Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Dorfkernsanierung in Hünfelden

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Transkript:

Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Dorfkernsanierung in Hünfelden I. Einleitung Die Dorfkernsanierung in der Gemeinde Hünfelden orientiert sich an folgenden Leitbildern: Erhaltung der Ortskerne (städtebaulich, Wohnqualität) Sicherung der dörflichen Lebensqualität (baulich und sozial) Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Bausubstanz (Vermeidung von Leerstand) Maßvolle Siedlungsentwicklung (schonender und sparsamer Umgang mit verfügbaren Flächenressourcen) durch Bauleitplanung im Dorfkernbereich Zur Verwirklichung dieser Ziele hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden bereits in ihrer Sitzung am 13. Juli 2004 eine erste Richtlinie zur Förderung von baulichen Maßnahmen beschlossen, um die Attraktivität der alten Ortskerne zu fördern und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität zu liefern. Diese Richtlinie wurde zum 01. Januar 2013 überarbeitet. Eine weitere Änderung ersetzt die aktuelle Richtlinie vom 05.12.2012 und tritt am 01.01.2016 in Kraft. II. Fördervoraussetzungen: Grundsätzlich sollen alle Sanierungsmaßnahmen an und in baulichen Anlagen in den Ortskernen mit Mischnutzung gefördert werden, die bautechnisch und gestalterisch vertretbar sowie städtebaulich und falls erforderlich baurechtlich genehmigt und sinnvoll sind. Übergeordnete Vorschriften (Denkmalschutz, Gestaltungssatzung) sind im Hinblick auf den gestalterischen Aspekt zu beachten. Der Sicherung des Vorhandenen soll Vorrang vor Neubaumaßnahmen eingeräumt werden. Es werden nur Gebäude und Außenanlagen gefördert, die vor 1945 errichtet wurden, sowie die Bebauung vorhandener Baulücken in den Ortskernen. Für alle Maßnahmen gelten folgende Regelungen sowie die dazugehörigen Auflagen. 1. Erneuerung - Sanierung Dach Erneuerung und Sanierung der Dachbedeckung und des Dachstuhls, Anbringen von Wärmedämmmaßnahmen. 2. Erneuerung Sanierung Fassade Erneuerung und Sanierung ortstypischer Putzfassaden, Sanierung von Gefachen an Fachwerkhäusern, Freilegung überputzter Gefache, Restauration und Erneuerung von konstruktiven Fachwerkelementen, Verblendung wetterseitiger Giebelwände mit Schiefer oder Holzverschalung 3. Fassadendämmung / Wärmedämmverbundsystem Aufbringen von Wärmedämmmaßnahmen im Wandbereich in bautechnisch sinnvoller Weise unter Einhaltung der Energieeinsparverordnung (ENEV) in der jeweils gültigen Fassung. 1

4. Erneuerung - Sanierung Fenster, Türen und Tore Aufarbeitung und Erneuerung von Fenster- und Türgewänden, historischen Hoftor-, Haustür- und Fensteranlagen 5. Trockenlegung von Wänden und Böden 6. Ortskerntypisch und städtebaulich angepaßte Wohnbebauung auf Baulücken 7. Ersatzbauten für nicht mehr sanierungsfähige Gebäude und deren Abbruch, sofern der Ersatzbau ortskerntypisch und städtebaulich an die Umgebung angepasst ist 8. Ausbau und Umnutzung von Scheunen und Nebengebäuden 9. Außenanlagen III. Sanierung und Erneuerung von Treppenanlagen aus Naturstein, Geländern und Vordächern aus Holz und/ oder Schmiedeeisen, Zäune aus Holz und/ oder Schmiedeeisen, Sanierung und Wiederaufbau von Einfassungsmauern aus Naturstein, Entsiegelung von Hofflächen/ Freiflächen Förderhöhe/Förderumfang: 1. Zuschussfähig sind die materiellen Aufwendungen sowie die Leistungen der ausführenden Firma, die für die unter II. genannten Maßnahmen entstehen. 2. Von diesen Kosten, werden Fördermittel Dritter (z.b. Landesamt für Denkmalpflege usw.) abgezogen. 3. Die Gemeinde Hünfelden gewährt eine Beihilfe in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 5.000,00 EURO, bei einer Mindestinvestitionssumme von 10.000,00 EURO. 4. Aus den vier möglichen Förderbereichen (Hauptgebäude, Scheune, Remise und Außenanlage) können maximal drei Komplexe mit jeweils maximal 5.000 EURO gefördert werden. Die Förderung wird für jeden Komplex innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt. Diese Regelung gilt auch, wenn das Grundstück veräußert wird. 5. Für die Durchführung der geplanten Maßnahmen wird eine Ausführungsfrist von einem Jahr ab Datum des Bewilligungsbescheides festgesetzt. Sollte die Maßnahme innerhalb der genannten Frist nicht umgesetzt und abgerechnet werden können, so ist dies der Verwaltung frühzeitig in schriftlicher Form anzuzeigen, zu begründen und eine Fristverlängerung zu beantragen. Sollte nach Ablauf der Ausführungsfrist keine Mitteilung vorliegen, werden die bereits bewilligten Fördermittel zurückgenommen. IV. Antragstellung: 1. Der Förderantrag ist zusammen mit allen zur Beurteilung der Förderfähigkeit notwendigen Unterlagen (Maßnahmenbeschreibung mit Fotos, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und weitere relevanten Unterlagen) vor Ausführung der Arbeiten schriftlich einzureichen. 2

2. Die Gemeindeverwaltung prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens. Bei umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist vor Antragsstellung eine für den Antragssteller kostenlose Beratung durch ein von der Gemeinde beauftragtes Fachbüro vornehmen zu lassen. Zur kostenlosen Beratung hinsichtlich Bautechnik und Gestaltung bei Einzelmaßnahmen (z.b. Dach, Fenster) steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ist vor Ausführung eine Energieberatung durchführen zu lassen, die der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort in der jeweils gültigen Fassung entspricht. 3. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist vom Antragsteller ein Verwendungsnachweis mit einer Schlusszusammenstellung aller maßgeblichen Belege bei der Gemeinde einzureichen. 4. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Rangfolge des Eingangsdatums der kompletten, prüffähigen Schlusszusammenstellung vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung der Fördervoraussetzungen. 5. Ein rechtlicher Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln besteht nicht. Hünfelden, den 24.11.2015 (Silvia Scheu-Menzer) Bürgermeisterin 3

Ansprechpartner: Gemeinde Hünfelden: Bearbeitung der Zuschussanträge: Nadja Kübeler Telefon: 06438 / 83824 Fax: 06438 / 838 9924 E-Mail: nadja.kuebeler@huenfelden.de Fragen zu Baurechtsangelegenheiten gemäß 55 und 56 HBO: Sabrina Ruff Telefon: 06438 / 83847 Fax: 06438 / 838 9947 E-Mail: sabrina.ruff@huenfelden.de Fragen zur Bautechnik und Gestaltung Michaela Königstein Telefon: 06438 / 83868 Fax: 06438 / 838 9968 E-Mail: michaela.koenigstein@huenfelden.de Landkreis Limburg-Weilburg: Kreisausschuß des Landkreises Limburg-Weilburg - Untere Denkmalschutzbehörde - Manfred Weber Tel. 06431 / 296235 E-Mail: m.weber@limburg-weilburg.de Beratung im Rahmen der Dorfkernsanierung ohne Gebühr: Architekturbüro Stephan Dreier Bergstr.16 65611 Brechen-Niederbrechen Telefon: 06438 / 83498-0 Fax: 06438 / 83498-11 E-Mail: architekturbuero-dreier@t-online.de 4

Förderung der Energieberatung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 424 Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Telefon: 06196 / 908 880 Fax: 06196 / 908-211 (nur für fachtechnische Fragestellungen) Fax: 06196 / 908-800 www.bafa.de 5