Baden-Württemberg 2013

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Transkript:

PEFC/04-4-0003 Auditbericht zur 14. Flächenstichprobe Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes PEFC in der Region Baden-Württemberg 2013 IC-Verfahrensnummer: 1900754 Flächenstichprobe-Verf. Nr.: 1930148 Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-5 Seite 1 von 10

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1.1. Aufgabenstellung... 3 1.2. Zertifizierungsstelle... 3 1.3. Auditor... 3 1.4. Grundlegende Dokumente... 3 2. Teilnehmende Fläche... 3 2.1. Gesamtfläche:... 3 2.2. Stichprobenfläche... 4 2.3. Aufteilung nach Besitzarten... 4 3. Systemstabilität... 4 3.1. Bekanntheit des Systems (allgem.)... 4 3.2. Tätigkeiten der RAG und der Zertifizierungsstelle... 5 4. Erfüllung der Standards / Feststellungen und ihre Häufigkeit.... 5 4.1. Ergebnisse 2013... 5 4.2 Schwerpunkte der diesjährigen Feststellungen... 6 4.2.1 Abweichungen... 6 4.2.2 Hauptabweichungen... 7 4.2.3 Verbesserungspotenzial... 7 4.2.4 Nachaudits... 8 4.2.5 Durch die RAG gesetzte Betriebe... 8 4.3 Korrekturmaßnahmen... 8 4.4 Durchschnittliche Anzahl von Abweichungen nach Besitzarten... 9 5. Umsetzung des Potenzials... 9 6. Zusammenfassung und Bewertung... 9 Anhang 1 Liste der auditierten Betriebe 2013...10 Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-5 Seite 2 von 10

1. Allgemeines 1.1. Aufgabenstellung Nachfolgender Bericht beschreibt die Erkenntnisse, die bei den Vor-Ort-Audits der 14. Stichprobe 2013 in den PEFC-zertifizierten Wäldern der Region Baden-Württemberg gewonnen wurden. Durch die Vor-Ort-Audits in den teilnehmenden Forstbetrieben wird die Wirksamkeit des Zertifizierungsverfahrens, die Einhaltung der PEFC-Standards und die Umsetzung der Verfahren zur Systemstabilität überprüft. Die Audits fanden im Zeitraum von März bis Dezember 2013 statt. Die Durchführung der Audits, begonnen mit der Versendung der Vorabfragebögen, den Vor- Ort-Audits in den Forstbetrieben bis hin zur Erstellung der Feststellungsberichte, lief gemäß der gültigen PEFC-Systembeschreibung (PEFC D 2002:2009) ab. 1.2. Zertifizierungsstelle LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbh, akkreditiert bei der Deutschen Akkreditierungsstelle - DAkkS (D-ZE-14458-01-00) für PEFC 1.3. Auditor Diplom-Forstwirt, Forstassessor Alfred Raunecker, Leitender Auditor Diplom-Forstwirt, Forstassessor Niels Plusczyk, Co-Auditor 1.4. Grundlegende Dokumente 0001:2009 Systembeschreibung zur Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Deutschland 1001:2009 Anforderung an die Region einschließlich der Indikatorenliste 1002:2009 PEFC-Standards für Deutschland 1004:2010 Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Logos 200x:2009/10 PEFC-Verfahrensanweisungen 2000 ff. LGA InterCert GmbH PEFC Vorab-Fragebogen LGA InterCert GmbH - PEFC Checkliste LGA InterCert GmbH PEFC Abweichungsbericht 2. Teilnehmende Fläche 2.1. Gesamtfläche: Zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung am 31.01.2013 (StatZert Januar 2013) waren in Baden-Württemberg 2.477 Forstbetriebe mit einer Gesamtfläche von 1.120.229 ha nach PEFC zertifiziert. Die zertifizierte Waldfläche verteilt sich auf: Besitzart Waldfläche Betriebe Landeswald/Bundeswald 319.326 ha 2 Privatwald 148.689 ha 1.466 Forstl. Zusammenschlüsse 221.216 ha 148 Kommunalwald 430.998 ha 861 Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 3 von 10

Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine geringfügige Abnahme der zertifizierten Waldfläche (1.121.058 ha zum 1.1.2012). 2.2. Stichprobenfläche Die Stichprobe wurde gemäß des Verfahrensdokumentes PEFC 2002:2009 ermittelt. Der Staatswald der Region als einziger Betrieb der Klasse 7 ist jährlich zu auditieren. Aus der gesamten Anzahl der Forstämter/Forstreviere für den Staatswald wurde eine Unterstichprobe (5 Kreisforstämter) analog zum Auswahlverfahren der gelisteten Betriebe gezogen. Die Stichprobenfläche betrug insgesamt 366.050 ha (= 32,7% der zertifizierten Waldfläche). In der Region wurden dabei 39 Einzelbetriebe aufgesucht. Von den insgesamt 39 Betrieben waren: 2 Betriebe durch die RAG, 3 Betriebe für ein Nachaudit gesetzt worden. Die Festlegungen zum Nachaudit erfolgten durch den Auditor in den Jahren 2009, 2011 bzw. 2012. Ein Forstbetrieb, eine FBG, wurde aus der Stichprobe herausgenommen, da zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung die Auflösung der FBG bereits geplant war. Die Mitglieder dieser FBG wurden zum Oktober 2013 in einer Nachfolgeorganisation neu organisiert, deren Auditierung für das kommende Jahr empfohlen wird. Von den insgesamt 39 Betrieben waren insgesamt 14 zum wiederholten Male in der Stichprobe. Eine Liste der in 2013 auditierten Betriebe ist im Anhang beigefügt. 2.3. Aufteilung nach Besitzarten Die auditierte Betriebsfläche verteilt sich auf die einzelnen Waldbesitzarten wie folgt: Anzahl Besitzart Gesamtfläche Durchschnitt Min Max 1 Staatswald: - 5 Kreisforstämter 312.282 ha 7.552 ha 1.255 ha 21.837 ha 25 Kommunalwald 21.687 ha 867 ha 100 ha 3.393 ha 8 Privatwald 26.596 ha 3.325 ha 13 ha 16.777 ha 5 FBG 5.485 ha 1.097 ha 312 ha 1.932 ha 39 Summe 366.050 ha 3. Systemstabilität 3.1. Bekanntheit des Systems (allgem.) Wie auch in den zurückliegenden Stichproben sind die Kenntnisse des PEFC-Systems bei den teilnehmenden Waldbesitzern auf einem hohen Niveau. Die aktuell gültigen PEFC- Standards sind den Betrieben inhaltlich bekannt und ins Betriebsgeschehen implementiert. Die Ergebnisse aus den Vor-Ort Audits zeigen deutlich, dass die bestehenden Kommunikationskanäle in der Region greifen und dass die an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer gut informiert sind. Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 4 von 10

Nicht zuletzt zeigt sich dies in der niedrigen Anzahl von Feststellungen im Auditjahr 2013. Im Hinblick auf die Vielzahl von Waldbesitzern, die in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind, bleibt die Vermittlung der Verfahren zur Systemstabilität nach wie vor eine Daueraufgabe für die Verantwortlichen in der Region und für die Verantwortlichen in den Forstlichen Zusammenschlüssen. In Zuge der Vor-Ort-Audits konnte eine nur mäßige Beteiligung von Vertretern der Regionalen Arbeitsgruppe und insbesondere interessierter Kreise festgestellt werden. So nahmen in einzelnen Fällen Vertreter der Landesforstverwaltung (Ministerium und Regierungspräsidien) an den Audits teil, wohingegen Vertreter der holzverarbeitenden Industrie nicht mehr teilnahmen. 3.2. Tätigkeiten der RAG und der Zertifizierungsstelle In der Arbeitsgruppensitzung im März 2013 wurden die Ergebnisse der Vor-Ort-Audits durch die Zertifizierungsstelle vorgestellt und erörtert. Besondere Einzelfälle wurden diskutiert und für die Stichprobe 2013 gesetzt. Die Regionale Arbeitsgruppe (RAG) war in zwei Fällen auf Verstöße gegen Zertifizierungsstandards hingewiesen worden: Fall 1: Es musste ein Waldbesitzer innerhalb einer FBG wegen Kahlschlags auditiert werden. Da die PEFC-Beauftragten vor Ort keine endgültige Entscheidung fällen konnten, wurde der Fall an die Auditoren weitergegeben. Dieser Fall war wegen der anhaltenden Schneelage aus 2012 ins Frühjahr 2013 verschoben worden. Fall 2: Eine Kommune war im Zuge der Erstellung der Forsteinrichtung mit hohen Verbissschäden aufgefallen. Die RAG setzte daher diesen Betrieb für die Vor-Ort- Stichprobe 2013. Weitere Entscheidungen der Regionalen Arbeitsgruppe Aussetzung der Teilnehmerurkunde für eine Kommune, die zum Thema Wildbestände über mehrere Jahre keine ausreichenden Maßnahmen aufzeigen konnte. Ausschluss eines FBG-Mitglieds wegen eines nicht konformen Pflanzenschutzmitteleinsatz. Im Rahmen der Arbeitsgruppensitzung wurden bereits umgesetzte bzw. geplante Maßnahmen vorgestellt, die zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit führen sollen. Anlass dafür waren die wiederkehrend häufigen Abweichungen der Vorjahre zu diesem Themenkomplex. 4. Erfüllung der Standards / Feststellungen und ihre Häufigkeit. 4.1. Ergebnisse 2013 Bei den auditierten Betrieben wurden die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Feststellungen über die Abweichungen von den PEFC-Standards gemacht. Neben der Häufigkeit der Feststellungen ist in der folgenden Tabelle deren Einstufung in die Kategorien H - Hauptabweichung, N - Nebenabweichung enthalten. Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 5 von 10

Kriterium Feststellung Häufigkeit N* H* 6 5c mangelhafte Fällungstechnik 11 11 0 6 5a PSA 2 2 0 6 5b Werkzeug / Absperrung des Hiebes mangelhaft 1 1 0 6 5e UVV bei Brennholz-SW 1 1 0 6 6 Sonderkraftstoff 5 5 0 0 4 gesetzl. Anforderungen (Müll, Zäune; unsachgem. Kirrung) 3 3 0 0 8 Logonutzung 3 2 1 2 2 Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 3 3 0 4 10a Totholz/Höhlenbäume 3 3 0 2 5 flächiges Befahren 2 2 0 4 11a nicht angepasste Wildstände 2 1 1 0 7 Systemstabilität in FBG (als Zwischenstelle) 1 1 0 1 1 Bewirtschaftungsplan (Leitfaden 1) 1 1 0 2 6a dauerhaftes Feinerschließungsnetz / ggf. reparieren 1 1 0 2 6b Rückegassenabstand unter 20 m 1 1 0 5 5a Bio-Hydrauliköl o. a. m. 1 1 0 6 2 private Kleinselbstwerber: Motorsägen-Lehrgang 1 1 0 6 7 Möglichkeit zur Aus- / Fortbildung 1 1 0 Summe 43 41 2 * N = Nebenabweichung, H = Hauptabweichung Von den Feststellungen wurden 95 % als Neben- und 5 % als Hauptabweichung eingestuft. 4.2 Schwerpunkte der diesjährigen Feststellungen 4.2.1 Abweichungen Schwerpunkte der Abweichungen mit einer Häufigkeit von 3 oder mehr Fällen waren in der diesjährigen Stichprobe: Krit. 6.5: Arbeitssicherheit, mit insgesamt 15 Abweichungen in 14 verschiedenen Betrieben. In diesem Bereich fiel vor allem nicht sichere Fällungstechnik und in Einzelfällen mangelhafte Sicherheitsausrüstung auf. Krit. 6.6: In 5 Betrieben wird Sonderkraftstoff noch nicht in der Motorsäge verwendet. Dies betrifft überwiegend FBG-Mitglieder, die im eigenen Wald arbeiten, bzw. Kleinselbstwerber. Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 6 von 10

Krit. 0.4: Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wurde 3 mal eingefordert: hierbei handelte es sich um die Entfernung überflüssig gewordener Zäune und Wüchshüllen. In einem Betrieb fehlte die Gefahrstoffkennzeichnung an Benzinkanistern. Krit. 0.8: In 3 Betrieben wurde das PEFC-Logo bzw. die Registriernummer nicht korrekt verwendet: Eine Kommune fiel mit zwei verschiedenen Registriernummern auf der Rechnung auf, der eigenen einzelbetrieblichen und der einer FBG; die FBG mit der zweiten Reg.-Nr. ist für 2014 bereits geplant, in diesem Audit wird auf die Logoverwendung ein verstärktes Augenmerk gelegt werden. In einer anderen FBG wurde ein Mitglied mit einer fremden Reg.-Nr. auf der Rechnung entdeckt; das Mitglied besitzt auch Wald in der Nachbar-FBG; dieser Fehler konnte umgehend behoben werden. In einer weiteren FBG (als Zwischenstelle) war nicht sicherzustellen, ob die Registriernummer tatsächlich nur von den zertifizierten Mitgliedern verwendet wurde; hier wurde ein Nachaudit für 2014 gesetzt (siehe unter 4.1.2 Hauptabweichungen ). Krit. 2.2: In 3 Betrieben lag die Dokumentation von Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht vollständig in schriftlicher Form vor. Die Fristen für die Vervollständigung der Dokumente sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Krit. 4.10: In 3 Betrieben konnten keine Konzepte zum Umgang mit Biotopholz im Rahmen der Forsteinrichtungswerke vorgelegt werden. Abweichungen zu anderen Kriterien waren auf wenige Einzelfälle beschränkt. 4.2.2 Hauptabweichungen Von den 43 Abweichungen wurden 2 als Hauptabweichungen gewertet: Dabei handelt es sich zum einen um eine Kommune, in der 2013 ein Nachaudit zum Thema Rotwild-Schälschäden stattfand. Es sind nach wie vor frische Schälschäden in erheblichem Umfang festzustellen, so dass fraglich ist, ob das vor 3 Jahren installierte Rotwildkonzept zielführend ist. Die Kommune ist aufgefordert, rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Pachtverträge weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen. In einer FBG (als Zwischenstelle) war nicht sicherzustellen, ob die Registriernummer tatsächlich nur von den zertifizierten Mitgliedern verwendet wurde. Einzelne Holzkäufer verwenden pauschal die Reg.-Nr. der FBG ohne Differenzierung nach dem Zertifizierungsstatus des Mitglieds. 4.2.3 Verbesserungspotenzial Neben den Abweichungen wird anlässlich der Schlussbesprechung in den Einzelbetrieben Verbesserungspotenzial aufgezeigt, wenn die Einhaltung der PEFC Standards hätte optimiert werden können. Auf eine detaillierte Auflistung dieser Themen wird verzichtet, da sie definitionsgemäß keine Abweichung von den PEFC-Standards darstellen. In diesem Zusammenhang wurden in den Betrieben hauptsächlich vier Themenbereiche diskutiert: Krit. 4.11: Nicht angepasste Wildstände wurden als Verbesserungspotenzial beurteilt, wenn die ergriffenen Maßnahmen des Waldbesitzers ausreichend sind, aber erheblicher Wildverbiss festgestellt wurde. Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 7 von 10

Krit. 6.4: In den PEFC Standards ist ab 2014 der ausschließliche Einsatz zertifizierter Unternehmer gefordert. In wenigen Einzelfällen sind noch Forstunternehmer ohne Zertifizierung unterwegs. Krit. 3.3: Sicherung der Pflege: Pflegrückstände in Durchforstungsbeständen wurden v. a. in Forstbetriebsgemeinschaften (Kleinprivatwald) festgestellt. 4.2.4 Nachaudits In allen drei Betrieben war das Thema 4.11 überhöhte Wildbestände Anlass für das Nachaudit. In zweien davon wurden die eingeleiteten Maßnahmen als zielführend beurteilt. Damit ist die jeweilige Abweichung geschlossen. Im dritten Betrieb (s. o. Hauptabweichung) ist dies nicht der Fall, und es muss nachgebessert werden. 4.2.5 Durch die RAG gesetzte Betriebe Fall 1: Es musste ein Forstbetrieb innerhalb einer FBG wegen des Verdachts eines nicht PEFC-konform durchgeführten Kahlschlags auditiert werden. Die durchgeführte Maßnahme wurde mit der wirtschaftlichen Notlage ausreichend begründet. Von Seiten der Auditoren wird jedoch ein Audit in der FBG empfohlen, um die weitere Waldbewirtschaftung des betroffenen Waldbesitzers und der anderen Mitglieder zu beobachten. Fall 2: Die RAG setzte eine Kommune wegen hohen Wildverbisses für die Vor-Ort- Stichprobe 2013. Der hohe Verbissdruck beschränkt sich auf ein verpachtetes Eigenjagdrevier. Im Nachaudit 2016 muss diese Kommune erfolgversprechende Maßnahmen belegen. 4.3 Korrekturmaßnahmen Der Waldbesitzer oder Betriebsleiter ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Fortsetzung oder ggfs. eine Wiederholung der festgestellten Abweichungen ausschließt. Als notwendige Korrekturmaßnahmen wurden in 13 Betrieben schriftliche Stellungnahmen zu 21 Sachverhalten von den Waldbesitzern eingefordert. Auf weitergehende Sanktionen (Festsetzung von Nachaudits und Aussetzung bzw. Entzug von Teilnehmerurkunden) wurde bereits eingegangen. Schriftliche Stellungnahmen wurden zu folgenden Themen eingefordert (teilweise wurde im einzelnen Betrieb eine Stellungnahme zu mehreren Fragestellungen gefordert): mangelhafte Fällungstechnik (6.5): Nachschulung der Forstwirte bzw. Unternehmer. Wildverbiss (4.11): Hinwirken des Waldbesitzers auf angepasste Wildstände unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten (LF 5). Sonderkraftstoffverpflichtung im Selbstwerber-Merkblatt. Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Bestätigung der Beseitigung von Müll im Wald. Belehrung eines Selbstwerbers zum Tragen der PSA. Beschluss zur Erstellung einer Forsteinrichtung. Erarbeitung eines Totholzkonzeptes. Für alle schriftlichen Stellungnahmen wurden mit den Betriebsleitern/Eigentümern einvernehmlich Fristen vereinbart. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind einige Stellung-nahmen fristgerecht eingegangen; für andere läuft noch die Frist. Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 8 von 10

4.4 Durchschnittliche Anzahl von Abweichungen nach Besitzarten Krit. 0 Krit. 1 Krit. 2 Krit. 3 Krit. 4 Krit. 5 Krit. 6 Summe SW 0,00 0,00 0,20 0,00 0,00 0,20 0,80 1,20 KW 0,08 0,00 0,16 0,00 0,20 0,00 0,40 0,84 PW 0,00 0,13 0,25 0,00 0,00 0,00 0,25 0,63 FBG 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,20 2,20 Im Durchschnitt: 1,00 5. Umsetzung des Potenzials Die regionale Arbeitsgruppe ist wie immer gefordert die Abweichungen und deren Bewertung in einem Review zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieses und vorausgegangener Rückblicke sollten sich entsprechend in der Zielformulierung für die Indikatoren, die im normativen Teil der Indikatorenliste aufgelistet sind, wiederspiegeln und in einem verbesserten Handlungsprogramm münden, das im Rahmen der ReZertifizierung maßgebliche Voraussetzung zur Erteilung der Konformitätserklärung mit dem PEFC Standard sein wird. Die benannten Auditoren werden die Eignung und die Auswirkung dieser Maßnahmen für die Praxis bei ihren nächsten Stichproben vor Ort überprüfen und bewerten. 6. Zusammenfassung und Bewertung Bezogen auf die Bewirtschaftung der gesamten Region, unabhängig von der Art des Waldbesitzes, ist der notwendige hoher Grad zur Erfüllung der PEFC- Anforderungen und eine weitgehende Kenntnis über das PEFC-System festgestellt worden. Es gilt aber auch in Zukunft die Chancen zur kontinuierlichen Verbesserung zu nutzen. Die Aufrechterhaltung des regionalen PEFC-Zertifikates Nr. 1912718 der LGA InterCert GmbH, bleibt unberührt. Köln, 11.01.2014 gez. R. Kaltenmorgen Raimund Kaltenmorgen Forstass., Dipl.-Forstwirt (Univ.) PEFC-Zertifizierungsstelle der LGA IC gez. A. Raunecker Alfred Raunecker Forstass., Dipl.-Forstwirt (Univ.) Leitender Auditor Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 9 von 10

Anhang 1 Liste der auditierten Betriebe 2013 Beilharz, Tobias ForstBW - UFB Calw Gemeinde Dettingen/Erms Stadt Eberbach Stadt Ebersbach Gemeinde Ehningen Gemeinde Empfingen Stadt Esslingen Ev. Stiftung Pflege Schönau Gemeinde Forbach Fürst zu Fürstenberg FBG Furtwangen Stadt Gaildorf Holzgerechtigkeit Geisingen Stadt Geislingen Gemeinde Glatten Forstbetrieb Granheim Stadt Heidelberg Stadt Herbrechtingen Freiherr von Herman ForstBW - UFB Hohenlohekreis Gemeinde Kirchardt FBG Kupferzell ForstBW - UFB Ludwigsburg Stadt Mahlberg Gemeinde March Stadt Meersburg Stadt Bad Mergentheim Stadt Meßstetten Gemeinde Neulingen FBG Öhringen Gemeinde Rangendingen ForstBW - UFB Rastatt Gemeinde Rhinau Gemeinde Sauldorf FBG Schenkenzell / Kaltbrunn Freiherr von Süsskind-Schwendi Stadt Tauberbischofsheim FBG Urach-Linach Graf Waldburg Stadt Weikersheim Gemeinde Westerstetten ForstBW - UFB Karlsruhe-Stadt Auditbericht BaWü 2013.doc 10/13-6 Seite 10 von 10