Energiewende: Handel und Verbraucher um 3,8 Milliarden Euro pro Jahr entlasten

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Transkript:

Energiewende: Handel und Verbraucher um 3,8 Milliarden Euro pro Jahr entlasten Der deutsche Einzelhandel und die privaten Verbraucher sind in besonderem Maße von den Kosten der Energiewende betroffen. Ein Grund: die Vielzahl an gesetzlich geregelten Umlagen, Abgaben und Steuern, die über den Strompreis erhoben werden. Allein die Belastung durch die EEG-Umlage liegt bei über 10 Milliarden Euro pro Jahr. Obwohl Handel und Verbraucher nur für ein Drittel des deutschen Stromverbrauchs verantwortlich sind, müssen sie fast die Hälfte des gesamten Umlagebetrages schultern. Denn anders als große Teile der Industrie profitieren sie nicht von umfangreichen Vergünstigungen. Auch bei der Verteilung anderer Umlagen, Abgaben und Steuern zeigt sich ein deutliches Ungleichgewicht zulasten von Handel und Verbrauchern. Neben dem Aspekt der ungleichen Kostenverteilung besteht auch beim Thema Kosteneffizienz Handlungsbedarf. Denn bei der Umsetzung der Energiewende sind noch erhebliche Einsparpotenziale vorhanden, die zum Wohle von Handel und Verbrauchern gehoben werden sollten. Viele der gesetzlich geregelten Strompreisbestandteile könnten in der Höhe deutlich reduziert oder sogar gänzlich gestrichen werden. Letzteres würde zudem zu einer Vereinfachung und leichteren Verständlichkeit der Stromrechnung beitragen. Insgesamt lassen sich Handel und Verbraucher durch eine gerechtere Verteilung der Energiewendekosten und gezielte Optimierungsmaßnahmen um fast 3,8 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Entlastungseffekte in der Übersicht Vorschläge von vzbv und HDE 1. Stromsteuer reformieren 1.734 Mio. Euro 2. Liquiditätsreserve begrenzen 741 Mio. Euro 1 3. Industriellen Eigenverbrauch belasten 659 Mio. Euro 4. Netzentgeltbefreiungen streichen 618 Mio. Euro 5. Offshore-Haftungsumlage streichen 65 Mio. Euro 6. Abschaltbare-Lasten-VO streichen 12 Mio. Euro Insgesamt 3.784 Mio. Euro 2 1 Bei der Entlastung durch die Begrenzung der Liquiditätsreserve handelt es sich um einen einmaligen Effekt, der nur im ersten Jahr nach der Umsetzung eintritt. 2 Die Vorschläge 2. und 3. überschneiden sich teilweise in ihrer Wirkung, so dass die Gesamtentlastung niedriger ausfällt als die Summe der Einzelentlastungen.

1. Stromsteuer reformieren Die geltenden Regelungen zur Stromsteuer sind in einem zunehmend von erneuerbaren Energien geprägten Stromsystem nicht mehr zeitgemäß Die Belastung von erneuerbar erzeugtem Strom mit der Stromsteuer in Höhe von immerhin 2,05 Cent pro Kilowattstunde widerspricht den Zielen der Energiewende Sie verzerrt den Wettbewerb zwischen dem Strombereich und den Bereichen Wärme und Verkehr und erschwert damit die Sektorkopplung Handel und Verbraucher beziehen rechnerisch über die Zahlung der EEG-Umlage etwa 48,3 Prozent ihres Stroms aus EEG-geförderten Erzeugungsanlagen Zumindest für diesen Strom sollte die Pflicht zur Zahlung der Stromsteuer gestrichen werden Stromsteuer auf Strom aus erneuerbaren Energien streichen 1.734 Mio. Euro 2. Liquiditätsreserve begrenzen Die Liquiditätsreserve dient als Puffer für die EEG-Umlage und soll verhindern, dass das EEG-Konto bei unerwartet hohen Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber, z.b. aufgrund eines besonders sonnen- oder windreichen Jahres, ins Minus rutscht Derzeit ist ein Liquiditätspolster in Höhe von 10 Prozent der gesamten EEG-Umlage erlaubt Die vollständige Ausnutzung dieses Polsters hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass am Ende des Jahres ein deutlicher Überschuss auf dem EEG-Konto vorhanden war Dieser Überschuss entspricht einem kostenlosen und in dieser Höhe unnötigen Kredit der Stromkunden an die Netzbetreiber Der Spielraum für die Festlegung der Liquiditätsreserve sollte daher begrenzt werden Eine Liquiditätsreserve in Höhe von 3 Prozent ist vollkommen ausreichend, um Prognoseungenauigkeiten abzufedern Eine Begrenzung auf diesen Wert erschwert zudem die Möglichkeit, die Höhe der EEG-Umlage aus politischen Motiven heraus künstlich zu erhöhen oder zu senken Liquiditätsreserve für EEG-Umlage auf einen Wert von 3 Prozent begrenzen 741 Mio. Euro 3 3 Bei der Entlastung durch die Begrenzung der Liquiditätsreserve handelt es sich um einen einmaligen Effekt, der nur im ersten Jahr nach der Umsetzung eintritt.

3. Industriellen Eigenverbrauch belasten Seit der EEG-Reform 2014 wird der Eigenverbrauch von Strom mit der vollen EEG- Umlage belastet, sofern er nicht aus erneuerbaren Energien oder aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stammt Ausgenommen von dieser Regelung ist der Eigenverbrauch aus Erzeugungsanlagen, die vor der EEG-Reform 2014 errichtet wurden Von diesem Bestandsschutz profitiert insbesondere der gesamte industrielle Eigenverbrauch Industrieller Eigenverbrauch stammt zu einem großen Teil aus konventionell betriebenen Erzeugungsanlagen Im Gegenzug zum Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien oder aus hocheffizienter KWK trägt der Eigenverbrauch aus konventionell betriebenen Erzeugungsanlagen nicht zu den Zielen der Energiewende bei Er sollte daher mit der vollen EEG-Umlage belastet werden und seinen Beitrag zur Transformation des Stromsystems leisten Ob der konventionell erzeugte Eigenverbrauch aus Neuanlagen oder aus Bestandsanlagen stammt, darf dabei keinen Unterschied machen Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Eigenverbrauch aus konventionell betriebenen Bestandsanlagen in Höhe von etwa 25 Terawattstunden pro Jahr bezüglich der Zahlung der EEG-Umlage Vertrauensschutz genießen sollte Gesamten Eigenverbrauch aus konventionell betriebenen Erzeugungsanlagen, d.h. weder aus erneuerbaren Energien noch aus hocheffizienter KWK, mit der vollen EEG- Umlage belasten 659 Mio. Euro 4. Netzentgeltbefreiungen streichen Große Stromverbraucher, insbesondere aus der Industrie, genießen unter bestimmten Voraussetzungen Vergünstigungen bei den Netzentgelten Diese Vergünstigungen für die sogenannte atypische und die stromintensive Netznutzung gemäß 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung sind nicht mehr zeitgemäß Die Regelungen setzen Fehlanreize, indem sie inflexiblen Strombezug belohnen und damit einer effizienten Funktionsweise des Strommarktes entgegen stehen Auch die Bundesnetzagentur bezweifelt die Systemdienlichkeit der Vergünstigungen und sieht die Gefahr von Mitnahmeeffekten Die Ausnahmetatbestände führen zudem zu einer ungerechten Verteilung der Netzkosten zulasten der nicht-privilegierten Stromverbraucher, insbesondere Handel und Verbraucher, die für die fehlendenden Netzentgelteinnahmen aufkommen müssen

Vergünstigungen bei den Netzentgelten für atypische und stromintensive Netznutzung ersatzlos streichen 618 Mio. Euro 5. Offshore-Haftungsumlage streichen Netzbetreiber müssen die Betreiber von Offshore-Windparks entschädigen, wenn die Netzanbindung nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde Mit der Offshore-Haftungsumlage werden diese Entschädigungszahlungen an die Stromkunden weitergegeben Durch das neue Windenergie-auf-See-Gesetz wird es zukünftig möglich sein, die Risiken für die Netzanbindung besser zu kalkulieren Eine Solidarisierung der Versäumnisse der Netzbetreiber zulasten der Stromkunden ist damit nicht länger notwendig, sondern führt lediglich zu Fehlanreizen Offshore-Haftungsumlage streichen 65 Mio. Euro 6. Abschaltbare-Lasten-Verordnung streichen Die Verordnung für abschaltbare Lasten belohnt die Vorhaltung von flexibel steuerbarem Stromverbrauch Damit konkurriert dieses Instrument mit dem Regelenergiemarkt, welcher die gleiche Funktion hat Die Abschaltbare-Lasten-Verordnung ist nicht nur unnötig, sondern führt lediglich zu einer Schwächung der bestehenden Märkte Verordnung für abschaltbare Lasten streichen 12 Mio. Euro Fazit Das vorliegende Positionspapier von vzbv und HDE zeigt Maßnahmen auf, mit denen sich die Kosten der Energiewende senken und gerechter innerhalb der Gesellschaft verteilen lassen. Handel und Verbraucher könnten auf diese Weise um 3,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Über die vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus bieten sich noch an vielen anderen Stellen Optionen zur Entlastung von Handel und Verbrauchern. Da sich deren finanzielle Wirkungen jedoch nicht exakt beziffern lassen, stehen sie nicht im Mittelpunkt dieses Papiers. Dennoch sollen drei dieser Maßnahmen hier kurz skizziert werden. An erster Stelle steht dabei eine Begrenzung der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage, die die übrigen Stromkunden mehrere Milliarden Euro pro Jahr kosten. Zwar haben weder Handel noch Verbraucher ein Interesse daran, dass Industriebetriebe wegen zu hoher Stromkosten ins Ausland abwandern und Arbeitsplätze verloren gehen. Die derzeitige Praxis, die Vergünstigungen mit jeder EEG-Reform auf weitere Branchen auszuweiten, stellt jedoch auch keine dauerhafte Lösung dar. Zudem werden viele Unternehmen begünstigt, die überhaupt nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Bei der Diskussion um die Verteilung der Energiewendekosten dürfen die Bedeutung des heimischen Wettbewerbs innerhalb des Handels und die Kaufkraft der Verbraucher nicht außer Acht gelassen werden. Ziel muss ein ausgewogenes Verhältnis der Belastungen sein. Abhilfe könnte die Einrichtung eines Energiewendefonds schaffen, mit dem ein Teil der EEG-Umlage nicht mehr über den Strompreis, sondern aus Steuermitteln finanziert würde. Zweitens bedarf es einer deutlichen Absenkung der Eigenkapitalzinsen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Die derzeit zugestandene Verzinsung ist angesichts der andauernden Niedrigzinsphase und des vergleichsweise geringen Risikos des Netzbetriebs viel zu hoch angesetzt. Netzbetreiber dürfen damit Renditen erwirtschaften, die weit über dem marktüblichen Niveau liegen. Die Rechnung zahlen Handel und Verbraucher in Form überhöhter Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur ist deshalb in der Pflicht, die Zinsen für die kommende Regulierungsperiode spürbar abzusenken und Handel und Verbraucher vor unnötigen Milliardenbelastungen zu schützen. Ein weiteres Ärgernis für Handel und Verbraucher besteht darin, dass viele Stromversorger die deutlich gesunkenen Großhandelspreise nicht an ihre Kunden weitergeben. Hier muss die Bundesregierung gegensteuern und mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt, insbesondere innerhalb der Grundversorgung, gestärkt wird und Handel und Verbraucher nicht über Gebühr belastet werden.