Alles zur Reform der Trinkwasserverordnung

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1 DIE RECHTLICHEN ÄNDERUNGEN 2013 Alles zur Reform der Trinkwasserverordnung Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist am in Kraft getreten. Um die Kontrolle der Trinkwasserqualität abzusichern, wurde die bestehende Trinkwasserverordnung novelliert. Das Schutzziel dieser Verordnung ist die Verbrauchersicherheit. Das Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass eine gesundheitliche Schädigung vermieden wird, und zwar unabhängig vom wirtschaftlichen Aufwand. Bekämpfung von Legionellen Eines der Hauptanliegen der novellierten Trinkwasserverordnung ist die Bekämpfung von Legionellen. Hierbei handelt es sich um bewegliche Stäbchenbakterien, die weltweit in Oberflächenwässern und auch im Boden vorkommen. Aufgrund dieser Verbreitung treten Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser auf. Die Legionellen können sich in Warmwasserbereitungsanlagen von Gebäuden bei Temperaturen zwischen 25 C und 55 C optimal vermehren. Steht Warmwasser längere Zeit in Rohrleitungen, besteht die Gefahr krankheitserregender Keimbildung. Dadurch kann die Legionärskrankheit, eine nicht zu unterschätzende Infektionskrankheit, die einen lebensgefährlichen Verlauf nehmen kann, ausgelöst werden. Anzeige- und Prüfpflichten für Vermieter Um das Risiko von Erkrankungen der Bewohner zu verringern, haben seit dem Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Warmwasserbereitungsanlage zahlreiche Anzeigeund Prüfpflichten zu erfüllen. Hauseigentümer ist ab Übergabepunkt verantwortlich Die Qualität des Trinkwassers ist maßgeblich von der internen Hausinstallationsanlage abhängig. Während das Wasserversorgungsunternehmen lediglich bis zum Übergabepunkt verantwortlich ist (das ist in der Regel der Wasserzähler), trifft den Hauseigentümer nach dem Wasserzähler die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers bis zur letzten Entnahmestelle (laut Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)). 76

2 ALLES ZUR REFORM DER TRINKWASSERVERORDNUNG Verantwortungsbereiche von der Quelle bis zur Entnahmestelle gemäß AVBWasserV Quelle Aufbereitung Netzverteilung Entnahmestelle Gebäude Wasserversorgungsunternehmen trägt die Verantwortung bis zum Übergabepunkt Eigentümer trägt die Verantwortung ab dem Wasserzähler Für wen gelten die Pflichten der Trinkwasserverordnung? Gemäß 13 Abs. 5 TrinkwV bestehen zahlreiche Pflichten für Betreiber und Eigentümer einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, aus der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Großanlagen sind Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der letzten Entnahmestelle. Eine gewerbliche Tätigkeit ist insbesondere auch die Vermietung von Wohneinheiten. Die Pflichten bestehen somit nahezu für alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Wohnungseigentümer müssen einen Beschluss herbeiführen, wie nachfolgende Pflichten umgesetzt werden. Der Verwalter ist gemäß 27 WEG verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Welche Pflichten erfüllt werden müssen Anzeigepflicht Unmittelbar nach Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung muss eine Bestandsanzeige des Hauseigentümers an das örtlich zuständige Gesundheitsamt erfolgen, um einen Überblick 77

3 DIE RECHTLICHEN ÄNDERUNGEN 2013 über den Bestand an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen in Mehrfamilienhäusern zu bekommen ( 13 Abs. 5 TrinkwV). Jede Inbetriebnahme oder bauliche oder betriebstechnische Veränderung einer solchen Anlage muss dem Gesundheitsamt vier Wochen im Voraus schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige einer Stilllegung der Anlage muss innerhalb von drei Tagen erfolgen. Jährliche Prüfpflicht Einmal im Jahr müssen der Wasserverteilungsanlage an mehreren Stellen Proben entnommen und eine hygienisch-mikrobiologische (Legionellen) Untersuchung gemäß DVGW Arbeitsblatt W551 durchgeführt werden. (Es müssen zuvor Probeentnahmestellen geschaffen werden.) Die Untersuchungen sollen ergeben, ob der Grenzwert für Legionellen nicht überschritten wird. Aber nicht jeder Betrieb darf die Untersuchungen durchführen. Sowohl die Landesgesundheitsämter als auch die örtlichen Gesundheitsämter führen Listen mit anerkannten Labors, die hierfür zugelassen sind. Bei einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten werden die jährlichen Kosten für die orientierende Untersuchung voraussichtlich ca. 200 bis 250 Euro betragen. Die Kosten sollten als Betriebskosten gemäß 2 Nr. 2 oder 5 BetrKV auf die Mieter umgelegt werden können. Dokumentation Die Ergebnisse der Untersuchung müssen aufgezeichnet werden. Eine Kopie dieser Aufzeichnung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung dem Gesundheitsamt übersendet werden. Der Eigentümer muss die Ergebnisse zehn Jahre aufbewahren (Dokumentation der Betriebsparameter, 15 Abs. 3 TrinkwV). Unverzügliche Meldepflicht Gemäß 16 TrinkwV sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, wenn die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte oder Mindestanforderungen überschritten wurden. In diesem Fall muss der Eigentümer eine Gefährdungsanalyse veranlassen. Auch grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers sowie außergewöhnliche Vorkommnisse an der Was- 78

4 ALLES ZUR REFORM DER TRINKWASSERVERORDNUNG serverteilungsanlage, die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben könnten, müssen unverzüglich angezeigt werden. Aufzeichnungspflicht für Aufbereitungsstoffe Gemäß 16 Abs. 4 TrinkwV müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration wöchentlich aufzeichnen oder aufzeichnen lassen, falls solche Stoffe in der Warmwasserbereitungs- und Warmwasserverteilungsanlage verwendet werden. Diese Aufzeichnungen müssen sechs Monate lang für die Mieter während der üblichen Geschäftszeiten zugänglich gehalten oder ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Beginn der Zugabe eines Aufbereitungsstoffs muss den Mietern schriftlich oder durch Aushang an geeigneter Stelle bekannt gegeben werden. Informations- und Aushangpflicht Gemäß 21 TrinkwV müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern ihren Mietern jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der jährlichen Untersuchungen schriftlich oder mittels eines Aushangs bekannt machen. Hierzu gehören auch Angaben über eventuell verwendete Aufbereitungsstoffe (siehe nachfolgendes Musterschreiben). Zudem müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern ab dem die Mieter informieren, falls in der Trinkwasserverteilungsanlage noch Bleileitungen vorhanden sind. Straftat/Ordnungswidrigkeit Nach 24 TrinkwV macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig mikrobiologisch oder chemisch verseuchtes Trinkwasser seinen Mietern zur Verfügung stellt. Dies kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Unter Umständen werden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen gemeingefährlicher Vergiftung nach 314 StGB aufgenommen, wenn eine Anzeige erstattet wird, da dieser Straftatbestand keinen Taterfolg voraussetzt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Anzeige-, Untersuchungs-, Aufzeichnungs- oder Unterrichtungspflichten verstößt oder seine Trinkwasserversorgungsanlage nicht ordnungs- 79

5 DIE RECHTLICHEN ÄNDERUNGEN 2013 gemäß instand hält oder betreibt, begeht gemäß 25 TrinkwV eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu Euro geahndet werden. Zudem kann eine zivilrechtliche Haftung aus Vertrag bei schuldhafter Pflichtverletzung oder eine deliktische Haftung bei Verstoß gegen ein Schutzgesetz (TrinkwV) infrage kommen. Muster auch als Arbeitshilfe online Mustertext für Aushang ( 21 TrinkwV) Information zum Trinkwasser Aufbereitungsstoffe, die dem Trinkwasser zugesetzt werden, sind den Hausbewohnern bekannt zu geben laut 21 Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die verwendeten Aufbereitungsstoffe sind in der Liste ( 11 TrinkwV), die vom Umweltbundesamt ( geführt wird, enthalten. In diesem Haus wird die Trinkwasserinstallation durch die Dosierung von folgenden Wirkstoffkombinationen geschützt: (Ort und Datum) (Unterschrift) Zudem erfolgt eine Teilenthärtung des Leitungswassers durch den Austausch von Calcium- und Magnesiumionen gegen Natriumionen. Installateure müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen Auch Installationsbetriebe müssen auf die Neuregelung reagieren: Da Kontrollen verstärkt werden sollen, müssen Sie bei ihrer Arbeit exakt auf die Einhaltung der Anforderungen achten bei Transport und Lagerung von Anlagenteilen der Trinkwasserinstallation, bei der Montage der Anlagen, 80

6 ALLES ZUR REFORM DER TRINKWASSERVERORDNUNG bei der Druckprüfung, Inbetriebnahme, beim Spülen und der Einregulierung, bei der Übergabe und bei der entsprechenden Dokumentation. Die 25 häufigsten Fragen zur Trinkwasserverordnung Warum gibt es überhaupt eine Trinkwassernovelle, wenn unser Trinkwasser doch so gut sein soll? Hauptanliegen der Trinkwasserverordnung ist die Bekämpfung von Legionellen. Diese Stäbchenbakterien können sich in Warmwasserbereitungsanlagen von Gebäuden bei Temperaturen von 25 C bis 50 C optimal vermehren und ggfs. schwere Infektionskrankheiten verursachen. Welche Häuser unterliegen der neuen Trinkwasserverordnung? Die Trinkwasserverordnung betrifft alle Häuser, die über eine zentrale Warmwasserversorgungsanlage verfügen, und in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, aus der im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser an Verbraucher abgegeben wird. Was ist eigentlich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung? Unter Großanlage versteht man Warmwasserinstallationen entweder Kesselspeicher mit einem Volumen von mehr als 400 Liter oder Wasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (Wasserhahn oder Dusche). Was ist eine gewerbliche Tätigkeit? Nach der Trinkwasserverordnung ist eine unmittelbare oder mittelbare zielgerichtete Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnabsicht ausgeübten Tätigkeit. Damit ist die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen gemeint. 81

7 DIE RECHTLICHEN ÄNDERUNGEN 2013 Was ist eine öffentliche Tätigkeit? Unter öffentliche Tätigkeit wird die Bereitstellung von Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis verstanden (z. B. Gaststätte, Saunabetrieb, Fitnessstudio und andere Einrichtungen mit Publikumsverkehr). Fallen auch Wohnungseigentumsanlagen unter die Trinkwassernovelle? Wohnungseigentumsanlagen, die an eine zentrale Warmwasserversorgungsanlage angeschlossen sind und entweder über einen Trinkwasserspeicher von mehr als 400 Liter oder Warmwasserleitungen mit einem Rohrleitungsinhalt von mehr als drei Liter zwischen dem Punkt der Erwärmung und der entferntesten Entnahmestelle verfügen, sind von der Trinkwassernovelle betroffen. Dies gilt allerdings nur, wenn mindestens eine Wohneinheit vermietet ist. Was gilt für eine Wohnungseigentumsanlage, die nur aus Selbstnutzern besteht? Wenn die Wohnungseigentumsanlage ausschließlich von Selbstnutzern bewohnt wird, fehlt das Merkmal gewerbliche Tätigkeit, so dass die Trinkwassernovelle keine Anwendung findet. Was gilt für Wohnungen, die über keine zentrale Warmwasserversorgung dezentral verfügen? Bei Wohnungen, in denen die Warmwasserversorgung nur mit Hilfe von Durchlauferhitzern erfolgt, gelten als Kleinanlagen, die von der Trinkwasserverordnung nicht erfasst werden. Gibt es weitere Ausnahmen von der Trinkwassernovelle? Die Verpflichtungen der Trinkwasserverordnung gelten nicht für Kleinanlagen. Darunter fallen insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser. Wer ist für die Trinkwassergüte überhaupt verantwortlich? Bis zum Wasserzähler ist der jeweilige Wasserversorger bzw. das Wasserwerk für die Trinkwasserqualität verantwortlich. Ab dem Wasserzähler übernimmt der Eigentümer des Gebäudes die Verantwortung für die gesundheitliche Qualität des Trinkwassers. 82

8 ALLES ZUR REFORM DER TRINKWASSERVERORDNUNG Bei Wohnungseigentümergemeinschaften zählt die Trinkwasserversorgungsanlage zum gemeinschaftlichen Eigentum, so dass die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Anlage und den sich aus der Trinkwasserverordnung ergebenden Pflichten verantwortlich ist. Dem Verwalter obliegt es als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft, diese Verpflichtungen umzusetzen. Allerdings muss die Wohnungseigentümergemeinschaft über die notwendigen Maßnahmen und deren Kostentragung beschließen. Was muss der Verwalter tun? Zu den Aufgaben der Verwaltung gehört es, für einen einwandfreien Zustand des Trinkwassers in der Wasserinstallationsanlage der WEG zu sorgen. Außer bei dringenden Maßnahmen, die der Verwalter gemäß 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG selbstständig trifft, ist er verpflichtet, die Wohnungseigentümer über die Trinkwassernovelle zu informieren und Beschlussfassungen für die nach der Trinkwassernovelle erforderlichen Maßnahmen (z. B. Legionellenprüfung) für die nächste Wohnungseigentümerversammlung vorzubereiten. Welche neuen Anzeigepflichten bestehen? Mit Inkrafttreten der Trinkwassernovelle wurde erstmals eine Pflicht zur Bestandsanzeige für Eigentümer von Gebäuden mit Hausinstallationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher abgegeben wird. Jeder Gebäudeeigentümer, in dessen Haus eine Großanlage zur Trinkwasserversorgung besteht, muss eine Bestandsanzeige beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt vornehmen (bei einer WEG ist dies Aufgabe des Verwalters). Es wird bereits eine nochmalige Änderung der Trinkwasserverordnung diskutiert, möglicherweise wird die Bestandsanzeige entfallen. Wann muss die Bestandsanzeige erfolgen? In der Trinkwassernovelle heißt es, dass die Bestandsanzeige mit Inkrafttreten zum unverzüglich erfolgen soll. Der Begriff unverzüglich wird zwar nicht in der Trinkwasserverordnung erläutert. Generell bedeutet unverzüglich Handeln ohne 83

9 DIE RECHTLICHEN ÄNDERUNGEN 2013 schuldhaftes Zögern. Durch das Wort unverzüglich wird klargestellt, dass es keine Übergangsfrist gibt. Die Mitteilung musste daher nach dem dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Wer also bis heute dies noch nicht erledigt haben sollte, dem sei geraten, dies wirklich umgehend nachzuholen. Wie zeige ich den Bestand an? Gibt es Formulare? Grundsätzlich erfolgt die Bestandsanzeige formlos. Die meisten Gesundheitsämter stellen zwischenzeitlich Formulare zur Verfügung, die entweder im Internet abrufbar sind oder beim Gesundheitsamt zur Verfügung stehen. Auch auf der Homepage des Haus- und Grundbesitzervereins München finden Sie ein Meldeformular ( Welche neuen Untersuchungspflichten gibt es? Mit der Trinkwassernovelle wurde eine Pflicht zur turnusmäßigen Legionellenuntersuchung festgelegt. Betroffen sind Großanlagen, mit denen Duschen oder andere Einrichtungen versorgt werden, bei denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt und deren Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit den Verbrauchern zur Verfügung gestellt wird. Das heißt konkret, dass alle Vermieter, deren Gebäude über solche Hausinstallationen verfügen, die Legionellenbeprobung durchführen lassen müssen. Dies gilt auch bei öffentlicher Tätigkeit, also wenn beispielsweise ein Fitnessstudio betrieben wird. Maßstab für weitere Untersuchungen ist der neu eingeführte technische Maßnahmewert für Legionellen von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) in 100 Milliliter. Wer führt die Legionellenuntersuchung durch? Wer darf die Wasserprobe entnehmen? Die Untersuchung einschließlich der Probeentnahme darf ausschließlich durch ein staatlich zugelassenes akkreditiertes Prüflabor vorgenommen werden. Die Probeentnahme darf nicht durch den Eigentümer selbst erfolgen. Wann muss die Legionellenuntersuchung erfolgen? Die Trinkwassernovelle schreibt vor, dass die Untersuchung jährlich durchgeführt werden muss. Da die Novelle zum in 84

10 ALLES ZUR REFORM DER TRINKWASSERVERORDNUNG Kraft getreten ist, musste die Erstuntersuchung spätestens zum erfolgt sein. Was sind Probeentnahmestellen? An geeigneten, repräsentativen Probeentnahmestellen müssen Wasserproben entnommen werden. Am Zulauf und am Rücklauf des Trinkwassererwärmers sowie am obersten Ende eines jeden Wasserstrangs muss jeweils eine Probe entnommen werden. Während die Probe am Ende eines Wasserstrangs direkt an der Dusche oder Waschbecken entnommen werden kann, muss sowohl am Zulauf als auch am Rücklauf eine Probeentnahmestelle eingerichtet werden. Die Probeentnahmestellen sind mit dem Prüflabor abzusprechen. Was machen Sie mit dem Untersuchungsergebnis? Eine Kopie des Ergebnisses muss innerhalb von zwei Wochen an das Gesundheitsamt geschickt werden. Außerdem ist das Ergebnis schriftlich oder auf Datenträger aufzuzeichnen. Die Originale müssen mindestens zehn Jahre vom Vermieter bzw. Verwalter aufbewahrt werden. Müssen Sie die Mieter informieren? Die Verbraucher sind jährlich schriftlich oder durch Aushang, am besten am Schwarzen Brett des Miethauses oder der Wohnungseigentumsanlage, über die Trinkwasserqualität auf der Grundlage des Untersuchungsergebnisses informiert werden. Wird die Qualität des Trinkwassers mittels einer Wasseraufbereitungsanlage verbessert, müssen die verwendeten Aufbereitungsstoffe gleichfalls jährlich durch Aushang bekannt gegeben werden. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, die verwendeten Aufbereitungsstoffe wöchentlich aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen sechs Monate lang für die Verbraucher zugänglich zu halten. Was ist bei Bleirohren zu beachten? Der verschärfte Grenzwert für den Parameter Blei im Trinkwasser gilt ab Der bisherige Wert wird auf 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt. Sollten noch nach dem Bleileitungen im Gebäude vorhanden sein, muss der Vermieter die Mieter darüber unverzüglich informieren. 85

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