Trinkwassercheck auf Legionellen www.stadtwerke-pforzheim.de
Trinkwassercheck auf Legionellen Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gelten für Hausinstallationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Ab sofort müssen deren Betreiber Wasserproben auf eine mögliche Belastung mit Legionellen untersuchen lassen. Wer ist von der Neuregelung betroffen? Die Untersuchungspflicht gilt für Betreiber von Anlagen mit zentraler Warmwasserbereitung. Die folgenden drei Bedingungen müssen alle erfüllt sein: n Trinkwasserabgabe im Rahmen einer öffentlichen (z. B. Schulen) oder gewerblichen Tätigkeit (z. B. Wohn raumvermietung) n Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt (wie z. B. in Duschen, Whirlpools) n Betrieb einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung Wie ist eine Großanlage definiert? Großanlagen sind laut DVGW-Arbeitsblatt W 551 alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern, die n ein Speichervolumen von über 400 Litern haben und / oder n ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und den Entnahmestellen haben!! Die Pflicht besteht somit praktisch für alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Ein- und Zweifamilienhäuser sind unabhängig vom Volumen des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung von der Neu r egelung nicht betroffen. Die erste Untersuchung muss laut Trinkwasserverordnung bis spätestens 31. Dezember 2013 durchgeführt werden.
Nutzen Sie unseren Service und unser Angebot für Pforzheim und den Enzkreis: Extra Anfahrt n Pauschale für zusätzliche Anfahrten n Pauschale für jede zusätzliche An-und Abfahrt bei nicht zustande kommenden Termine. Einzelposition: 90, (brutto) 75,63 (netto) Anfahrt auserhalb des Enzkreises n An-und Abfahrten außerhalb des Enzkreises werden nach Aufwand pro Stunde abgerechnet. Hierfür erstellen wir Ihnen auch gerne ein individuelles Angebot. Einzelposition: 57,18 (brutto) 48, (netto) Nachsorgepaket n Bei Grenzwertüberschreitungen Unterstützung für weitere Vorgehensweise n Absprache mit Gesundheitsamt, Ortsbegehung bei Bedarf n Beprobungen werden separat, nach Anzahl der Zapfstellen in Rechnung gestellt Gesamtpaket: 157,20 (brutto) 132,10 (netto) Beprobung pro Zapfstelle n Für jede zusätzliche Beprobung, die in zeitlichem Zusammenhang mit einem der Pakete durchgeführt wurde n Beprobung nach EN ISO 19458:2006 n Durchführung der Analytik nach ISO 11731 und DIN ISO 11731, Teil 2 Gesamtpaket: 72, (brutto) 60,50 (netto)
Basispaket pro Verbrauchsstelle Jährlich wiederkehrende Anschlussuntersuchung einer Großanlage, an der die Stadtwerke mit den Kooperationspartnern (SHK-Innung und CIP) schon die Erstuntersuchung durchgeführt haben. n Drei Probenentnahmen für mikrobiologische Untersuchungen nach EN ISO 19458:2006 n Einschließlich einer Anfahrt für die Probenentnahme aller Zapfstellen n Durchführung der Analytik nach ISO 11731 und DIN ISO 11731, Teil 2 n Analyse und Prüfbericht n Prüfbericht, Beratung und Information zu Ergebnissen der Analytik n Lückenlose Dokumentation des gesamten Prozesses n Einhaltung der gesetzlichen vorgegebenen Fristen n Archivierung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben n Ergebnismeldung an das Gesundheitsamt n Information an den Betreiber Gesamtpaket: 261,80 (brutto) 220, (netto) Erstuntersuchung pro Verbrauchsstellen n Koordination und Absprachen für Probenentnahme n Erstbegehung inkl. einer Anfahrt n Beratung und Festlegung der Entnahmestellen n Erstellung eines objektspezifischen Probenentnahmeplans n Drei Probenentnahmen für mikrobiologische Untersuchungen nach EN ISO 19458:2006 n Einschließlich einer Anfahrt für die Probenentnahme aller Zapfstellen n Durchführung der Analytik nach ISO 11731 und DIN ISO 11731, Teil 2 n Analyse und Prüfbericht n Prüfbericht, Beratung und Information zu Ergebnissen der Analytik n Lückenlose Dokumentation des gesamten Prozesses n Einhaltung der gesetzlichen vorgegebenen Fristen n Archivierung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben n Ergebnismeldung an das Gesundheitsamt n Information an den Betreiber Gesamtpaket: 346, (brutto) 290,76 (netto)
Was sind Legionellen? Legionellen sind Bakterien. Sie sind in geringer Zahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser. Ihr Vorkommen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst. Ideale Bedingungen für die Vermehrung finden Legionellen bei Temperaturen zwischen 30 C und 50 C. Ein günstiges Umfeld finden Legionellen deshalb in Trinkwassererwärmungsanlagen und Warmwasserleitungen der Hausinstallation vor. Welcher Grenzwert ist einzuhalten? Der technische Maßnahmenwert liegt für Legionellen bei 100 Keimbildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml. Wird dieser Wert erreicht bzw. überschritten, legt das Gesundheitsamt die weiteren Schritte fest. Eine folgende Überprüfung der Anlage in hygienischer und technischer Sicht kann im Rahmen einer Objektbegehung erfolgen: Dabei wird die Installation auf mögliche Ursachen, wie z. B. Fehler in der Zirkulation und tote Leitungsstränge, untersucht. Wieso sind Legionellen gefährlich? Über das Einatmen von feinsten, zerstäubten Wassertröpfchen, wie sie zum Beispiel beim Duschen auftreten, können Legionellen in die Atmungsorgane gelangen und dort zu Entzündungen führen. Jährlich werden dem Robert-Koch-Institut etwa 500 Infektionen in Deutschland mit Legionellen gemeldet. Die Dunkelziffer wird aber auf 20.000 Erkrankungen pro Jahr geschätzt.
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