PARTNER FÜR AVIATION. Herausforderung Luftsicherheit. Ausgabe 1 2015 67. Jahrgang. Schwerpunkt Luftsicherheit S. 3-18



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Transkript:

Ausgabe 1 2015 67. Jahrgang D 14667 PARTNER FÜR AVIATION Herausforderung Luftsicherheit Schwerpunkt Luftsicherheit S. 3-18 Bündnis für mehr Sicherheit in den Kommunen S. 22 Brauchen wir eine Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft? S. 27 5. Deutscher Bargeldlogistik Kongress 2015 S. 28 Only bad news are good news S. 52 Postvertriebsstück DPAG Entgelt bezahlt DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGEN!

SAVE THE DATE 14. September 2015 Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin ZUKUNFTSORIENTIERT!? Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen? Besuchen Sie die GEMEINSAME AUSBILDUNGSTAGUNG von BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und informieren Sie sich über die Vernetzung von Dienstleistung und Technik für die Ausbildung der Sicherheitswirtschaft. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor! Weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie beim BDSW Bad Homburg Frau Tanja Staubach Tel. +49 6172 948052 Mail: staubach@bdsw.de Wir freuen uns, Sie am 14. September 2015 in Berlin begrüßen zu können! www.arbeitgeber.de www.bdsw.de

Herausforderung Luftsicherheit SICHER FLIEGEN IN EINER ANGESPANNTEN SICHERHEITSLAGE unter diesem Motto standen die 7. Luftsicherheitstage von BDSW und dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Es gibt keine vergleichbare Veranstaltung in Europa. Die Vertreter des Bundesinnenministeriums und der Bundespolizei lobten zum wiederholten Male die gute Arbeit der rund 7.000 Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten der privaten Sicherheitsdienste, die im Auftrag der Bundespolizei die Personen- und Gepäckkontrollen an den deutschen Verkehrsflughäfen wahrnehmen. Alleine im vergangenen Jahr wurden 100 Millionen Passagiere vor dem Einchecken kontrolliert. Neben den Luftsicherheitskontrollkräften sind weitere 10.000 Beschäftigte unserer Mitgliedsunternehmen im Auftrag der Flughäfen und Airlines tätig. Die Aufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz sind im vergangenen Jahrzehnt ein wichtiges Marktsegment für unsere Mitgliedsunternehmen geworden. Aber die Rahmenbedingungen werden immer schwieriger, seit die Gewerkschaft ver.di erkannt hat, dass man mit Streiks der Luftsicherheitskontrollkräfte an den Verkehrsflughäfen eine enorme mediale Aufmerksamkeit hervorrufen kann. Auch in diesem Jahr hatten wir wieder heftige Tarifauseinandersetzungen, bevor wir in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden- Württemberg einen Tarifabschluss erzielen konnten. Zehntausende von unschuldigen Passagieren wurden erneut geschädigt. Wir können und werden es als Verband nicht hinnehmen, dass diese kleine Pressure group ihr Streikpotential nutzt, um exorbitante Lohnsteigerungen durchzusetzen. Die Luftsicherheitskontrollkräfte erhalten inzwischen einen Stundengrundlohn zwischen 15 und 16 Euro. Bei einer garantierten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 160 Stunden und unter Einbeziehung der gewerbeüblichen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weiterer tariflicher Sonderzahlungen erhalten die meisten Beschäftigten einen Bruttomonatslohn von ca. 3.000 Euro. Die Löhne liegen inzwischen über der entsprechenden Eingruppierung im öffentlichen Dienst und sind höher als die junger Polizeikommissare nach einem drei jährigen Studium an einer Polizeihochschule. Eine weitere überproportionale Steigerung dieser Löhne ist nicht hinnehmbar. Aber nicht nur vom eigenen Sozialpartner droht Ungemach. Auch die beiden großen Polizeigewerkschaften DPolG und GdP nutzen jede sich bietende Gelegenheit, um gegen die Fremdvergabe von Sicherheitskontrollaufgaben öffentlich Stellung zu beziehen. Wenige Tage vor Weihnachten berichtete die BILD-Zeitung aus einem geheimen Bericht der europäischen Kommission über angeblich eklatante Sicherheitsmängel am Frankfurter Flughafen. Kaum ging diese Meldung über den Ticker, standen Rainer Wendt von der DPolG und sein Kollege Jörg Radek von der GdP vor den Mikrofonen und verkündeten, dass private Sicherheitskräfte diese Aufgabe nicht ordentlich wahrnehmen könnten. Nur staatliche Beschäftigte wären dafür geeignet. Die Arbeitsteilung an den Verkehrsflughäfen hat sich bewährt. Das zeigten die Luftsicherheitstage wieder einmal deutlich. Es kommt nicht darauf an, wer diese Aufgaben wahrnimmt, sondern wie diese wahrgenommen werden. Wir werden alles dafür tun, dass unseren leistungsfähigen Mitgliedsunternehmen dieses Marktsegment auch in Zukunft erhalten bleibt. Auch in fast allen Mitgliedsstaaten der EU wird diese Aufgabe privat durchgeführt. Unternehmen sind schneller und besser als Behörden in der Lage, sich auf die technischen und organisatorischen Änderungen einzustellen. Wir sind jederzeit bereit, eine sachliche Diskussion über notwendige Veränderungen zu führen. Neue Tatgelegenheiten und neue Technologien müssen analysiert und bewertet werden. Es ist aber unerträglich, wenn die erwähnten Gewerkschaftsvertreter die nachweislich über Jahrzehnte erbrachte Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich in Zweifel ziehen. Das hat nichts mehr mit einer seriösen Interessenpolitik zu tun. Ihr Gregor Lehnert, Präsident des BDSW EDITORIAL 1

Inhalt Editorial 1 Gregor Lehnert: Herausforderung Luftsicherheit 1 Aviation 3 Rainer Friebertshäuser: Die Herausforderungen des Fachausschusses Aviation 3 RAin Cornelia Okpara: Tarifliche Herausforderungen im Bereich Aviation 5 Dr. Steffen Richter: Luftsicherheit aktuelle Herausforderungen für die Bundespolizei 8 Peter Niggl: Ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit von Bundespolizei und BDSW 10 Who is Who der Luftsicherheit in Deutschland 14 Securitas GmbH Aviation Service International, Berlin-Schönefeld 15 KÖTTER Aviation Security GmbH & Co. KG, Essen 15 DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG, Osnabrück 16 All Service Sicherheitsdienste GmbH, Frankfurt 16 Pond Security Service GmbH, Erlensee 17 I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH, Kelsterbach 17 CONDOR FLIM GmbH Süd-West, Rheinmünster 18 Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh, Nürnberg 18 Termine 19 Geld und Wert 26 Silke Wollmann: 5. Deutscher Bargeldlogistik Kongress 2015 28 Arbeit und Soziales 30 RAin Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze 30 Vergaberecht 32 RA Alexander Nette: Vergaberechtliche Besonderheiten bei der Erstellung und Wertung von Konzepten 32 RAin Dr. Isabel Niedergöker: Neue EU-Vergaberichtlinie für öffentliche Aufträge Was ändert sich für Sicherheitsdienstleistungen? 34 Büchermarkt 35 Bericht aus Berlin 36 Dr. Berthold Stoppelkamp: Etwas bewegt sich... 36 Namen und Nachrichten 39 Intern Aus den Landesgruppen 45 Sicherheit von A-Z 47 Impressum 51 Das Letzte 52 Dr. Harald Olschok: Only bad news are good news 52 Wirtschaft und Politik 20 Klaus Henning Glitza: Ein Konzept muss sein doch in keinem Regelwerk steht, wie es zu erstellen ist 20 Silke Wollmann: Bündnis für mehr Sicherheit in den Kommunen 22 Silke Wollmann: BDSW Pressekonferenz am 10. Dezember 2014 23 Klaus Henning Glitza: Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth schlüpfte in die Rolle einer Praktikantin 24 Berlin: Zwei BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen gehen in Kooperation! 25 Dr. Harald Olschok: Private security conference, Zagreb 26 Dr. Harald Olschok: Brauchen wir eine Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft? 27 Bitte beachten Sie unsere Beilagen Info Wirtschaftsschutz, 25 Jahre BDGW und die Beilage der Firma TELENOT ELECTRONIC GMBH. 2 INHALT

Die Herausforderungen des Fachausschusses Aviation Von Rainer Friebertshäuser BEWEGTE ZEITEN IN DER LUFT- UND FLUGHAFENSICHERHEIT liegen hinter uns es wird sicherlich auch in der Zukunft nicht ruhiger. Dem Fachausschuss Aviation stellen sich auf verschiedensten Gebieten herausfordernde Aufgaben, die nur gemeinsam und geschlossen bewältigt werden können. Im Nachfolgenden soll auf die verschiedenen Themen eingegangen werden. In einem dreijährigen Verhandlungsmarathon ist es im Herbst 2013 gelungen, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Sicherheitsbereichen der Flughäfen im Rahmen eines Manteltarifvertrages mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion zu regeln. Damit sollten einheitliche Wettbewerbs-, aber auch Arbeitsbedingungen für diese Branche erreicht werden. Dieser Tarifvertrag bedeutete für alle Unternehmen in der Umsetzung einen großen organisatorischen, aber auch finanziellen Kraftakt: War nicht nur die Umstellung von der Bezahlung nach Stunden auf ein Monatsregelentgelt zu stemmen, mussten auch Arbeitszeitkonten eingeführt, Berechnungen für Stundenwertstellungen bei Urlaub und Krankheit erneuert und natürlich auch die Anwesenheitsprämierung umgesetzt werden. Dieser Prozess war in der Umsetzung äußerst problematisch: Betriebsräte versuchten in Betriebsvereinbarungen Regelungen noch deutlich auszuweiten, in verschiedene Prozessen vor Arbeitsgerichten wurde und wird versucht, Kompromisslösungen zu unterlaufen. Leider ist es bis heute nicht möglich, insbesondere mit ver.di, für die auslegungsbedürftigen Bestimmungen eine gemeinsame Kommentierung zu verfassen. Mit beiden Gewerkschaften war abgesprochen, unverzüglich nach Ende der Mantelverhandlungen in Verhandlungen zu einem bundesweiten Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag einzutreten. Ver.di ist zwar bereit, über den Rahmen also Regelungen zur Einreihung und zu den Zeitzuschlägen zu verhandeln, allerdings lehnen sie Verhandlungen zu bundesweiten Entgeltregelungen trotz des Angebots großzügiger Übergangsregelungen für landesbezirkliche Regelungen ab. Hintergrund hierfür dürfte sein, dass ver.di befürchtet, in den Landesbezirken eine RAINER FRIEBERTSHÄUSER ist seid 2007 Mitglied der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor der FraSec GmbH, Frankfurt und seit Ende 2014 Vorsitzender des Fachausschuss Aviation im BDSW. Weiter ist Herr Friebertshäuser Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft BDSW, FraSec GmbH und FIS im Rahmen der Manteltarifverhandlungen sowie Verhandlungsführer für die Verhandlungen zum Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag Aviation-Security auf Bundesebene. Pressure-group in Tarifverhandlungen zu verlieren, mit denen man in Tarifauseinandersetzungen öffentlichkeitswirksamen Druck entfalten kann sprich, Zehntausende Passagiere in Geiselhaft zu nehmen. Gerade in dieser Frage müssen wir als Fachausschuss Aviation gemeinsam mit dem BDSW die Weichen stellen, solches in Zukunft zu verhindern. Die aktuellen Tarifauseinandersetzungen in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg zeigen, wie notwendig dies ist. Allerdings brauchen wir hier breite Unterstützung: Es macht keinen Sinn wie vor zwei Jahren geschehen, dass wir in Tarifrunden von ver.di mit exorbitant hohen Lohnforderungen konfrontiert werden, gegen die wir uns auch im wohlverstandenen Allgemeininteresse wehren, und dann Druck von Airlines, Flughafenbetreibern und Politik zu erhalten, doch endlich einen Tarifvertrag zu unterzeichnen. Hier muss es möglich sein wie ansatzweise in diesem Jahr zu beobachten AVIATION 3

gemeinsam gegen Tariferhöhungen in Höhe von bis zu 35 Prozent und Stundenlöhnen von über 18,00 Euro für Tätigkeiten mit Ausbildungszeiten von 40-196 Stunden zu opponieren und im Zweifelsfall Streiks zu ertragen. Als problematisch stellt sich im Tarifgeschäft derzeit die Herstellung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die inhaltsgleich (wie der Manteltarifvertrag) von zwei Gewerkschaften mit uns abgeschlossen wurden, dar. Das Arbeitsministerium will nur einen allgemeinverbindlich erklären, obwohl hier genau das gemacht wurde, was die Politik im Rahmen des Tarifeinheitsgesetzes fordert: mit zwei Gewerkschaften einen inhaltsgleichen Tarifvertrag zu vereinbaren. Hier muss der Gesetzgeber nachjustieren, sonst ist das Wort von Pluralität bei den Gewerkschaften bei gleichzeitiger Tarifeinheit nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Sicherlich ist das Tarifgeschäft die derzeit aufreibendste Aufgabe im Fachausschuss, aber darüber hinaus darf die politische Debatte über die Fragen der Luftsicherheit nicht vergessen werden. Als in den letzten Wochen in Folge eines Audits der Europäischen Union am Flughafen Frankfurt in den Medien eine Diskussion über die Wirksamkeit von Luftsicherheitskontrollen entbrannte, hatten insbesondere die Polizeigewerkschaften wieder einmal die schnelle Lösung, die sie reflexartig auf allen Kanälen verbreiteten: Schuld sind die privaten Dienstleister, die sowohl schlecht bezahlte als auch ausgebildete Mitarbeiter beschäftigen und nur an ihren Profit denken. Nur die Rückübertragung der Aufgaben in die öffentliche Hand würde hier helfen. Dabei verschweigen die Gewerkschaften allerdings - sicherlich völlig uneigennützig -, dass auch dort die gleichen Ausbildungen (nach der EU-Verordnung) wie bei den privaten Dienstleistern abgelegt werden müssen, dass nicht nur die Bundespolizei zuständig ist, sondern neben dieser auch viele Landesbehörden sowohl für die Aufgaben der Luft- als auch Flughafensicherheit und das Luftfahrtbundesamt für die Bereiche des 9 Luftsicherheitsgesetz. Sie geben auch keine Antwort auf die Frage, wieso öffentlich Bedienstete ihre Arbeit besser erledigen sollen als Beschäftigte in privaten Firmen und sie verschweigen, dass auch die öffentliche Hand gezwungen ist, Aufgaben unter ökonomischen Fragen zu organisieren. Wünschenswert wäre tatsächlich - gerne auch gemeinsam mit den Gewerkschaften -, an dringenden Fragen des Luftsicherheitsgesetzes zu arbeiten: Eine wichtige dabei ist nach meiner Auffassung die Frage der Pluralität der Aufsicht im Luftsicherheitsgesetz durch viele Landesbehörden, die Bundespolizei und das Luftfahrtbundesamt, obwohl die Fragen der Luftsicherheit keine Zersplitterung dulden sollten. Eine einheitliche Aufsicht wäre vonnöten; hierüber muss die Diskussion auch abseits von aktuellen Vorfällen neu geführt werden. Dabei wäre es dann auch eine Chance, die Ausbildung und die Durchlässigkeit der Ausbildungen zu erhöhen, um damit die Flexibilität in den Tätigkeiten nach den 5, 8 und 9 LuftSiG zu erhöhen. Dies hätte sicherlich auch einen ökonomischen Nutzen sowohl bei den Auftraggebern als auch den Nutzern. Leider werden solche Debatten nicht geführt, mindestens aber nicht unter Einbindung der Unternehmen und Verbände, die hierfür die fachliche Kompetenz aufweisen. Es reicht nach meiner Auffassung nicht aus, wenn auf politischer Ebene mit den Fluggesellschaften und den Flughafenbetreibern über die Frage der Übertragung der Passagierund Reisegepäckkontrollen auf die Flughäfen diskutiert wird übrigens auch ohne unseren Verband, weil dies wie oben ausgeführt zu kurz greift. Die Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft sind bereit, mit allen im Bereich der Luftsicherheit Verantwortlichen in die Diskussion zu treten und ihr Know-how im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft einzubringen. Dies wird eine der zentralen Aufgaben des Fachausschusses in den nächsten Monaten sein. Dabei gilt es, die bisher vorhandenen Schranken aufzulösen. 4 AVIATION

Tarifliche Herausforderungen im Bereich Aviation Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara MITTE DER 90ER JAHRE entschied sich das Bundesministerium des Innern dazu die Aufgaben der sog. Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten an deutschen Verkehrsflughäfen an private Dienstleister outzusourcen. Diese wurden künftig im Auftrag der Bundespolizei als Beliehene tätig. Zu diesem Zeitpunkt gab es für diesen Tätigkeitsbereich in den Tarifverträgen des BDSW keine eigene Lohngruppe. In Ermangelung einer eigenen Tarifierung sahen die Ausschreibungsbedingungen des Bundesinnenministeriums vor, dass Mitarbeiter für diese Tätigkeit einen Lohn angelehnt an die IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft erhalten sollten. Mit der Tätigkeit der Luftsicherheitsassistentin und des Luftsicherheitsassistenten war diese Lohngruppe jedoch nicht vergleichbar. Zu dieser Zeit wurde ein Arbeitskreis Aviation im BDSW gegründet. Ziel des Arbeitskreises war es unter anderem die Tarifarbeit in den Bundesländern für den Bereich Aviation zu entwickeln, zu strukturieren und einheitliche Standards zu vereinbaren. Bereits im Jahr 2003 findet sich im Tarifvertrag Baden-Württemberg erstmalig die Erwähnung einer eigenen Lohngruppe. Aus dem Arbeitskreis Aviation heraus gründete sich dann der Fachausschuss Aviation im Jahr 2006. Im Laufe der Jahre ist es gelungen fast einheitliche Strukturen in allen Bundesländern für die Tätigkeiten nach den 5, 8 und 9 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) zu etablieren. Die Strukturen mussten dann immer mal wieder, z. B. durch Änderungen der EU-Verordnungslage, angepasst werden, wie z. B. mit der Einführung einer Zulage für den Bereich der Personal- und Warenkontrolle. Für den BDSW war damit ein großes Ziel erreicht, nämlich einheitliche tarifliche Standards für Tätigkeiten nach dem LuftSiG geschaffen zu haben. Dies war teilweise nicht immer einfach, da die Strukturen in den verschiedenen Landesgruppen mit unterschiedlichen teuren Akteuren auf Seiten des BDSW und der Gewerkschaft durchgesetzt werden mussten. In den folgenden Jahren entstand ein Kostendruck insbesondere durch die Airlines auf das Bundesinnenministerium. Sicherlich müssen Bundespolizei und Sicherheitsunternehmen im täglichen Einsatz gemeinsam für die Sicherheit der Fluggäste sorgen und sind dabei auch verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die Luftsicherheitsgebühr. In Transparenz- und Effizienzgesprächen wurde diskutiert, um die Effizienz des Personaleinsatzes weiter zu optimieren. Aber diese Effizienzbestrebungen gingen dann leider auch zu Lasten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den sog. Spitzenflugzeiten am Morgen und am Abend an den Verkehrsflug- Rechtsanwältin CORNELIA OKPARA ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Experte für Detekteien und Bewachungsunternehmen seit 1996 Bewachungshaftpflicht nach 34a GewO/ 6 BewachVo. (höhere Versicherungssummen möglich!) Personen-, Objektschutz, Schusswaffen, Hunde/Pferde ab 270,00 * 2.000.000 Personenschäden 1.000.000 Sachschäden und Vermögensschäden Schäden durch Nutzung von Internet-Technologien 50.000 Abhandenkommen bewachter Sachen 50.000 Schlüsselverlust 1.000.000 Tätigkeitsschäden (z. B.: Einbau von Überwachungsgeräten) Geschäftsführerhaftpflicht (D&O) ab 500,00 * GF und GGF haften mit ihrem gesamten Privatvermögen! Neue Gesetze und Compliance-Vorschriften verschärfen die Haftungssituation. Rechtsschutzversicherung mit Strafrecht: ab 299,16 * *Jahresprämien zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer. Stand 01.2015 Rund 80 Versicherungsgesellschaften im Vergleich! Wir beraten unabhängig und objektiv! O Büroinhalt / Elektronikversicherung O Krankenversicherung O KFZ (günstiger Rahmenvertrag Flotte) O Vertrauensschaden O Schwere Krankheiten Vorsorge O Berufsunfähigkeit O steuerlich geförderte BASIS Rente O GWT/ Valoren O Überprüfung von Versicherungspolicen O Immobilien über O betriebl. Altersversorgungen Poetsch GmbH O Unterstützung ISO 9001 / DIN 77200 O alle privaten O Rechtsberatung über Kanzlei Fischerplus Versicherungen CONFIRMO ASSEKURANZ GmbH Thomas Anwander Wolfratshauser Straße 56 81379 München Tel: 089 / 35 80 83-0 Fax: 089 / 358 08 358 E-Mail: anwander@confirmo.de www.confirmo.de AVIATION 5

häfen wurde eine Vielzahl von Mitarbeitern angefordert, in den Zeiten dazwischen sollten Pausen eingeplant werden. Der Unmut in der Arbeitnehmerschaft wuchs und damit auch die gewerkschaftliche Organisation. Es ist eben nicht nur der vereinbarte Stundenlohn, sondern es sind auch die Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen, die diese Tätigkeit ganz wesentlich beeinflussen. Um die Arbeitsbedingungen zumindest durch tarifliche Vorgaben zu verbessern, stieg der BDSW mit ver.di und dbb tarifunion in Verhandlungen zu einem Manteltarifvertrag ein. Nach mehr als 3-jähriger Verhandlungszeit ist es schließlich gelungen, einen neuen Manteltarifvertrag für die Sicherheitsmitarbeiter an den Verkehrsflughäfen auszuhandeln. Dieser Tarifvertrag sieht unter anderen ein monatliches Regelentgelt mit einem gesicherten Einkommen in einem sonst von Stundenlohn geprägten Gewerbe vor. Mindestschichtzeiten, Prämienleistungen sowie die Sicherung der Beschäftigten bei einem Auftragswechsel waren weitere wichtige Vertrags elemente, durch die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten deutlich verbessert und gesichert wurden. Dennoch entspannten sich die Tarifverhandlungen in den Bundesländern, wenn es um die Löhne dieser Beschäftigten ging, nicht. Mit Lohnsteigerungen von bis zu 30 Prozent in den letzten 3 Jahren wurde der Bereich der Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen deutlich überproportional angehoben. Dennoch scheint in diesem Bereich keine Zufriedenheit zu verzeichnen zu sein. Die Streiks an den Verkehrsflughäfen schädigten in den letzten 3 Jahren immer wieder Tausende von Passagieren, was teilweise zu immensen Flugausfällen, Schließungen von Flughäfen und Millionenverlusten bei den Fluggesellschaften führte. Dabei ist zu bedenken, dass die Luftsicherheitsassistenten eine angelernte Tätigkeit ausüben, für die ca. 200 Stunden Fortbildung erforderlich sind. Das monatliche Regelentgelt inklusive Zuschlägen und Zulagen und einem steuerfreien Jobticket, basierend auf einer Monatsarbeitszeit von 160 Stunden, beträgt rund 3.000 Euro. Ein lediger Kriminalkommissar kommt nach einem 3-jährigen Studium auf der Polizeihochschule des Landes auf durchschnittlich 3.500 Euro im Monat, die meisten Lokführer verdienen deutlich weniger. Mit den hohen tariflichen Forderungen und Abschlüssen gefährdet man für die Zukunft diesen Tätigkeitsbereich für die Sicherheitsbranche nachhaltig. Hält ein Vergleich zu Angestellten der Bundespolizei und deren Verdienst nicht mehr stand, so lohnt es sich auch nicht mehr diese Tätigkeiten outzusourcen. Das gleiche gilt aber auch für die Tätigkeiten gemäß 8 und 9 LuftSiG. Auch die Flughäfen und Fluggesellschaften werden sich irgendwann überlegen, diese Tätigkeiten durch eigene Mitarbeiter zu erledigen. Für ver.di hingegen sind die Streiks ein gutes Geschäftsmodell. Nach den Streiks der vergangenen Jahre konnte ver.di immer wieder einen immensen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Ziel des BDSW ist es, Sicherheitsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen, auch was die Stundenlöhne anbelangt, in einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag zu regeln. Bereits seit dem letzten Jahr fordert der BDSW ver.di diesbezüglich zu Verhandlungen auf. Leider bisher erfolglos. Die Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen unterscheiden sich in qualitativer und rechtlicher Hinsicht von vielen anderen Aufgaben unserer Mitgliedsunternehmen. Es wäre sachgerecht und sinnvoll hierfür einen bundesweiten, tariflichen Standard festzulegen. Auf jeden Fall muss dieser Bereich weiterhin strukturiert werden. Dabei darf aber auch das Augenmaß für eine vernünftige Entlohnung nicht verloren gehen. 6 AVIATION

Wir garantieren mit dieser tariflichen Leistung allen Mitarbeitern ein Mehr an Kaufkraft, das keinen Abzügen unterliegt. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst, welchen Wunsch er sich mit der Ticket Plus Card von Edenred erfüllen möchte. Dirk Topnik, Bereichsleiter Personal, Aus- und Fortbildung FraSec Fraport, Security Services GmbH 67051 00000 00000 0000 00/00 Mit der Ticket Plus Card kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, ob er tankt, einkauft oder shoppt. Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Karte war, dass diese direkt im Handel einsetzbar ist. Zudem konnten wir so auch die interne Abstimmung und Verwaltung verringern. Cornelia Okpara, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Mitarbeiter motivieren, belohnen & binden mit der Sachbezugskarte von Edenred Mit der Ticket Plus Card können Sie Ihre Mitarbeiter monatlich bis zu einem Betrag von 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei belohnen und motivieren. Die wiederaufl adbare Karte kann deutschlandweit bei rund 15.000 Akzeptanzpartnern zum Tanken, Shoppen, Einkaufen und Essen gehen eingesetzt werden. Eine perfekte Zusatzleistung und somit besondere Anerkennung, die auf jeden Mitarbeiter zugeschnitten ist. Zahlreiche Unternehmen aus der Sicherheitsbranche setzen die Ticket Plus Card bereits erfolgreich ein. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Ihre Ansprechpartnerin: Alexandra Sabrowski Director Kooperationsmarketing Telefon: +49 (0) 89 55 89 15-321 alexandra.sabrowski@edenred.com AVIATION 7

Luftsicherheit aktuelle Herausforderungen für die Bundespolizei Von Dr. Steffen Richter Paris, Kopenhagen. Diese feigen Anschläge haben uns erst kürzlich auf brutale Art und Weise vor Augen geführt, wie gegenwärtig die Terrorgefahr in Europa ist. Brüssel. Eine Spezialeinheit der belgischen Polizei hat am 15. Januar 2015 ein Gebäude gestürmt, in dem sich drei Verdächtige versteckt hatten. Nach einem sehr heftigen Schusswechsel hat die Polizei in dem Versteck ein Waffenlager vorgefunden: Maschinengewehre und Pistolen, Handgranaten, Chemikalien für die Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs TATP. Außerdem fand die Polizei Polizeiuniformen, gefälschte Ausweise und Stadtpläne. Was hatten die Terroristen vor? Das Waffenarsenal reichte für ein Massaker! Was hat das mit der Sicherheit auf unseren Flughäfen zu tun? Burgas. Am 18. Juli 2012 wurde eine israelische Reisegruppe kurz nach der Ankunft in Bulgarien angegriffen. Die überwiegend jugendlichen Reisenden hatte gerade ihre Busse für die Weiterreise an die Schwarzmeerküste erreicht. Der nach den bisherigen Erkenntnissen allein handelnde Täter stieg in einen der Busse und zündete einen Sprengsatz. Dabei wurden fünf Israelis, der bulgarische Busfahrer und der Täter selbst getötet. 32 Personen, darunter ein 11jähriges Kind und eine Schwangere, wurden verletzt. Frankfurt am Main. Am 2. März 2011 stieg der damals 21-jährige Arid Uka in einen mit US-Soldaten besetzten Bus und schoss um sich. Er tötete zwei Menschen und verletzte zwei weitere schwer. Als er auf den fünften Soldaten zielte, hatte seine Pistole eine Ladehemmung. Das Oberlandesgericht Frankfurt Verurteilte den religiös motivierten Täter wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe. Dieses Attentat vom 2. März 2011 gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert werden konnte. Der Luftverkehr ist nach wie vor einer besonderen Bedrohung ausgesetzt. Insbesondere die Flughäfen befinden sich nach wie vor im Zielspektrum von Terroristen. Wir müssen uns dabei auch auf neue Anschlagsszenarien einstellen. Dazu gehört auch, wie es ZDF-Chefredakteur Elmar Theveßen auf den 7. Luftsicherheitstagen in Potsdam sagte, das Undenkbare zu denken. Alle beteiligten Behörden und Unternehmen müssen eng zusammenarbeiten, sie müssen sich konzeptionell und in der alltäglichen Routine eng abstimmen. DR. STEFFEN RICHTER ist Leiter des Referats 24 Luftsicherheitsaufgaben beim Bundespolizeipräsidium, Potsdam. Luftsicherheit beginnt nicht erst bei der Sicherheitskontrolle. Dabei ist die Sicherheitskontrolle für viele Reisende der erste Stopp am Flughafen. Eingecheckt wird am Vorabend, die Bordkarte zu Hause oder im Büro gedruckt oder auf das Smartphone heruntergeladen. Dieser Trend führt dazu, dass die Reisenden noch später am Flughafen eintreffen. Hinzu kommen die ohnehin typischen Verkehrsspitzen in den Morgen- und Abendstunden. Diese beiden Umstände führen bereits heute zu erheblichen Konzentrationen der Fluggäste vor den Sicherheitskontrollen und damit auch zu langen Warteschlangen. Dem Massenandrang in den Verkehrsspitzen ( peaks ) stehen geringe Fluggastzahlen in den verkehrsschwachen Zeiten entgegen. Unter diesen Bedingungen kann der Einsatz des Kontrollpersonals nicht effizient geplant werden. Kurzfristige Wechsel der Abflugpositionen sowie Verspätungen von ankommenden Flügen mit kontrollpflichtigen Umsteigern erschweren diesen Planungsprozess und seine praktische Umsetzung. Diese Situation wird sich noch weiter verschärfen. Der Luftverkehr ist Wachstumsbranche. Nach den aktuellen Prognosen z. B. von AIRBUS (www.airbus.com/company/ market/ forecast/) wird sich der weltweite Luft verkehr in den nächsten 15 Jahren verdoppeln: Danach beträgt das jährliche Wachstum der sog. Personenkilometer RPK (Revenue Person Kilometer) bis zum Jahre 2033 ca. 4,7 Prozent. Während im Jahre 2013 bereits ca. 6 Billionen Personenkilometer geflogen waren, werden für das Jahr 2033 über 14 Billionen RPK prognostiziert. Da sich in den verbleibenden Jahren die Distanzen zwischen den Flughäfen kaum verändern werden, heißt das, dass alle Beteiligten mit einem ganz erheblichen Anwachsen der Fluggastzahlen in den nächsten Jahren zu rechnen haben. Dies bedeutet ein Vielfaches an zu kontrollierenden Flug gästen, Handund Reisegepäck in immer kürzer werdenden Zeitfenstern. Es wird noch größere Konzentrationen und damit noch mehr Spitzenbelastungen an den Kontrollstellen geben. Die Kontrollinfrastrukturen müssen an dieses Wachstum 8 AVIATION

angepasst werden, sie müssen mitwachsen. Diese Entwicklungen stellen nicht nur die Bundespolizei vor enorme Herausforderungen. Dabei wird es in kurz- bis mittelfristiger Sicht darum gehen müssen, die Anstrengungen um optimierte Kontrollprozesse in den bestehenden Flughafen- und Kontrollinfrastrukturen fortzusetzen. Langfristig müssen neue Kontrollmodelle, noch mehr integrierte Lösungen und nachhaltig wirksame Sicherheitskonzepte entwickelt werden. Es wird keine leichte Aufgabe sein, die Sicherheit für den zivilen Luftverkehr auch bei diesen anwachsenden Verkehrsaufkommen zu gewährleisten. Außerdem müssen auch künftige Bedrohungen gegen den zivilen Luftverkehr beachtet werden Die spezifische Gefährdung des zivilen Luftverkehrs wird auf absehbare Dauer Bestand haben und erfordert Kontrollverfahren, die eine zuverlässige Detektion von Sprengstoffen ermöglichen. Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) Nr. 187 vom 6. Februar 2015, dem Beschluss K (2015) 561 vom 6. Februar 2015, der Verordnung (EU) Nr. 278 vom 19. März 2014 und dem Beschluss K (2014) 1635 vom 17. März 2014 die gemeinsamen Luftsicherheitsstandards angepasst. Die Regelungen treten am 1. März bzw. 1. September 2015 in Kraft. Die Bundes polizei und die in ihrem Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen werden bei der Planung und Umsetzung der modifizierten Kontrollverfahren weiterhin eng zusammenarbeiten. Es muss uns dabei noch besser gelingen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kontroll stellen mitzunehmen. Wenn sie die neue Kontrolltechnik (Körper scanner und Sprengstoffspürgeräte) souverän beherrschen, wird auch der Gesamt-Kontrollprozess trotz der zusätzlichen Kontrollschritte bei der Personen kontrolle, bei der intensiveren Nachkontrolle des Handgepäcks und insbesondere an mitgeführten elektronischen Geräten reibungslos laufen. Hier ist Teamarbeit gefordert. Die Besatzung einer Kontrollstelle muss sich wirklich als Team finden und empfinden. Jede und jeder ist gefordert, das wichtige Ziel, die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten, zu erreichen. Dazu bedarf es einer intensiven Kommunikation. Dies betrifft sowohl die Teammitglieder untereinander als auch der höfliche, freundliche Umgang mit den Fluggästen. Viele von ihnen werden das erste Mal vor einem Körperscanner stehen und trotz aller Hinweise unsicher sein, wie sie sich hinstellen und wie sie die Arme halten sollen. Hier kommt es besonders auf eine aktive Kommunikation an. Ein freundlicher Ton und eine konsequente Kontrolle schließen sich nicht aus. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO hat im Oktober 2014 ihr erstes Symposium über Innovation in der Luftsicherheit durchgeführt. Der für Sicherheit und Erleichterungen zuständige ICAO-Direktor Jim Marriott gab dabei einen Ausblick auf die Kontrollstellen der nächsten Generation. Danach werden stärker noch als bisher Kontrolltechnologien mit dem Wissen der Sicherheitsbehörden, mit Methoden der Verhaltensbeobachtung und der Nutzung der Fluggastdaten verknüpft werden. Vorhandene Daten sollen eine individuelle Risikobewertung der Fluggäste bereits vor den eigentlichen Kontrollen ermöglichen. Außerdem könnten biometrische Daten bei der Überprüfung der Identität von Fluggästen und der Festlegung angemessener Kontrollintensitäten helfen. (ICAO Journal 2/2014, S. 28) Auf absehbare Zeit wird es also keine technische Wunderlösung geben. Auf absehbare Zeit werden wir uns also auf das Urteil der Menschen verlassen, die den Fluggästen einen Sicherheitsservice bieten und die immer komplizierter werdende Kontrolltechnik bedienen. Diese Menschen müssen wir mitnehmen. Dazu gehören eine fundierte Ausbildung und eine an den aktuellen Entwicklungen angepasste Fortbildung; dazu gehören adäquate Arbeitsbedingungen für diese besonders verantwortungsvolle Aufgabe; dazu gehört ein Ambiente der Kontrollstellen, das Kontrollierte und Kontrollierende anspricht; dazu gehört, die Anerkennung und das Verständnis für eine Tätigkeit zu fördern, die im Alltag routiniert abläuft, bei der wir uns dennoch keine Fehler leisten dürfen. AVIATION 9

Ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit von Bundespolizei und BDSW Von Peter Niggl DIE 7. LUFTSICHERHEITSTAGE des Bundes verbandes der Sicherheitswirtschaft und Bundespolizeipräsidiums sind ein Bekenntnis. Die Bundespolizei bekennt sich einmal mehr zu einer aufgeschlossenen Zusammenarbeit mit den Sicherheitsunternehmen, die für die Bundespolizei die Fluggast- und Gepäckkontrollen ausführen. Mit dieser grundsätzlichen Aussage stellte Dr. Franz Palm, Vizepräsident der Bundespolizei, in seinem Grußwort zu Beginn der Konferenz in Potsdam klar, dass der bisher eingeschlagene Weg bei allen notwendigen Verbesserungen weiter beschritten werden muss. Mit dieser grundsätzlichen Positionierung sandte der Redner auch eindeutige Signale an die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP, die nach dem Bekanntwerden von Sicherheitsmängeln auf dem Flughafen Frankfurt/M. die bisherige Praxis der Kontrollen in Frage stellten. Ein Tenor der sich in den Beiträgen vieler Redner widerspiegelte. BDSW-Präsident Gregor Lehnert hob in seiner Begrüßungsrede vor den rund 300 Teilnehmern die besondere Stellung der Luftsicherheitstage, zu denen es keine vergleichbare Veranstaltung in Europa gibt, hervor. Lehnert setzte sich dezidiert mit den Lohnforderungen der Gewerkschaft ver.di für die Luftsicherheitsassistenten auseinander und gab seiner Hoffnung Ausdruck, die Gewerkschaft möge einsehen, dass sich die Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre nicht wiederholen lassen. Auch die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP wurden vom BDSW-Präsidenten kritisiert. Lehnert hatte kein Verständnis für das populistische Infragestellen der bewährten Praxis der Luftsicherheitskontrollen, nachdem der eigentlich als geheim eingestufte Bericht über Sicherheitsmängel am Frankfurter Flughafen den Weg in die Redaktion von Bild am Sonntag gefunden hatte. Das öffentliche Interesse an der Luftsicherheit sei noch immer sehr hoch, konstatierte Peter Beiderwieden vom Bundesministerium des Innern. Das sei angesichts von 208 Millionen Passagieren auf deutschen Flughäfen die Hälfte davon Einsteiger auch nicht verwunderlich. Beiderwieden, Abteilungsleiter B Angelegenheiten der Bundespolizei beim BMI, verdeutlichte an einigen Beispielen, dass die Attraktivität des zivilen Luftverkehrs als terroristisches Anschlagsziel ungebrochen ist. Besorgt zeigte er sich, dass man in dem der Terrorgruppe al-qaida zugeschriebenen Internet-Magazin Inspire ungewöhnlich detaillierte Anleitungen zu Anschlägen auf den zivilen Luftverkehr lesen könne. Insbesondere werde auch auf den Typus des unabhängig agierenden Einzel täter abgestellt, einer Entwicklung, die man im BMI mit großer Sorge verfolge. Beiderwieden verwies auf die Foto: Oliver Arning PETER NIGGL ist freier Journalist. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen der privaten Sicherheit. bevorstehende flächendeckende Einführung von Körperscannern nach EU-Recht zum 1. September diesen Jahres zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit. Er gehe jedoch davon aus, dass diese technische Umstellung zunächst nicht ohne längere Wartezeiten an Kontrollstellen zu bewerkstelligen sein wird. Ein komplexes Bild der Gefahren, die von den terroristischen Gruppen al Qaida und Islamischer Staat ausgehen, zeichnete der Terrorismus-Experte und stellvertretende Chefredakteur des ZDF, Elmar Teveßen. Seiner Kenntnis nach geben Terroristen ihren Mitläufern den Rat, für Anschläge auf den Luftverkehr vor allem Flughäfen zu nutzen, bei denen die technischen Voraussetzungen der 10 AVIATION

Blick ins Plenum. Foto: Bundespolizei Kontrollen nicht auf dem neusten Stand sind. In einem Bericht von Darby LaJoye von der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA), der selbst nicht nach Potsdam kommen konnte, wurde das Verhalten eines Einzeltäters beim Überfall auf den Flughafen von Los Angeles (LAX) beschrieben. Am 1. November 2013 hatte ein 23-jähriger Täter am Airport LAX einen Beamten der TSA erschossen und sieben Personen schwer verletzt. Besonders hervorgehoben wurde in der Darstellung des Vorfalls, dass zwischen dem Eingang des ersten Notrufes und dem Überwältigen des Täters lediglich vier Minuten vergangen seien, was für einen sehr präzisen und gut vorbereiteten Einsatzplan der Sicherheitskräfte spricht. Ein Gesichtspunkt, der einer besonderen Betrachtung wert ist, ist der Informationsdruck, der bei solchen Ereignissen entsteht. Reisende, die Angst haben, ihr Flugzeug zu verpassen, Abholer die sich um ihre Gäste Sorgen machen usw. Dabei entsteht ein ungeheures Aggres sions - potenzial. Schlussfolgerung von LaJoye: Menschen, die informiert sind, verhalten sich anders. Der neu gewählte Vorsitzende des Fachausschusses Aviation im BDSW und Arbeitsdirektor der FraSec GmbH, Rainer Friebertshäuser, beschäftigte sich in seinen Ausführungen ebenfalls mit dem reflexartigen Reagieren der Polizeigewerkschaften auf das EU-Audit, das in Frankfurt stattgefunden und Mängel sichtbar gemacht hat. Er glaube jedoch nicht, so Friebertshäuser, dass die öffentliche Hand alles besser macht als die privaten Träger. Technischen Aspekten der verbesserten Fluggast- wie der Gepäckkontrolle widmete Polizeidirektor Rainer Weinzierl vom Bundespolizeipräsidium Lübeck seine Ausführungen, wobei die Sprengstoffdetektion einen großen Stellenwert hat. Insgesamt prägten Informationen über technische Neuerungen in den Luftsicherheitskontrollen neben der Erkenntnis, dass der bewährte Weg in der Zusammenarbeit von Bundespolizei und BDSW weiter beschritten werden Foto: Oliver Arning AVIATION 11

Rainer Weinzierl, Bundespolizeipräsidium Foto: Bundespolizei Cornelius Toussaint, CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst. Foto: Bundespolizei Mart Vergouwen, I-SEC Nederland Foto: Bundespolizei muss, die Ausführungen der Redner auf den 7. Luftsicherheitstagen. Sehr erfreut über die Einladung zeigte sich Ilja Schulz, Präsident der Pilotenvereinigung Cockpit, dessen Organisation zum ersten Mal auf den Luftsicherheitstagen das Wort ergreifen konnte. Er vertrat die Auffassung, dass zu einem Gefüge der Luftsicherheit auch die Piloten gehören müssen. Das einfachste Beispiel hierfür sei vielleicht der Unruly Passenger. Ein entsprechend ausgebildeter Kämpfer könne auch völlig ohne Waffen ein Bedrohungsszenario an Bord aufbauen. So entstehe schnell eine Luft- und Flugsicherheitsrelevante Situation. Schulz bemängelte: Leider gibt es in Deutschland keine Meldekette, die jederzeit den direkten Informations austausch von Pilot und Bundespolizei ermöglicht. Andere Länder seien an dieser Stelle schon viel weiter. In Holland, England, Schweiz, USA und Kanada seien Piloten bei allen relevanten Terminen und Entscheidungen im Bereich der Luftsicherheit eingebunden. Dr. Steffen Richter vom Bundespolizeipräsidium befasste sich mit den bevorstehenden erhöhten Anforderungen an die Luftsicherheitskontrollen, und äußerte die Befürchtung, dass die privaten Dienstleister nicht in der vorgegebenen kurzen Frist ausreichend zusätzliches Personal rekrutieren könnten. Für die kommenden 15 Jahre prognostizierte er eine Verdoppelung des Weltluftverkehrs, was auch die Anforderungen an die Luftsicherheitskontrollen vor gewaltige Herausforderungen stelle. Dr. Richter war die Frage nach einer Vision für die Luftsicher heitskontrollen der Zukunft auf. Und bemerkte ebenfalls mit Blick auf aktuelle Kampagnen: Allein die Rückübertragung an staatliche Stellen sei kein Garant, dass alles besser wird. Er vertrat in seinem Beitrag auch die Ansicht, die für die Luftsicherheit verantwortlichen Institutionen müssten sich auf Szenarien einstellen, die über ihre eigentliche Zuständigkeit hinausgehen. Als Beispiel führte er den Anschlag vom 18 Juli 2012 auf eine israelische Reisegruppe auf dem Parkplatz des Flughafens Burgas in Bulgarien an. Die Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer (CDU) versuchte in ihrem Beitrag die Zuhörer von den Vorzügen des bayerischen Beispiels bei denen der Freistaat praktisch die Hand auf den Kontrolldienstleistern hat zu überzeugen. Als modellhaft für andere Länder sah auch der Züricher Professor Dr. Adrian Schwaninger die Luftsicherheitstage. Hier werde systematisch Gefahrenanalyse betrieben, die in diesen Tagen besonders wichtig sei. Das Zusammenspiel von Mensch und Technik bei der Erkennung von (immer neuen) Gefahren stand dann auch im Mittelpunkt seiner Ausführungen. Ein praktisches Beispiel für die Umsetzung von Mensch und Technik bei den Passagierkontrollen lieferte Mart Vergouwen, General Manager der I-SEC Niederlande, anhand der Erfahrungen am Amsterdamer Flughafen Schipol. Das Sicherheitsunternehmen I-SEC, das in Deutschland auch an den Flughäfen Frankfurt und Hannover im Einsatz ist, setzt unter anderem auf eine dynamische Steuerung der Passagierströme an den neu gestalteten Kontrollstellen. Mit einem Überblick von Mathias Grell von der Bundespolizei über einige technischorganisatorische Neuerungen bei den Passkontrollen und der Einrichtung sogenannter egates an den Airports, endeten die diesjährigen Luftsicherheitstage. 12 Foto: Bundespolizei AVIATION Musikalischer Aperitif: Die Saitentänzer (Orchester der Musikschule Johann Sebastian Bach, Potsdam). Foto: Bundespolizei

Alle Fotos dieser Seite: Oliver Arning. Hauke Blohm, Bundespolizeipräsidium. Prof. Dr. Adrian Schwaninger, stv. Direktor und Leiter Institut MikS, Chairman von CASRA. Dr. Christian Fenster, VDI-Technologiezentrum. Gregor Lehnert, Präsident des BDSW. Dr. Franz Palm, Vizepräsident des Bundes polizeipräsidiums. Elmar Theveßen, ZDF. Peter Beiderwieden, Bundesministerium des Innern. Rainer Friebertshäuser, Vorsitzender des FA Aviation im BDSW. Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit. Anita Schäfer, MdB. Dr. Steffen Richter, Bundespolizeipräsidium. AVIATION 13

WHO IS WHO Who-is-Who der Luftsicherheit in Deutschland Securitas GmbH Aviation Service International Mittelstr. 5a 12529 Berlin-Schönefeld www.securitas.de Pond Security Service GmbH Rückinger Str. 12 63526 Erlensee www.pond-security.com KÖTTER Aviation Security GmbH & Co. KG Wilhelm-Beckmann-Str. 7 45307 Essen www.koetter.de I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH Langer Kornweg 19-23 65451 Kelsterbach www.i-sec.com DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91-95 49084 Osnabrück www.piepenbrock.de CONDOR FLIM GmbH, Süd-West Winnipeg Avenue B112 77836 Rheinmünster www.condor-sicherheit.de All Service Sicherheitsdienste GmbH Karl-von-Drais-Str. 16-18 60435 Frankfurt www.all-service.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh Fraunhoferstr. 10 90409 Nürnberg www.nwsgmbh.de 14 UNSERE MITGLIEDER

WHO IS WHO Aviation Security Sicherheitslösungen für die Luftfahrt SECURITAS AVIATION bietet für die speziellen Herausforderungen des Luftverkehrs effiziente und nachhaltige Sicherheitsdienstleistungen an. Dabei sorgen unsere 3.000 Mitarbeiter an allen bedeutenden nationalen Flughäfen für die Sicherheit im Luftverkehr. Zu unseren langjährigen und insbesondere zufriedenen Kunden zählen vor allem Flughafenbetreiber, Behörden, Fluggesellschaften sowie Luftfracht-Unternehmen. Zusätzlich bieten wir allen an den Flughäfen agierenden Unternehmen, Hotels, Shops, Banken und Gastronomiebetrieben klassische Bewachungstätigkeiten, besonders sensible Luft sicherheitsmaßnahmen und technische Lösungen an, wie beispielsweise die Investition in Röntgenprüfanlagen, Zutrittskontrollsysteme und intelligenten Remote Video Solutions. Als Teil eines internationalen Konzerns können wir auf globales Expertenwissen zurückgreifen und von unseren internationalen Erfahrungen in der Luftsicherheit in 25 Ländern mit 25.000 Mitarbeitern auf über 200 Flughäfen weltweit profitieren. Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, verfügen wir nicht nur über eine leistungsstarke operative Organisationsstruktur, sondern auch über eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. In Berlin haben wir hierfür beispielsweise in 2014 ein eigenes Aus- und Fortbildungszentrum im Lufthansa Flight Trainings Center eröffnet. Securitas Aviation ist personalstärkster Dienstleister für die Luftsicherheit im BDSW und engagiert sich dort für die Weiterentwicklung der Branche. Kontakt: Dirk Fischlein M.A. Securitas GmbH Aviation Service International Mittelstraße 5a 12529 Schönefeld (Berlin) Tel. +49 30 6521417-10 Mail: Fischlein.Dirk@securitas.de Internet: www.aviation.securitas.de KÖTTER CBT: Online fit für die Flughafensicherheit Schulungsprogramm geht weit über EU- Vorschriften hinaus / Simulation von Röntgenbildern ermöglicht authentisches Training RUND 7.000 RÖNTGENBILDER von Gepäck-, Waren- und Frachtkontrollen; Echt- Simulation nach Vorbild gängiger Flughafenkontrollen; statistische Auswertungsmöglichkeiten: Das in Eigenregie entwickelte und webbasierte Schulungsprogramm KÖTTER CBT bietet vielfältige Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheitsassistenten bzw. -kontrollkräften, die Aufgaben gemäß 5, 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) übernehmen. Die Simulation von realen Röntgenbildern ermöglicht ein effizientes und authentisches Training, sagt Klaus Wedekind, Geschäftsführer von KÖTTER Aviation Security und KÖTTER Airport Security. Das KÖTTER CBT erfüllt nicht nur die Mindestvorgaben der EU-Verordnung, sondern geht weit darüber hinaus. Die Praxis funktioniert so: Auf dem Monitor erscheinen nacheinander zufällig ausgewählte Röntgenbilder, die u. a. gefährliche oder verbotene Gegenstände zeigen und innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu bewerten sind. Die Qualität entspricht der von realen Röntgenanlagen. Unmittelbar nach Abschluss jeder Einheit erhält der Nutzer seine individuelle Bewertung anhand eines Ampel-Systems und erklimmt je nach Ergebnis die nächste Schwierigkeitsstufe. Zum Trainingsende werden sämtliche Ergebnisse aufgelistet. Der Mitarbeiter hat so die Möglichkeit, sich noch einmal mit den bearbeiteten Bildern auseinanderzusetzen. Kontakt: KÖTTER Aviation Security Tel. +49 201 2788-388 Mail: info@koetter.de UNSERE MITGLIEDER 15

WHO IS WHO Der Spezialist für Luft- und Flughafen- sicherheit TRADITION UND ERFAHRUNG zeichnen den Deutschen Schutz- und Wachdienst (DSW) aus. Als erster privater Dienstleister übernahm das Unternehmen 1974 die hoheitlichen Fluggastkontrollen auf den Berliner Flughäfen. Seit mehr als vierzig Jahren genießt der DSW als verantwortungsbewusster Dienstleister die Anerkennung von Bundespolizei, Flughäfen und Airlines. Gemäß 5, 8 und 9 des Luftsicherheits gesetzes erbringt das Unternehmen Fluggast-, Gepäck-, Personal- und Warenkontrollen, die Umfeldabsicherung sowie Flugzeugüberwachungen. Gegenwärtig ist der DSW mit Fluggastkontrollen an den Verkehrsflughäfen der Hansestädte Bremen und Hamburg beauftragt. Das Unternehmen setzt auf die kontinuierliche Aus- und Weiter bildung seiner Mitarbeiter. Dabei bedient sich der DSW seiner firmeninternen, AZAV-zertifizierten Akademie. Unter anderem werden hier Luftsicherheitsassistenten und -kontrollkräfte sowie Sicherheitsbeauftragte und Ausbilder bekannter Versender ausgebildet und weiterqualifiziert. Die Muttergesellschaft des DSW, die Piepenbrock Unternehmensgruppe, ist seit ihrer Gründung im Jahr 1913 ein inhabergeführtes Familienunternehmen. Seine Kunden entlastet Piepenbrock durch ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in den Geschäftsbereichen Facility Management, Gebäudereinigung, Sicherheit und Instandhaltung. Mit rund 800 Standorten, 70 Niederlassungen und 27 000 Mitarbeitern ist Piepenbrock ein zuverlässiger Partner, der mit individuellen Leistungspaketen auf die Anforderungen seiner Kunden eingeht. Kontakt: Nicole Oppermann, Geschäftsführerin DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91 95 49084 Osnabrück Tel. +49 541 5841-441 Fax +49 541 5841-464 Mail: n.oppermann@piepenbrock.de Web: www.piepenbrock.de Anerkannt excellente Qualität* DAS ZEICHNET DIE ALL SERVICE SICHERHEITSDIENSTE AUS: DDSpezialisierung im Bereich der Luftsicherheit DDModerne 24-Stunden besetzte VdS C zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle (DIN EN 50518) mit 25.000 Kunden DDBike Security Motorradstaffel für flexible Einsätze DDQualitätsmanagementteam für transparente Prozesse DD1.100 motivierte und zuverlässige Mitarbeiter DDFreundliche, flexible und zuverlässige Umsetzung der Leistungen DDBundesweite Abwicklung der Aufträge * Als erster Sicherheitsdienstleister in Deutschland ausgezeichnet mit Recognised for Excellence beim Ludwig-Erhard-Preis 2012 Kontakt: Serife-Tülay Özkazanc, Prokuristin, Marketing- und Vertriebsleiterin All Service Sicherheitsdienste GmbH Karl-von-Drais-Str. 16-18 60435 Frankfurt Tel. +49 69 95423-252 Mail: serife.oezkazanc@all-service.de Internet: www.all-service.de 16 UNSERE MITGLIEDER

WHO IS WHO Flugsicherheit erlaubt keine Fehler KEINE KOMPROMISSE HINSICHTLICH AUSBILDUNG UND QUALITÄT unseres Personals - Dieser Leitgedanke ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und ist insbesondere in der Luftsicherheit unerlässlich. Unsere beanstandungslosen Sicherheitsdienstleistungen nach 8 und 9 des Luftsicherheitsgesetzes für Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen zeugen von diesem Qualitätsanspruch. Mit diesem Anspruch haben wir in den letzten Jahren nicht nur unsere zivilen Kunden in Deutschland überzeugen können. Die Pond Security Service GmbH sichert alle Passagierflughäfen der US-Regierung auf deutschem Boden eine der anspruchsvollsten Aufgaben in diesem sensiblen Feld. Neben der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen arbeitet die POND Security Service GmbH eng mit dem Flughafenbetreiber und den Luftfahrtunternehmen zusammen und unterstützt diese bei der Erstellung des Luftsicherheitsplans, des Sicherheitsprogramms und dem Schulungsprogramm für Sicherheitspersonal nach den Luftsicherheitsnormen. Darüber hinaus stellen wir bei hochgefährdeten Objekten bewaffnete Sicherheitskräfte zur Verfügung, unterstützen diese mit LBA-zertifizierten Sprengstoffspürhundeteams. Zusätzlich bringen wir Sicherheitstechnik wie elektronische Zutrittskontrollsysteme bis hin zu Röntgen-Gepäckprüfanlage mit dem dazu ausgebildeten Fachpersonal zum Einsatz. Kontakt: Michael Horky, Leiter Vertrieb Pond Security Service GmbH Rückinger Straße 12 63526 Erlensee Tel. +49 6183 8063-46 Fax +49 6183 8063-50 Mail: michael.horky@pond-security.com Internet: www.pond-security.com Der Spezialist für Luftsicherheit DIE I-SEC INTERNATIONAL SECURITY B.V. wurde im Jahr 2005 gegründet und hat sich auf die Leistung von branchenoptimierten Sicherheitsservices für die Luftfahrt weltweit spezialisiert. In internationalem Umfeld beschäftigen wir uns ausschließlich mit Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit. Dazu gehören Sicherheitsdienstleistungen wie z. B. Profiling, Kontrollen an Personal- und Passagierkontrollstellen, die Überprüfung von aufgegebenem Reisegepäck und im Rahmen der Fracht-Sicherheit, aber auch die Beratung unserer Kunden. Zusätzlich bietet das Unternehmen standardisierte und maßgeschneiderte Schulungen für Sicherheits-Personal und Management an. Das Unternehmen profitiert vom breitgefächerten Know-how und von internationaler Erfahrung aus Einsätzen, die sich auf über zwei Jahrzehnte intensiver Beschäftigung im Bereich der Luftsicherheit erstrecken. In vielen europäischen Ländern wurden bereits I-SEC- Tochtergesellschaften gegründet, um lokal effiziente Sicherheitsservices für die Luftfahrt anbieten zu können. Zusätzlich wurden von I-SEC Verträge über Dienstleistungen für spezialisierte Sicherheitsservices mit großen US-Lufttransportunternehmen an verschiedenen Standorten in Europa abgeschlossen. Heute arbeitet I-SEC in den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland, Dänemark, Portugal, Frankreich, Russland, Spanien, Italien, Belgien, Ungarn, der Schweiz und in Japan. In Deutschland sind wir derzeit an den Standorten Frankfurt und Hannover aktiv. Kontakt: I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH Langer Kornweg 19 65451 Kelsterbach Tel: +49 69 365 065 089 Fax: +49 69 257 385 690 Mail: Luftsicherheit@i-sec.com UNSERE MITGLIEDER 17

WHO IS WHO Wir sorgen für Sicherheit SEIT 1978 SORGT DIE CONDOR-GRUPPE mit Hauptsitz in Essen und rund 950 Mitarbeitern bundesweit für Sicherheit. Vier Flughäfen und verschiedene Frachtunternehmen und Speditionen werden im Bereich der Luftsicherheit von der CONDOR FLIM betreut. Zu den Dienstleistungen, die von CONDOR erbracht werden, zählen Fluggastkontrollen ( 5 LuftSiG), Sicherungsmaßnahmen von Flughafenbetreibern ( 8 LuftSiG) wie auch die Frachtkontrolle ( 9 LuftSiG). Hinzu kommen klassische Bewachungsleistungen, z. B. die Überwachung von Objekten (Alarm, Video) und Fahrzeugen (GPS mit europaweitem Interventionsnetz) über die CONDOR Notruf- und Serviceleitstelle. 2013 wurde die Aus- und Fortbildung von eigenem wie externem Luftsicherheitspersonal in eine eigenständige, AZAV-zertifizierte Akademie ausgelagert. Sämtliche Schulungen und Fortbildungen richten sich nach den neuesten rechtlichen Grundlagen und werden durch Ausbilder mit jahrelanger operativer Erfahrung im Luftsicherheitsbereich, die von verschiedenen Bundes- und Landesluftsicherheitsbehörden zugelassen sind, durchgeführt. Im Rahmen der Fortbildung (Röntgenbilderkennung) wird ein CONDOR-eigenes Online-Fortbildungsprogramm (Bildschirm- Auswertungs-System BAS ) genutzt. BAS ist von verschiedenen Luftsicherheitsbehörden anerkannt und wird von diesen auch für die eigene Jahresfortbildung genutzt. Neben der klassischen Luftsicherheit bietet CONDOR ebenfalls Schulungen für die sogenannten sonstigen Stellen wie z. B. für bekannte Versender oder reglementierte Beauftragte an womit CONDOR den Bereich der Luftsicherheit komplett abdeckt. Kontakt: Lutz Wehrmeier, CONDOR FLIM GmbH, Süd-West Tel. +49 40 570 16 390 Christian Randzio, AZAV-zertifizierte Akademie CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH Ruhrtalstraße 81 45239 Essen-Werden Tel. +49 201 84153-302 Internet: www.condor-sicherheit.de Mit Sicherheit abheben! DIE NÜRNBERGER WACH- UND SCHLIESSG GESELLSCHAFT MBH (NWS) leistest seit über 30 Jahren mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen wesentlichen Beitrag für ein sicheres Flugerlebnis. Steigende Zahlen bei Fluggästen und in der Luftfracht machen Flughäfen zu bedeutenden Standort- und Wirtschaftsfaktoren. Zeitgleich steigen die Anforderungen an Fluggast- und Luftfrachtsicherheit. Mit persönlicher Beratung, passgenauen Lösungen und motiviertem, gut ausgebildetem Personal sowie dem Einsatz modernster Technik begegnet das Unternehmen den Anforderungen. Eine hauseigene Schulungsakademie sorgt für Nachhaltigkeit in der Dienstleistungsqualität. Die NWS unterstützt Behörden, Flughäfen, Fluggesellschaften, Partnerunternehmen, regle - mentierte Beauftragte und bekannte Versender in der Umsetzung der Vorgaben des Luftsicher heitsgesetzes (LuftSiG) und der EU (VO) 300/2008. Das Nürnberger Sicherheitsunternehmen setzt Mitarbeiter als Luftsicherheitsassistenten nach LuftSiG 5 ein. Gemäß LuftSiG 8 werden neben Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen auch die Sicherung von Flughafenbereichen gegen unberechtigten Zugang sowie die Zutrittskontrolle berechtigter Personen durchgeführt. Auch für die im LuftSiG 9 geforderten Sicherheitsvorkehrungen bietet das Unternehmen passende Lösungen. Frachtkontrollen unterstützen eine sichere Lieferkette. Werkschutzkräfte verfügen über Überprüfungen und Schulungen, um bei bekannten Versendern eingesetzt werden zu können. Mit Kooperationspartnern werden kundenspezifische CBT-Schulungen durchgeführt. Kontakt: Stefan Dresing Leiter Vertrieb und Marketing Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh Fraunhoferstr. 10 90409 Nürnberg Tel. +49 911 51996-384 18 UNSERE MITGLIEDER