Seite 1 von 6, Prüfstellenleiter Brandschutzzentrum ift Rosenheim EXAP Ein Buch mit sieben Siegeln? Intelligenter Umgang in der Praxis 1 Einleitung Im Juli 2014 wurde die Produktnorm für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (FSA/RSA), EN 16034, von den Ländern Europas angenommen. Trotz einer voraussichtlichen Koexistenzphase von fünf Jahren wird es Zeit, sich mit der CE-Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen zu beschäftigen. Denn zukünftig werden wir nur noch nach den Regeln der Produktnormen, der Klassifizierungsnorm EN 13501-2 und den Normen zum sogenannten erweiterten Anwendungsbereich (extended field of application = EXAP, EXAP-Normen),der Normenreihe EN 15269-x (siehe Tabelle 1), die Leistungseigenschaften von FSA/RSA bestimmen und nachweisen können (siehe Bild 1). Damit heißt es jetzt auch, mit den rund 700 Seiten der bisher erschienen sieben Teilen der EN 15269-x umgehen zu lernen ein Buch mit sieben Siegeln? Bild 1 Ablaufschema zur Erlangung der bisherigen Zulassung und des zukünftigen Klassifizierungsberichts und Zertifikats 2 Der Weg zum CE-Kennzeichen bei Türen und Tore 2.1 Wer macht was? Die Produktnorm EN 16034 legt genau fest, wer was zu tun hat. Ganz entscheidend hierfür ist die Festlegung des Verfahrens zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit dem sogenannten AVCP-Level (Assessment and verification of constancy of performance). Hier wurde das System 1 festgelegt. Das bedeutet, dass wesentliche Schritte in der Verantwortung der notifizierten Produkt-Zertifizierungsstellen gelegt wer-
Seite 2 von 6 den. Das beginnt bei der Festlegung von Produktfamilien, über die Festlegung des notwendigen Prüfprogramms bis hin zum Bericht zur Klassifizierung und dem erweiterten Anwendungsbereich. Hat der Hersteller diese Hürden geschafft, so muss er eine werkseigene Produktionskontrolle einführen. Diese wird in einem Erstbesuch überprüft. Wenn alles in Ordnung ist, erteilt die Produkt-Zertifizierungsstelle das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit. Die dauerhaften Grundlagen dafür werden durch jährliche Überwachungsbesuche sichergestellt. 2.2 Das Prüfprogramm Die Festlegung des Prüfprogramms erfolgt durch die notifizierte Produkt- Zertifizierungsstelle. Dabei ist nicht vorgesehen, alle möglichen Kombinationen zu prüfen dies würde jeden Rahmen zur Produktentwicklung sprengen. Um nun ein einheitliches Vorgehen in Europa zu ermöglichen, wurden Regeln zusammengestellt, wie man Prüfergebnisse auf ähnliche Varianten des gleichen Produkts übertragen kann. Diese Regeln wurden in den Normen EN 15269-x zum erweiterten Anwendungsbereich zusammengefasst, wenn sie nicht schon im direkten Anwendungsbereich der Prüfnormen enthalten sind. Aber Vorsicht, diese Regeln können nicht beliebig kombiniert werden, da zwischen den Änderungen gegenseitige Beeinflussungen bestehen können. Als Beispiel sei genannt, dass bei einer Tür nicht gleichzeitig in einer Prüfung ein neues Kernmaterial geprüft werden kann und der Einbau einer Türflügel-großen Glasfüllung. Daher liegt die Anwendung der Übertragungsregeln in den Händen der notifizierten Produktzertifizierungsstellen, die über erfahrenes Personal verfügen müssen. Durch geschickte Kombination der Anwendungsregeln können die Varianten über eine Anzahl an Prüfungen verteilt werden, so dass ein erträglicher Umfang an Prüfungen bleibt. Hier ist ein intensiver Austausch zwischen Hersteller und der Produkt- Zertifizierungsstelle nötig, da bei Kombination mehrerer Varianten trotz festgestelltem fehlenden Einfluss der Änderungen untereinander, eine Prüfung negativ verläuft, also nicht die gewünschte Klassifizierung erreicht. Ist das Versagen gering genug, dass die Prüfung bis zur Klassifizierungszeit weiter geführt werden kann, und kann das Versagen eindeutig einer Veränderung zugeordnet werden, kann man das Ergebnis zumindest noch teilweise nutzen. Wird die Klassifizierungszeit nicht erreicht oder ist der Grund des Versagens unklar, dann ist womöglich nicht nur die Prüfung nutzlos, sondern es können auch Konstruktionsänderungen notwendig werden, die das ganze Prüfprogramm umstürzen. Hier gilt es also klug zwischen eine Minimierung der Anzahl der Prüfungen und des eingegangenen Risikos abzuwägen. Auch an die Prüfung und das Prüflabor sind daher große Anforderungen zu stellen.
Seite 3 von 6 2.3 Die Prüfung Die Prüfungen als Grundlage für die CE-Kennzeichnung müssen von notifizierten Prüflaboren durchgeführt werden. Dabei können die Prüfungen vor dem Erscheinen der EN 16034 noch verwendet werden, wenn diese einer Überprüfung durch die notifizierte Produktzertifizierungsstelle standhalten. Für die Prüfung ist es erforderlich, dass eine Probenahme erfolgt. Dazu muss der Hersteller der notifizierten Produkt-Zertifizierungsstelle das Herstellungsverfahren offenlegen. Die Produkt-Zertifizierungsstelle entscheidet dann, welches Verfahren zur Probenahme angewendet wird. Das kann von der einfachen Dokumentation mit Fotos und Beschreibung bis hin zur vollständigen Fertigungsüberwachung gehen. Tabelle 1 Stand der EXAP-Normen EN 15269-x Bild 2 Brandprüfung am ift Rosenheim
Seite 4 von 6 3 Die Anwendung der EXAP-Normen Auch wenn die notifizierte Produkt-Zertifizierungsstelle die entscheidende Instanz bei der Anwendung von Regeln zum erweiterten Anwendungsbereich darstellt, ist eine Kenntnis des Vorgehens für jeden Hersteller selbst hilfreich. Zunächst werden Basis-Prüfungen definiert. Von diesen ausgehend können Varianten bestimmt werden, die entweder ohne Prüfung innerhalb einer Regel oder mit einer oder mehrerer Prüfung nachgewiesen werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungen in der Regel im Realmaßstab durchzuführen sind das bedeutet in den Abmessungen der Basisprüfungen, wenn nicht speziell kleinere Abmessungen für die Prüfung erforderlich sind, etwa wenn ein statisch schwächeres Profil nachgewiesen werden soll. Die EXAP-Regeln sind meist in wenige Worte gefasst, die manchmal einen gewissen Spielraum zur Interpretation offen lassen. Solche Lücken werden im Austausch der Produkt-Zertifizierungsstellen untereinander o- der bei der Überarbeitung der Normen verbindlich geschlossen. Wenn eine Variante bewertet werden soll, dann erlaubt die EXAP-Norm eventuell mit Einschränkungen eine Übertragung oder legt fest, auf welche Weise eine Prüfung zu erfolgen hat. Solange sich zwei oder mehrere Variationen, für die eine Prüfung nötig ist, gegenseitig nicht beeinflussen, können diese in einer gemeinsamen Prüfung nachgewiesen werden. Je mehr Varianten kombiniert werden, desto höher ist allerdings auch ein Versagen in der Prüfung. Hier gilt es das Risiko abzuwägen. Ob Varianten kombiniert werden können, legt die notifizierte Produkt-Zertifizierungsstelle fest. 4 Fazit Die Normen zum erweiterten Anwendungsbereich stellen die wichtigste Planungsgrundlage für Prüfprogramme an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen dar. Eine genaue Kenntnis dieser muss bei der als Partner gewählten notifizierten Produkt-Zertifizierungsstelle vorhanden sein, aber man sollte auch selbst für die Produktentwicklung die grundlegende Handhabung der EXAP-Normen beherrschen. Die EXAP-Normen sind kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein wichtiges Werkzeug für eine verlässliche Planung der Prüfnachweise für ein Produkt, wobei die notifizierte Produktzertifizierungsstelle als Schlüssel zur richtigen Anwendung dient.
Seite 5 von 6 5 Normen- und Literaturverzeichnis [1] FprEN 16034 : 2014-02 Türen, Tore und Fenster Produktnorm, Leistungseigenschaften Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften Beuth Verlag GmbH, Berlin [2] DIN EN 13501-2:2010-01 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand-verhalten Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen Beuth Verlag GmbH, Berlin [3] DIN EN 15725:2012-05 Berichte zum erweiterten Anwendungsbereich, bezogen auf das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten Beuth Verlag GmbH, Berlin
Seite 6 von 6 Über den Autor: Geboren 1966 in Hof 1985 1992 Studium der Physik an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg, davon 1988 1989 State University of New York at Buffalo, Abschluss: Diplom Physiker 1992 1995 Promotionsstudium am Biozentrum der Universität Basel, Abschluss: Dr. phil. 1996 2003 Labor für Schall- und Wärmemesstechnik Aufgabenschwerpunkte: Schalldämmung von Fenstern, Fassaden, Türen, U-Wert-Berechnungen bei Fenstern und Fassaden, a-wert/schlagregendichtheit bei Fenstern 2003 2004 LSW GmbH ift Rosenheim Schallschutzzentrum seit 11/2004 seit 7/2010 seit 11/2013 ift Rosenheim Brandschutzzentrum Nürnberg, Aufgabenschwerpunkte: Prüfung des Feuerwiderstands von Türen, Verglasungen, Fassaden Gutachtliche Stellungnahmen im Bereich der nationalen Zulassungen und für Zustimmungen im Einzelfall sowie für Anerkennungen durch VKF/Schweiz Ausarbeitung von Prüfplänen und Abstimmung mit europäischen Prüfstellen für Zulassungen in anderen Ländern Mitarbeit in nationalen und europäischen Normenausschüssen Produktingenieur im Geschäftsbereich Bauteile, Stv. Prüfstellenleiter Brandschutz Prüfstellenleiter ift Rosenheim Brandschutzzentrum Nürnberg