Arbeitsschutz auch bei der Kirche?

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Transkript:

Arbeitsschutz auch bei der Kirche?

Dipl.-Ing. (FH) Richard Flache Ortskraft für Arbeitssicherheit Regionalkirchenamt Dresden

5. Buch Mose, Kap. 22, Vers 8: Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

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Versicherungsschutz Wer ist versichert? alle hauptamtlich Beschäftigten alle ehrenamtlich Beschäftigten

Versicherungsschutz Wer versichert? SVLFG Kirchengemeinden Verwaltungen Friedhöfe Kindergärten Pflegestationen

Arbeitsschutz Worum geht es? Ziel ist es, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten möglichst gefahrlos, ergonomisch günstig, ohne negative psychische Beanspruchungen und bestenfalls gesundheitsfördernd arbeiten können.

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Verwaltungsdienst Was können wir tun? Abstand ca. 50-70cm

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Verwaltungsdienst Was können wir tun? Tastatur 10-15cm von der Tischkante

Verwaltungsdienst www.vbg.de/medien-center Suchwort: gesund am PC

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Verwaltungsdienst Stuhleinstellung 1x pro Woche prüfen und nachstellen

Verwaltungsdienst Arbeitsmedizinische Vorsorge - Sehfähigkeit der Augen - Beratung zur Ergonomie - ggf. körperliche Untersuchung Angebotsvorsorge alle 3 Jahre Bildschirmsehhilfe muss vom Arbeitgeber gestellt werden

Unfallanzeige www.vbg.de/unfall-melden www.bgw-online.de www.svlfg.de Meldung erfolgt bei mind. 3-tägiger Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfalltag oder bei einem tödlichen Unfall spät. 3 Tage nach dem Unfall Kopie 1x ans übergeordnete Kirchenamt (RKA od. LKA) 1x für Ihre Akten

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!