Erstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v.

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Transkript:

Erstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Gültig ab: 03.04.2015 Verantwortlich: Präsidium Genehmigt durch: Hauptausschuss Genehmigt am: 09.03.2015 Veröffentlicht: 03.04.2015 Erstattungsordnung 2015.docx Seite 1

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 2. Übungsleiterhonorare 3 3. Referentenhonorare 3 4. Ersatz von Aufwendungen 4 5. Reisekosten / Tagegelder / Übernachtungskosten 5 6 6. Ausrichterzuschüsse 7 7. Ehrenamtsförderung 7 8. Schlussbestimmungen 7 Änderungshistorie 8 Anmerkung Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Erstattungsordnung nur die männliche Schreibweise bei den jeweiligen Funktionen verwendet. Jede Funktion schließt dabei sowohl die männliche als auch die weibliche Form mit ein. Erstattungsordnung 2015.docx Seite 2

1. Allgemeines 1.1. Die Erstattungsordnung (EO) regelt alle finanziellen Erstattungen der Funktionsträger, Schiedsrichter und Übungsleiter in Bezug auf Honorare, Reisekosten, Tagegelder und Verwaltungskosten. 1.2. Die EO ist der Finanzordnung des TTVR zugeordnet und kann durch den Hauptausschuss im Ganzen oder in einzelnen Punkten geändert werden. 1.3. Die auf Basis der EO festgesetzten Haushaltsmittel sind vom Vizepräsidenten Finanzen zu verwalten. 2. Übungsleiterhonorare 2.1. Dezentrale Kader / Talentnester sowie Vorkader-/Stützpunkttrainer Trainer mit C-Lizenz 15,00 Trainer mit B-Lizenz 16,00 Trainer mit A-Lizenz 17,00 2.2. Leistungs-/Tageslehrgänge (höchstens 8 Std/Tag) Trainer 15,00 3. Referentenhonorare Referentenhonorar für alle im TTVR stattfindenden Ausbildungs-/Fortbildungs-/ Schulungsmaßnahmen 18,00 Es wird nur die tatsächliche Trainings-/Referentenzeit in Ansatz gebracht. Unterbrechungen (z.b. Mittagstisch) bzw. die An- und Abreisezeiten werden nicht angerechnet. Erstattungsordnung 2015.docx Seite 3

4. Ersatz von Aufwendungen 4.1. Grundsatz Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten Finanzen im begründeten Falle eine Abrechnung der entstandenen Aufwendungen (Porto-, Telefon-, Internet- und Verwaltungskosten) mittels Pauschale erfolgen. Der Personenkreis (abweichend von dem in Nr. 6.4 genannten Personenkreis) und die Pauschale werden durch den Finanzausschuss festgelegt und dem Hauptausschuss zur Information bekannt gegeben. 4.2. Portokosten Die Portokosten müssen dem Geschäftsbereich angemessen sein. Die Abrechnungen dieser Kosten sind grundsätzlich auf dem entsprechenden Abrechnungsformular vorzunehmen. Die Belege sind der Abrechnung beizulegen. Generell ist der gesamte Schriftverkehr per E-Mail vorzunehmen. Portokosten können nur für außergewöhnliche Maßnahmen anfallen und müssen im Vorfeld mit der Geschäftsstelle abgesprochen werden. 4.3. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind durch Vorlage von Belegen nachzuweisen. Fotokopien werden bei der Geschäftsstelle angefertigt. Verwaltungskosten können nur für außergewöhnliche Maßnahmen anfallen und müssen im Vorfeld mit der Geschäftsstelle abgesprochen werden. 4.4. Telefon- und Internetkosten Telefon- und Internetkosten werden aufgrund der Veränderungen im Vertrags- und Abrechnungsverfahren der verschiedenen Telekommunikationsanbieter als jährliche Pauschalsumme ausgeglichen. Ein Kostenersatz für Spielleiter kann nur erfolgen, wenn diese die gemäß WO vorgeschriebene Mindestanzahl von Spielklassen verwalten. Telefon- und Internetkosten werden wie folgt jährlich bzw. pro Saison erstattet: Spielleiter auf Verbands- / Regionsebene (pro Saison) 25,00 Verbands- / Regionsspielleiter (pro Saison) 25,00 Funktionsträger auf Verbands- / Regionsebene (jährlich) 25,00 Eine Doppelauszahlung als Spielleiter und Funktionsträger ist nicht möglich, in diesem Falle wird der jeweils höhere Betrag zur Abrechnung gestellt. Die Abrechnung für die Spielleiter / Regionsspielleiter hat nach Abschluss der Saison bis zum 31.08. zu erfolgen. Die Abrechnung der Funktionsträger muss bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres erfolgen. Nach dieser Frist verfällt der Anspruch auf die Abrechnung. Erstattungsordnung 2015.docx Seite 4

5. Reisekosten / Tagegelder / Übernachtungskosten 5.1. Reisekosten Die Benutzung eigener Kraftwagen ist gestattet, wenn dadurch eine Zeitersparnis erreicht wird. Soweit dies möglich ist, sind Fahrtgemeinschaften zu bilden. Bei Fahrten mit eigenem PKW werden für die kürzeste Fahrstrecke 0,25 erstattet. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn 2. Klasse oder bei Busreisen) werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Flugreisen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vizepräsidenten Finanzen. Bezüglich der Entfernungsbemessung gelten Ort und Zeitpunkt der Abreise vom Heimatort bzw. in besonderen Fällen vom Dienstort (wenn dadurch kein zeitlicher Mehraufwand von mehr als 1 Stunde entsteht) sowie die Ankunft am Heimatort bzw. Dienstort. 5.2. Tagegelder (Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen 9 Absatz 4a EStG ) Tagegelder bei Sitzungen / Arbeitstagungen Als Tagegelder für Funktionsträger werden bei einer Abwesenheit gemäß u.a. Staffelung vom Heimatort folgende Sätze gemäß u.a. Staffelung gezahlt: bis 4 Stunden 0,00 von 4 8 Stunden 9,00 von 8 12 Stunden 16,00 über 12 Stunden (Tagesveranstaltung) 20,00 über 24 Stunden (Mehrtagesveranstaltung mit Übernachtung) 24,00 Bei allen Sitzungen / Arbeitstagungen auf Verbands- / Regionsebene werden, sofern der Verband Getränke / Essen stellt, keine zusätzlichen Tagegelder gezahlt. Tagegelder bei sportlichen Veranstaltungen Für Betreuer / Trainer bei sportlichen Veranstaltungen werden bei einer Abwesenheit vom Heimatort folgende Sätze gemäß u. a. Staffelung gezahlt: Anreisetag 2 Honorarstunde 30,00 Voller Veranstaltungstag 3 Honorarstunden 45,00 Abreisetag 2 Honorarstunden 30,00 Werden zu den Tagegeldern Frühstück, Mittag- oder Abendessen gereicht, sind folgende Kürzungen vorzunehmen: je Tag / Frühstück: 3,00 je Tag / Mittagessen: 5,00 je Tag / Abendessen: 7,00 Der TTVR übersteigt mit diesen Sätzen die gesetzlichen Höchstgrenzen für Tagegeld-Sätze. Regelsätze (Stand: 01.01.2014): bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Std., aber mindestens 8 Std. 12,00 bei einer Abwesenheit von 24 Std. 24,00 im Übrigen für den An- und Abreisetag jeweils 12,00 Die Tagegeld-Differenz muss somit eigenständig versteuert werden! Erstattungsordnung 2015.docx Seite 5

5.3. Übernachtungskosten Die Übernachtungskosten werden in voller Höhe erstattet. Sie sollen ortsüblich und angemessen sein. 5.4. Besondere Aufwendungen Wird ein Schlafwagen benutzt, werden diese Kosten unter Beifügung der Rechnung anstelle einer Übernachtung vergütet. Besondere Aufwendungen, die zur Durchführung des Reisezwecks notwendig waren (Taxi, Gepäcktransport, etc.), werden in angemessener Höhe erstattet. Die Ausgaben müssen mit einem Beleg nachgewiesen werden. 5.5. Fristen und Verfahren Alle o.a. Kosten des gesamten Haushaltsjahres müssen zeitnah, spätestens jedoch bis zum 31.03. des Folgejahres abgerechnet werden, da sonst keine geregelte Kostenplanung mehr erfolgen kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine spätere Einreichung keine Kostenerstattung mehr möglich ist. Die bei der Geschäftsstelle erhältlichen bzw. auf der TTVR-Homepage zum Download vorhandenen Vordrucke sind zwingend zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie mit den Einzelnachweisen versehen bei der Geschäftsstelle einzureichen. Erstattungsordnung 2015.docx Seite 6

6. Ausrichterzuschüsse Bei Einhaltung aller Vorgaben gem. den Checklisten für Verbandsveranstaltungen (aus der WO des TTVR) erhält der Durchführer einen Zuschuss. Höhe der Zuschüsse für Ranglistenturniere auf Verbandsebene: Top 10 Nachwuchs 200,00 Top 20 Nachwuchs (je Veranstaltung) 150,00 Top 36 / 40 Nachwuchs (je Veranstaltung) 0,00 Top 12 Aktive: 250,00 Top 24 Aktive (B bis E-Klasse): 0,00 Top 36 Aktive: 150,00 Ranglistenqualifikation Herren A 100,00 Verbandsrangliste Senioren 150,00 Höhe der Zuschüsse für Einzelmeisterschaften auf Verbandsebene: Verbandseinzelmeisterschaften Nachwuchs 0,00 Verbandseinzelmeisterschaften Aktive 0,00 Verbandseinzelmeisterschaften Senioren 0,00 Höhe der Zuschüsse für Mannschaftsmeisterschaften auf Verbandsebene: Verbandsmannschaftsmeisterschaften Nachwuchs 250,00 Verbandsmannschaftsmeisterschaften Senioren (bis 30.06.2016) 150,00 (ab 01.07.2016) 0,00 Höhe der Zuschüsse für sonstige Turniere auf Verbandsebene: Verbandspokalfinale (bis 30.06.2016) 150,00 (ab 01.07.2016) 0,00 Relegationsspiele (zentrales Verbandsrelegationsturnier) 250,00 7. Ehrenamtsförderung Während des Haushaltsjahres können auf Regions- bzw. Verbandsebene jeweils einmal im Jahr Veranstaltungen zur Förderung des Ehrenamtes in geselliger Form durchgeführt werden. (z.b. Sommerfest oder Jahresabschlussfeier) Dafür können jeweils 14,00 pro Funktionsträger bis zu einer Höchstsumme von 280,00 pro Veranstaltung genutzt werden. Der Abrechnung sind die Gesamtbelege der Veranstaltung und die unterschriebene Teilnehmerliste beizufügen. Sind die Gesamtkosten geringer als die Höchstsumme, kann nur der tatsächliche Ausgabebetrag abgerechnet werden. 8. Schlussbestimmungen Diese Erstattungsordnung wurde in der vorliegenden Fassung vom Hauptausschuss des TTVR genehmigt und tritt am 09.03.2015 in Kraft. Erstattungsordnung 2015.docx Seite 7

Änderungshistorie 08.12.2014 Anpassung der gesamten Ordnung an die neue Satzung und Geschäftsordnung 09.03.2015 Neu: Nr. 6 - Ausrichterzuschüsse für TTVR-Veranstaltungen Erstattungsordnung 2015.docx Seite 8