Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Jugend - Landesjugendamt Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Wird vom KVJS-Landesjugendamt ausgefüllt Gemeindekennziffer Aktenzeichen Antrag auf Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen nach den Grundsätzen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 27. April 2012 für die Zeit vom 1. August 2014 31. Juli 2015 - FOLGEANTRAG - Verwendungsnachweis Anlagen 1. Angaben zum Antragsteller (Schulträger bzw. Anstellungsträger) Bezeichnung Anschrift Telefon E-Mail-Adresse Bankverbindung Kontoinhaber Kontonummer Bankleitzahl Falls Antragsteller der Anstellungsträger ist: Die Zustimmungserklärung des Schulträgers zur Antragstellung ist beigefügt. Seite 1
Bei Anträgen für Stellen, die ab 1. Januar 2012 neu geschaffen wurden: Die Stellungnahme des Jugendamtes ist beigefügt. Die Stellungnahme des Jugendamtes wird nachgereicht. 2. Angaben zur Schule / zu den Schulen Bitte für jeden Schulstandort eine Zeile ausfüllen. Die Kürzel für die Schulart / Schularten können der unten abgedruckten Tabelle entnommen werden. Lfd. Name und Anschrift Schulträger Schulart /-en Schülerzahl Nr. 1 2 3 4 5 6 Allgemeinbildende Schulen Berufliche Schulen Schulart Kürzel Schulart Kürzel Grundschule GS Berufsschule BS Werkrealschule / Hauptschule WRHS Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr BVJ Förderschule FÖS Berufsfachschule BFS Realschule RS Berufsfachschule Berufseinstiegsjahr BEJ Gymnasium (mit Ausn. berufl. Gymnasium) GY Berufliches Gymnasium BGY Gemeinschaftsschule GMS Sonstige berufliche Schule BSXX 3. Personal Für den nachfolgend beschriebenen Personaleinsatz wird ein Zuschuss aus dem Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg beantragt. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist der Beschäftigungsumfang für Jugendsozialarbeit an einer bis maximal drei Schulen pro Person. Seite 2
Weitere Angaben zu den eingesetzten Personen: Schule Name, Vorname Beschäftigt bei Qualifikation Einstellungs- Sonstige Angaben Beschäftigungs- Nr. (aus (Anstellungsträ- datum (z. B. Befristung, Renteneintritt) umfang Ziff. 2) ger / Schulträger) Umfang des Personaleinsatzes insgesamt Seite 3
Der Antragsteller hat sich von der fachlichen Eignung o. g. Personen durch Vorlage entsprechender Qualifikationsnachweise nach Ziffer 4.2 Satz 1 der Grundsätze des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 27. April 2012 überzeugt. oder Folgende Person/en war/en bereits vor 2012 seit mehr als einem Jahr im Tätigkeitsfeld Jugendsozialarbeit an Schulen beschäftigt. Name Vorname oder Es wird eine Ausnahmeregelung für folgende Person/en beantragt. Die Nachweise für die Qualifikation sind beigefügt. Name Vorname Erweiterte Führungszeugnisse im Sinne des 72 a SGB VIII liegen vor. Der KVJS behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage eines Arbeitsvertrages zu verlangen. 4. Ausnahme- und Bestandsregelung Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist grundsätzlich ein Beschäftigungsvolumen von insgesamt mindestens 50% einer Stelle. Bestandsschutz erhalten Stellen mit einem geringeren Beschäftigungsvolumen, die vor dem 1. Januar 2012 geschaffen wurden. Sofern das Beschäftigungsvolumen weniger als 50% beträgt, wird beantragt, hierfür eine Ausnahme zuzulassen gemäß Ziffer 4.1 der Grundsätze des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 27. April 2012. Seite 4
Es wird bestätigt, dass der Beschäftigungsumfang einvernehmlich zwischen Schule/n, Schulträger und Anstellungsträger des eingesetzten Personals für Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen abgestimmt ist. oder Die Stelle wurde vor dem 1. Januar 2012 geschaffen. 5. Verwendungsnachweis Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen im vorangegangenen Förderzeitraum vom 1. August 2013 31. Juli 2014 Der Beschäftigungsumfang entsprach in vollem Umfang den Angaben in Ziff. 3 des Förderantrages für den o. g. Zeitraum. Bei Abweichungen von den Angaben in Ziff. 3 des Förderantrages für den o. g. Zeitraum bitte ausfüllen: Name, Vorname Beschäftigt Beschäftigungs Beschäftigungs- von bis umfang % unterbrechung 6. Erklärung Die Jugendsozialarbeit an der/n Schulen erfolgt in Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule. Die in Ziffer 3 genannten Personen sind im Rahmen des angegebenen Beschäftigungsumfangs an einer bis maximal drei Schulen tätig. 7. Erhebungsbogen Der Antragsteller verpflichtet sich, dem KVJS den Erhebungsbogen mit den tätigkeitsspezifischen Angaben zu der geförderten Stelle gemäß Ziffer 8 der Grundsätze des Ministeriums Seite 5
für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 27. April 2012 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ort, Datum Unterschrift des/der Vertretungsberechtigten des Antragstellers Seite 6