Modulhandbuch des Bachelor-Ergänzungsfachs Sprachkompetenz 2. Fremdsprache (2. FS)

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Transkript:

Philosophische Fakultät II: Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Modulhandbuch des Bachelor-Ergänzungsfachs Sprachkompetenz 2. Fremdsprache (2. FS) Fassung vom 15. Januar 2009 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26. April 2007 (i.d.f. vom 15. Januar 2009)

Language and Use Englisch LUE 1-3 1-5 WS+SS 1 4 5 Modulverantwortliche/r Dozent/inn/en Dr. David Horton Dr. David Horton, Dr. Robert Spence, Janet Wheeler Leistungskontrollen / Prüfungen Abschließende Klausur (b) am Ende des 2. Modulelements. Ü Language Course I : 2 SWS Ü Language Course II : 2 SWS Arbeitsaufwand Ü Language Course I : 2 CP / 60 Stunden, davon 30 Stunden Ü Language Course II : 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Die ist die Note der Klausur am Ende des 2. Modulelements. - Hinführung zu einem weitgehend autonomen Lernen - Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Lexik, Morphologie und Syntax und deren Anwendung im Sprachhandeln in Englisch - Techniken zum autonomen Lernen - Präsentationstechniken - Erweiterung der lexikalischen Ausdrucksmittel (einschließlich Kollokationen) - Grundlagen der Morphologie und Syntax Die Unterrichtssprache ist Englisch. Als sprachliche Einstiegsvoraussetzung sind fortgeschrittene Kenntnisse in der englischen Sprache erwünscht (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, mit leichten Abweichungen in den Teilfertigkeiten). Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 1

Mündliche Kommunikation Englisch MKE 1-3 1-5 WS+SS 2 5 7 Modulverantwortliche/r Dr. David Horton Dozent/inn/en 1 Professor der Fachrichtung 4.7 Dr. David Horton, Dr. Robert Spence, Janet Wheeler Leistungskontrollen / Prüfungen V English Phonetics: Klausur (b) Ü Pronounciation Practice: mündliche Prüfung (b) Ü Oral Expression: mündliche Prüfung (u) V English Phonetics 1 SWS Ü Pronounciation Practice : 2 SWS Ü Listening to English : 1 SWS Ü Oral Expression : 1 SWS Arbeitsaufwand V English Phonetics 2 CP / 60 Stunden, davon 15 Stunden Ü Pronounciation Practice : 2 CP / 60 Stunden, davon 30 Stunden Ü Listening to English : 1 CP / 30 Stunden, davon 15 Stunden Ü Oral Expression : 2 CP / 30 Stunden, davon 15 Stunden Die setzt sich aus den gewichteten Noten der Klausur zu 1/2 und der mündlichen Prüfung zu 1/2 zusammen. - Sensibilisierung für die Unterschiede in der englischen und deutschen Lautstruktur und lernerspezifische Einübung der Aussprache - Erwerb der Fähigkeit, englische Hör- und Hörseh-Texte weitgehend problemlos zu verstehen und zu resümieren - Erwerb der Fähigkeit, in der Fremdsprache weitgehend problemlos zu verstehen, zu resümieren, zu diskutieren, zu argumentieren, zu interagieren. - Einführung in die Grundlagen der artikulatorischen und auditiven Phonetik sowie der phonetischphonologischen Beschreibung der englischen und deutschen Lautstruktur auf kontrastiver Basis; Ausspracheschulung; Aussprachekorrektur - Rezeptionstraining auf der Basis von authentischen Hörtexten und Hörseh-Texten; Resümieren - Themengerechtes Sprechen; Gesprächsstrukturen Die Unterrichtssprache ist Englisch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 2

Schriftliche Kommunikation Englisch SKE 1-3 1-5 SS+WS 2 6 6 Modulverantwortliche/r Dozent/inn/en Janet Wheeler Dr. David Horton, Dr. Robert Spence, Janet Wheeler Leistungskontrollen / Prüfungen Ü Written Expression : Essays (b) Ü Grammar : Klausur (b) Ü Written Expression 2 SWS Ü Vocabulary, ESP, Mediation 2 SWS Ü Grammar 2 SWS Arbeitsaufwand Ü Written Expression 2 CP / 60 Stunden, davon 30 Stunden Ü Vocabulary, ESP, Mediation 2 CP / 60 Stunden, davon 30 Stunden Ü Grammar 2 CP / 60 Stunden, davon 30 Stunden Die setzt sich aus den gewichteten Noten der Essays zu 1/2 und der Klausur mit 1/2 zusammen. Written Expression: Erarbeitung einer vertieften schriftsprachlichen Kompetenz: z.b. die Kompetenz, gängige Textsorten zu produzieren; die Fähigkeit, textsortenspezifische Strukturen und Argumentationen zu erkennen; die Fähigkeit zum korrekten Verfassen von Berichten und Aufsätzen im Englischen. Vocabulary, ESP, Mediation: Erwerb einer relativ hohen Sicherheit im Bereich Wortschatz und in Bezug auf stilistische Adäquatheit, Einführung in das English for Special Purposes; Fähigkeit, ausgangssprachliche Texte sinngemäß sowohl mündlich als auch schriftlich in die Zielsprache zu übertragen Grammar: Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Morphologie und Syntax und deren Anwendung im Sprachhandeln in der Fremdsprache. e Written Expression: Analyse von narrativen, deskriptiven, argumentativen Texten; Verfassen von spezifischen Textsorten; Redigieren (auch in kooperativer Form) Vocabulary, ESP, Mediation: Systematische Erarbeitung bestimmter Wortschatzgebiete anhand von Texten im Hinblick auf Lexeme, idiomatische Wendungen und Kollokationen, die für ein bestimmtes Thema typisch sind; Einführung in die fachsprachliche Kommunikation sowie in einen exemplarischen fachbezogenen Grundwortschatz, Untersuchung und Anwendung fachsprachlichertextbaumuster: Sinngemäße Übertragungen authentischer Texte in mündlicher und schriftlicher Form Grammar: Grundlagen der Morphologie und Syntax Die Unterrichtssprache ist Englisch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 3

Culture Studies Englisch CSE 1-3 1-5 WS 1 4 6 Modulverantwortliche/r Dr. Henry Rademacher / Dr. Robert Spence Dozent/inn/en Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der FR 4.3/FR 4.6 Leistungskontrollen / Prüfungen E Introduction to Culture Studies (North America) Klausur (b) E Introduction to Culture Studies (UK & Ireland) Klausur (b) E Introduction to Culture Studies (North America) 2 SWS E Introduction to Culture Studies (UK & Ireland) 2 SWS Arbeitsaufwand E Introduction to Culture Studies (North America) 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden E Introduction to Culture Studies (UK & Ireland) 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Die setzt sich aus den gewichteten Noten der Klausuren zu je 1/2 zusammen. Fähigkeit, kulturwissenschaftliche Zusammenhänge zu erkennen Fähigkeit, divergierende kulturelle Manifestationen innerhalb von gesamtgesellschaftlichen Bezügen in Relation zu setzen Überblick über historische, geographische, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Entwicklungen und zeitgenössische Gegebenheiten Die Unterrichtssprache ist Englisch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 4

Mündliche und schriftliche Kommunikation 1 Französisch MSK1F 1-3 1-5 WS 1 6 9 Dozenten / Dozentinnen Dr. Georgette Stefani-Meyer Wolf Bastian/Elisabeth Gillois/Dr. Georgette Stefani-Meyer /Andrea Wurm Leistungskontrollen / Prüfungen Ü "Phonetik": mündliche Prüfung (b) Ü "Grammatik I": Klausur (b) Ü "Mündliche Kommunikation I": mündliche Prüfung (b) Arbeitsaufwand Ü "Phonetik": 2 SWS Ü "Grammatik I": 2 SWS Ü "Mündliche Kommunikation I": 2 SWS Ü "Phonetik": 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Ü "Grammatik I": 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Ü "Mündliche Kommunikation I": 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Die setzt sich aus den Noten der mündlichen Prüfungen und der Klausur jeweils mit 1/3 zusammen. Phonetik: Hinführung zu einer Aussprachekompetenz, die der von Muttersprachlern nahe kommt. Grammatik I: Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Morphologie und Syntax und deren Anwendung im Sprachhandeln in der Fremdsprache. Mündliche Kommunikation I: Erwerb der Fähigkeit, in der Fremdsprache weitgehend problemlos zu verstehen, zu resümieren, zu diskutieren, zu argumentieren, zu interagieren. e Phonetik: Einführung in die Grundlagen der akustischen und artikulatorischen Phonetik; praktische Phonetik: Ausspracheschulung, Aussprachekorrektur Grammatik I: Grundlagen der Morphologie und Syntax Mündliche Kommunikation I: Rezeptionstraining auf der Basis von authentischen Hörtexten / Hörseh-Texten; gelenkte Diskussion; themengebundenes Sprechen; konversationelle Strukturen Die Unterrichtssprache ist Französisch bzw. Deutsch. Als sprachliche Einstiegsvoraussetzung sind fortgeschrittene Kenntnisse in der französischen Sprache erwünscht (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, mit leichten Abweichungen in den Teilfertigkeiten). Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 5

Mündliche und schriftliche Kommunikation 2 Französisch MSK2F 1-3 1-5 SS 1 6 9 Dozent(inn)en Dr. Georgette Stefani-Meyer Wolf Bastian/Elisabeth Gillois/Dr. Georgette Stefani-Meyer /Andrea Wurm Leistungskontrollen / Prüfungen Ü Mündliche Kommunikation II : mündliche Prüfung (b) Ü Grammatik II : Klausur (b) Ü Textredaktion : Klausur (b) Ü Mündliche Kommunikation II : 2 SWS Ü Grammatik II : 2 SWS Ü Textredaktion : 2 SWS Arbeitsaufwand Ü Mündliche Kommunikation II : 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Ü Grammatik II : 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Ü Textredaktion : 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Die setzt sich aus den Noten der mündlichen Prüfung und der Klausuren jeweils mit 1/3 zusammen. Lernziele/Kompetenzen Mündliche Kommunikation II: Gelenktes Sprechen / freies Sprechen Grammatik II: Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Syntax; Fähigkeit zur sicheren Anwendung der erworbenen Syntaxkenntnisse im Sprachhandeln in der Fremdsprache Textredaktion: Erarbeitung einer vertieften schriftsprachlichen Kompetenz: z.b. die Kompetenz, gängige Textsorten zu produzieren; die Fähigkeit, textsortenspezifische Strukturen und Argumentationen zu erkennen; die Fähigkeit zum korrekten Verfassen von Berichten und Aufsätzen im Französischen Die in MSK 2 BA zu erreichenden Kompetenzen entsprechen dem Niveau B2+ des Europäischen Referenzrahmens. Mündliche Kommunikation II: intensives, gezieltes Rezeptions- und Kommunikationstraining; formengelenkten Sprechens und freien Sprechens Grammatik II: Schwerpunkt: französische Syntax unter Berücksichtigung ihrer pragmatischen Dimension (Grammaire de l expression). Textredaktion: Analyse und Produktion verschiedener Textsorten. Die Unterrichtssprache ist Französisch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 6

Mündliche und schriftliche Kommunikation 3 Französisch MSK3F 1-3 1-5 WS 1 4 6 Dozent(inn)en Dr. Georgette Stefani-Meyer Wolf Bastian/Elisabeth Gillois/Dr. Georgette Stefani-Meyer /Andrea Wurm Leistungskontrollen / Prüfungen Ü Übersetzung : Klausur (b) Ü Interkulturelle Textkompetenz : Klausur (b) Arbeitsaufwand Ü Übersetzung : 2 SWS, Ü Interkulturelle Textkompetenz : 2 SWS Ü Übersetzung : 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Ü Interkulturelle Textkompetenz : 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Die setzt sich aus den Noten der Klausuren jeweils mit 1/2 zusammen. Übersetzung: Fähigkeit zur adäquaten Übertragung ausgangssprachlicher Texte; Erkennung und Lösung sprachenpaarspezifischer Übersetzungsschwierigkeit. Interkulturelle Textkompetenz: Erkennung und Erwerb von expliziten und impliziten Textkonventionen in der Zielsprache. Übersetzung: Übersetzung von literarischen Texten / Sachtexten aus/in der/die Zielsprache; Training des situations-/adressaten- und registerspezifischen schriftsprachlichen Ausdrucks Fachsprache(n): Analyse und Produktion von Texten unter besonderer Berücksichtigung ihrer Kommunikationsbedingten Struktur und der Varietät ihrer Realisierungsformen vor dem kulturellen Hintergrund der Zielsprache. Die Unterrichtssprache ist Französisch bzw. Deutsch für die Übersetzung in die Muttersprache. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 7

Mündliche und schriftliche Kommunikation 1 - Spanisch MSK1S 1-3 1-5 WS 1 6 9 Dozenten Dr. Agustín Seguí Rainer Egler, Dr. Rosario Herrero, Volkmar Schmoll, Dr. Agustín Seguí Leistungskontrollen / Prüfungen Ü "Sprachkurs Spanisch I": Klausur (b) Ü "Übung zur Phonetik": mündliche Prüfung (b) Ü "Sprachkurs Spanisch I": 5 SWS Ü "Übung zur Phonetik": 1 SWS Arbeitsaufwand Ü "Sprachkurs Spanisch I": 7,5 CP / 225 Stunden, davon 75 Stunden Ü "Übung zur Phonetik": 1,5 CP / 45 Stunden, davon 15 Stunden Die setzt sich aus den gewichteten Noten der Teilprüfungen zusammen, d. h. die Klausur zum Sprachkurs wird mit 5/6, die mündliche Prüfung mit 1/6 gewichtet. Die zu erwerbenden Sprachkompetenz in Bezug auf die vier Grundfertigkeiten (Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen) und auf grammatisches Grundwissen entspricht dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens. Spanisch I: Festigung der grammatischen Strukturen (Morphologie und Syntax) und Erweiterung des Wortschatzes auf der Basis von ausgewählten Texten und Übungen. Phonetik: Übung der spanischen Aussprache und Satzintonation mit empirischer Ausrichtung. Die Unterrichtssprache ist Spanisch. Als sprachliche Einstiegsvoraussetzung sind Basiskenntnisse in der spanischen Sprache (Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechend) erwünscht Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 8

Mündliche und schriftliche Kommunikation 2 Spanisch MSK2S 1-3 1-5 SS 1 6 9 Dozenten Dr. Agustín Seguí Rainer Egler, Dr. Rosario Herrero, Volkmar Schmoll, Dr. Agustín Seguí Leistungskontrollen / Prüfungen Ü "Sprachkurs Spanisch II": Klausur (b) Ü "Spanische Grammatik": Klausur (b) Ü "Sprachkurs Spanisch II": 4 SWS Ü "Spanische Grammatik": 2 SWS Arbeitsaufwand Ü "Sprachkurs Spanisch II": 6 CP / 180 Stunden, davon 60 Stunden Ü "Spanische Grammatik": 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Die setzt sich aus den gewichteten Noten der Teilprüfungen zusammen, d. h. die Klausur zum Sprachkurs wird mit 2/3, die Klausur zur Grammatik mit 1/3 gewichtet. Die zu erwerbende Sprachkompetenz in Bezug auf die vier Grundfertigkeiten und auf grammatisches Grundwissen entspricht dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens. Grammatikkurs: Erweiterung und Vervollständigung der grammatikalischen Kompetenz in Theorie und Praxis, Einführung in die Textproduktion. Sprachkurs Spanisch II: Vertiefung der allgemeinen Sprachkenntnisse, Erweiterung des Wortschatzes und Übung der grammatischen Strukturen auf der Grundlage von ausgewählten Texten. Die Unterrichtssprache ist Spanisch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 9

Mündliche und schriftliche Kommunikation 3 Spanisch MSK3S 1-3 1-5 WS 1 4 6 Dozenten Dr. Agustín Seguí Rainer Egler, Dr. Rosario Herrero, Volkmar Schmoll, Dr. Agustín Seguí Leistungskontrollen / Prüfungen Ü "Sprachkurs Spanisch III": Klausur (b) Ü "Sprechfertigkeit" (mündlicher Ausdruck)": mündliche Prüfung (b) Ü "Sprachkurs Spanisch III": 2 SWS Ü "Sprechfertigkeit" (mündlicher Ausdruck)": 2 SWS Arbeitsaufwand Ü "Sprachkurs Spanisch III": 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Ü "Sprechfertigkeit" (mündlicher Ausdruck)": 3 CP / 90 Stunden, davon 30 Stunden Die setzt sich aus den Noten der Klausur und der mündlichen Prüfung jeweils mit 1/2 zusammen. Die zu erwerbende Sprachkompetenz in Bezug auf die vier Grundfertigkeiten und auf grammatisches Wissen entspricht dem Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens. Förderung und Verbesserung der mündlichen und der schriftlichen Sprachkompetenz auf fortgeschrittenem Niveau. Im Sprachkurs Spanisch III werden außerdem ausgewählte Abschnitte der dort behandelten Texte exemplarisch ins Deutsche übersetzt und die Produktion von Texten in der Fremdsprache weiter trainiert. In der Sprechfertigkeit wird die grammatische und stilistische Korrektheit des mündlichen Ausdrucks verbessert. Die Unterrichtssprache ist Spanisch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 10

Modul 1 I MSK 1-BA Mündliche und schriftliche Kommunikation 1 - Italienisch Ital. 1 1-3 jährlich 1 Sem. 6 9 Dozenten Dr. Tatiana Bisanti Dr. Tatiana Bisanti/ Tiziana Littamè Pflichtmodul für BA Romanistik Haupt- und Nebenfach, erste und zweite romanische Sprache; Pflichtmodul für Nebenfach mit einer romanischen Sprache und zum Ergänzungsfach 2. Fremdsprache Zulassungsvoraussetzungen Leistungskontrollen / Prüfungen Eine Klausur Übung: einsemestriger Italienisch-Sprachkurs (6 SWS, 9 CP), siehe Arbeitsaufwand 270 h, davon 90 h en, 90 h Vor- / Nachbereitung, 90 h Selbststudium und Prüfungsvorbereitung Die ist die Note der Klausur. Die zu erwerbende Sprachkompetenz in Bezug auf die vier Grundfertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben und in Bezug auf grammatisches Grundwissen/-können entspricht dem Niveau A2 / B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Einführung in die Grundlagen der akustischen und artikulatorischen Phonetik, praktische Phonetik: Ausspracheschulung, Aussprachekorrektur; Einführung in die Morphologie und Syntax der italienischen Sprache; Rezeptionstraining auf der Basis von authentischen Hörtexten / Hörseh-Texten; gelenkte Diskussion; themengebundenes Sprechen; konversationelle Strukturen, selbständige schriftliche Textproduktion. Sprachliche Voraussetzungen für Modul 1 I: Basiskenntnisse der italienischen Sprache entsprechend Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Unterrichtssprache ist Italienisch. Die Anmeldung erfolgt webbasiert. Der Kurs findet an mehreren Tagen in Blöcken von jeweils 2 SWS statt. Das Modul 1 I Mündliche und schriftliche Kommunikation 1 - Italienisch entspricht dem Modul MSK 1 LAG Italienisch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 11

Modul 2 I MSK 2-BA Mündliche und schriftliche Kommunikation 2 Italienisch Ital. 2-3 2-5 jährlich 2 Sem. 6 9 Dr. Tatiana Bisanti Dozenten Dr. Tatiana Bisanti/ Tiziana Littamè Pflichtmodul für BA Romanistik Haupt- und Nebenfach, erste und zweite romanische Sprache; Pflichtmodul für Nebenfach mit einer romanischen Sprache und zum Ergänzungsfach 2. Fremdsprache Zulassungsvoraussetzungen Leistungskontrollen / Prüfungen Eine mündliche Prüfung in Mündliche Kommunikation I (unbenotet), je eine Klausur in Grammatik I und Textredaktion I Übung Mündliche Kommunikation I (2 SWS, 3 CP) Übung Grammatik I (2 SWS, 3 CP) Übung Textredaktion I (2 SWS, 3 CP) Arbeitsaufwand 270 h, davon 90 h en, 90 h Vor- / Nachbereitung, 90 h Selbststudium und Prüfungsvorbereitung Die setzt sich aus den gewichteten Noten der Klausuren zu je ½ zusammen. Die zu erwerbende Sprachkompetenz in Bezug auf die vier Grundfertigkeiten (Hör- und Leseverstehen, Sprech- und Schreibfertigkeit) und in Bezug auf grammatisches Grundwissen/-können entspricht dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. In den Übungen Mündliche Kommunikation I und Textredaktion I werden die schriftlichen und mündlichen Fertigkeiten in der italienischen Sprache vertieft, der Wortschatz erweitert und die grammatikalische Korrektheit des Ausdrucks verbessert. In der Grammatikübung werden in Theorie und Praxis die Grundlagen der italienischen Grammatik vertieft behandelt. Die Unterrichtssprache ist Italienisch. Die Anmeldung erfolgt webbasiert. Das Modul 2 I Mündliche und schriftliche Kommunikation 2 - Italienisch entspricht dem Modul MSK 2 LAG. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 12

Modul 5 I MSK 3-BA Mündliche und schriftliche Kommunikation 3 Italienisch Ital. 3-5 3-6 jährlich 1-2 Sem. 4 6 Dozenten Dr. Tatiana Bisanti Dr. Tatiana Bisanti/ / Katja Seidel Pflichtmodul für BA Romanistik Hauptfach, erste und zweite romanische Sprache, Pflichtmodul BA Romanistik Nebenfach, erste romanische Sprache und zum Ergänzungsfach 2. Fremdsprache Zulassungsvoraussetzungen Leistungskontrollen / Prüfungen Jeweils eine Klausur in den Übersetzungsübungen Übersetzung Deutsch-Italienisch (2 SWS, 3 CP) Übersetzung Italienisch-Deutsch (2 SWS, 3 CP) Arbeitsaufwand 180 h, davon 60 h en, 60 h Vor- / Nachbereitung, 60 h Selbststudium und Prüfungsvorbereitung Die setzt sich aus den gewichteten Noten der Klausuren zu je ½ zusammen. Übersetzung: Fähigkeit zur Übertragung sprachlicher Strukturen der Muttersprache in adäquate Entsprechungen des Italienischen; Fähigkeit zur Übertragung italienischsprachiger lexikalischer, idiomatischer und struktureller Einheiten in die Muttersprache. Zu erreichendes Niveau: Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Übersetzung von literarischen Texten / Sachtexten aus / in der / die Zielsprache; Training des schriftsprachlichen Ausdrucks Die Unterrichtssprache in der Übersetzung ist Deutsch und Italienisch. Die Anmeldung erfolgt webbasiert. Das Modul 5 I Mündliche und schriftliche Kommunikation 3 - Italienisch entspricht dem Modul MSK 3 LAG für die zwei Lehrveranstaltungen Übersetzung Deutsch-Italienisch und Übersetzung Italienisch-Deutsch. Fassung vom 15.01.09 auf Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung vom 26.07.07 i.d.f. vom 15.01.09 13