Anlage. Bestand und Struktur der Kindertagespflege in Baden-Württemberg

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1 Bestand und Struktur der Kindertagespflege in Baden-Württemberg Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag

2 1. Ausgangssituation Im Zuge der Verständigung von Bund und Ländern, die Kleinkindbetreuung bis zum Jahre 2013 auf durchschnittlich 35 % auszubauen, wurde der Kindertagespflege als dritte Säule neben Krippen und altersgemischten Gruppen große Bedeutung beigemessen. Die Begründung des Bundes zum Kinderförderungsgesetz (KiföG) geht von einem Anteil von 20 % bis 30 % der benötigten Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege aus. Entsprechend wurde das SGB VIII durch das KiföG vom geändert. Die bundesrechtlichen Vorgaben und deren Finanzierung wurden in Baden- Württemberg durch das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) umgesetzt. Die gesetzlichen Änderungen lassen sich in folgenden Kernpunkten zusammenfassen: Die laufende Geldleistung nach 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst nunmehr die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, einen Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung (Bildungs- und Erziehungsleistung) der Tagespflegeperson, die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson sowie zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung. Nach 8b KiTaG verbleibt die Zuständigkeit für die Förderung der Kindertagespflege und für die Gewährung der laufenden Geldleistung weiterhin bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, sind die jeweils geltenden Empfehlungen des Landkreistags Baden- Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg sowie des KVJS maßgebende Bemessungsgrundlage für die Höhe und Ausgestaltung der laufenden Geldleistung, sind die Zuweisungen aus der Betriebskostenförderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei der Bemessung der Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten für betreute Kinder in Kindertagespflege angemessen zu berücksichtigen. 2

3 Der Landesjugendhilfeausschuss hat am der Anpassung der Empfehlungen zu laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege nach dem SGB VIII ab ohne Gegenstimme zugestimmt. In dieser Sitzung wurde angekündigt, die Entwicklungen zu beobachten und nach Ablauf eines Jahres zu erheben und auszuwerten. Diese erste Erhebung erfolgte per Rundschreiben vom und deren Auswertung wurde in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am vorgestellt. Zum Stichtag erfolgte die zweite, aktualisierte und umfangreichere Erhebung der Entwicklungen in der Kindertagespflege durch das KVJS - Landesjugendamt mit Rundschreiben vom (Anlage 1). Im Vorfeld der erweiterten Abfrage hat die Verwaltung wieder eng mit dem Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. und den Jugendämtern zusammengearbeitet. Gemeinsam wurden die maßgeblichen Aspekte abgestimmt, die für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege besonders relevant sind. Der letztjährige Fragebogen wurde angepasst und ergänzt. 2. Entwicklungen in Baden-Württemberg und im Bundesgebiet Maßgeblich zur Überprüfung der weiteren Entwicklungen in der Kindertagespflege sind folgende Aspekte: Entwicklung der Ausgestaltung der laufenden Geldleistung vor Ort in Baden-Württemberg Entwicklung der Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in den anderen Bundesländern Entwicklung der Tagespflegeverhältnisse bzw. der tätigen Tagespflegepersonen (TPP) einschließlich neu gewonnener und ausgeschiedener TPP sowie Gründe der Beendigung von Betreuungsverhältnissen und Dauer der Tätigkeit als TPP Verwendung der FAG-Zuweisungen für fachliche Beratung und Begleitung, Personalschlüssel in der fachlichen Beratung und Begleitung Entwicklung der Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten in der Kindertagespflege 2.1 Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg Die gemeinsamen Empfehlungen zur laufenden Geldleistung des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des 3

4 KVJS sehen einen landesweiten Mindeststandard in der Vergütung von Tagespflegepersonen in Höhe von insgesamt 3,90 Euro (2,16 Euro Förderleistung und 1,74 Euro Sachkostenanteil) zuzüglich der Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge und der kompletten Unfallversicherung vor. Aus der aktuellen Erhebung des KVJS-Landesjugendamtes zu den Entwicklungen in der Kindertagespflege ergibt sich zur Ausgestaltung der Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen vor Ort mit Stand vom folgende Übersicht: 20 Stadt- und Landkreise bzw. kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt gewähren die laufende Geldleistung nach den gesetzlichen Vorgaben des 23 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VIII und den gemeinsamen Empfehlungen des Städtetags, des Landkreistags und des KVJS. In sechs Stadt- und Landkreisen ist die laufende Geldleistung kreisweit höher und in den anderen 21 Stadt- und Landkreisen werden auf die unterschiedlichste Art und Weise Zusatzleistungen an Tagespflegepersonen gewährt (Anlage 2). 2.2 Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in anderen Bundesländern Erstmalig im August des Jahres 2009 wurden hierzu bundesweit die anderen Landesjugendämter befragt. Die Befragung wurde sowohl im Frühjahr 2010 als auch im Frühjahr 2011 wiederholt. Zusammenfassend lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: 1. Eine landesweit verbindliche Festlegung der Ausgestaltung der laufenden Geldleistung auf einen konkreten Betrag bzw. konkrete Beträge per Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift gibt es in Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen. Vorgegeben sind dort pauschale monatliche bzw. wöchentliche Mindestbeträge, gestaffelt nach dem Umfang der Betreuungszeit. 2. In den anderen Bundesländern legen die örtlichen Jugendämter die Art und Höhe der Gewährung der Geldleistung selbstständig fest. Dies erfolgt in der Regel nach Platzpauschalen, gestaffelt nach Kinderanzahl, Alter der betreuten Kinder, wöchentlicher/monatlicher Betreuungszeit und Qualifizierung der Tagespflegeperson. Die Beträge variieren umgerechnet je tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde zwischen knapp 2,00 Euro und 5,50 Euro, wobei sich der Großteil zwischen 3,00 Euro und 4,00 Euro bewegt. 4

5 3. Ansonsten sind in jenen Bundesländern, in denen landesweite Hinweise zur Ausgestaltung der laufenden Geldleistung bestehen, diese nicht gesetzlich verbindlich. Meist werden Monatspauschalbeträge ausgewiesen (z. B. in Bayern mit 488,00 Euro ausgehend von einer ganztägigen Betreuung mit 40 Stunden pro Woche). Betreuungsleistungen für Kleinkinder in der Kindertagespflege werden in einigen Bundesländern modellhaft gefördert. In Hessen z. B. erhalten TPP über die Landesförderung bis zu 250,00 Euro monatlich zusätzlich für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren. Eine konkrete Übersicht der Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in anderen Bundesländern ist als Anlage 3 beigefügt. 2.3 Entwicklung der Tagespflegeverhältnisse und tätigen Tagespflegepersonen Öffentlich geförderte Kindertagespflege bedeutet nicht nur die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson, sondern auch die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson sowie deren fachliche Beratung und Begleitung. Zum Stichtag wurden in Baden-Württemberg nach den Ergebnissen der Erhebung durch das KVJS-Landesjugendamt Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Von den betreuten Kindern waren zum Stichtag (45%) jünger als drei Jahre (die Statistik des Statistischen Landesamtes weist eine niedrigere Zahl aus). Die Anzahl der aktiv tätigen Tagespflegepersonen hat von 2009 auf 2010 nach den dem KVJS-Landesjugendamt vorliegenden Daten zugenommen: Am waren in Baden-Württemberg gemäß amtlicher Statistik des Statistischen Landesamtes Tagespflegepersonen im Einsatz. Ein Jahr später, zum Stichtag , waren es Tagespflegepersonen und somit ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 386 TPP. Zum Stichtag wurden in Baden-Württemberg nach den Ergebnissen der Erhebung durch das KVJS-Landesjugendamt bereits Kinder (9,4 % mehr als im Vorjahr) durch aktive Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut, davon waren (46%) jünger als drei Jahre. Der Qualifizierungsstatus von Tagespflegepersonen hat sich kontinuierlich weiter erhöht: Von den im März 2009 tätigen Tagespflegepersonen verfügten 91 % über einen abgeschlossenen Qualifizierungskurs (mindestens die Absolvierung von 30 Unterrichtseinheiten, das heißt Grundqualifizierung) in der Kindertagespflege, 2010 waren es bereits 93 %. 5

6 Aus der aktuellen Erhebung des KVJS-Landesjugendamtes zu den aktiv tätigen Tagespflegepersonen und betreuten Kindern zum Stichtag ergibt sich im Vergleich zu den KVJS-Daten aus 2010 und den Daten des Statistischen Landesamtes des Jahres 2009 folgendes Bild: Übersicht über die Gesamtsituation in Baden-Württemberg Aktiv tätige Tagespflegepersonen Betreute Kinder in Tagespflege U3 gesamt Außerdem konnten bei der aktuellen Erhebung auch die qualifizierten passiven Tagespflegepersonen vom KVJS- Landesjugendamt repräsentativ abgebildet werden. Diese werden vom Statistischen Landesamt zwar seit 2010 ebenfalls erhoben, aber nicht in den statistischen Berichten abgebildet. Zum Stichtag gab es in Baden-Württemberg qualifizierte passive Tagespflegepersonen, die zwar generell zur Betreuung von Kindern zur Verfügung stehen, aber zum Stichtag kein Betreuungsverhältnis nachweisen konnten. 1 Einschließlich der Daten der kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt: Konstanz, Villingen-Schwenningen und Weinheim 2 Einschließlich der Daten der kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt: Konstanz, Villingen-Schwenningen und Weinheim 6

7 Im Zeitraum zwischen und konnten landesweit neue Tagespflegepersonen (TPP) gewonnen werden. Diese Gewinnung neuer TPP spiegelt sich in den tatsächlichen Zahlen leider nicht ausreichend wider. Ebenso viele TPP (1.277) haben ihre Tätigkeit im selben Zeitraum beendet. Zumeist war die Beendigung der Tätigkeit mit veränderten Lebensumständen der TPP (Umzug, Schwangerschaft, Rückkehr in den erlernten Beruf ) begründet Neu gewonnene TPP 1560 Ausgeschiedene TPP Von jenen Jugendämtern (Rückmeldung von 27 Jugendämtern), die eine Aussage zu den Gründen der Beendigung von Betreuungsverhältnissen machen konnten, zeichnet sich folgendes Bild ab: 322 Beendigung aus wirtschaftlichen Gründen 591 Beendigung auf Grund veränderter Lebensumstände Die Dauer der Tätigkeit als TPP variiert örtlich stark. Von den Jugendämtern, die zu dieser Fragestellung Daten liefern konnten (33 Jugendämter), zeichnet sich landesweit folgendes Bild ab: Anzahl der TPP in Baden-Württemberg, die die Tätigkeit seit weniger als ein Jahr ausüben: 770 die die Tätigkeit seit einem bis zwei Jahren ausüben: 831 die die Tätigkeit seit zwei bis fünf Jahren ausüben: die die Tätigkeit seit mehr als fünf Jahren ausüben: Verwendung der FAG-Zuweisungen für fachliche Beratung und Begleitung, Personalschlüssel in der Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen Nach 29c FAG sind für die fachliche Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen und Tagespflegeverhältnissen mindestens 15 % der FAG- 7

8 Zuweisungen vorgesehen. Abgefragt wurde deshalb wieder, wie viele Mittel tatsächlich zu diesem Zweck eingesetzt werden. 40 Jugendämter wenden 15 % der FAG-Zuweisungen für fachliche Beratung und Begleitung auf. Sieben Jugendämter setzen mehr als 15 % der FAG-Mittel für fachliche Beratung und Begleitung ein. Die Höhe der Beträge bewegt sich hierbei zwischen 17,9 % und 60 % der zugewiesenen FAG-Mittel (Stadt Karlsruhe durchschnittlich 17,9 %, Stadt Freiburg 20 %, Landkreis Tuttlingen 20 %, Hohenlohekreis 25 %, Ortenaukreis 30 %, Landkreis Heilbronn 33,6 %, Stadt Heilbronn 60 %). Der vorhandene Personalschlüssel in der Beratung und Begleitung von TPP variiert in den Stadt- und Landkreisen erheblich. So betreut eine Vollzeitfachkraft (100 % Beschäftigungsumfang) vor Ort zwischen 44,5 und 296 Betreuungsverhältnisse. Landesweit durchschnittlich ist eine Vollzeitfachkraft für die Beratung und Begleitung von 143 Betreuungsverhältnissen zuständig. 2.5 Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege Erneut wurde die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in Kindertagespflege im Vergleich zu den gemeinsamen Hinweisen zur Kostenbeteiligung vom des Städtetags, des Landkreistags und des KVJS abgefragt. Von neun Jugendämtern wurde mitgeteilt, dass die Kostenbeteiligung für Eltern kreisweit geringer ist als in den gemeinsamen Hinweisen und den dort veröffentlichten drei Musterkostenbeitragstabellen angegeben. Darüber hinaus werden in zwölf Stadt- und Landkreisen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden Zuschüsse an die abgebenden Eltern gewährt. Dies wird als Unterstützungsleistung pro tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungsstunde oder aber im Ausgleich des Differenzbetrags zwischen den Kosten für die Betreuung in Kindertagespflege und einer institutionellen Betreuung erbracht. Eine konkrete Übersicht ist der Anlage 4 zu entnehmen. 3. Bewertung und weiteres Vorgehen Alle Jugendämter in Baden-Württemberg gewähren die laufende Geldleistung nach den gemeinsamen Empfehlungen des Landkreistags, des Städtetags und des KVJS. Sechs Jugendämter wenden bereits einen höheren 8

9 Betreuungsstundensatz an, sehr viele Gemeinden gewähren zusätzliche Leistungen an Tagespflegepersonen. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern befindet sich die Höhe der Geldleistung in allen Stadt- und Landkreisen Baden- Württembergs im oberen Bereich. Bei den tätigen Tagespflegepersonen lässt sich ein leichter aber insbesondere bei den betreuten Kindern ein kontinuierlicher Anstieg beobachten. Allerdings müssen nach wie vor weitere Anstrengungen unternommen werden, um das Ausbauziel der Betreuungsverhältnisse insbesondere für Kleinkinder bis 2013 zu erreichen. Das Augenmerk sollte hierbei insbesondere auf die passiven Tagespflegepersonen gerichtet werden, die für den Ausbau an Betreuungsplätzen ein großes Potential darstellen. Die Ressource an zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen muss in den nächsten beiden Jahren aktiv ausgeschöpft werden. Von den FAG-Zuweisungen werden in 40 Jugendämtern 15 % und in sieben Jugendämtern bereits mehr als 15 % für die fachliche Begleitung von Tagespflegepersonen eingesetzt. Dies unterstützt den dringend nötigen Ausbau in diesem Feld. Es gibt zunehmend Beispiele, die Kostenbeteiligung der Eltern für die Kindertagespflege den Beiträgen für Kindertageseinrichtungen gleichzusetzen. Dies erhöht die Attraktivität der Kindertagespflege und trägt dem Wunsch- und Wahlrecht gemäß 5 SGB VIII Rechnung. Als Orientierung für die Höhe der Kostenbeteiligung in der Kindertagespflege können die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen herangezogen werden. Mit dem redaktionell angepassten Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg und der landesweiten Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten ab dem Jahre 2011 für alle neu zu qualifizierenden Tagespflegepersonen, ist es jeder Tagespflegeperson in Baden-Württemberg möglich, das bundesweit anerkannte Qualifizierungszertifikat des Bundesverbandes zu erlangen. Zur Absicherung der qualitativen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen und zum Erlaubnisverfahren nach 43 SGB VIII werden vom KVJS-Landesjugendamt zusammen mit Vertreter/-innen der Jugendämter gerade Hinweise und Orientierungspapiere erarbeitet und zusammen gestellt. 9

10 Mit Blick auf den Rechtsanspruch der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder ab dem müssen insbesondere auch zum Ausbau der Kindertagespflege weitere Anstrengungen unternommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, zur Fortschreibung der Empfehlungen zur Ausgestaltung der laufenden Geldleistung für Kinder in Kindertagespflege zeitnah eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die sich mit der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen befasst. Auch die Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege sollen hierbei berücksichtigt werden. Das KVJS-Landesjugendamt wird die weiteren Entwicklungen in der Kindertagespflege aufmerksam verfolgen und in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden- Württemberg e. V. im nächsten Jahr wieder frühzeitig eine Befragung der Jugendämter durchführen. 10

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