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Baunach -14- Nr. 3/08 Städtischer Jugendarbeiter Jan Schmierer (Dipl.-Soz.päd.) Telefon Mobil: 0151-58157974 Sprechzeiten: Donnerstags... von 14.00 Uhr -15.00 Uhr Rathaus/Zimmer 11 Kicker -Tischtennis -Musik hören -eigene Ideen in die Tat umsetzen -und vieles mehr... Jugendtreff Mittwoch...von 16:00 Uhr -19:00 Uhr ab 11 Jahre Freitag...von 16:00 Uhr -19:00 Uhr ab 11 Jahre Kindertreff Donnerstag...von 15:00 Uhr -17:00 Uhr (6 bis 10 Jahre) Lust auf Schlittschuhlaufen? Dann fahr mit nach Haßfurt! Am Donnerstag, den 7.2.2008 (Faschingsferien) fahren wir zum Schlittschuhlaufen nach Haßfurt. Abfahrt: ca. 9.45 Uhr am Marktplatz Baunach Ankunft: ca. 13.30 Uhr am Marktplatz Baunach Alter: ab 8Jahre Kosten: 3 Mitfahren kann jeder der Lust hat, mind. 8Jahre alt ist und sich rechtzeitig anmeldet! Wer keine eigenen Schlittschuhe hat, kann im Eisstadion welche ausleihen (Ausleihgebühr 3,50 ). Eine schriftliche Anmeldung ist unbedingt notwendig. Anmeldeschluss ist Dienstag, der 29.1.2008. Anmelden kann man sich im Rathaus (Einwohnermeldeamt -Zimmer 6) und natürlich im Jugendheim! Nach dem Anmeldeschluss bekommen alle Mitfahrer eine schriftliche Bestätigung mit den genauen Abfahrts- und Ankunftszeiten! Weitere Infos gibt es bei Jan Schmierer unter der Tel. 0151-58157974. Wir freuen uns auf euch! gez. Hojer Erster Bürgermeister Fischwasser zu verpachten Die Gemeinde Reckendorf verpachtet das Fischwasser der Baunach. Das zu verpachtende Fischereirecht liegt in der Gemeinde Reckendorf und hat die Fl. Nr. 1039 (alt Fl. Nr. 1164) der Gemarkung Reckendorf. Das Fischwasser beginnt an der südlichen Flurgrenze der Fl. Nr. 1013 der Gemarkung Reckendorf und endet beiderseits bis zur Zeitzenhofer Grenze und von da aus bis zur Reckendorfer und Laimbacher Gemeindeflurgrenze. Die ungefähre Länge beträgt 950 Meter, die durchschnittliche Breite 4 Meter. Der Pachtvertrag wird für 10 Jahre abgeschlossen. Die Pachtzeit läuft vom 01.01.2008 bis 31.12.2017. Die Verpachtung erfolgt an ortsansässige Fischereiberechtigte. Interessierte geben ihr Angebot bitte bis spätestens 11.02.2008 bei der Gemeinde Reckendorf, Bahnhofstr. 20, 96182 Reckendorf, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Str. 1, 96148 Baunach ab. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot Verpachtung Fischwasser Baunach durch die Gemeinde Reckendorf -bitte nicht öffnen einzureichen.
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Baunach -16- Nr. 3/08 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am Sonntag, 02.03.2008 Entsprechend der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 20.12.2007 wurden die nachfolgenden Bekanntmachungen über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates bereits am 11.01.2008 im Schaukasten vor dem Rathaus Reckendorf öffentlich bekanntgemacht: Wahlvorschläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters: Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats: Richard Ullrich Gemeindewahlleiter Bei Wahlwerbung die Sicherheit nicht vergessen Siehe Veröffentlichung unter Amtlich VG Baunach Impressum Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach Amtliches Bekanntmachungsorgan für die Verwaltungsgemeinschaft Baunach und die Mitgliedsgemeinden Stadt Baunach, Reckendorf, Lauter, Gerach Das Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach erscheint wöchentlich jeweils donnerstags. Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Baunach Ekkehard Hojer, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG. Jährlicher Bezugspreis: 18,41 - nur im Abonnement über den Verlag zu beziehen. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von E 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Beschädigungen -Vandalismus an Gräbern und Grabdenkmälern im Friedhof Reckendorf In der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden über mutwillige Beschädigungen an Grabstätten im Friedhof der Gemeinde Reckendorf. Dies trifft sowohl auf Grabdenkmäler als auch auf Anpflanzungen zu. Seitens der Gemeinde Reckendorf wird in Zukunft noch mehr Augenmerk darauf gelegt, dass die Verursacher von derartigen Untaten ermittelt werden können. Die Bevölkerung und auch die Besucher des Friedhofes werden gebeten, hier ebenfalls mitzuhelfen. Informationen aus der Bevölkerung, die der Täterermittlung dienen, werden von der Gemeinde Reckendorf vertraulich behandelt. Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Reckendorf (Entwässerungssatzung -EWS-) Der Gemeinderat Reckendorf hat in seiner Sitzung am 08.01.2008 den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Reckendorf {Entwässerungssatzung -EWS-) beschlossen. Die Satzung wird nachfolgend im vollen Wortlaut amtlich bekanntgemacht:
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