Ordentliche Versammlung der Kircheinwohnergemeinde Mittwoch, 8. Dezember 2014, Uhr im Chileträff, Lotzwil

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Transkript:

Ordentliche Versammlung der Kircheinwohnergemeinde Mittwoch, 8. Dezember 2014, 21.00 Uhr im Chileträff, Lotzwil Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Franz Übersax, Präsident der Kircheinwohnergemeinde Christine Eckert, Sekretärin der Kircheinwohnergemeinde 33 von insgesamt 2438 Stimmberechtigten Entschuldigt: Herr Martin Ingold, Vizepräsident des Kircheinwohnergemeinderates Frau Karin Schulthess, Kircheinwohnergemeinderätin Der Präsident Franz Übersax eröffnet die Versammlung und stellt fest, dass die Kircheinwohnergemeindeversammlung fristgerecht im Amtsanzeiger Nr. 45, vom 6. November 2014, im reformiert und in der Homepage der Kircheinwohnergemeinde einberufen worden ist. Frau Graber (UE) und Pfr. Sommer haben kein Stimmrecht. Als Stimmenzähler wird aus der Gemeinde Rütschelen Herr Peter Bärtschi vorgeschlagen, und von der Versammlung stillschweigend gewählt.. Die Traktandenliste wird vom Präsidenten verlesen und vom Souverän gut geheissen. Verhandlungen 1. Protokoll der Versammlung vom 5. Mai 2014 (Genehmigung) Das Protokoll, welches 30 Tage vor dieser Versammlung zur Einsichtnahme bei beiden Pfarrämtern I und II auflag, wird einstimmig genehmigt. Der Präsident dankt der Sekretärin für die Abfassung. Das Protokoll wir einstimmig genehmigt. 2. Beratung und Genehmigung Voranschlag 2015 A Sachverhalt Das Budget 2015 wurde dem Rat rechtzeitig vor der Sitzung zur Überprüfung zu gestellt. Die Finanzverwalterin, Frau Anne-Marie Bärtschi, erläutert das Budget 2014: Vorbericht Kircheinwohnergemeinde Der Voranschlag 2015 basiert auf dem unveränderten Gemeindebeitragssatz von 1,2% des Staatssteuerertrages. Budgetiert ist ein Aufwand von Fr. 132 650.00 und ein Ertrag von Fr. 128 320.00. Der budgetierte Aufwandüberschuss beträgt Fr. 4 330.00. Der Aufwandüberschuss resultiert aus den übrigen Abschreibungen. Der Aufwandüberschuss kann durch das Eigenkapital abgedeckt werden. 1

- Personalaufwand: Fr. 42 300.00 gegenüber Vorjahr Fr. 42 100.00 Aufgrund der LR und unter Berücksichtigung der provisorischen Lohnanpassungen von 1,5% wurden die Personalkosten um Fr. 200.00 erhöht. Der Aufwand der Büro- und Ratssitzungen entspricht dem letztjährigen Voranschlag. - Sachaufwand: Fr. 76'900.00 gegenüber Vorjahr Fr. 73 850.00 Der Aufwand der Sachkonten ist um Fr. 3 050.00 höher als im Vorjahr. Kto. 740.311 Anschaffungen Mobilien: Der Aufwand konnte gegenüber dem Vorjahr um Fr. 1 500.00 tiefer budgetiert werden. Kto. 340.314 Liegenschaftsunterhalt Friedhof/Aufbahrungshalle: Der Unterhalt wurde gegenüber dem Vorjahr um Fr. 5 200.00 höher budgetiert. Neben den jährlich anfallenden Unterhaltsarbeiten müssen eine neue Reihe Plattengräber eingeteilt und Malerarbeiten im Innenbereich der Aufbahrungshalle vorgenommen werden. Die im Finanzplan 2013 2018 vorgesehenen Malerarbeiten an der Aufbahrungshalle in der Höhe von Fr. 10 000.00 werden auf 2015 und die nächsten Jahre verteilt Kto. 740.315.01 Entschädigung Friedhofgärtner: Für die Entschädigung des Friedhofgärtners wurden Fr. 27 000.00 budgetiert. (+1,5%). - Abschreibungen Fr. 6 450.00 gegenüber Vorjahr Fr. 8 430.00 Beim Kto. 740.331 Harmonisierte Abschreibungen (Einbau Betonpflastersteine Friedhof): Es wurden Fr. 1 450.00 budgetiert (10% v. Fr. 14 435.00). Für übrige Abschreibungen wurden Fr. 5 000.00 budgetiert. - Eigene Beiträge Fr. 7 000.00 - Vermögenserträge Fr. 220.00 gegenüber Vorjahr Fr. 400.00 Durch das erneut tiefere Zinsniveau bei den Sparzinsen und die Abnahme der flüssigen Mittel um Fr. 18 000.00 für die Neubeschaffung von Gedenksteinen für Plattengräber, nehmen die Vermögenserträge um Fr. 180.00 ab. - Entgelte / Verkaufserlös Gedenksteine Plattengräber Fr. 3 100.00 gegenüber Vorjahr Fr. 3 100.00 - Gemeindebeiträge Fr. 125 000.00 gegenüber Vorjahr Fr. 125 000.00 Die Gemeindebeiträge wurden aufgrund der Rechnung 2013, der LR und den provisorischen Hochrechnungen der Einwohnergemeinden bei Fr. 125 000.00 belassen. B Erwägungen Der Präsident fragt, ob es noch offene Fragen zu beantworten gäbe. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Präsident verliest den Versammelten den Beschlusses Antrag des Kircheinwohnergemeinderates vor. 14.10.2014 2

C Genehmigung (einstimmig) Der Kircheinwohnergemeinderat genehmigt das Budget 2015. 3. Bestattungs- und Friedhofreglement 1. Teilrevision A Sachverhalt Die Sekretärin erläutert weshalb bereits eine 1. Teilrevision nötig wurde. Vorgesehen war ursprünglich, dass die kleine Erdfläche vor der Grabplatte jeweils seitens des Friedhofgärtners mit Muehlenbeckia, einer kleinblättrigen bodendeckenden Pflanze bestellt wird. So ist es im derzeit gültigen Bestattungsund Friedhofreglement vom 1.1.2013 unter Art. 22 folgendermassen fest gehalten: Die Hälfte des Innenraumes wird vom Friedhofgärtner mit einem Bodenabdecker bepflanzt. In diesem Bereich besteht die Möglichkeit Vasen, Schalen, Adventsschmuck etc. hinzustellen. Der Friedhofgärtner hat die Kompetenz verwelkten Grabschmuck zu entfernen. Eine Bepflanzung dieser Fläche ist nicht gestattet. Erste Erfahrungen haben nun gezeigt, dass sich die Bepflanzung nicht eignet. Die Pflanzen verkümmern, wenn Blumenschalen oder sonstiger Grabschmuck darauf platziert werden. Nach Empfehlung des Friedhofgärtners wurden die Grabflächen daraufhin satt mit grobem Dekorholzschnitzeln bedeckt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Der Kircheinwohnergemeinderat hat deshalb beschlossen, dies so bei zu behalten und hat aus diesem Grunde den Art. 22 des Bestattungs- und Friedhofreglements entsprechend angepasst. Der Kircheinwohnergemeinderat empfiehlt der Versammlung unter Berücksichtigung der genannten Begründung folgende 1. Teilrevision des Reglements gut zu heissen: 1. Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements der Kircheinwohnergemeinde Lotzwil Inhaltsverzeichnis: Gestaltung der Plattengräber: neu erstellt Art. 22 (neue Formulierung) Der Friedhofgärtner bereitet die Plattengräber mit einer Plattenumrandung und einem liegenden Gedenkstein vor. Die Grösse des Plattengrabes beträgt 78 cm x 58 cm (inkl. Umrandung). Die Hälfte des Innenraums wird vom Friedhofgärtner mit geeignetem Abdeckmaterial versehen. Nur in diesem Bereich besteht die Möglichkeit, Vasen, Kerzen, kleine Blumenschalen, Andenken oder Laternen sowie Adventsschmuck hin zu stellen. 3

C Beschluss (einstimmig) Die Plattenumrandung muss frei bleiben. Eine Direktbepflanzung ist nicht gestattet. Der Friedhofgärtner hat die Kompetenz, verwelkten Grabschmuck zu entfernen. Die Kircheinwohnergemeindeversammlung heisst die 1. Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements gut. 4. Orientierung Finanzplan A Sachverhalt Vorbericht zum Finanzplan 2014 2019 der Kircheinwohnergemeinde: 1. Erarbeitung Der Finanzplan wurde durch die Finanzverwalterin, Anne-Marie Bärtschi, am 30. Oktober 2014 fertiggestellt. 2. Grundlagen Der Finanzplan stützt sich auf die Jahresrechnung 2013, die an der Kircheinwohnergemeindeversammlung vom 5. Mai 2014 genehmigt wurde, sowie auf das Budget 2014. 3. Ausgangslage und Prognose der Laufenden Rechnung Der Gemeindebeitragssatz der Verbandsgemeinden beträgt 1,2% des Staatssteuerbeitrages. Die Gemeindebeiträge wurden im Finanzplan für die Prognosejahre unverändert mit diesem Gemeindebeitragssatz berechnet (Tab. 4). Bei den Ertragspositionen wurde mit geringen Zuwachsraten gerechnet. Die Gemeindebeiträge variieren in den Prognosejahren 2015-2019 zwischen Fr. 125'000.-- und Fr. 127'000.-- (prov. Hochrechnungen Einwohnergemeinden). Der Abschreibungsaufwand beträgt in der Periode 2014-2019 total Fr. 14 000.--. Für die Anschaffung der Software des neuen HRM2 Finanzbuchhaltungsprogramms für die Finanzverwaltung sind im Prognosejahr 2018 Fr. 1 500.00 (Anteil) vorgesehen. Der Unterhalt für den Friedhof /Aufbahrungshalle beträgt für die Prognosejahre 2015-2019 total Fr. 75'000.-- Der Personalaufwand wurde in der Prognosezeit um ca. 3% erhöht. Zu den jährlich anfallenden Unterhaltsarbeiten Friedhof sind in den Planjahren die Einteilung neuer Plattengräber von Fr. 4 600.-- (2015), eine Grabfeldräumung von Fr. 12'000.-- (2016), eine weitere Einteilung von Plattengräbern von Fr. 3 000. (2017),die Einteilung einer neuen Urnengrabreihe von Fr. 6'000.-- (2018) sowie eine nächste Einteilung von Plattengräbern von Fr. 3 000.-- (2019) enthalten. Die für die Renovation (Malerarbeiten) diverser Räume der Aufbahrungshalle für 2015 vorgesehenen Kosten von Fr. 10 000.-- werden auf die Prognosejahre 2015, 2017 2019 verteilt. Die Selbstfinanzierung ist im Jahr 2016 leicht negativ (Mehraufwand Unterhalt). 4

4. Investitionen In den Prognosejahren 2015 2019 sind keine Investitionen vorgesehen (Tab. 6). 5. Anlagen des Finanzvermögens Es bestehen zurzeit keine Anlagen (konstant schlechte Verzinsung). Das Vermögen der Kircheinwohnergemeinde ist auf Bank-Sparkonten und auf dem E- Sparkonto von Postfinance angelegt. 6. Ergebnisse der Finanzplanung Der Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung ist in der Periode 2014 bis 2016 leicht negativ. In den Prognosejahren 2017 2019 ist der Handlungsspielraum der LR leicht positiv bzw. ausgeglichen (Tab. 5, Zeile 78). Die kleinen Aufwandüberschüsse in den Jahren 2014 bis 2016 können durch das Eigenkapital der Kircheinwohnergemeinde abgedeckt werden. Das Eigenkapital der Kircheinwohnergemeinde nimmt in der Periode 2014 2019 von Fr. 120 000.-- auf Fr. 116 000.-- leicht ab (Tab. 10, Zeile 116). Auf spätere Jahre sind zurzeit keine neuen Investitionen und ein normaler Aufwand beim Unterhalt Friedhof/Aufbahrungshalle geplant. Somit können auf weitere Jahre ausgeglichene Ergebnisse, bzw. kleine Überschüsse erwartet werden. 7. Finanzkennzahlen Es werden keine Finanzkennzahlen berechnet (gemäss Artikel 24 Buchstabe d Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden nur für Einwohner- und Gemischte Gemeinden. 8. Schlussfolgerungen Wie der Finanzplan aufzeigt, werden die Ergebnisse der Laufenden Rechnungen in der Prognosezeit ziemlich ausgeglichen erwartet. B Erwägungen Investitionen sind keine geplant. Die Kühlanlage ist noch nicht geplant. Nächstes Jahr muss dies wieder überprüft werden. Die Kircheinwohnergemeinde nimmt vom Finanzplan 2014-2019 Kenntnis. 5. Wahl: Ersatzwahl Gde. Rütschelen für Frau Verena Leuenberger Vorschlag Kircheinwohnergemeinderat: Frau Schär Ursula Der Versammlungspräsident fragt, ob der Vorschlag vermehrt wird. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Frau Ursula Schär wird von der Kircheinwohnergemeindeversammlung einstimmig in den Rat gewählt. Mit einem warmen Applaus wird Frau Schär willkommen geheissen. 6. Verschiedenes Die Sekretärin Frau Christine Eckert übernimmt das Wort. Sie richtet ein paar Worte des Dankes an die ausscheidende Kirch- und Kircheinwohnergemeinderätin Frau Verena Leuenberger. Sie hat dem Rat während 10 Jahren auf verschiedenen Ebenen gedient: 5

- Als Abgeordnete vom Kirchgemeinderat war sie im Trägerkreis der Christlichen Jugendarbeit Lotzwil und präsidierte diesen. - Ebenfalls als Abgeordnete der Kirchgemeinde Lotzwil hatte Vreni Leuenberger Einsitz in der Bezirkssynode Oberaargau. - Es hat die Organisation und Betreuung des Besucherdienstes von Frau Trudi Hiltbrunner übernommen und diese wertvolle Einrichtung mit viel Geschick weiter geleitet. - Auch an den Ratssitzungen hat sich Vreni immer aktiv und mit guten Ideen und Anregungen eingebracht und oft bei der Umsetzung auch tatkräftig mitgeholfen. - Bei Dekorationsarbeiten verschiedener Anlässe in der Kirche hat sich Vreni ebenfalls eingegeben und für zahlreichen Apéros fein gebacken und Gäste bedient. Christine Eckert dankt ihr im Namen des Rates und des Pfarrerteams für ihr Engagement während des vergangenen Jahrzehnts und wünscht ihr und ihrer Familie alles Gute für die Zukunft. Mit Blumenstrauss und Gutschein und einem kräftigen Applaus wird Frau Vreni Leuenberger verabschiedet. Ratspräsident Werner Bieri übernimmt das Wort. Er verabschiedet Frau Monika Kuert aus Obersteckholz als Synodale. Sie hat während 2 Legislaturperioden die Kirchgemeinde Lotzwil in der Berner Synode vertreten. Er dankt ihr für ihr grosses Engagement Mit Blumenstrauss und Gutschein und einem kräftigen Applaus wird Frau Monika Kuert als Synodale verabschiedet. Sie übernimmt das Wort und erklärt, dass sie sich im Beruf wieder vermehrt eingegeben habe und ihr deshalb die erforderliche Zeit nicht mehr bleibt um die Aufgabe als Synodale weiter auszuführen. Monika Kuert dankt ihrerseits für das entgegengebrachte Vertrauen in ihrer Amtszeit und die Präsente und wünscht allen Anwesenden alles Gute. Als neue Synodale wurde Ruth Meier im Frühjahr gewählt. Sie hat bereits ihre erste und hat bereits die erste Herbstsynode bestritten. Der Versammlungspräsident Franz Übersax fragt die Versammlung, ob noch etwas anstehe im Verschiedenen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Franz Übersax dankt dem Ratspräsidenten und dem Rat für die geleistete Arbeit. Ein spezieller Dank geht auch an den Sigrist und Verantwortlichen für das Bestattungswesen Andreas Schrag für seine vielfältigen Tätigkeiten. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich für die Kirch- und Kircheinwohnergemeinde in irgendeiner Art und Weise eingeben. Der Versammlungspräsident Franz Übersax schliesst die Versammlung und wünscht den Anwesenden eine schöne Advents- und Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. 6

Nach der Versammlung lädt der Kirch- und Kircheinwohnergemeinderat alle herzlich zu einem Apéro ein. Schluss der Versammlung: 21.36 Namens der Kircheinwohnergemeindeversammlung Lotzwil Franz Übersax Präsident Christine Eckert Sekretärin 7