Punkte: /19 1. Teilklausur aus Bürgerlichem Recht 16.11.2013 / 08.30-09.15 Uhr Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte begründen (!!!) Sie Ihre Antworten! O 040482/1 Dr. Dessulemoustier, Do 8.00h O 040482/2 Mag. Uchatzy, Mi 16.00h O 040482/3 Mag. Uchatzy, Do 14.00h O 040482/4 Prof. Dr. Welser, Di 18.00h 1.) Um auf die diesjährige Winterskisaison bestens vorbereitet zu sein, möchte Christian ein Paar neuer Skischuhe kaufen. Im Sportgeschäft des Konstantin findet er ein brandneues Paar Skischuhe der Kollektion M1000. Diese Skischuhe sind laut Angaben des Herstellers für Skitouren besonders geeignet. Christian bezahlt den Kaufpreis in der Höhe von 600,- und nimmt die Skischuhe gleich mit nach Hause. Drei Monate später befindet sich Christian tatsächlich auf Skiurlaub. Schon bei der ersten Abfahrt bricht die Außenschale der Skischuhe. Die Ursache ist eine produktionsbedingte Materialschwäche. Für eine Weiterfahrt sind diese Skischuhe nicht mehr geeignet, denn die Skischuhe lassen sich nicht mehr festschnallen. Christian ist verärgert und möchte von Konstantin sein Geld zurück. Auf welche Rechtsbehelfe wird er sein Begehren stützen? Wird er Erfolg haben? Erklären Sie vollständig und ausführlich! /5 1
Variante: Christian kehrt vom Skiurlaub zurück und verstaut seine Winterskiausrüstung, darunter auch die beschädigten Skischuhe, am Dachboden. Erst nach weiteren vier Monaten erinnert er sich daran, dass er den Konstantin mit dem Materialfehler konfrontieren wollte. Ändert sich etwas an der Lösung des Sachverhaltes aus praktischer Sicht? Erklären Sie! /1 Variante: Konstantin verweist Christian auf die Garantiezusage des Herstellers der Skischuhe. Für solche Produktionsfehler sei er nicht verantwortlich, so Konstantin. Können Sie dem zustimmen? Was versteht man unter einer Herstellergarantie? Gehen Sie auf das Verhältnis zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung näher ein! Erklären Sie ausführlich! /2 2
2.) Der frisch verheiratete Georg möchte für sich und seine Ehegattin ein Haus kaufen. Der Immobilienmakler zeigt ihm ein Haus mit Garten in einer beliebten Stadtvillensiedlung um 400.000,-. Georg ist begeistert und entschließt sich sogleich dazu das Haus zu kaufen. Zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises nimmt er bei der Money Bank AG am 8. November 2013 einen Kredit in Höhe von 320.000,- auf. Der Vertrag wird schriftlich unterfertigt. Die Vertragsbedingungen und sämtliche Informationen bekommt er nachträglich am 15. November 2013 zugeschickt. Am 25. November 2013 trifft Georg seinen Onkel, der überrascht ist, dass Georg bezüglich der Finanzierung des Hauses nicht zu ihm gekommen ist. Er macht ihm das Angebot, er werde ihm gerne das Haus als Hochzeitsgeschenk finanzieren. Da Georg den Kredit der Money Bank AG nun nicht mehr benötigt, möchte er vom Kreditvertrag zurücktreten. Welche Art von Vertrag liegt im konkreten Fall zwischen der Money Bank AG und Georg vor? Nennen Sie die typischen Charakteristika des vorliegenden Vertragstyps! Wird Georg im konkreten Fall vom Vertrag zurücktreten können? Erklären Sie ausführlich! /3Variante: Nehmen Sie an, Georg bekommt von seinem Onkel dieses großzügige Hochzeitsgeschenk erst sechs Monate nach Kreditvertragsabschluss. Hat Georg eine Möglichkeit den Kreditvertrag vorzeitig zu beenden? Falls ja, welche Folgen wären damit verbunden? Erklären Sie! /13.) Martina und Berti buchen im Hotel Bacher ein Wellnesswochenende für zwei Personen. Aus gegebenem Anlass reservieren sie im Hotel Bacher eine Junior Suite. Im Hotel Bacher angekommen, bringen Martina und Berti nur noch schnell ihre Sachen aufs Zimmer, darunter eine teure Uhr (Wert 5.000,-), welche Berti im Nachtkästchen ablegt. Danach begeben sich die beiden sofort in den hoteleigenen Wellnessbereich. Erholt und entspannt kehren sie in die Junior Suite zurück. Zu seinem Entsetzen muss Berti feststellen, dass seine teure Uhr verschwunden ist. Nachträglich stellt sich heraus, dass eine im Hotel Bacher angestellte Reinigungsfachkraft die teure Uhr gestohlen hat. Die Identität der Reinigungsfachkraft lässt sich allerdings nachträglich nicht mehr feststellen. Der Geschäftsführer des Hotels Bacher bedauert den unangenehmen Zwischenfall sehr und ist dazu bereit im Kulanzweg 1.100,- zu ersetzen. Er gibt Berti Folgendes zu bedenken: Selbst wenn Ihnen Ersatzansprüche gesetzlich zustehen, übersteigt der im Kulanzweg angebotene Betrag 1.100,- den gesetzlich vorgesehenen bei Weitem. Einen darüber hinausgehenden Schaden können wir Ihnen leider nicht ersetzen! 3
a.) Was sagen Sie zu der Behauptung des Geschäftsführers des Hotels Bacher? Muss sich Berti mit dem angebotenen Betrag 1.100,- begnügen oder hat er eine Möglichkeit den vollen Betrag zu verlangen? Erklären Sie ausführlich! /5 4
b.) Würde sich an der Lösung des Sachverhaltes etwas ändern, wenn im Hotelzimmer ein Schild angebracht gewesen wäre mit der Aufschrift: Für eingebrachte Wertgegenstände wird nicht gehaftet! Erklären Sie kurz! / 1 Fortsetzung: Martina und Berti sind mit dem Auto angereist. Dieses haben sie am eigens dafür vorgesehenen Gästeparkplatz des Hotels Bacher geparkt. 5
Auch steht auf jedem der Parkplätze ein Schild angebracht mit der Aufschrift: Parkplatz nur für Hotelgäste! Das ereignisreiche Wochenende ist vorbei und beide wollen ihre Heimreise antreten. Koffer sind gepackt, die Zimmerschlüssel werden an der Rezeption zurückgegeben und beide sind auf dem Weg Richtung Hotelparkplatz. Dort angekommenen stellen Martina und Berti zu ihrem Entsetzen fest, dass Martinas Auto gestohlen wurde. Der Dieb kann nicht ausgeforscht werden. Handelt es sich bei dem, am Hotelparkplatz abgestellten, Auto um eine eingebrachte Sache? Erklären Sie kurz! /1 6