4. wie viele kreisangehörige Gemeinden, die keine Großen Kreisstädte sind, bisher ihren Haushalt auf Doppik umgestellt haben;

Ähnliche Dokumente
Gebühren für verdachtsabhängige. Kontrollen ohne Beanstandung. Kontrollen mit Beanstandung

Polizeipräsidium Stuttgart

Tafel-Logistik in Baden-Württemberg

I. Kauffälle insgesamt a) Veräußerte Flächen ohne Gebäude und ohne Inventar. b) Veräußerte Flächen mit Gebäuden ohne Inventar

Forschung und Entwicklungsintensität in Unternehmen in Baden-Württemberg

VwV-Integration Geförderte Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte

1. inwiefern ihr bekannt ist, welche deutschen Länder die Jagdsteuer bereits abgeschafft haben (jeweils mit Datum);

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

Umsetzung und Ausgestaltung der Empfehlungen zur laufenden Geldleistung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg

"Verzeichnis der kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung in Baden-Württemberg Stand: "

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

davon Übergänge auf Stadtkreis Landkreis Region Regierungsbezirk Land Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 4 zum Zeitpunkt der GSE-Vergabe

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW):

Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

Übergänge von Grundschulen in Baden-Württemberg auf weiterführende Schulen seit dem Schuljahr 1995/96 nach Schularten

Ausgestaltung der Kostenbeteiligung (KOB) für Personensorgeberechtigte in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg

Krankenhausplan 2010 Baden-Württemberg. Liste der Ausbildungsstätten gemäß 2 Nr. 1a KHG

Baden-Württemberg DIE LANDESWAHLLEITERIN. Endgültige Zulassung der Parteien und Wahlvorschläge für die Landtagswahl

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Verzeichnis der staatlich anerkannten Lehrrettungswachen in Baden-Württemberg

Anerkannnte Ausbildungsstätten für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Anlage 4

Tafel-Logistik in Baden-Württemberg

* 2012: Rückgang durch Revision der Statistik auf Basis der Volkszählung. Stuttgart. Esslingen. Ludwigsburg. Böblingen. Rems-Murr-Kreis.

Wirtschaftsregion Stuttgart - Zahlen und Fakten. Arbeitnehmer und Erwerbstätige. Erwerbstätige und Arbeitnehmeranteil in der Region Stuttgart

Bericht Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg. Volker Reif

Verkäufe von Agrarland in Baden-Württemberg 2013

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen

Verkäufe von Agrarland in Baden-Württemberg 2008

Verkäufe von Agrarland in Baden-Württemberg 2010

Arbeitsloseninitiativen in Baden Württemberg

Bautätigkeit und Wohnungswesen

Öffentliche Sozialleistungen

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW):

1. Welche Traumanetzwerke gibt es in Baden-Württemberg (nach Landkreisen sortiert)?

B VII 4-1/2011 Fachauskünfte: (0711)

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW):

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

A V 1 - j/15 Fachauskünfte: (0711)

Gutachterausschuss Baden-Württemberg

C III 1 unreg./16 (2) Fachauskünfte: (0711)

H I 1 - m 01/18 Fachauskünfte: (0711) Getötete bei Straßenverkehrsunfällen in Baden-Württemberg seit 1985

Anzahl der Unterschriften der Kampagne Stopp den Unsinn! sortiert und summiert nach Wahlkreisen Stand 10. Juni 2009

1.GerichtlicheEhelösungeninBaden-Würtembergseit1936/38nachArtdesUrteils

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

H I 1 - m 09/17 Fachauskünfte: (0711) Getötete bei Straßenverkehrsunfällen in Baden-Württemberg seit 1985

1.GerichtlicheEhelösungeninBaden-Würtembergseit1936/38nachArtdesUrteils

1. Mit welcher Zielsetzung wurde das Kenntnisgabeverfahren gemäß 51 Landesbauordnung (LBO) seinerzeit eingeführt?

VwV-Integration - Förderrunde Geförderte Projekte

angebotene Ankünfte insgesamt geöffnete Betriebe* Anzahl

Öffentliche Sozialleistungen

Unterricht und Bildung

Flüchtlingsunterbringung in Pforzheim und dem Enzkreis

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen. Vorblatt

Beratung und Information in Baden-Württemberg

M I 7 - j/11 Fachauskünfte: (0711) Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Baden-Württemberg 2011

Unterricht und Bildung

B VII 2-5j/2016 (2) Fachauskünfte: (0711) Endgültige Ergebnisse der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg am 13.

Verkäufe von Agrarland in Baden-Württemberg 2009

A V 1 - j/16 Fachauskünfte: (0711)

Factsheet. Kinderarmut. Kinder im SGB-II-Bezug 14,3 14,7. Deutschland 19,3 17,0. Berlin. Brandenburg 20,1 16,9 12,4 13,2. Sachsen.

Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

M I 7 - j/16 Fachauskünfte: (0711) Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Baden-Württemberg 2016

- Ergebnisse - Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim Ergebnisse Zensus2011

Öffentliche Sozialleistungen

Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

Herzlich Willkommen. zum ersten Thementag. Netzwerkpartner - Relevanzmatrix

M I 7 - j/07 Fachauskünfte: (0711) Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Baden-Württemberg 2007

Aktuelle Datenlage und Entwicklungstendenzen zur Jugendarbeit auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg

C III 1 - j 17 Fachauskünfte: (0711) Rinderbestände und Rinderhaltungen in Baden-Württemberg im November 2017

H I 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern am 1. Januar 2014

Öffentliche Sozialleistungen

M I 7 - j/10 Fachauskünfte: (0711) Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Baden-Württemberg 2010

Der demografische Wandel verändert Baden-Württemberg

VwV-Integration - Förderrunde 2017

M I 7 - j/13 Fachauskünfte: (0711) Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Baden-Württemberg 2013

Baden-Württemberg. Landeswettbewerb für die 44 Stadt- und Landkreise

Öffentliche Sozialleistungen

C III 1 - j 15 Fachauskünfte: (0711) Rinderbestände und Rinderhaltungen in Baden-Württemberg im November 2015

M I 7 - j/15 Fachauskünfte: (0711) Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Baden-Württemberg 2015

Stuttgart Böblingen Indirekte Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit durch pauschalierte

Kommunales Abfallaufkommen in Baden-Württemberg 1990 und 2006

M I 7 - j/14 Fachauskünfte: (0711) Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Baden-Württemberg 2014

10,8% 2,7% 1,8% 0,6% 0,3% und mehr 24,8% 5,7% 11,7% 16,0% 10,8% 2,7% 1,7% 0,5% 0,3%

B VII 3-2/14 Fachauskünfte: (0711)

Pressemeldung. Beschäftigungsprognose 2011 Baden-Württemberg

Beratungsorte der Diakonischen Bezirksstellen der Evang. Kirchenbezirke und der Kreisdiakonieverbände in der Diakonie Württemberg

1. Wie viele forstliche Liegenschaften wurden in den letzten drei Jahren, aufgeschlüsselt

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

IniFaFvkreis$KOMM$B/W$ Gesunde$Männer$im$Südwesten?$ Hospitalhof$Stu7gart,$ '

Schulbauförderungsprogramm 2016

Methodik und Ergebnisse des Innovationsindex 2016

Insgesamt (einschließlich Camping) darunter: Hotellerie

Haus der kleinen Forscher in Baden-Württemberg Zahlen und Fakten (Stand 30. September 2015)

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

H I 2 - j/17 Fachauskünfte: (0711)

Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7568 14. 10. 2015 Antrag der Abg. Klaus Herrmann u. a. CDU und Stellungnahme des Innenministeriums Umstellung von Kameralistik auf Doppik bei den Kommunen und Landkreisen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche der 35 Stadt- und Landkreise in welchem Jahr auf Doppik umgestellt haben und zu welchem Haushaltsjahr die anderen Kreise die Umstellung planen; 2. welche der neun Stadtkreise in welchem Jahr auf Doppik umgestellt haben und zu welchem Haushaltsjahr die anderen Stadtkreise die Umstellung planen; 3. welche der 92 Großen Kreisstädte in welchem Jahr auf Doppik umgestellt haben und zu welchem Haushaltsjahr die anderen Großen Kreisstädte die Umstellung planen; 4. wie viele kreisangehörige Gemeinden, die keine Großen Kreisstädte sind, bisher ihren Haushalt auf Doppik umgestellt haben; 5. welche Verfahrensvereinfachungen, insbesondere hinsichtlich der Vermögensbewertung, seit dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2009 erfolgt sind bzw. ermöglicht wurden. 08. 10. 2015 Herrmann, Blenke, Epple, Hillebrand, Hollenbach, Klein, Pröfrock, Schneider, Throm CDU Eingegangen: 14. 10. 2015 / Ausgegeben: 12. 11. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Begründung Der Landtag hat mit Gesetz vom 22. September 2009 beschlossen, dass in den Kommunen und Landkreisen das Haushaltswesen spätestens bis zum Jahr 2016 von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt werden muss. Mit Gesetz vom 10. Juli 2012 wurde diese Frist bis zum Jahr 2020 verlängert. Der Antrag dient dazu zu klären, wie weit die Umstellung fortgeschritten ist. Stellungnahme Mit Schreiben vom 6. November 2015 Nr. 2-2241.0/142 nimmt das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche der 35 Stadt- und Landkreise in welchem Jahr auf Doppik umgestellt haben und zu welchem Haushaltsjahr die anderen Kreise die Umstellung planen; Zu 1.: Hierzu wird auf die beigefügte Tabelle 1 mit Angaben des Statistischen Landesamtes und der oberen Rechtsaufsichtsbehörden zu den 35 Landkreisen verwiesen. 2. welche der neun Stadtkreise in welchem Jahr auf Doppik umgestellt haben und zu welchem Haushaltsjahr die anderen Stadtkreise die Umstellung planen; 3. welche der 92 Großen Kreisstädte in welchem Jahr auf Doppik umgestellt haben und zu welchem Haushaltsjahr die anderen Großen Kreisstädte die Umstellung planen; Zu 2. und 3.: Hierzu wird auf die beigefügte Tabelle 2 mit Angaben des Statistischen Landesamtes und der oberen Rechtsaufsichtsbehörden zu den neun Stadtkreisen und den 93 Großen Kreisstädten verwiesen. 4. wie viele kreisangehörige Gemeinden, die keine Großen Kreisstädte sind, bisher ihren Haushalt auf Doppik umgestellt haben; Zu 4.: 68 kreisangehörige Gemeinden, die keine Großen Kreisstädte sind, haben bisher ihren Haushalt auf die kommunale Doppik umgestellt. 5. welche Verfahrensvereinfachungen, insbesondere hinsichtlich der Vermögensbewertung, seit dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2009 erfolgt sind bzw. ermöglicht wurden. Zu 5.: Das Innenministerium arbeitet bereits seit langer Zeit eng mit der kommunalen Praxis mit dem gemeinsamen Ziel praktikabler Vorgaben für die Vermögensbewertung zusammen. So hat das Innenministerium bereits 1996 eine Arbeitsgruppe von kommunalen Kämmerern mit der Erarbeitung von Leitlinien zur kommuna- 2

len Kostenrechnung in Baden-Württemberg beauftragt, die in mehreren Fassungen veröffentlicht und weiterentwickelt wurden. Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts wurde das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), die sogenannte kommunale Doppik, in der Gemeindeordnung (GemO) und weiteren kommunalrechtlichen Vorschriften verankert. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurden Vereinfachungen insbesondere hinsichtlich der Vermögensbewertung auf Basis der oben dargestellten Vorarbeiten durch untergesetzliche Vorschriften ermöglicht. Bei der Vermögensbewertung sind Vermögensgegenstände grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen ( 91 Abs. 4 GemO). Diese bei Neuanschaffung bzw. -herstellung eines Vermögensgegenstands einfach anzuwendende Vorschrift wirft Probleme auf, wenn für Vermögensgegenstände, die sich zum Zeitpunkt der Umstellung auf die kommunale Doppik bereits im Eigentum der Gemeinde befinden, die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr bekannt sind oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln wären. Daher wurden in 62 der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Sonderregelungen getroffen, um den mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz verbundenen Arbeitsaufwand zu verringern und um eine Bewältigung dieser Aufgabe möglichst ohne oder nur mit geringer externer Unterstützung zu ermöglichen. Danach dürfen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz folgende Wahlrechte ausgeübt werden: Die Vermögensgegenstände dürfen mit den Werten angesetzt werden, die vor dem Stichtag für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz in Anlagenachweisen nach 38 der GemHVO a. F. oder in einer Vermögensrechnung nach der Verwaltungsvorschrift zur Vermögensrechnung nach 43 GemHVO vom 31. Oktober 2001 nachgewiesen sind (vgl. 62 Abs. 1 Satz 2 GemHVO). Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegen, müssen nicht inventarisiert und in der Vermögensrechnung nachgewiesen werden (vgl. 62 Abs. 1 Satz 3 GemHVO). Wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden können, dürfen Erfahrungswerte angesetzt werden, die den Preisverhältnissen zum Anschaffungsoder Herstellungszeitpunkt entsprechen und um Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert sind; hierbei wird vermutet, dass die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den vor dem Stichtag der Aufstellung der Eröffnungsbilanz liegenden Zeitraum von sechs Jahren ermittelt werden können (vgl. 62 Abs. 2 GemHVO). Für die vor 1975 angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände dürfen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder entsprechender Erfahrungswerte auch den Preisverhältnissen zum 1. Januar 1974 entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, die ebenfalls um Abschreibungen seit dem Anschaffungs- oder Herstellungsjahr nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu vermindern sind (vgl. 62 Abs. 3 GemHVO). Die Erfahrungswerte können nach sachgerechten Verfahren (z. B. Sachwertoder Vergleichswertverfahren, rückindizierter Gebäudeversicherungswert) ermittelt werden. Bei Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken, können örtliche Durchschnittswerte angesetzt werden. Bei der Bewertung von Straßen können die Erfahrungswerte für die einzelnen Straßenarten auf der Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt werden. Bei Waldflächen können für den Aufwuchs zwischen 7.200 und 8.200 Euro je Hektar und für die Grundstücksfläche 2.600 Euro je Hektar angesetzt werden (vgl. 62 Abs. 4 GemHVO). 3

Bei der Bewertung von Beteiligungen, z. B. an privatrechtlichen Gesellschaften, kann auch das der Gemeinde zuordenbare anteilige Eigenkapital der Gesellschaft angesetzt werden, wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Dasselbe gilt grundsätzlich auch für die gemeindlichen Sondervermögen, wie z. B. Eigenbetriebe (vgl. 62 Abs. 5 GemHVO). Aufwändige Unternehmensbewertungen werden damit nicht gefordert. Die vorgenannten Vereinfachungsgrundsätze für die Bewertung der Vermögensgegenstände können auch für die Ermittlung der zu deren Finanzierung erhaltenen Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge herangezogen werden. Danach ist es möglich, dass Investitionszuweisungen in Höhe einer bestimmten Quote der entsprechenden Förderrichtlinien u. ä. und Investitionsbeiträge entsprechend der gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder in sonstiger Weise festgesetzten Finanzierungsquote angesetzt werden. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse kann ganz verzichtet werden (vgl. 62 Abs. 6 GemHVO). Ergänzend wird auf die allgemeinen, nicht nur für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz geltenden Vorschriften zur Vereinfachung der Inventur ( 37, 38 GemHVO) sowie zur Vereinfachung der Bewertung ( 45 Abs. 1 GemHVO) verwiesen. Darüber hinaus wird in 38 Abs. 4 GemHVO der Bürgermeister ermächtigt, für selbständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer Befreiungen von der Einzel - bewertung und deren Aufnahme in das Inventar vorzusehen. In dem durch die o. g. Vorschriften gesetzten Rahmen werden in einem Leitfaden zur Bilanzierung ergänzende Erläuterungen, Festlegungen, Hinweise und Empfehlungen zur Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Vermögenserfassung und -bewertung zur Verfügung gestellt. Dieser Leitfaden, der auf der Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht ist, wird von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie deren Verbände, des Datenverarbeitungsverbunds, der Gemeindeprüfungsanstalt und des Innen - ministeriums gepflegt. In diesem Leitfaden wird z. B. klargestellt, dass für die Eröffnungsbilanz zur Vereinfachung der Ermittlung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Grabnutzungsgebühren auf einen jährlichen Durchschnittswert der gesamten Grabnutzungsgebühren zurückgegriffen werden kann, falls für die Vergangenheit die tatsächlichen Einzahlungen nicht vorliegen, und auch für die Ermittlung der Restnutzungsdauer mit einem Durchschnittswert gerechnet werden kann. Zu weiteren Vereinfachungsregelungen zur Vermögensbewertung wird es als Ergebnis der Evaluation der landesrechtlichen Vorschriften zur kommunalen Doppik kommen. Für diese Evaluation ist in Fortführung der bewährten Praxis eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der kommunalen Landesverbände, der Gemeindeprüfungsanstalt und themenbezogen weiteren Vertretern aus der kommunalen Pra - xis gebildet worden. Nach dem gegenwärtigen Stand der Diskussion sollen an der Gemeindehaushaltsverordnung u. a. folgende Änderungen vorgenommen werden: Zukünftig soll der Bürgermeister nicht nur die beweglichen Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer von einer Einzelbewertung und deren Aufnahme in das Inventar befreien können (vgl. 38 Abs. 4 GemHVO; s. o.), sondern auch die immateriellen Vermögensgegenstände bis zu diesem Wert. Der Ansatz von den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechenden Erfahrungswerten statt der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Vermögensgegenständen, die mehr als sechs Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden, soll künftig nicht mehr davon abhängen, ob die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden können. Ergänzend soll klargestellt werden, dass fiktive Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkte auf der Basis des aktuellen Zustands des Vermögensgegenstands und der danach geschätzten Restnutzungsdauer angesetzt werden können. 4

Für Grundstücke außer Grünflächen und Straßengrundstücken, die dauerhaft einer öffentlichen Zweckbestimmung dienen, soll die Möglichkeit normiert werden, vom Wert von Grund und Boden umliegender Grundstücke Abschläge bis zu einem bestimmten Vomhundertsatz vorzunehmen. Bei der Bewertung von Straßen sollen die Erfahrungswerte für die einzelnen Straßenarten nicht nur auf der Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt, sondern auch Pauschalwerte nach bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart angesetzt werden können. Sofern Vermögensgegenstände nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten bewertet werden, soll klargestellt werden, dass dann auch die korrespondierenden Sonderposten nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten ermittelt werden können. Die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren soll entfallen. Darüber hinaus sind weitere Verfahrensvereinfachungen, die nicht die Vermögensbewertung betreffen, als Ergebnis der Evaluation der landesrechtlichen Vorschriften zur kommunalen Doppik beabsichtigt: Diese betreffen z. B. das Verfahren bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen aufgrund einer erforderlichen Anpassung des Werts von Vermögensgegenständen, das Verfahren bei einer angestrebten Weitergeltung von Verpflichtungsermäch - tigungen aus dem ersten Jahr einer Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung, das Verfahren der Datenerfassung im Zusammenhang mit der überörtlichen Prü fung der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung, das Verfahren bei einer verzögerten Inanspruchnahme von Ansätzen für zweckgebundene investive Einzahlungen, deren Eingang sicher ist, und den Wegfall einer gesonderten Übersicht über die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten. Gall Innenminister 5

Anlage zu Frage 1 Tabelle 1: Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens der Landkreise auf die kommunale Doppik AGS Landkreis Jahr der Umstellung erfolgt geplant 115 900 Böblingen 2009 116 900 Esslingen 2012 117 900 Göppingen 2013 118 900 Ludwigsburg 2012 119 900 Rems-Murr-Kreis 2010 125 900 Heilbronn 2011 126 900 Hohenlohekreis 2011 127 900 Schwäbisch Hall 2011 128 900 Main-Tauber-Kreis 2011 135 900 Heidenheim 2013 136 900 Ostalbkreis 2012 215 900 Karlsruhe 2010 216 900 Rastatt 2010 225 900 Neckar-Odenwald-Kreis 2010 226 900 Rhein-Neckar-Kreis 2010 235 900 Calw 2010 236 900 Enzkreis 2009 237 900 Freudenstadt 2010 315 900 Breisgau-Hochschwarzwald 2015 316 900 Emmendingen 2012 317 900 Ortenaukreis 2011 325 900 Rottweil 2018 326 900 Schwarzw.-Baar-Kreis 2018 327 900 Tuttlingen 2018 335 900 Konstanz 2010 336 900 Lörrach 2011 337 900 Waldshut 2011 415 900 Reutlingen 2011 416 900 Tübingen 2017 417 900 Zollernalbkreis 2017 425 900 Alb-Donau-Kreis 2013 426 900 Biberach 2012 435 900 Bodenseekreis 2016 436 900 Ravensburg 2009 437 900 Sigmaringen 2012 Anzahl der Landkreise insgesamt 29 6 6

Anlage zu den Fragen 2 und 3 Tabelle 2: Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens der Stadtkreise und Großen Kreisstädte auf die kommunale Doppik AGS Gemeindename Status der Stadt Jahr der Umstellung erfolgt geplant 111 000 Stuttgart, Landeshauptstadt Stadtkreis 2010 115 003 Böblingen, Stadt Große Kreisstadt 2015 115 021 Herrenberg, Stadt Große Kreisstadt 2011 115 028 Leonberg, Stadt Große Kreisstadt 2017 115 045 Sindelfingen, Stadt Große Kreisstadt 2012 116 019 Esslingen am Neckar, Stadt Große Kreisstadt 2011 116 033 Kirchheim unter Teck, Stadt Große Kreisstadt 2013 116 049 Nürtingen, Stadt Große Kreisstadt 2015 116 077 Filderstadt, Stadt Große Kreisstadt 2011 116 078 Leinfelden-Echterdingen, Stadt Große Kreisstadt 2015 116 080 Ostfildern, Stadt Große Kreisstadt 2010 117 019 Eislingen/Fils, Stadt Große Kreisstadt 2018 117 024 Geislingen an der Steige, Stadt Große Kreisstadt 2018 117 026 Göppingen, Stadt Große Kreisstadt 2011 118 011 Ditzingen, Stadt Große Kreisstadt 2018 118 046 Kornwestheim, Stadt Große Kreisstadt 2013 118 048 Ludwigsburg, Stadt Große Kreisstadt 2014 118 073 Vaihingen an der Enz, Stadt Große Kreisstadt 2012 118 079 Bietigheim-Bissingen, Stadt Große Kreisstadt 2015 118 081 Remseck am Neckar, Stadt Große Kreisstadt 2018 119 008 Backnang, Stadt Große Kreisstadt 2018 119 020 Fellbach, Stadt Große Kreisstadt 2018 119 067 Schorndorf, Stadt Große Kreisstadt 2014 119 079 Waiblingen, Stadt Große Kreisstadt 2015 119 085 Winnenden, Stadt Große Kreisstadt 2018 119 091 Weinstadt, Stadt Große Kreisstadt 2018 121 000 Heilbronn, Stadt Stadtkreis 2014 125 006 Bad Rappenau, Stadt Große Kreisstadt 2017 125 026 Eppingen, Stadt Große Kreisstadt 2014 125 065 Neckarsulm, Stadt Große Kreisstadt 2018 126 066 Öhringen, Stadt Große Kreisstadt 2019 127 014 Crailsheim, Stadt Große Kreisstadt 2015 127 076 Schwäbisch Hall, Stadt Große Kreisstadt 2012 128 007 Bad Mergentheim, Stadt Große Kreisstadt 2012 128 131 Wertheim, Stadt Große Kreisstadt 2020 135 016 Giengen an der Brenz, Stadt Große Kreisstadt 2020 135 019 Heidenheim an der Brenz, Stadt Große Kreisstadt 2018 136 019 Ellwangen (Jagst), Stadt Große Kreisstadt 2017 136 065 Schwäbisch Gmünd, Stadt Große Kreisstadt 2020 136 088 Aalen, Stadt Große Kreisstadt 2011 211 000 Baden-Baden, Stadt Stadtkreis 2013 212 000 Karlsruhe, Stadt Stadtkreis 2007 215 007 Bretten, Stadt Große Kreisstadt 2011 215 009 Bruchsal, Stadt Große Kreisstadt 2007 215 017 Ettlingen, Stadt Große Kreisstadt 2016 215 106 Waghäusel, Stadt Große Kreisstadt 2020 215 108 Rheinstetten, Stadt Große Kreisstadt 2015 215 109 Stutensee, Stadt Große Kreisstadt 2020 216 007 Bühl, Stadt Große Kreisstadt 2012 216 015 Gaggenau, Stadt Große Kreisstadt 2018 216 043 Rastatt, Stadt Große Kreisstadt 2013 221 000 Heidelberg, Stadt Stadtkreis 2007 7

Anlage zu den Fragen 2 und 3 AGS Gemeindename Status der Stadt Jahr der Umstellung erfolgt geplant 222 000 Mannheim, Universitätsstadt Stadtkreis 2012 225 058 Mosbach, Stadt Große Kreisstadt 2016 226 032 Hockenheim, Stadt Große Kreisstadt 2019 226 041 Leimen, Stadt Große Kreisstadt 2020 226 084 Schwetzingen, Stadt Große Kreisstadt 2019 226 085 Sinsheim, Stadt Große Kreisstadt 2017 226 096 Weinheim, Stadt Große Kreisstadt 2014 226 098 Wiesloch, Stadt Große Kreisstadt 2007 231 000 Pforzheim, Stadt Stadtkreis 2012 235 046 Nagold, Stadt Große Kreisstadt 2011 235 085 Calw, Stadt Große Kreisstadt 2018 236 040 Mühlacker, Stadt Große Kreisstadt 2020 237 028 Freudenstadt, Stadt Große Kreisstadt 2018 237 040 Horb am Neckar, Stadt Große Kreisstadt 2007 311 000 Freiburg im Breisgau, Stadt Stadtkreis 2015 316 011 Emmendingen, Stadt Große Kreisstadt 2010 316 056 Waldkirch, Stadt Große Kreisstadt 2013 317 001 Achern, Stadt Große Kreisstadt 2012 317 057 Kehl, Stadt Große Kreisstadt 2014 317 065 Lahr/Schwarzwald, Stadt Große Kreisstadt 2019 317 089 Oberkirch, Stadt Große Kreisstadt 2012 317 096 Offenburg, Stadt Große Kreisstadt 2009 325 049 Rottweil, Stadt Große Kreisstadt 2012 325 053 Schramberg, Stadt Große Kreisstadt 2016 326 012 Donaueschingen, Stadt Große Kreisstadt 2015 326 074 Villingen-Schwenningen, Stadt Große Kreisstadt 2018 327 050 Tuttlingen, Stadt Große Kreisstadt 2014 335 043 Konstanz, Universitätsstadt Große Kreisstadt 2011 335 063 Radolfzell am Bodensee, Stadt Große Kreisstadt 2013 335 075 Singen (Hohentwiel), Stadt Große Kreisstadt 2013 336 050 Lörrach, Stadt Große Kreisstadt 2012 336 069 Rheinfelden (Baden), Stadt Große Kreisstadt 2011 336 091 Weil am Rhein, Stadt Große Kreisstadt 2017 337 126 Waldshut-Tiengen, Stadt Große Kreisstadt 2018 415 050 Metzingen, Stadt Große Kreisstadt 2019 415 061 Reutlingen, Stadt Große Kreisstadt 2017 416 025 Mössingen, Stadt Große Kreisstadt 2019 416 036 Rottenburg am Neckar, Stadt Große Kreisstadt 2017 416 041 Tübingen, Universitätsstadt Große Kreisstadt 2019 417 002 Balingen, Stadt Große Kreisstadt 2018 417 079 Albstadt, Stadt Große Kreisstadt 2011 421 000 Ulm, Universitätsstadt Stadtkreis 2011 425 033 Ehingen (Donau), Stadt Große Kreisstadt 2018 426 021 Biberach an der Riß, Stadt Große Kreisstadt 2018/2019 435 016 Friedrichshafen, Stadt Große Kreisstadt 2019 435 059 Überlingen, Stadt Große Kreisstadt 2013 436 055 Leutkirch im Allgäu, Stadt Große Kreisstadt 2018 436 064 Ravensburg, Stadt Große Kreisstadt 2019 436 081 Wangen im Allgäu, Stadt Große Kreisstadt 2018 436 082 Weingarten, Stadt Große Kreisstadt 2018 Anzahl der Stadtkreise und Großen Kreisstädte insgesamt 55 47 8