Das. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin.

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Transkript:

Das Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz von Berlin. In Leichter Sprache. So heißt das Gesetz genau: Gesetz über die Gleich-Berechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Berlin sollen alle Menschen mit und ohne Behinderung gut zusammen leben können.

Das Gesetz hat 4 große Abschnitte: Abschnitt 1: Abschnitt 2: Abschnitt 3: Abschnitt 4: Allgemeine Vorschriften. Menschen mit einer Hör-Behinderung und Menschen mit einer Sprach-Behinderung. Behinderten-Verbände können klagen. Barriere-freie Papiere und Internet-Seiten. Das Gesetz hat 17 Teile. Diese Teile heißen Paragrafen. Das Zeichen für Paragraf ist: Dieser Text ist in Leichter Sprache. Damit alle Menschen das Gesetz verstehen. Dieser Text erklärt die wichtigsten Dinge aus dem Gesetz. Wollen Sie ganz genau wissen, was das Gesetz sagt? Dann müssen Sie das Original-Gesetz lesen. Es gilt immer nur das Original-Gesetz. Haben Sie eine Frage zu dem Gesetz? Dann wenden Sie sich bitte an Frau Fischer. Telefon: 030-90 28 29 56 Telefax: 030-90 28 20 63 2

Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften. Paragraf 1: Alle Menschen sind gleich-berechtigt. Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Wer muss sich an das Gesetz halten? Alle öffentlichen Einrichtungen von Berlin. Alle Firmen, die zum Land Berlin gehören. Zum Beispiel: Alle Ämter und Behörden. Die öffentlichen Schwimm-Bäder. Die Kinder-Gärten und die Schulen und die Uni. Die Busse. Die Polizei und die Feuerwehr. 3

Paragraf 2: Diskriminierung ist verboten. Niemand darf Menschen mit Behinderung diskriminieren. Das heißt: Niemand darf Menschen mit Behinderung schlechter behandeln, als Menschen ohne Behinderung. Der Senat von Berlin achtet auf diese Dinge: Menschen mit Behinderung können überall beim Leben in der Gesellschaft mitmachen. Menschen mit Behinderung können eine Arbeit bekommen. Menschen mit Behinderung können selbstbestimmt leben. Paragraf 3: Menschen mit Behinderung können sich beschweren. Jemand behandelt eine behinderte Person schlecht. Dann kann sich die behinderte Person beschweren. Die behinderte Person beschwert sich bei dem oder der Behinderten-Beauftragten. Sie erzählt genau, was passiert ist. Der oder die Behinderten-Beauftragte hilft dann weiter. 4

Paragraf 4: Menschen mit Behinderung: Für das Gesetz gibt es 3 Gruppen von Menschen mit Behinderung: 1. Menschen mit einer Körper-Behinderung. Menschen, die einen Rollstuhl benutzen. Menschen mit einer Hör-Behinderung oder Sprach-Behinderung. Menschen, die blind sind oder schlecht sehen. 2. Menschen mit Lernschwierigkeiten. Man sagt auch: Menschen mit einer geistigen Behinderung. Diese Menschen brauchen mehr Zeit, um Dinge zu verstehen. Diese Menschen können manche Dinge nicht selber machen. 3. Menschen, die seelisch krank oder psychisch behindert genannt werden. Diese Menschen können manche Dinge nicht alleine machen. Weil sie zum Beispiel sehr viel Angst haben. Oder weil sie oft sehr traurig sind. 5

Paragraf 4a: Barriere-Freiheit: Was ist eine Barriere? Eine Barriere ist ein Hindernis. Für Menschen mit Behinderung gibt es viele Hindernisse. Zum Beispiel: Für Menschen im Rollstuhl sind Stufen ein Hindernis. Menschen im Rollstuhl kommen da nicht hoch. Für blinde Menschen sind Briefe vom Amt ein Hindernis. Blinde Menschen können das nicht lesen. Für gehörlose Menschen ist die Ansage in der U-Bahn ein Hindernis. Gehörlose Menschen können das nicht hören. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten sind Briefe vom Amt ein Hindernis. Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten können das nicht verstehen. Das sind nur einige Beispiele. Für Menschen mit Behinderung gibt es noch mehr Hindernisse. 6

Was ist barriere-frei? Barriere-frei bedeutet: Ohne Hindernisse. Barriere-frei sind alle Dinge, die Menschen mit Behinderung ohne Hilfe benutzen können. Zum Beispiel: Menschen im Rollstuhl brauchen eine Rampe oder einen Aufzug. Blinde Menschen brauchen Briefe in Blinden-Schrift. Gehörlose Menschen brauchen eine Anzeige in der U-Bahn. Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen Leichte Sprache. Das sind nur einige Beispiele. Es gibt es noch mehr Beispiele für Barriere-Freiheit. 7

Paragraf 5: Der oder die Behinderten-Beauftragte von Berlin. Man sagt auch: Der oder die Berliner Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Der oder die Behinderten-Beauftragte passt auf, dass alle Menschen mit Behinderung gerecht behandelt werden. Die Amts-Zeit ist 5 Jahre. Was macht der oder die Behinderten-Beauftragte? Der oder die Behinderten-Beauftragte arbeitet zusammen mit dem Behinderten-Beirat. Der oder die Behinderten-Beauftragte und der Behinderten-Beirat achten zusammen auf diese 4 Dinge: Menschen mit und ohne Behinderung sollen in Berlin gut zusammen leben. Berlin will eine behinderten-gerechte Stadt werden. Niemand darf Männer und Frauen mit Behinderung schlechter behandeln. Niemand darf Frauen schlechter behandeln als Männer. Bei einem neuen Gesetz oder einer Verordnung muss der Senat mit dem Behinderten-Beauftragten sprechen. 8

Wer kann zu dem oder der Behinderten-Beauftragten kommen? Alle Menschen können zu dem oder der Behinderten-Beauftragten kommen. Wenn jemand Menschen mit Behinderung schlecht behandelt. Wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung verletzt. Der oder die Behinderten-Beauftragte macht einen Vorschlag, was man gegen die Benachteiligung machen kann. Tipp: Hier kommen Sie zu der Sprech-Stunde des Behinderten-Beauftragten: www.berlin.de/lb/behi/sprechstunde/ Paragraf 6: Der Behinderten-Beirat von Berlin: Man sagt auch: Der Landes-Beirat für Menschen mit Behinderung. Was macht der Behinderten-Beirat? Der Behinderten-Beirat berät und unterstützt den oder die Behinderten-Beauftragten. Für die Mitarbeit im Behinderten-Beirat gibt es kein Geld. Die Amts-Zeit vom Behinderten-Beirat ist 5 Jahre. 9

Wer ist im Behinderten-Beirat? Der Behinderten-Beirat hat 23 Mitglieder: 15 Mitglieder dürfen abstimmen. 8 Mitglieder dürfen nicht abstimmen. Das sind die 15 Mitglieder: Die 15 Mitglieder kommen von einem Behinderten-Verband oder von einem Behinderten-Verein. Ein Behinderten-Verband oder eine Behinderten-Verein ist eine Gruppe. Diese Gruppen sind für Menschen mit Behinderung da. Zum Beispiel: Für Blinde Menschen und Menschen mit einer Seh-Behinderung. Für Gehörlose Menschen und Menschen mit einer Hör-Behinderung. Für Menschen mit einer Körper-Behinderung. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Für Menschen mit einer seelischen oder psychischen Behinderung. Für Menschen mit einer chronischen Krankheit. 10

Das sind die anderen 8 Mitglieder: Der oder die Behinderten-Beauftragte des Landes. Eine Person aus dem Integrations-Amt. Eine Person der Bezirke. Eine Person von der Bundes-Agentur für Arbeit. Eine Person von der Liga der Spitzen-Verbände der Freien Wohlfahrts-Pflege. Eine Person vom Landes-Sport-Bund. Ein Vertreter oder eine Vertreterin der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Die Haupt-Schwerbehinderten-Vertretung. Paragraf 7: Die Behinderten-Beauftragten der Bezirke. Man sagt auch: Die Bezirks-Beauftragten für Menschen mit Behinderung. In jedem Bezirk von Berlin gibt es Behinderten-Beauftragte der Bezirke. Die Bezirks-Verordneten wählen die Behinderten-Beauftragten. 11

Was machen die Behinderten-Beauftragten der Bezirke? Die Behinderten-Beauftragten der Bezirke beraten die Bezirks-Ämter und die Bezirks-Verordneten. Die Behinderten-Beauftragten der Bezirke arbeiten zusammen mit den Vereinen der Behinderten-Selbsthilfe in den Bezirken. Die Behinderten-Beauftragten der Bezirke arbeiten zusammen mit dem Behinderten-Beirat der Bezirke. Sie beraten, wenn Menschen mit Behinderung Probleme haben. Sie machen Vorschläge: So kann man das Leben von Menschen mit Behinderung verbessern. Darauf achten sie: Man muss an Menschen mit Behinderung denken, wenn der Bezirk etwas plant oder baut oder umbaut. Der Behinderten-Beirat des Bezirks: In jedem Bezirk gibt es einen Behinderten-Beirat für den Bezirk. Der Behinderten-Beirat des Bezirks arbeitet zusammen mit den Behinderten-Beauftragten des Bezirks. 12

Paragraf 8: Das Land Berlin fördert das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Menschen mit und ohne Behinderung sollen gut in Berlin zusammen leben. Viele Menschen tun etwas dafür. Das Land Berlin fördert das. Paragraf 9: Busse und Bahnen: Menschen mit Behinderung sollen mit den öffentlichen Bussen und Bahnen fahren können. Manchmal ist das nicht möglich. Dann gibt es einen besonderen Fahr-Dienst. Der Fahr-Dienst ist nur für Fahrten in der Freizeit. Paragraf 10: Das Land Berlin fördert Frauen mit Behinderung. Manchmal haben es Frauen mit Behinderung besonders schwer. Frauen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben, wie Männer mit Behinderung. Das Land Berlin fördert das. 13

Paragraf 11: Berichte: Der Senat schreibt viele Berichte. In den Berichten steht alles über Frauen und Männer mit Behinderung. Der Senat gibt die Berichte an das Abgeordneten-Haus. Jedes Jahr gibt der Senat dem Abgeordneten-Haus einen Bericht. Das ist der Tätigkeits-Bericht und Verstöße-Bericht. Diesen Bericht schreibt der oder die Behinderten-Beauftragte. In dem Bericht steht: Das hat der Behinderten-Beauftragte getan. Diese öffentlichen Einrichtungen haben sich nicht an dieses Gesetz gehalten. Das wurde dagegen getan. Alle 2 Jahre schreibt der Senat einen Bericht. In dem Bericht steht: So viele Menschen mit Behinderung haben einen Arbeits-Platz in den öffentlichen Einrichtungen von Berlin. So viele Menschen mit Behinderung haben einen Ausbildungs-Platz in den öffentlichen Eichrichtungen von Berlin. Alle 4 Jahre schreibt der Senat einen Bericht: In dem Bericht steht: So geht es den Menschen mit Behinderung in Berlin. Das wurde für Menschen mit Behinderung getan. 14

Abschnitt 2: Menschen mit einer Hör-Behinderung und Menschen mit einer Sprach-Behinderung. Paragraf 12: Die Sprache: Viele Menschen mit einer Hör-Behinderung hören gesprochene Sprache nicht gut. Oder sie hören gesprochene Sprache gar nicht. Viele Menschen mit einer Hör-Behinderung und Menschen mit einer Sprach-Behinderung können nicht gut sprechen. Oder sie können gar nicht sprechen. So sprechen Menschen mit einer Hör-Behinderung und Menschen mit einer Sprach-Behinderung: Sie benutzen die Deutsche Gebärden-Sprache. Die Deutsche Gebärden-Sprache ist eine eigene Sprache. Oder Sie benutzen Lautsprache-begleitende Gebärden. Diese Gebärden werden beim Sprechen gemacht. Sie helfen das Gesprochene zu verstehen. Oder Sie benutzen einen Computer. Der Computer hilft ihnen beim Sprechen. 15

Menschen mit einer Hör-Behinderung und Menschen mit einer Sprach-Behinderung haben ein besonders Recht: Sie dürfen in allen öffentlichen Stellen so sprechen, wie es für sie am besten ist. Sie müssen den öffentlichen Stellen sagen: Ich brauche einen Übersetzer für Gebärden-Sprache oder andere Hilfen. Oder Sie bringen einen Übersetzer für Gebärden-Sprache oder andere Hilfen mit. Die öffentlichen Stellen bezahlen das. Die öffentlichen Stellen bezahlen aber nur, wenn es um einen Antrag oder Bescheid geht. Eltern mit einer Hör-Behinderung und Eltern mit einer Sprach-Behinderung: Manchmal müssen die Eltern mit der Schule über wichtige Sachen sprechen. Dann brauchen die Eltern einen Übersetzer für Gebärden-Sprache oder andere Hilfen. Die Eltern müssen den Übersetzer für Gebärden-Sprache oder andere Hilfen mitbringen. Das Geld dafür bekommen die Eltern zurück. 16

Paragraf 13: Unterricht an Schulen: Kinder mit Hör-Behinderung können in eine Integrative Schule gehen. An diesen Schulen lernen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen. Oder sie gehen an eine Schule für Kinder mit Hör-Behinderung. Für Kinder mit Hör-Behinderung gibt es Unterricht in diesen Sprachen: Laut-Sprache. Lautsprache-begleitende Gebärden. Gebärden-Sprache. Schrift-Sprache. Die Lehrer und Lehrerinnen müssen Gebärden-Sprache und Lautsprache-begleitende Gebärden lernen. Manche Kinder können die Laut-Sprache nicht lernen. Diese Kinder sollen früh die Gebärden-Sprache lernen. 17

Paragraf 14: Ausbildung für Dolmetscher und Dolmetscherinnen: Es gibt einen neuen Studien-Gang an der Uni. Der Studien-Gang heißt: Gebärden-Sprach-Dolmetschen. Dort werden Dolmetscher ausgebildet. Dolmetscher übersetzen Laut-Sprache in Gebärden-Sprache. Es gibt eine Prüfungs-Verordnung für Übersetzer und Übersetzerinnen. In der Verordnung steht auch die Gebärden-Sprache. 18

Abschnitt 3: Behinderten-Verbände können klagen. Paragraf 15: Behinderten-Verbände können klagen. In Paragraf 6 stehen die Behinderten-Vereine und Behinderten-Verbände. Diese Vereine und Verbände sind im Behinderten-Beirat. In Berlin gibt es bestimmte Regeln und Gesetze: Regeln für den Bau von Häusern. Regeln für die Gast-Stätten. Regeln für die Sport-Förderung. Regeln für den Bau von Straßen. In den Regeln geht es um Barriere-Freiheit. Die öffentlichen Stellen müssen sich an diese Regeln halten. Wann können die Vereine und Verbände klagen? Wenn sich die öffentlichen Stellen nicht an diese Regeln halten. Eine behinderte Person geht zu einem Verein oder Verband. Der Verein oder Verband klagt dann für die behinderte Person. Ein Verein oder Verband ist stärker als eine einzelne Person. Man sagt auch: Außer-ordentliches Klage-Recht oder Verbands-Klage. 19

Abschnitt 4: Barriere-freie Papiere und Internet-Seiten: Paragraf 16: Wichtige Papiere von öffentlichen Stellen: Es gibt viele wichtige Papiere von öffentlichen Stellen. Zum Beispiel: Briefe und schriftliche Bescheide. Verträge und Anträge. Und andere Vordrucke. Die öffentlichen Stellen sollen bei diesen Papieren an Menschen mit Behinderung denken. Blinde Menschen und sehbehinderte Menschen haben ein besonderes Recht: Sie können Anträge und Bescheide in Blinden-Schrift bekommen. Oder als Computer-Datei. Sie können einen Antrag auch mündlich stellen. Die Behörde schreibt dann für sie alles auf. 20

Paragraf 17: Barriere-freie Internet-Seiten: Viele öffentliche Stellen haben eine Internet-Seite. Die Internet-Seiten sollen barriere-frei sein. Barriere-frei bedeutet: Ohne Hindernisse. Alle Menschen mit Behinderung sollen die Internet-Seiten gut lesen können. Die Senats-Verwaltung für Informations-Technik und die Senats-Verwaltung für Soziales machen eine Verordnung. Die Verordnung regelt diese 3 Fragen: Welche Gruppen von Menschen mit Behinderung sollen die Internet-Seiten lesen können? Wie und wann werden die Internet-Seiten barriere-frei gemacht? Welche Sachen sollen barriere-frei sein? 21

Sprech-Stunde des Behinderten-Beauftragten: Hier kommen Sie zu der Sprech-Stunde des Behinderten-Beauftragten von Berlin: www.berlin.de/lb/behi/sprechstunde/ Haben Sie eine Frage zu dem Gesetz? Dann wenden Sie sich bitte an Frau Fischer. Telefon: 030-90 28 29 56 Telefax: 030-90 28 20 63 Übersetzung in Leichte Sprache: Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e.v. Josef Ströbl und Henrik Nolte www.menschzuerst.de 22