Qualitätsstandard Sprachförderung Konzeption Stand: März 2006 1
Inhalt Beschreibung der Aufgabe / Ausgangslage 3 (Rechtliche) Grundlagen 3 Schwierigkeiten im Aufgabenfeld 3 a. Standardbeschreibung 4 b. Prozessgestaltung 5 Qualitätssicherung 7 Qualitätsentwicklung 7 Anhang 8 Rechtliche Grundlagen - Gesetzestexte Schaubild: Sprechpyramide Schaubild: Sprachbaum Checkliste für Eltern und Erzieher 2
Beschreibung der Aufgabe/Ausgangslage Im Kindergartenjahr 2003/2004 führten wir erstmals gezielte Sprachförderung in Kleingruppen mit besonders förderbedürftigen Kindern durch. Nach einem sehr aufwendigen Antragsverfahren und der Erfüllung unzähliger Teilnahmebedingungen, für das Projekt Sprachförderung der Landesstiftung Baden Württemberg erhielten wir schließlich die Fördergelder. Die Fachkräfte machten dabei positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kindern und ihren Eltern und die Fortschritte der Kinder waren Motiv für uns die Sprachförderung im folgenden Kindergartenjahr- auch ohne aufwendiges, bürokratisches Antragverfahren (und somit ohne Fördergelder!) fortzusetzen. (Rechtliche) Grundlagen Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg Entschließung zur evangelischen Kindergartenarbeit Evang. Landessynode Württemberg vom 4. März 1994 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Kindergartengesetz für Baden-Württemberg 2 Aufgaben der Einrichtungen Leitlinien zur Sprachförderung deutsch- und fremdsprachiger Kinder in Tageseinrichtungen des Evangelischen Stadtverbandes Stuttgart, Ausschuß für Kindertageseinrichtungen Stuttgarter Leitlinien zur Sprachentwicklung und Sprachförderung siehe Anhang Schwierigkeiten im Aufgabenfeld Der Aufwand zur Beantragung verschiedener Sprachfördergelder ist enorm. Ebenso der Zeitaufwand für Dokumentation der Fördermaßnahmen (einschließlich Abschlussberichte, etc.). Wir führen im Moment also zusätzliche Sprachförderung ohne erhöhtes Budget durch. Wie lange sich dieses Angebot finanzieren lässt, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Die frühzeitige Förderung von drei- bis vierjährigen Kindern wird z.b. von der Landesstiftung nicht gefördert. Dennoch sehen wir auch hier Bedarf. Wir beobachten, dass Eltern deren Kind eine Sprachauffälligkeit hat, z.b. lispeln, Dyslalie (Laute werden falsch ausgesprochen) oder Dysgrammatismus ( verdrehte Sätze), darum bitten, ihr Kind in die Sprechwerkstatt aufzunehmen. Bei diesen 3
Sprachauffälligkeiten ist allerdings eine logopädische Behandlung notwendig. Dies kann durch die Sprachförderung im Kindergarten nicht ersetzt werden. Standardbeschreibung Ganzheitliche Sprachförderung findet bei uns im Alltag statt. Jedes Kind hat dadurch einen Gewinn. Zusätzlich findet seit dem Kindergartenjahr 2004/2005 in jeder Gruppe einmal wöchentlich in einer festen Kleingruppe gezielte Sprachförderung (in der Sprechwerkstatt) statt. Ganzheitliche Sprachförderung im Alltag konkret Die Sprache entwickelt sich auf der Grundlage wechselseitiger Beeinflussung von: Bewegungserfahrungen Sinneserfahrungen sozialen-, emotionalen- und kognitiven Prozessen. Zum Beispiel durch Schaffung von Sprechanlässen (Ausflüge, Feste, Gottesdienste, etc.) durch intensive Bewegungsförderung Bewegung in Tagesablauf integriert jeden Tag viele Fortbewegungsmöglichkeiten im Hof zusätzliche Bewegungsförderung: Turnen Gemeindehaus + Lindenbachhalle täglich Lieder mit Bewegung, Fingerspiele, Tänze durch Sinnesschulung Tast- und Hörspiele Riech- und Geschmacksübungen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Zubereitung von Speisen, spülen, etc.) Spiele zur Tiefensensibilität (Bsp. Massagen, Körper mit Bohnensäckchen belegen) Spiele zur Schulung der optischen Wahrnehmung durch Gespräche (im Freispiel, im Morgenkreis, beim Essen), Geschichten, Bilderbücher, Rollenspiele durch singen, musizieren und Gebete im Kreis durch Schulung der Feinmotorik (basteln, malen, kleben, schneiden, kneten, etc.) Erzieher sind Vorbilder Wir sprechen bewusst deutlich. Wir fördern die Entwicklung einer guten pädagogischen Beziehung zwischen Kind und Fachkraft im Alltag, damit die Basis für jegliches Lernen (in allen Bereichen) gewährleistet ist. Eine Checkliste zum Umgang mit sprechenden Kindern für Erzieherinnen und Eltern befindet sich im Anhang. 4
Elterngespräche Die Aufnahme eines Kindes in die Sprechwerkstatt erfolgt nach einem Gespräch mit den Eltern, in dem sie der Teilnahme ihres Kindes an der Sprechwerkstatt und der Durchführung einer Sprachstandserhebung (SISMIK) zustimmen. Es gehen sowohl die Erzieherinnen auf die Eltern zu (bezüglich der Aufnahme in die Sprechwerkstatt), als auch umgekehrt. Inhalt des Gespräches: Sprachstand des Kindes und daraus abgeleiteter Förderbedarf Zielvereinbarung In einem weiteren Entwicklungsgespräch wird besprochen: Wer spricht zu Hause in welcher Sprache mit dem Kind? Die Erstsprache des Kindes soll zu Hause gefordert werden. Welche Aufgaben soll und kann der Kiga übernehmen? Was erwarten die Eltern? Wie können Eltern unterstützen? Wenn die Kinder auch zu Hause deutsch sprechen wollen: Zu Hause weiterhin in der Familiensprache sprechen, auch wenn die Kinder deutsch antworten (tolerieren). Informationen über Sprachkurse für Eltern geben (VHS). Elternveranstaltungen Wir streben an, jährlich eine Elternveranstaltung, die den Bereich Sprache / Sprachförderung zum Inhalt hat, anzubieten. Es ist uns ein Anliegen alle Eltern für eine Förderung der deutschen Sprache auch im Elternhaus zu sensibilisieren, sie zu stärken und durch die Elternveranstaltungen zu befähigen. Beratung der Eltern Wir arbeiten eng mit der Beratungsstelle der Helene Fernau Horn - Schule (Sprachheilschule) zusammen. Einmal jährlich kommt eine Logopädin von dieser Beratungsstelle in unseren Kindergarten und berät die Eltern von Kindern mit Sprachauffälligkeiten. Diese Logopädin gibt wertvolle Tipps und empfiehlt z.b. Untersuchungen des Gehörs und vieles mehr. 5
Prozessgestaltung Zusätzliche Sprachförderung in der Sprechwerkstatt für Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Ursachen hierfür können sein: Zweisprachigkeit im Elternhaus, Defizite in der Sprachentwicklung, etc.. Diesen zusätzlichen Förderbedarf ermitteln wir mit Hilfe von SISMIK einer wissenschaftlich erarbeiteten Sprachstanderhebung (Staatsinstitut für Frühpädagogik). Es wird der individuelle Entwicklungszeitplan eines jeden Kindes berücksichtigt. Die Sprechwerkstatt findet statt: jeweils getrennt für Hasen-, Pinguin-, Mäusekinder in der Kleingruppe mit max. 5-8 Kindern, in der Regel im Alter von 4-6 Jahren einmal wöchentlich Dauer: ca. 45-60 Min. mit einer vertrauten Erzieherin (immer die selbe) aus der eigenen Gruppe in einem extra Raum oder als Einzelförderung im Gruppenraum Inhalt der Sprechwerkstatt: Beginn und Ende mit einem Ritual (z.b. Lied, Handpuppe) In der Regel Erarbeitung eines Themas, das zum Thema der Gesamtgruppe passt: Zeit zum Erzählen, eigene Berichte von Erlebnissen, Sprachanlässe aufgreifen Spielerische Wortschatzübungen Reime, Lieder, zusammen mit Bewegung und Tanz, verbunden mit Elementen der Psychomotorik Geschichten erfinden, nacherzählen Spielerische Übungen zur Syntax und Grammatik, z.b. zu Präpositionen Rollenspiele zu vorgegebenen oder erfundenen Geschichten Inhalte werden wiederholt, variiert, vertieft. Alle Angebote werden unter Einbeziehung möglichst vieler Sinne geplant. 6
Qualitätssicherung Dokumentation und Reflexion: Ermittlung des Förderbedarfs anhand SISMIK und Zielableitung Dokumentation von Beobachtungen und Überprüfung der Förderziele (halbjährlich im Rahmen der Entwicklungsgespräche). Austausch mit der Kollegin in der Gruppe über Beobachtungen, Fortschritte, usw.. Die Sprachförderung findet nicht losgelöst vom Gruppengeschehen statt. Sicherung durch regelmäßige Überprüfung (Evaluation) Elternbefragung der betreffenden Eltern zur Qualität der Sprechwerkstatt, einmal jährlich. Qualitätsentwicklung Was wir tun um uns bester Fachpraxis anzunähern. Besuch von Fortbildungen. Suche nach Möglichkeiten die Sprachförderung in der Sprechwerkstatt zu intensivieren, auszubauen durch Erfüllung von Förderkriterien zur Beantragung von Fördergeldern. Erstellt am: 23.03.06 Überprüft am: 7
Anhang Rechtliche Grundlagen Gesetzestexte Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg Präambel (1) Die kirchlichen Tageseinrichtungen für Kinder erfüllen den im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bestimmten Auftrag zur Förderung der Kinder (Förderung der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch Betreuung, Bildung und Erziehung) in Unterstützung und Ergänzung zur Familie und den Erziehungsberechtigten. ihre Arbeit gründet auf dem christlichen Menschenbild. Sie stellt ein spezifisches Angebot innerhalb der Gesellschaft dar. Entschließung zur evangelischen Kindergartenarbeit Evang. Landessynode Württemberg vom 4. März 1994 I.2. Der Auftrag der evangelischen Kirche Das Evangelium gilt allen Menschen, unabhängig vom Alter. Jesus wendet sich auch den Kindern zu (Markus 10, 13-16; Matth. 18, 1-6). Mit dem Wort: Lasset die Kinder zu mir kommen, zeigt Jesus nicht nur, dass er die Kinder äußerlich im Blick hat; vielmehr will er am Beispiel des Kindes auch die rechte Haltung des Menschen Gott gegenüber verdeutlichen. Kinder sind Gabe Gottes. Die Kirche tritt für eine umfassende Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder ein. I.3. Schwerpunkte des Auftrags Die ganzheitliche Verantwortung wird wahrgenommen in der Verknüpfung des missionarisch - religionspädagogischen und des diakonischen Auftrags. Der missionarisch religionspädagogische Auftrag zeigt sich in der Vermittlung von biblischen Geschichten, durch Lieder, Gebete, Spiele und bei der Feier kirchlicher Feste. Die heranwachsenden Kinder sollen in ihrer religiösen Entwicklung und in der Entwicklung des Gewissens in Wort und Tat dem Evangelium begegnen. Der diakonische Auftrag zeigt sich darin, dass die Kirche wie andere Träger hier allgemein- und sozialpädagogische Aufgaben übernimmt. In Tageseinrichtungen kommt Kindern eine für ihre weitere Entwicklung und Bildung grundlegende Förderung der individuellen und sozialen Fähigkeiten zu. Solche Förderung hat sich in den unter I.1. erwähnten heutigen gesellschaftlichen Bedingungen zu bewähren. Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder sind offen für alle Kinder. Dort hat sich ein gutes und bereicherndes Miteinander von Kindern und Erwachsenen unterschiedlicher Konfession, Religion, und Nationalität entwickelt. So leisten diese Einrichtungen einen Beitrag zur friedlichen Entwicklung und sozialen Stabilität unserer Gesellschaft. Die pädagogische Arbeit hat sich auch in religiös und kulturell gemischten Gruppen zu bewähren. Die missionarisch religionspädagogische Aufgabe, Kinder in Inhalte und Formen christlichen Glaubens einzuführen, schließt die Achtung vor Eltern und Kindern ein, die einer anderen Religion angehören. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. (3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und andere Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen. Kindergartengesetz für Baden-Württemberg 2 Aufgaben der Einrichtungen (1) Die Erziehung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie. Sie soll die gesamte Entwicklung des Kindes fördern. 8