Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege

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Transkript:

Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Laufende Geldleistung an Tagespflegeperson im bundesweiten Vergleich Baden- Württemberg 3,90 Euro (inklusive 1,74 Sachkosten) pro tatsächlich geleistete Betreuungsstunde an die Tagespflegeperson. Viele Städte und Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur laufenden Geldleistung oder ermäßigen den Kostenbeitrag der Eltern. Bayern Empfehlung des Landkreis- und Städtetags (nicht verbindlich): Pauschale in Höhe von 488,- monatlich (inklusive Sachkosten) pro ganztags betreutem Kind (40 Stunden Betreuung pro Woche, entspricht einem Stundensatz von ca. 3,05 Euro) Berlin Förderleistung für Tagespflegepersonen gestaffelt nach Betreuungszeit und Anzahl der betreuten Kinder: Im Einzelfall bis zu 3 Kinder (1 TPP, Nachweis des Grundzertifikats der Qualifizierung): 1. Ganztags erweitert: 406 Euro (mehr als 180 Betreuungsstunden) 2. Ganztags: 369 Euro (140 bis 180 Betreuungsstunden monatlich) 3. Teilzeit: 332 Euro (über 100 bis 140 Betreuungsstunden monatlich) 4. Halbtags: 295 Euro (bis einschl.100 Betreuungsstunden monatlich) 1

Regelfall 4 bis 5 Kinder (1 TPP, Nachweis des Aufbauzertifikats der Qualifizierung): 1. 498 Euro monatlich 2. 453 Euro monatlich 3. 408 Euro monatlich 4. 362 Euro monatlich Regelfall 6 bis 8 Kinder (2 TPP, oder 1 TPP und weitere geeignete Betreuungsperson) Nachweis einer pädagogischen Ausbildung der TPP erforderlich): 1. 512 Euro monatlich 2. 465 Euro monatlich 3. 419 Euro monatlich 4. 372 Euro monatlich Dies entspricht umgerechnet einem Stundensatz zwischen ca. 2,30 Euro und 3,30 Euro nur für das Entgelt (Förderleistung). Sachkostenpauschale monatlich pro Kind 196 Euro für Ganztagsbetreuung, Teilzeitbetreuung und Halbtagsbetreuung. Für erweiterte Ganztagsbetreuung Sachkostenpauschale von 245 Euro monatlich pro Kind. Die neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten und gilt für alle Jugendämter des Landes Berlin als landesweit verbindlicher Mindeststandard. 2

Brandenburg Die Vergütungsbeträge an Tagespflegepersonen werden von den örtlichen Jugendämtern der Landkreise autark festgesetzt Bremen Pflegegeldzahlung zuzüglich der hälftigen Erstattung nachgewiesener Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Besteht keine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt anteilige Übernahme einer angemessenen sonstigen Alterssicherung. KTP im Haushalt der PSB (Förderbetrag stündlich je Kind 1,80 Euro): Sachaufwandspauschale pro Monat: Unter 10 Stunden wöchentlich: 25,00 Euro 10 bis 20 Stunden wöchentlich: 50,00 Euro Über 20 bis 30 Stunden wöchentlich: 75,00 Euro Über 30 Stunden wöchentlich: 100,00 Euro KTP im Haushalt der TPP (Förderbetrag stündlich je Kind 1,80 Euro): Sachaufwandspauschale pro Monat: Unter 10 Stunden wöchentlich: 75,00 Euro 10 bis 20 Stunden wöchentlich: 150,00 Euro Über 20 bis 30 Stunden wöchentlich: 225,00 Euro Über 30 Stunden wöchentlich: 300,00 Euro 3

KTP in anderen geeigneten (externen) Räumen (Förderbetrag stündlich je Kind 1,80 Euro; für eine sozialpädagogische Fachkraft 2,40 Euro pro Kind und Stunde): Sachaufwandspauschale pro Monat: Unter 10 Stunden wöchentlich: 92,00 Euro 10 bis 20 Stunden wöchentlich: 183,00 Euro Über 20 bis 30 Stunden wöchentlich: 275,00 Euro Über 30 Stunden wöchentlich: 367,00 Euro Besondere Förderung der Übernachtbetreuung und außergewöhnlichen Betreuungszeiten. In der Zeit von Montag bis Samstag vor 07.00 Uhr und ab 19.00 Uhr werden 125 % des regulären Förderbetrags bezahlt, an Sonnund Feiertagen werden von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr 150 % des regulären Förderbetrags bezahlt. Für das Land Bremen ist die Ausgestaltung der laufenden Geldleistung landesweit einheitlich geregelt. 4

Hamburg Die Höhe der laufenden Geldleistung ist abhängig von der Qualifikation der TPP, dem zeitlichen Betreuungsumfang sowie dem Alter der betreuten Kinder und ist in einem Stufenmodell geregelt. Die Ausgestaltung der laufenden Geldleistung gilt einheitlich für alle 7 Hamburger Bezirke. Monatliche Tagespflegegeldsätze pro Kind mit Sachkostenpauschale 1 (SK 1); entspricht umgerechnet einem Stundensatz von 2,20 Euro bis 3,85 Euro. SK 1 Leistungsart 1 TP-Geld Stufe 1 2 TP-Geld Stufe 2 3 TP-Geld Stufe 3 TPK 50 156,04 293,71 449,75 369,51 525,55 507,36 663,40 TPK 40 141,95 228,44 370,39 287,40 429,35 394,62 536,57 TPK 30 123,63 179,49 303,12 225,81 349,44 310,06 433,69 TPK 25 119,34 146,86 266,20 184,75 304,09 253,68 373,02 TPK 20 86,78 100,00 186,78 123,17 209,95 169,12 255,90 TPK 10 53,11 53,00 106,11 64,00 117,11 84,56 137,67 TPE/H50 156,04 225,93 381,97 284,24 440,28 390,28 546,32 TPE/H40 141,95 175,73 317,68 221,07 363,02 303,55 445,50 TPE/H30 123,63 138,07 261,70 173,70 297,33 238,50 362,13 TPE/H25 119,34 112,97 232,31 142,12 261,46 195,14 314,48 TPE/H20 86,78 77,00 163,78 94,75 181,53 130,09 216,87 TPE/H10 53,11 41,00 94,11 49,20 102,31 65,05 118,16 TPK = Leistungsart Krippenalter TPE = Leistungsart Elementarbereich TPH = Leistungsart Hort Zahlen entsprechen der durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit. 5

1 = mindestens 45 UE 2 = mindestens 180 UE 3 = päd. Berufsausbildung plus 45 UE Monatliche Tagespflegegeldsätze pro Kind mit Sachkostenpauschale 2 (SK 2) für Großtagespflegestellen ab 3 TPP in eigens angemieteten Räumen); entspricht umgerechnet einem Stundensatz von 2,60 Euro bis 4,30 Euro. Leistungsart SK 2 Erhöhte Sachkostenpauschale 1 TPP-Geld Stufe 1 2 TPP-Geld Stufe 2 3 TPP-Geld Stufe 3 TPK 50 231,04 293,71 524,75 369,51 600,55 507,36 738,40 TPK 40 216,95 228,44 445,39 287,40 504,35 394,62 611,57 TPK 30 198,63 179,49 378,12 225,81 424,44 310,06 508,69 TPK 25 168,84 146,86 315,70 184,75 353,59 253,68 422,52 TPK 20 124,28 100,00 224,28 123,17 247,45 169,12 293,40 TPK 10 90,61 53,00 143,61 64,00 154,61 84,56 175,17 TPE/H50 231,04 225,93 456,97 284,24 515,28 390,28 621,32 TPE/H40 216,95 175,73 392,68 221,07 438,02 303,55 520,50 TPE/H30 198,63 138,07 336,70 173,70 372,33 238,50 437,13 TPE/H25 168,84 112,97 281,81 142,12 310,96 195,14 363,98 TPE/H20 124,28 77,00 201,28 94,75 219,03 130,09 254,37 TPE/H10 90,61 41,00 131,61 49,20 139,81 65,05 155,66 6

Hessen Festsetzung der Beträge erfolgt durch das örtliche Jugendamt. Es gibt keine landesweiten verbindlichen Regelungen. In der Regel beträgt die Vergütung zwischen 3,00 Euro und 6,70 Euro pro Stunde bei öffentlich geförderter Kindertagespflege. Förderung der Kleinkindbetreuung explizit über das landesweite BAMBINI-Modell. Die Spannbreite für ein ganztags betreutes Kind reicht von 480 Euro bis 1070 Euro für eine 40 Stunden Betreuung in der Woche. Mecklenburg- Vorpommern Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom örtlichen Jugendhilfeträger autark festgelegt Niedersachsen Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom örtlichen Jugendhilfeträger autark festgelegt 12% der Jugendämter bezahlen weniger als 3,00 Euro pro Stunde. 65% der Jugendämter bezahlen zwischen 3,00 Euro und 4,00 Euro. 23% der Jugendämter bezahlen mehr als 4,00 pro Stunde. Die Landesförderung pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde beträgt im Jahr 2011 1,68 Euro für Kinder unter 3 Jahren und 0,78 Euro für ein betreutes Kind über 3 Jahren sowie 599 Euro jährlich pro TPP für die Qualifizierung, fachliche Beratung und Begleitung. Zuwendungsempfänger ist hier der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 7

Rheinland Keine landesweite Empfehlung, die Ausgestaltung liegt in der kommunalen Entscheidung der einzelnen Jugendämter. Eine Kurzabfrage des LJA Rheinland im Jahr 2010 bei 20 Kommunen ergab folgendes Ergebnis: Die laufende Geldleistung bewegt sich zwischen ca. 2,00 Euro und ca. 5,00 Euro pro tatsächlich geleistete Betreuungsstunde (inklusive Sachkosten). Der Großteil bewegt sich im Bereich von etwa 4,00 Euro pro Betreuungsstunde. Westfalen-Lippe Die Jugendämter legen im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit und eigener Satzungen/Richtlinien Kriterien der Zahlung an die Tagespflegepersonen fest. Insofern gelten ausschließlich die Bestimmungen nach 23 SGB VIII. Hier gibt es erhebliche Unterschiede bei der örtlichen Ausgestaltung der laufenden Geldleistung. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Kleinkindbetreuung wurden und werden viele Stundensätze nach oben korrigiert. Rheinland-Pfalz Keine landesrechtlichen Regelungen zur Kindertagespflege. Bei den ins 41 Jugendämtern in Rheinland-Pfalz gibt es jeweils individuelle Regelungen zur laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege. 8

Saarland Sachsen Stunden/Woche Sachaufwand Erziehungsaufwand Tagespflegegeld Stundensatz monatlich Ab 35 300,00 200,00 500,00 Max. 3,57 Euro Ab 30 257,00 171,00 428,00 Zwischen 3,15 Euro und 3,57 Euro Ab 25 214,00 143,00 357,00 Zwischen 3,08 Euro und 3,57 Euro Ab 20 171,00 114,00 285,00 Zwischen 2,97 Euro und 3,56 Euro Ab 15 128,00 86,00 214,00 Zwischen 2,82 Euro und 3,57 Euro Ab 10 85,00 57,00 142,00 Zwischen 2,54 Euro und 3,55 Euro Ab 5 42,00 29,00 71,00 zwischen 1,97 Euro und 3,55 Euro Es gibt eine Empfehlung des LJHA zur Ausgestaltung der laufenden Geldleistung (nicht verbindlich): Die TPP sollte pro Kind mindestens 480 Euro (inklusive Sachkosten) bei einer ganztägigen Betreuung (8 bis 9 Stunden täglich) erhalten; 80% dieses Betrages bei einer Betreuung von 6 bis 7 Stunden täglich und 60% des Betrages bei einer Halbtagsbetreuung von 4 bis 5 Stunden täglich. Daraus ergibt sich eine Vergütung pro Betreuungsstunde in Höhe von ca. 2,50 Euro bis 2,80 Euro. In der aktuellen Diskussion ist, den empfohlenen Festbetrag pro Kind auf mindestens 480 Euro anzuheben. 9

Sachsen-Anhalt Keine landesweite Regelung zur Vergütung von Kindertagespflegepersonen, wird vom örtlichen Träger ausgestaltet Schleswig-Holstein Die Kindertagespflege ist dem Ministerium für Bildung und Frauen zugeordnet, die Höhe der Geldleistung wird vom örtlichen Jugendhilfeträger festgelegt und beträgt zwischen 2,00 Euro und 4,50 Euro pro Stunde (inklusive Sachkosten). Thüringen Die Empfehlungen des LJHA liegen zugrunde (landesweit verbindlich als Festsetzung per Verwaltungsvorschrift vom 30.03.2011 erlassen). Die Tagespflegeperson erhält monatlich pro betreutem Kind: Ganztagesbetreuung: 480,00 Euro (inklusive 258,60 Euro Sachkosten) 2/3 Betreuung: 384,00 Euro (inklusive 206,88 Euro Sachkosten) Halbtagsbetreuung: 288,00 Euro (inklusive 155,16 Euro Sachkosten) Dies entspricht umgerechnet einem Stundensatz zwischen 3,00 Euro und 3,60 Euro. Die ergänzende Kindertagespflege wird mit 2,79 Euro (1,50 Euro für den Sachaufwand und 1,29 Euro für die Förderleistung) pro Betreuungsstunde vergütet. Zusätzlich erhält die TPP in diesen Fällen einen monatlichen Sockelbetrag zwischen 20,00 Euro und 40,00 Euro. 10