb.-vorrauselzungen, nur inkl. gesundheitl. Eignung Ma - Maschinist 35 h TM (Teil 1+2), Führerschein d. Fahrzeugklasse, Sprechfunk Funk - Sprechfunker 16 h TM (Teil 1+2) nach FwDV 2 Digitalfunk 16 h TM (Teil 1+2) zusätzlich Teil Digitalfunk nach FwDV 2 TM - Truppmann Teil 1 70 h Hinweis - Grundlehrgang für alle Feuerwehrkameraden / -innen

01/2017 LINDENBLATT Seite - 9 - TF - Truppführer 45 h TM (Teil 1+2); Hinweis Inhalt 35 h +10 h gefährl. Stoffe / Güter ASGT - Atemschutz geräteträger 25 h TM (Teil 1 ), Sprechfunk, gültige G 26/3 THL - Techn. Hilfeleist. 35 h TM (Teil 1+2) MKSF-Motorsägenführer 24 h TM (Teil 1+2), Hinweis: 8h Theorie, 16h Praxis+Schnittschutzkleid.! * ab Lehrgangsbeginn, siehe Spalte Termine in 1. Tabelle oben In allen praktischen Teilen ist Feuerwehreinsatzkleidung zu tragen! Die Lehrgangskosten trägt der Landkreis. Interessenten melden sich zwecks schriftlicher Anmeldung bitte bei ihrem Wehrführer. Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e. V. Lehrgang für Neu- und Jungimker Eigentlich ist für die Bienen und die Imker in den Wintermonaten Ruhepause. Die Bienenvölker haben ihren Wintersitz eingenommen, halten eine konstant warme Temperatur von ca. 30 Grad Celsius im Stock und pflegen ihre Königin. Im Dezember haben verantwortungsvolle Imker nochmals eine Behandlung gegen die Varroamilbe vorgenommen. Trotz Winterstarre ist also auch Leben im Bienenvolk. Eingedenk der Tatsache, dass Honigbienen die größte Leistung der Bestäubung z.b. bei allen Obstgehölzen vollbringen, sollten sich alle interessierte Personen an der Erhaltung bzw. Erweiterung des Bienenbestandes beteiligen. Der Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e.v. führt im Jahr 2017 erneut einen Imkerkurs für Neueinsteiger und Jungimker durch. Die Veranstaltungen beinhalten Vorträge über die Bienenvölker und praktische Übungen am Bienenvolk. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Natur und Bienen, Grundsätze der Bienenhaltung, die Führung eines Bienenvolkes durch das Bienenjahr, Ernte und Pflege des Bienenhonigs, Krankheiten, Schädlinge und Vergiftungen bei Bienen und ihre Behandlung und die Vorbereitung der Bienenvölker zur Überwinterung. Alle Themen werden mit praktischen Übungen verbunden, um jeden Teilnehmer ein Rüstzeug zum eigenen Imkern mitzugeben. Das Projekt Probeimker für ein Jahr findet in der Zeit vom 28. April bis 22. Juli 2017 statt. Während die Vorträge und Übungen in der Regel jeweils im 14-tätigen Rhythmus am Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr in einem Raum des Sozialgebäudes der STW Eliasbrunn stattfinden, erfolgt anschließend die praktische Arbeit an den in unmittelbarer Nähe aufgestellten Bienenvölkern. Der Imkerverein wird dazu von der Geschäftsleitung der STW und der Agrargenossenschaft Oberlemnitz unterstützt. Die Teilnahmegebühr beträgt 110,00 EUR. Der Verein bittet alle Interessierte, sich beim Vorsitzenden Günter Vorsatz, Reitzengeschwenda 18, (E-Mail: guenter.vorsatz@gmx. de) Tel. 036737-30115, bis 10. März 2017 anzumelden. Gerhard Rohm Imkerverein Wurzbach u.u. Frankenwald e.v.