Planung Wochenthemen 2011



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Transkript:

Planung Wochenthemen 2011 Monat Erscheinungstermin Thema Juli 04.07.2011 - KW 27-29 Das neue bei-uns.de 25.07.2011 - KW 30 SSV oder der ganz normale Wahnsinn 01.08.2011 - KW 31 Urlaub in der Region 08.08.2011 - KW 32 Haustiere im Urlaub August 15.08.2011 - KW 33 Weiterbildung 22.08.2011 - KW 34 Immobilien/Wohnen in der Region September Oktober November Dezember 29.08.2011 - KW 35 Das Vereinsleben in der Region 05.09.2011 - KW 36 Schulanfang 12.09.2011 - KW 37 Eröffnungen von Bars und Clubs 19.09.2011 - KW 38 Lust auf Kino 26.09.2011 - KW 39 Mit dem Auto sicher durch den Winter 03.10.2011 - KW 40 Ist deine Firma in Facebook? 10.10.2011 - KW 41 Garten und Balkon im Winter 17.10.2011 - KW 42 Opening Skisaison 24.10.2011 - KW 43 Halloween 31.10.2011 - KW 44 Energiesparend durch den Winter 07.11.2011 - KW 45 Auf in eine neue Faschingssaison 14.11.2011 - KW 46 KFZ-Versicherungswechsel zum 30.11.? 21.11.2011 - KW 47 Weihnachtsmärkte in der Region 28.11.2011 - KW 48 Winterspeck vorbeugen Fit durch den Winter 05.12.2011 - KW50 Weihnachtsgeschenke 12.12.2011 - KW 51 Jahresrückblick 2011 aus der Region 19.12.2011 - KW 52 Weihnachten: Partypiste oder Familienabend? 26.12.2011 - KW 53 Silvesterparties und ideen Änderungen der Themen und Termine vorbehalten. Anzeigenschluss 5 Werktage vor Erscheinen. Ihr Ansprechpartner für Wochenthemen Adnobis Werbeagentur Alemannenstr. 11d 85095 Denkendorf Tel.: 0800 2366247 (kostenlos) Fax: 08466 904700 Mail: redaktion@bei-uns.de

bei-uns.de Das marktführende Eventmagazin im Herzen Bayerns bei-uns.de ist seit 2002 mit das bekannteste Online-Portal in der Region zwischen Nürnberg - München und Augsburg - Regensburg. Eine herausragende Besonderheit von bei-uns.de ist die regionale Anpassung der Inhalte an den jeweiligen Besucher. Nach der Eingabe seines Ortes, erhält der Besucher alle Veranstaltungshinweise, Fotos, Freunde und vieles mehr aus seiner Umgebung angezeigt. So wird bei-uns.de zu seinem persönlichen Informationsguide für seine Region. Die 200.000 angemeldeten Mitglieder der Community und die unzähligen Gäste können sich auf dieser Webseite über anstehende und vergangene Veranstaltungen informieren und darüber Kommentare und private Nachrichten austauschen. Das 20-köpfige Reporter-Team berichtet monatlich von über 50 Veranstaltungen. Zusätzlich können auch die Mitglieder kostenlos Bilder und Texte auf Ihrer Profil-Seite einstellen. So erscheint im Minutentakt interessanter neuer Inhalt für die Besucher. Im Bereich MENSCHEN können sich Vereine und Gruppen vorstellen und zu Themengruppen eigene Seiten anlegen. Eine Single- und Mitgliedersuche sorgt für das schnelle Finden von neuen und alten Freunden. In dem Bereich REGION stellen sich Firmen mit Ihren Angeboten und Jobs vor. So finden die Besucher schnell das Passende in ihrer Nähe. Durch die im Jahre 2011 eingeführte Verknüpfung von bei-uns.de mit dem weltweit größten Social- Network FACEBOOK können nun noch mehr Menschen schneller als bisher erreicht werden. Seite 1

Wochenthema Präsentieren Sie sich und Ihre Angebote bei einem der wöchentlich erscheinenden Themenberichte auf bei-uns.de. Durch eine große Werbegra k auf der Startseite erhält der Themenbericht in den ersten 7 Tagen eine extreme Aufmerksamkeit und genau hier steht Ihre Werbeanzeige passend zum Thema für ganze 10 Monate. Standard bu-006 Premium bu-007 Enterprise bu-008 Größe Gra k 300 x 125 Pixel 300 x 250 Pixel 529 x 150 Pixel Ihr Logo in der Werbegra k auf der Startseite Text- und Bild-Anzeige direkt im Artikel Gestaltung gratis Seite 4

für Wochenthemaanzeige Stand 01.08.2011 Frühere Auftragsformulare verlieren Ihre Gültigkeit. Rechnungsanschrift Ansprechpartner Firma / Organisation Name und Vorname Zusatz / Abteilung Position Straße / Hausnummer Telefon PLZ / Ort Mobil E-Mail Kontaktdaten Zahlungsvereinbarung Webseite Telefon Fax Überweisung Bankeinzug abzgl. 3% Skonto Hiermit ermächtigen wir die DTmedia GmbH widerruflich, alle von uns zu entrichtenden Zahlungen von unserem unten angegebenen Konto einzuziehen. Wenn unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Paketauswahl Kontoinhaber Bitte kreuzen Sie das gewünschte Paket an! Kontonummer Wochenthema Standard bu-006 150,00 Wochenthema Premium bu-007 250,00 Wochenthema Enterprise bu-008 450,00 Anzeigengestaltung ds-001 36,00 bei Enterprise inklusive BLZ Bank Alle Details, wie Wochenthema und Grafiken, werden anschließend per E-Mail oder Telefon geklärt! Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie einen verbindlichen Auftrag und akzeptieren unsere AGB. Ort, Datum und Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Vertragsgegenstand Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DTmedia GmbH, nachfolgend in Kurzform Agentur genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform Kunde genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angeboten, Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur. 2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 3. Urheber- und Nutzungsrechte Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 4. Vergütung Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach 1 des Diskontsatz- Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Für die vereinbarte Vergütung wird mit dem Beginn der Leistung die Rechnung gestellt. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 5. Zusatzleistungen Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. 6. Geheimhaltungspflicht der Agentur Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 7. Pflichten des Kunden Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen. 8. Gewährleistung und Haftung der Agentur Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für entgangene Gewinne oder Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 9. Verwertungsgesellschaften Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 10. Leistungen Dritter Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. 11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. 12. Media-Planung und Media- Durchführung Beauftragte Projekte im Bereich Media- Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht. 13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. 14. Streitigkeiten Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt. 15. Schlussbestimmungen Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Denkendorf. Denkendorf, 01.11.2008 DTmedia GmbH Unternehmensgruppe Alemannenstr. 11d 85095 Denkendorf Tel.: 0800 2366247 Fax: 08466 904700 info@adnobis.de www.adnobis.de Geschäftsführer: Daniel Reisinger Thomas Feyrer Amtsgericht Ingolstadt HRB 3937 Steuernummer: 124/124/80609 USt-IdNr.: DE245323702 Sparkasse Eichstätt Konto: 13 44 11 BLZ: 721 513 40