KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Aachener Straße 1-50674 Köln SCHULDENVERGLEICH JURISTISCHE PERSON: UNSER VORGEHEN FÜR SIE Für juristische Personen (GmbH, UG, Ltd.) übernehmen wir die vollständige Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern bis hin zu Nachverhandlungen. Dies erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines pauschalen Festpreises, welcher sich an der Anzahl Ihrer Gläubiger orientiert. Dadurch stehen schon zu Beginn des Vergleiches die Kosten fest: eine Einbeziehung in die Ratenzahlung nach Vergleichsschluss oder eine hohe Einigungsgebühr nach dem RVG stellen wir nicht in Rechnung! Wir möchten Sie nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie sich während der Durchführung des außergerichlichen Vergleiches aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung bereits in der strafrechtlichen Haftung nach 15 a InsO sowie einer gleichlaufenden zivilrechtlichen Haftung befinden. Im Falle einer Beauftragung führen wir den Vergleich trotz dessen nach ausdrücklicher rechtlicher Belehrung alleine auf Ihren Wunsch hin durch insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein ernsthafter Vergleich sich langwierig gestalten kann. Bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches gehen wir für Sie wie folgt vor: 1. ANSCHREIBEN ALLER GLÄUBIGER ZUR VERMEIDUNG VON VOLLSTRECKUNGEN Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden Ihre gesamten Gläubiger von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Bemühung, auf transparente Art und Weise einen Gesamtvergleich zu erzielen, was meist dazu führt, dass sie daraufhin von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Da vielen Gläubigern bekannt ist, dass wir als auf Entschuldungsfälle spezialisierte Anwaltskanzlei bereits viele ernsthafte Schuldenvergleiche durchgeführt haben, unterlassen sie weitere Maßnahmen. Denn sie wissen, dass Zwangsvollstreckungen einen Schuldenvergleich zunichte machen würden. 2. FESTSTELLUNG IHRER SCHULDEN DURCH ABFRAGEN ALLER GLÄUBIGER Ihre gesamten Gläubiger werden von uns mit einer Abfrage des jeweils aktuellen Forderungsstands angeschrieben. Dies ist insbesondere im außergerichtlichen Schuldenvergleich ein wichtiger Schritt, weil eine Vergleichsannahme der Gläubiger nur dann wahrscheinlich ist, wenn das Angebot an die richtigen Schuldenstände anknüpft und somit die Quoten richtig berechnet sind. Rein theoretisch könnten Sie auch selbstständig Abfragen bei Ihren Gläubigern durchführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Gläubiger auf Verhandlungen mit Schuldnern nicht ein, weil sie davon ausgehen, dass Sie bei weiterem Druckaufbau die Zahlungen wieder aufnehmen werden. Wir schaffen es, Ihren Gläubigern zu vermitteln, dass sie bei einer Ablehnung von Ihnen nichts bekommen werden. Die meisten Gläubiger kennen unsere Kanzlei und wissen deshalb, dass unsere Mandanten einen Insolvenzantrag stellen werden, falls ein Vergleich scheitert. Sie wissen dadurch, dass die Entschuldung wirklich angestrebt wird. So erhalten wir in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle klare Rückmeldungen der Gläubiger.
3. WIEDERHOLTE ABFRAGEN BEI IHREN GLÄUBIGERN Die Zuleitung einer Forderungsaufstellung ist ein besonders wichtiger Vorgang, weil vor allem die von den Gläubigern angegebenen Forderungsstände Basis des freiwilligen Verzichtes auf einen Teil ihrer Forderungen sein werden. Aus diesem Grunde schreiben wir diejenigen Gläubiger nochmals an, welche sich bei unserer ersten Abfrage nicht gemeldet haben. Erst daraufhin erstellen wir Ihren Vergleichsentwurf. 4. UNTERBREITUNG IHRES VERGLEICHSVORSCHLAGES NACH ABSPRACHE MIT IHNEN Nachdem uns nach unseren Abfragen der genaue Forderungsstand Ihrer Gläubiger bekannt geworden ist, entwerfen wir Ihren individuellen Vergleichsvorschlag. Wir treten mit Ihnen in Kontakt und senden Ihren Gläubiger den Vorschlag erst nach Absprache mit Ihnen. So geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung. 5. NACHVERHANDLUNG Lehnen Gläubiger unseren Vorschlag ab, versenden wir eine Angebotsnachbesserung. 6. VERGLEICHSERGEBNIS Nach der Nachverhandlung steht das Ergebnis des Schuldenvergleiches fest. Hiernach nehmen Sie bei Zustandekommen des Vergleiches die Zahlungen der geminderten Gesamtrate auf monatlich oder als Einmalzahlung. SO BEREITEN SIE SICH AUF IHRE ENTSCHULDUNG VOR Wir leiten Ihre Entschuldung ein. Um Sie bestmöglich begleiten zu können, sollten Sie sich wie folgt vorbereiten: 1. NEUES KONTO BEI EINER ANDEREN BANK EINRICHTEN Ihr erster Schritt zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens Ihrer Gesellschaft sollte die schnellst-mögliche Eröffnung eines neuen Kontos bei einer Bank sein, bei der Sie keine Schulden haben. Stellen Sie schnellstmöglich sicher, dass alle künftigen Zahlungen an Sie auf dieses Konto erfolgen. Schon diese einfache Maßnahme bewahrt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger. Nutzen Sie dieses Konto von nun an für Ihre Zahlungen und Geldeingänge den Gläubigern sollten Sie es nicht mitteilen. 2. KEINE WEITERE ZAHLUNG IHRER SCHULDEN Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an die Gläubiger Ihrer Gesellschaft! Nur so werden die Gläubiger zu einem Einlenken zu bewegen sein. 3. KEINE WEITEREN VERBINDLICHKEITEN EINGEHEN Ab diesem Moment sollte Ihre Gesellschaft keine weiteren Verbindlichkeiten eingehen. Tätigen Sie die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Ausgaben von Ihrem Geldeingang auf dem neuen Konto. Weitere Verbindlichkeiten wie neue Darlehen, weitere Dispositionsüberziehungen oder Waren, die nicht bezahlt werden, sollten Sie nicht tätigen.
VOLLMACHT Der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch und Insolvenzverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse: 1. Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens 2. Antragstellung im Insolvenzverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht 3. Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine Million) begrenzt..... (Vor- und Nachname des Mandanten in Blockschrift)..,den.. (Ort) (Datum).... (Unterschrift des Mandanten) Hauptsitz Köln Zweigstelle Berlin Zweigstelle Hamburg Aachener Straße 1 Friedrichstraße 90 Glockengießerwall 26 50674 Köln 10117 Berlin 20095 Hamburg Zweigstelle Essen Zweigstelle Frankfurt Zweigstelle München Weidkamp 180 Schumannstraße 27 Unsöldstraße 2 45356 Essen 60325 Frankfurt/Main 80538 München
Außergerichtlicher Vergleich Um für Sie in der Sache Ihrer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, benötigen wir von Ihnen: 1. die von Ihnen unterschriebene Vollmacht und 2. den ausgefüllten Fragebogen Ihre Daten. Bitte übersenden Sie uns diese Unterlagen per E-Mail info@anwalt-kg.de oder Fax 0221 6777 005-9 oder Post KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, erreichen Sie uns jederzeit unter unserer Beratungsnummer (0221 6777 005 5). Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen festlegen. Vergütung Leistung netto brutto Grundgebühr für die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches 630,00 749,70 Kosten je Gläubiger (Bsp.: bei 5 Gläubigern sind das 5 x 22,61 = 113,05 brutto) 19,00 22,61 Immobilie (falls gegeben) 95,00 113,05 Vor- und Nachname des Mandanten in Blockschrift Ort Datum Unterschrift des Mandanten
Ihre Daten 1. Persönliche Daten des Geschäftsführers bzw. faktischen Herr Frau 1.01 Anrede 1.02 Titel 1.03 Vorname 1.03 Nachname (ggf. Geburtsname) 1.04 Geburtsdatum 1.05 Geburtsort 1.06 Geburtsland ledig verheiratet eingetr. Lebenspartnerschaft getrennt lebend geschieden verwitwet 1.07 Familienstand 1.08 Straße 1.09 Hausnummer 1.10 Wohnort 1.11 Postleitzahl 1.12 Telefon 1.13 Telefax 1.14 Mobil 1.15 E-Mail Haben Sie... 1.16 Kinder? 1.16b Falls : Wie alt sind Ihre Kinder? 1.17 Unterhaltspflichten? 1.17b Falls : Wem gegenüber sind Sie zu Unterhalt verpflichtet? Seite 1 von 3
2. Kapitalgesellschaft 2.01 Firmenname 2.02 Rechtsform 2.03 Straße 2.04 Hausnummer 2.05 Ort 2.06 Postleitzahl 2.07 Handelsregisternummer 2.08 Ort des Registers 2.09 Gründungsdatum 2.10 Arbeitnehmer-Anzahl 3. Einkommenssituation und Vermögensverhältnisse Gesellschaftsvermögen 3.01 Immobilien? 3.01b Geschätzter Wert 3.06 Wertvolle Gegenstände? 3.06b Geschätzter Wert 3.02 Kraftfahrzeuge? 3.02b Geschätzter Wert 3.07 Aktien? 3.07b Geschätzter Wert 3.03 Bargeld/Bankguthaben? 3.03b Geschätzter Wert 3.08 Unternehmensanteile? 3.08b Geschätzter Wert 3.05 Lebens-Versicherungen? 3.05b Geschätzter Wert 3.09 Gesamtwert Ihres Vermögens (Schätzwert) Seite 2 von 3
4. Außergerichtlichen Vergleich Haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gläubigern eine... 1. Runde: 2. Runde: 4.01 einmalige Zahlung anzubieten 4.01b Falls ja: In welcher Höhe? 1. Runde: 2. Runde: 4.02 Ratenzahlung anzubieten 4.02b Falls ja: In welcher Höhe? Und über welchen Zeitraum? Seite 3 von 3