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Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0012 gültig ab 11/2014 Seite 2/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) Abgef. Beitrag freiw. KV 627,75- AG-Zuschuss PV 41,51 Abgef. Beitrag freiw. PV 83,03- Nachverrechnung aus Vorm. 1.730,97 Gesamtbetrag: Überweisung 5.408,08 Zahlungen: IBAN: 5.408,08 BIC: Bausparkasse IBAN: 39,88 BIC: Verwendungszweck: Mitteilungen: Hinweis zum Familienzuschlag: geschieden, Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben oder für nichtig erklärt und keine Unterhaltsverpflichtung aus der Ehe / eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Haushaltsaufnahme Unter www.lbv.nrw.de finden Sie Erläuterungen zur Bezügemitteilung. Anpassung der Bezüge auf Grund des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Telefonleitungen u. a. aufgrund von Nachfragen zur Bezügeerhöhung stark belastet sind und es dadurch zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie daher bitte auch das Service Angebot auf unserer Internetseite www.lbv.nrw.de. Dort finden Sie neben den neuen Besoldungstabellen z. B. auch Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen. Gewährung einer Jahressonderzahlung nach 20 TV-L / 21 TVÜ-Länder / 16 TVA-L BBiG / 16 TVA-L Pflege. Hausanschrift: Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf Öffnungszeiten für Besucher: Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr Di. u. Do. 13:00-15:00 Uhr Telefonische Servicezeit: Mo. - Fr. 07:00-16:00 Uhr Die nachfolgende Rückrechnungsdarstellung zeigt pro Zeile die jeweilige Differenz zur letzten Abrechnung für Abrechnungsmonat : 10/2014 230,50 Gesamtbrutto 230,50 Steuerbrutto, lfd. 14,87 ZV-Brutto 230,50 Lohnsteuer 6,25- Solidaritätszuschlag 0,34- Gesetzliches Netto 223,91 AN Zusatzversorgung 3,25- für Abrechnungsmonat : 09/2014 230,50 Gesamtbrutto 230,50 Steuerbrutto, lfd. 14,87 ZV-Brutto 230,50 Lohnsteuer 6,25- Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0012 gültig ab 11/2014 Seite 3/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) Solidaritätszuschlag 0,34- Gesetzliches Netto 223,91 AN Zusatzversorgung 3,25- für Abrechnungsmonat : 08/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 07/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 06/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 05/2014 Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0012 gültig ab 11/2014 Seite 4/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 04/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 03/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 02/2014 ZV-Brutto Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0012 gültig ab 11/2014 Seite 5/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) für Abrechnungsmonat : 01/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 12/2013 Gesetzliches Netto für Abrechnungsmonat : 11/2013 Jahressonderzahlung ELSG* 12,77 Gesamtbrutto 122,31 Gesetzliches Netto 122,31 Gewährung einer Jahressonderzahlung nach 20 TV-L / 21 TVÜ-Länder / 16 TVA-L BBiG / 16 TVA-L Pflege. für Abrechnungsmonat : 10/2013 Gesetzliches Netto Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0012 gültig ab 11/2014 Seite 6/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) für Abrechnungsmonat : 09/2013 Gesetzliches Netto Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Die Besoldungsanpassung für den Monat November ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden (siehe Beispiel auf Seite 6). Das Besoldungsanpassungsgesetz sieht eine gestaffelte Übernahme der Tarifvereinbarung für die Besoldungsgruppen ab A11 rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 vor. Von der Besoldungsanpassung sind alle aktiven Beamten der Besoldungsgruppe A11 und A12 (ab dem 01.05.2013) und ab der Besoldungsgruppe A13, sowie den Besoldungsordnungen B, R, C, W und H (ab 01.09.2013) betroffen, auch wenn sie aus dem Dienst im Land NRW ausgeschieden oder in den Ruhestand versetzt worden sind. Ebenfalls betroffen sind die Arbeitnehmer, deren Entgelt sich nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen richtet. Alle übrigen Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung, da die Tarifanpassung bereits in den Jahren 2013 und 2014 erfolgte. Mit einem Beispiel (hier: Arbeitnehmer, bezahlt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen A16 / Stufe 12) wird Ihnen die Umsetzung der Besoldungsanpassung mit den entsprechenden Rückrechnungsperioden gezeigt. Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung der 15-monatigen Rückrechnung (ab der Besoldungsgruppe A13) für Arbeitnehmer deren Entgelt sich nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen richtet. Gültig ab Besoldungsgruppen ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung 01.09.2013 + 1,3% + 30 01.09.2014 + 1,3% + 40 Neben der prozentualen Erhöhung wird das Grundgehalt um den Sockelbetrag ( 30,- bzw. 40,- ) je Monat erhöht Seite 1 von 6

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Bezüge und Gesetzliche Abzüge Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer Gesetzliche Abzüge Sonderzahlung 2014 Abbildung Lohnkonto Steuerbrutto, lfd. - Gesamtsumme aller steuerpflichtigen Entgeltbestandteile (nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) des laufenden Monats. Das Steuerbrutto, lfd. (6.582,18 ) setzt sich zusammen aus dem Gesamtbrutto (8.549,31 ) abzüglich der Jahressonderzahlung (2.193,86 ), verbleibend: 6.355,55. Hinzuzurechnen ist der vom Arbeitnehmer zu versteuernde Teil der vom Arbeitgeber entrichteten Umlage zur Zusatzversorgung (198,47 ), einschließlich der nachzuzahlenden Beträge für das Jahr 2013 (28,26 ). Sowohl 198,47 als auch 28,26 sind nicht gesondert auf der Bezügemitteilung angedruckt sondern werden im Hintergrund für die Berechnung des Nettobetrages zugrunde gelegt. Seite 2 von 6

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Das Steuerbrutto bildet die Basis für die Ermittlung der Lohnsteuer. Steuerbrutto, EZ - Das Steuerbrutto, EZ (Einmalzahlung) (4.124,44 ) besteht aus der Jahressonderzahlung (2.193,86 ), der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung (1.788,25 ) und dem Arbeitgeber-Beitrag zur Zusatzversicherung der auf die Jahressonderzahlungen 2013/2014 (142,33 ) entfällt. Der Betrag 142,33 wird nicht gesondert auf der Bezügemitteilung angedruckt, sondern wird im Hintergrund für die Berechnung des Nettobetrages zugrunde gelegt. KV/PV-Brutto, lfd., RV-Brutto, lfd., AV-Brutto, lfd. und ZV-Brutto Informationen hierzu finden Sie in unseren allgemeinen Erläuterungen zur Bezügemitteilung ab Seite 13. Um zu den Erläuterungen zu gelangen klicken Sie hier. Informationen zur Höhe der Jahressonderzahlung erhalten Sie hier. Lohnsteuer - Die Lohnsteuer setzt sich zusammen aus: 3.488,50 gesamte Lohnsteuer für den Monat November 2014 981 Lohnsteuer der Sonderzahlung 750 Lohnsteuer der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/ 2014 (aufgeführt im Lohnkonto) 1.757,50 Lohnsteuer der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Solidaritätszuschlag - Der Solidaritätszuschlag setzt sich zusammen aus: 191,86 gesamter Solidaritätszuschlag für den Monat November 2014 53,95 Solidaritätszuschlag der Sonderzahlung 41,25 Solidaritätszuschlag der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/2014 (aufgeführt im Lohnkonto) 96,66 Solidaritätszuschlag der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Seite 3 von 6

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Die Kirchensteuer wird in dem vorliegenden Beispiel nicht abgeführt, da keine Konfession eingetragen ist. Zu berücksichtigende Kinderfreibeträge wirken sich bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages mindernd aus. Sonstige Be- und Abzüge Die unter sonstige Be- und Abzüge aufgeführten Beträge: VB Überweisung 39,88 -, AN Zusatzversorgung 126,81 -, AG-Zuschuss KV 295,65, Abgef. Beitrag freiw. KV 627,75 -, AG-Zuschuss PV 41,51, Abgef. Beitrag freiw. PV 83,03 - stehen in keiner Verbindung zur Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung. Hierbei handelt es sich um monatlich wiederkehrende Bezügebestandteile. Bei dem Betrag 1.730,97 unter der Bezeichnung Nachverrechnung aus Vormonaten handelt es sich um die Brutto-Nachzahlung der Besoldungsanpassung 2013/2014. Die hierauf entfallenden steuerlichen Abzugsbeträge in Höhe von Lohnsteuer 750,00 und Solidaritätszuschlag 41,25 (siehe Lohnkonto) sind in der Gesamtsumme der Gesetzlichen Abzüge enthalten. Der Betrag auf der Bezügemitteilung Nachverrechnung aus Vormonaten (in diesem Beispiel: 1.730,97 ) weist einen anderen Betrag aus, als im Lohnkonto (in diesem Beispiel: 1.788,25.) Der Betrag im Lohnkonto (1.788,25 ) ist der gesamte Brutto-Nachzahlungsbetrag der Besoldungsanpassung 2013/2014. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Brutto-Nachzahlungsbeträgen für September 2013 bis August 2014 mit jeweils und für September 2014 und Oktober 2014 mit jeweils 230,50. Für November 2013 erhöht sich der mtl. Betrag aufgrund der Jahressonderzahlung auf 122,31. Von diesem Betrag (1.788,25 ) wurden die steuerlichen Abzüge, die auf den Arbeitgeber-Beitrag zur Zusatzversorgung entfallen, abgezogen (gesamt 57,28 ). Seite 4 von 6

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Die steuerlichen Abzüge in Höhe von 57,28 setzen sich wie folgt zusammen: Für September und Oktober 2014 fallen hierfür an (Beträge für jeweils einen Monat): - 6,25 Lohnsteuer - 0,34 Solidaritätszuschlag - 3,25 Arbeitnehmer Zusatzversorgung Die Berechnung richtet sich nach dem zu berücksichtigendem Brutto- Nachzahlungsbetrag in Höhe von 230,50. Für Januar bis August 2014 fallen hierfür an (Beträge für jeweils einen Monat): - 3,00 Lohnsteuer - 0,16 Solidaritätszuschlag - 1,54 Arbeitnehmer Zusatzversorgung Die Berechnung richtet sich nach dem zu berücksichtigendem Brutto- Nachzahlungsbetrag in Höhe von. Nach Abzug der 57,28 von 1.788,25 erhält man den ausgewiesenen Betrag in Höhe von 1.730,97. Rückrechnungsperiode Die Besoldungsanpassung für den Monat November ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden. Die Rückrechnungsperiode weist den Monat aus, für den die Rückrechnung erfolgt. Das heißt, die aus der Besoldungsanpassung 2013/2014 entstandene Nachzahlung wird monatsweise für den gesamten rückwirkenden Zeitraum ausgewiesen. Seite 5 von 6

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Erhöhungen der Grundgehälter ab 01.09.2013 Für A16 Stufe 12 Anhand der Tabelle sehen Sie, wie sich das Grundgehalt (A16/Stufe 12) durch die einzelnen Besoldungsanpassungen erhöht haben. A16 Stufe 12 01.09.2013 (vor der Anpassung) 01.09.2013 (nach der Anpassung) 01.09.2014 (nach der Anpassung) Grundgehalt 6.118,30 6.227,84 6.348,80 Differenzbetrag: 230,50 ermittelt sich aus 6.348,80 abzüglich 6.118,30 Differenzbetrag: ermittelt sich aus 6.227,84 abzüglich 6.118,30 Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie hier. Den Bezügerechner finden Sie hier. Allgemeine Erläuterungen zur Bezügemitteilung erhalten Sie hier. Seite 6 von 6