Antrag auf Umschreibung im Todesfall

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Transkript:

Vertragsnummer Für den Bausparvertrag zahle ich monatlich insgesamt Verstorbener BHW Kunde Bitte füllen Sie den Auftrag in Druckbuchstaben aus. Frau Herr als Bausparbeitrag als Tilgungsbeitrag für Versicherungszuschlag für Baudarlehenszinsen SEPA- Lastschriftmandat des/der Übernehmenden Ich beantrage bei der BHW Bausparkasse AG, der Übernahme des vorstehend genannten Bausparvertrags zuzustimmen. Nach An nahme des Antrags haftet die BHW Bausparkasse AG auf Erfüllung des Vertrags unter der Bedingung, dass die Angaben den Tatsachen entsprechen. Ich habe bereits einen Bausparvertrag mit der BHW Bausparkasse AG. ja nein Vertragsnummer Persönliche Angaben des / der Übernehmenden Frau Herr SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die BHW Bausparkasse AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der BHW Bausparkasse AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Gläubiger-ID: DE53BHW00000024235 Mandatsreferenz: Wird separat mitgeteilt Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die dabei mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Einzug wird jeweils zum Monatsende ausgeführt. ab dem: Betrag: zusätzlich einmalig am 15. / 30. Vorname und (Kontoinhaber) Straße, Hausnummer Betrag: Kontoverbindung D E Geldinstitut Bausparvertrag Bausparsumme () Tarif Bevollmächtigung für den Todesfall Kontoinhaberin / Kontoinhaber: Ich bevollmächtige Frau Herrn Mitinhaber/in (gesonderter Antrag verwenden. Vorname 927 333 000 06.15 SW2014 Hinweis: Beachten Sie bitte die Erläuterungen unter Hinweise auf Seite 4. 1/3

Identifizierung der/des Übernehmenden gültiger Personalausweis gültiger Reisepass Geburtsurkunde gültigen Kinderausweis gültiger Personalausweis gültiger Reisepass Identifizierung bei Minderjährigen 1. gesetzlicher Vertreter gleiche Adresse wie Vertragsinhaber weiblich männlich Vertragsübertragung an einen Minderjährigen (außerhalb der Erbfolge) Die Unterzeichnenden versichern, dass die Übertragung ohne jede Gegenleistung erfolgt. Die Unterzeichnenden versichern, dass nicht über das Vermögen des Kindes im Ganzen verfügt wird. gültiger Personalausweis gültiger Reisepass gesetzliche/r Vertreter/in ist alleinerziehungsberechtigt. Vertretungsberechtigung nachgewiesen durch Identifizierung bei Minderjährigen 2. gesetzlicher Vertreter gleiche Adresse wie Vertragsinhaber weiblich männlich Geldwäschegesetz SCHUFA- Ich handle für eigene Rechnung (d. h. für mich selbst und ohne fremden Auftrag). Der Vertragspartner hat der Bausparkasse die nach dem Geldwäschegesetz zur Abklärung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Ich willige ein, dass die Bausparkasse der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses grundpfandrechtlich bzw. nicht grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt. Unabhängig davon wird die Bausparkasse der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder - ich nach dem Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Bausparkasse der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bausparkasse oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich die Bausparkasse zugleich vom Bankgeheimnis. 2/3

noch SCHUFA- Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungsund Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG; Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103 441, 50474 Köln. Datenaustausch innerhalb der BHW Bauspar kasse und des Postbank Konzerns Ich willige ein, dass die Unternehmen der BHW Gruppe und des Postbank Konzerns meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die / den für mich zuständige / n Berater / in / Patner / in weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertragsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ferner ein, dass der / die Berater / in / Partner / in der BHW Bausparkasse AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen verarbeiten und nutzen darf / dürfen. Das Merkblatt zur Datenverarbeitung mit weiteren Erläuterungen wird mir mit meinen Vertragsunterlagen ausgehändigt. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag jederzeit für die Zukunft widerrufen. Zustimmung zur Beratung und Information per Telefon*/E-Mail* Wenn ich möchte, dass die BHW Bausparkasse AG mich über aktuelle Angebote der BHW Bausparkasse AG und des Postbank Konzerns informiert, dann gebe ich hier an, unter welcher Rufnummer / E-Mail- Adresse ich kontaktiert werden möchte. Telefonnummer wie unter Persönliche Angaben Sonstige Telefonnrummer E-Mail-Adresse * Mit der Speicherung meiner Daten durch die BHW Bausparkasse AG zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Diesen Service kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen. Gebühren Für eine Vertragsumschreibung wird eine Gebühr von 30 erhoben. Im Tarif Dispo plus bzw. Dispo maxx, Abschluss bis 31.03.2006, sind Übertragungen (auf Angehörige nach 15 AO) bzw. Umschreibungen kostenfrei. Mit dem Tod des Bausparers geht der Bausparvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Nach 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 WoPG kann der Erbe als neuer Vertragsinhaber über die vom Erblasser geleisteten begünstigten Bausparbeiträge auch vor Ablauf der Bindungsfrist frei verfügen. Bei Vertragsfortsetzung beginnen die Bindungsfristen nicht neu zu laufen. Führt der Erbe den Vertrag zunächst fort und kündigt ihn später, so gehen die dem Erblasser gewährten staatlichen Vergünstigungen nicht verloren, (Abschnitt 9 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes). Widerrufsbelehrung Eine Durchschrift des Antrags und die für das Vertragsverhältnis geltenden Bausparbedingungen (ABB) habe ich erhalten. Ich bin mit ihrer Geltung einverstanden. Von den Hinweisen auf der Rückseite dieses Antrags habe ich Kenntnis genommen. Besondere Vereinbarungen wurden nicht getroffen, solche müssen von der Zentrale der BHW Bausparkasse AG in Hameln schriftlich bestätigt werden. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246 b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: BHW Bausparkasse AG Lubahnstraße 2, 31789 Hameln Fax-Nr. 05151 18-3001, E-Mail info@bhw.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis tung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Bei Widerruf diese Vertrages sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung des / der Übernehmenden des / der Erziehungsberechtigten Daten erfasst und Identifizierung durchgeführt Berater nsstempel Hinweis VGE-Nr. /. 3/3

Hinweise Bausparbedingungen Unsere Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) sind Bestandteil des Bausparvertrags. Wartezeit Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann danach Schwankungen unterworfen sein. Effektivzinssätze Sie sind je nach Anspargrad geringfügig veränderlich und im Hinblick auf die Langfristigkeit und Unkündbarkeit der Bauspardarlehen außerordentlich günstig. Vollmacht für den Todesfall Dazu gehört auch die Entgegennahme von Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für die BHW Bausparkasse. Der / Die Bevollmächtigte soll auch unter Befreiung von der Beschränkung des 181 BGB berechtigt sein, den Bausparvertrag selbst zu übernehmen. Eine Änderung dieser Vollmacht ist der Hauptverwaltung der BHW Bausparkasse in Hameln schriftlich mitzuteilen. Steuerliche Auswirkungen bei Übertragung eines Bausparvertrages während der Bindungsfrist Für Bausparverträge gelten zurzeit folgende Bindungsfristen: Vertragsabschluss oder Erhöhung nach dem 12.11.1980 10 Jahre bei Inanspruchnahme von Wohnungsbauprämien Vertragsabschluss oder Erhöhung nach dem 31.10.1984 und nach dem 31.12.1995 7 Jahre bei Inanspruchnahme von Wohnungsbauprämien (Steuervergünstigungen nach 10 EStG sind ab 1996 entfallen) Angehörige im Sinne des 15 Abgabenordnung (AO) sind: 1. der Verlobte, 2. der Ehegatte, 3. Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel bzw. Schwiegereltern, Schwiegerkinder usw.) 4. Geschwister, 5. Kinder der Geschwister, 6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, 7. Geschwister der Eltern, 8. Personen, die durch Annahme an Kindes statt miteinander verbunden sind, 9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). Die unter Nr. 2, 3 und 6 aufgeführten Personen sind Angehörige auch dann, wenn die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht; die unter Nr. 9 aufgeführten Personen sind Angehörige auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern sie weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind. Abschnitt 9 Abs. 8 Satz 1 Allg. Verwaltungsvorschrift des Wohnungsbau-Prämiengesetzes Eine vorzeitige Auszahlung, Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung ist bei Tod des Prämienberechtigten bei Bausparverträgen unschädlich. Verwendung zum Wohnungsbau Die Verwendungsmöglichkeiten für Baudarlehen (wohnwirtschaft liche Verwendung) ergeben sich erschöpfend aus Abschnitt 4 Abs. 1 Allg. Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des WoPG. Besonders ist zu nennen die Ausführung Baudarlehen Wohngebäude gemischt genutzte Gebäude.

Merkblatt zur Datenverarbeitung Wichtiger Hinweis: Bitte bewahren Sie dieses Merkblatt auf, da es Bestandteil der Einwilli gung ist, die Sie der Gesellschaft für die Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten schriftlich erteilt haben und die auch für eventuelle künftige Vertragsänderungen gilt. Vorbemerkung Die Unternehmen der BHW Gruppe und des Postbank Konzerns können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Daten ver arbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlauben oder wenn Sie eingewilligt haben. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsver hält nisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht. Sie ist auch erlaubt, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Ihr schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessen ab wä gung ist in Ihren Antrag eine Einwilligungsklausel nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Ver trags hinaus, endet jedoch schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Trotz Widerrufs oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungs erklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Übermittlung von Bankdaten Ihre Daten unterliegen selbstverständlich bei Kreditinstituten auch dem Bankgeheimnis in Bezug auf bei uns bestehende Kontoverbindungen. Dazu zählen z. B. schon Ihr und Ihre Adresse. Mit Ihrer Einwilli gung übermitteln wir die allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leis tungs daten zu Ihrer individuellen Beratung / Betreuung an unsere Berater / innen / Partner / innen. Diese sind selbstverständlich, wie unsere eigenen Mit arbei ter / innen, zur Einhaltung des Bankgeheimnisses verpflichtet. Im vorgenannten Rahmen entbinden Sie BHW zugleich vom Bankgeheimnis. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung 1. Datenspeicherung in der BHW Gruppe bzw. des Postbank Konzerns BHW speichert Daten, die für das jeweilige Vertragsverhältnis notwendig sind. Das sind insbesondere Personalien wie z. B., Anschrift,, Beruf, Familienstand. Bei der Bausparkasse weiterhin Daten über abgeschlossene Bausparverträge wie z. B. Bausparnummer, Tarif, Bausparsumme, monatliche Leistungsrate, Anteil der Vermögenswirksamen Leistungen, Saldo des Bausparkontos, Sicherheiten bei einem Darlehensverhältnis. Bei der Bank zudem Daten über die jeweiligen Verträge wie z. B. Kontokorrent (Saldo / Limit), Karten (Produkt /Anzahl), Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit), Kredite (Produkt art, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit), Verwahrungsgeschäfte (Kurswert). Bei der Immobiliengesellschaft überwiegend Objektdaten. 2. Datenverarbeitung in der BHW Gruppe bzw. dem Postbank Konzern Um Ihnen einen umfassenden Service anbieten zu können, arbeiten unsere rechtlich selbstständigen Unternehmen in der Gruppe bzw. innerhalb des Postbank Konzerns zusammen. Zur Kostenersparnis sind dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie die Datenverarbeitung, der Vertrieb oder die Kredit- und Mahnbearbei tung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Ver träge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. Eben falls werden u. a. auch Ihre Vertragsnummern, die Art der Verträge, ggf. Ihr, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre all gemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, in gemeinsamen Datensammlungen geführt. Dabei sind die so genannten Kundenstammdaten und die zugehörigen Verträge (z. B., Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bank leitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der BHW Gruppe bzw. des Postbank Konzerns abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort die zuständige Stelle genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten (z. B. Girokonten stände und -bewegungen) werden von dem Unternehmen der Gruppe bzw. des Postbank Konzerns zur Verfügung gestellt, mit dem Sie eine Vertragsbeziehung haben. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung der jeweiligen / des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von Datenübermittlung, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Der BHW Gruppe bzw. dem Postbank Konzern gehören zurzeit folgende Unternehmen an, mit denen teilweise gemeinsame Datensammlun gen bestehen oder in Zukunft entstehen sollen: BHW Bausparkasse AG Postbank Immobilien GmbH Deutsche Postbank AG Postbank Finanzberatung AG Postbank Filialvertrieb AG 3. Betreuung durch Berater / innen / Partner / innen In Ihren Vertragsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots der BHW Gruppe werden Sie durch eine / n unserer Berater / innen / Partner / innen betreut, die / der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Berater / in / Partner / in in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Kapital anlage-, Versicherungs- und Immobiliengesellschaften. Um ihre / seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält die / der Berater / in / Partner / in zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Unsere Berater / in / Partner / in verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung der Kundin / des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jede / r Berater / in / Partner / in ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Bank geheimnis und Datenge heimnis) zu beachten. Die / Der für Ihre Betreuung zuständige Berater / in / Partner / in wird Ihnen wenn nicht bereits bekannt mitgeteilt. Endet ihre / seine Tätigkeit für unser Unter nehmen (z. B. durch Kündigung des Berater / innen- / Partner / innen- Vertrages), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu. 4. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Kundin / Kunde nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Be richtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der BHW Gruppe. 5. Werbung Die BHW Gruppe erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre Daten für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäft lichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses und der weiteren Pflege der Kundenbeziehung sowie zum Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung. Widerspruchsrecht Sofern Sie keine Ansprache für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung wünschen, können Sie gegenüber der BHW Gruppe einer Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit für die Zukunft widersprechen.