Arbeitsschutz auch bei der Kirche?
Dipl.-Ing. (FH) Richard Flache Ortskraft für Arbeitssicherheit Regionalkirchenamt Dresden
5. Buch Mose, Kap. 22, Vers 8: Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsschutz Maßnahmen innerhalb des Unternehmens
Versicherungsschutz Was ist versichert? alle Arbeits- und Wegeunfälle kein Versicherungsschutz besteht: während einer Unterbrechung des Weges (z. B. Einkauf) bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen in der Regel bei Abwegen (d. h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen) Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz! bei Verletzungen auf Grund innerer körperlicher Ursachen (z.b. Herzinfarkt)
Versicherungsschutz Wer ist versichert? alle hauptamtlich Beschäftigten alle ehrenamtlich Beschäftigten
Versicherungsschutz Wer versichert? SVLFG Kirchengemeinden Verwaltungen Friedhöfe Kindergärten Pflegestationen
Arbeitsschutz Worum geht es? Ziel ist es, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten möglichst gefahrlos, ergonomisch günstig, ohne negative psychische Beanspruchungen und bestenfalls gesundheitsfördernd arbeiten können.
Arbeitsschutz Worum geht es? Verhindern von Unfällen
Arbeitsschutz Verhindern von Unfällen Beispiel 1: Stromunfall
Arbeitsschutz Verhindern von Unfällen Beispiel 2: tödlicher Unfall auf Zeltplatz
Arbeitsschutz Verhindern von Unfällen Beispiel 3: brennendes Kind
Arbeitsschutz Wer ist verantwortlich? Arbeitgeber Kirchen (bezirks) vorstand Vorgesetzte Einrichtungsleitung Beschäftigte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
Arbeitsschutz Zurück in eine gesunde Zukunft
Verwaltungsdienst
Verwaltungsdienst Was ist das eigentlich? Das wissen Sie selbst am besten.
Verwaltungsdienst Was gefährdet mich? Was kann zu einem Unfall führen?
Verwaltungsdienst Was gefährdet mich? - beengte Platzverhältnisse im Büro - im Weg liegende Kabel und Gegenstände - ungenügende Grundbeleuchtung - Brände durch Kerzen - feuchte, nasse Böden durch Besucher - unsicher stehende Regale - fehlende Aufstiegshilfen (Tritt, Leiter)
Verwaltungsdienst Was belastet mich? Was kann mich krank machen?
Verwaltungsdienst Was belastet mich? physisch - schlechtes Raumklima (zu kalt, zu warm, zu trocken, Zugluft) - falsche Position des Bildschirms (zu nah, zu weit, zu hoch) - Blendung durch Sonnenlicht - ungenügende Beleuchtung am Arbeitstisch - schlechte Einstellung des Bildschirms (Helligkeit, Kontrast, Farbe, Buchstabengröße) - falsche Höhe des Arbeitstischs und falsch eingestellter Bürostuhl (nicht auf den Körper angepasst) - schlechte Anordnung von Tastatur, Maus, Telefon, Ablage
Verwaltungsdienst Was belastet mich? psychisch - ungeeignete, falsch eingerichtete Software (fehlende Schulung) - alte, ggf. defekte Arbeitsmittel - Geräusche, Gerüche durch Kopierer, Drucker im Raum - Mitbenutzung von Kopierer, Drucker durch andere im Raum - zu häufig unterbrochen werden - ständiger Zeitdruck
Verwaltungsdienst Was können wir tun? Welche Maßnahmen führen wir durch?
Verwaltungsdienst Was können wir tun? Blickwinkel
Verwaltungsdienst Was können wir tun? Abstand ca. 50-70cm
Verwaltungsdienst Was können wir tun? Größe der Buchstaben Großbuchstaben 3mm
Verwaltungsdienst Was können wir tun? Tastatur 10-15cm von der Tischkante
Verwaltungsdienst www.vbg.de/medien-center Suchwort: gesund am PC
Verwaltungsdienst Was können wir tun? Softwareprobleme : einstellen, ggf. ersetzen, Schulung Drucker/Kopierer : Aufstellort in separatem Raum Unterbrechungen : Zeitdruck : Optimierung von Öffnungszeiten, Erreichbarkeitszeiten, Pausenzeiten Abläufe prüfen und optimieren Aufgaben Verteilen
Verwaltungsdienst
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Verwaltungsdienst
Verwaltungsdienst
Verwaltungsdienst Stuhleinstellung 1x pro Woche prüfen und nachstellen
Verwaltungsdienst Arbeitsmedizinische Vorsorge - Sehfähigkeit der Augen - Beratung zur Ergonomie - ggf. körperliche Untersuchung Angebotsvorsorge alle 3 Jahre Bildschirmsehhilfe muss vom Arbeitgeber gestellt werden
Unfallanzeige www.vbg.de/unfall-melden www.bgw-online.de www.svlfg.de Meldung erfolgt bei mind. 3-tägiger Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfalltag oder bei einem tödlichen Unfall spät. 3 Tage nach dem Unfall Kopie 1x ans übergeordnete Kirchenamt (RKA od. LKA) 1x für Ihre Akten
Verbandbuch
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!