kurzfristige handelsgeschäf te mit exportkreditgarantien
Kurzfristige Handelsgeschäfte Exporte sind in einer globalisierten Welt etwas Selbstverständliches. Nur wenige denken dabei an die möglichen Risiken. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen ersten Überblick, wie die Risiken deutscher Exporteure durch die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland abgesichert werden können. Für Ausfuhrgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungszielen von bis zu zwei Jahren gibt es verschiedene Angebote, die wir für Sie in dieser Broschüre zusammengestellt haben. In vielen Fällen ist eine individuelle Beratung der Garant für eine reibungslose Abwicklung. Dafür stehen Ihnen die Mitarbeiter der Euler Hermes Aktiengesellschaft jederzeit zur Verfügung. Nicht nur die Mitarbeiter der Hamburger Haupt - verwaltung beraten Sie gern, sondern auch die Außendienstberater besuchen Sie auf Wunsch jederzeit vor Ort. Rund um die Uhr sind deutsche und englische Informationen im Internet online für Sie und Ihre Kunden. Deutschlandweit finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt, zu denen wir Sie gern einladen.
was sind exportkreditgarantien überhaupt? die staatlichen hermesdeckungen Hermesdeckungen schützen Ihre Exportgeschäfte vor den Risiken eines Zahlungsausfalls. Die Exportkredit - garantien des Bundes bieten ein breites Spektrum an Absicherungsmöglichkeiten, das vor allem auf Lieferungen in Entwicklungs- und Schwellenländer ausgerichtet ist. Dies fördert die Chancengleichheit deutscher Exporteure im internationalen Wettbewerb. Ein Interminis te - rieller Ausschuss (IMA) entscheidet über die Absicherungsmöglichkeiten der Exporte in verschiedene Länder und die Übernahme von Exportkreditgarantien. Der IMA setzt sich aus Vertretern des federführenden Bundes - ministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammen. Die Geschäftsführung der Exportkreditgarantien hat die Bundesregierung bereits 1949 zwei privaten Gesell schaf - ten übertragen: der heutigen Euler Hermes Aktiengesellschaft (Euler Hermes) und der PricewaterhouseCoopers Ak tiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC). Weil Euler Hermes in dieser Part nerschaft federführend ist, wurden die Exportkredit garantien bald unter dem Begriff Hermesdeckungen bekannt. Die Mitarbeiter beider Gesellschaften verfügen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen in Sachen Export über umfassendes Know-how bei der Finanzierung und der Absicherung von Exportforderungen. Sie beraten die Exporteure und Banken kundenorientiert und begleiten die Projekte mit Rat und Tat.
4 was können wir für sie tun? ein breites angebot für exporteure und banken Unterschiedliche Exportgeschäfte brauchen unterschiedliche Absicherungen. Für jedes Ihrer Exportgeschäfte haben die Exportkreditgarantien des Bundes das passende Angebot: Hierzu gehören die Absicherung der Risiken vor und nach dem Versand der Ware ebenso wie flexible Lösungen für verschiedene Kreditlaufzeiten oder die Bündelung mehrerer Lieferungen in Sammeldeckungen. Und ganz wichtig: Einen Mindestauftragswert kennen die Exportkreditgarantien nicht! Für Exporte mit mittel- und langfristigen kreditlaufzeiten (ab zwei Jahren) hält die Bundesregierung lieferantenkreditdeckungen sowie zur Finanzierung von Exportgeschäften die deckung von gebundenen finanzkrediten bereit. Diese Einzeldeckungen sind vor allem bei individuellen Exportaufträgen gefragt. De - ckungen von projektfinanzierungen und sonstigen strukturierten finanzierungen sind Produkte, die unter besonderen Voraussetzungen eingesetzt werden. Das Angebot zur Absicherung kurzfristiger Exportgeschäfte (Zahlungsziele bis zu zwei Jahre) ist breit ge - fächert: Die Sammeldeckungen ausfuhr-pauschalgewährleistung und ausfuhr-pauschal-gewährleistung-light sichern kurzfristige Ausfuhrforderungen eines Exporteurs, der mehrere Besteller in unterschied - lichen Ländern beliefert. Die revolvierende lieferantenkreditdeckung sowie revolvierende finanzkreditdeckung schützen vor einem Zahlungsausfall bei wiederkehrenden Lieferungen. Auch Einzelaufträge können mit einer Hermesdeckung zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen abgesichert werden. Im Januar 2011 führte die Bundesregierung die finanzkreditdeckungexpress ein ein beschleunigtes Verfahren, das ins - besondere die Finanzierung von Exportgeschäften der mittelständischen Wirtschaft erleichtert. Exportgeschäfte im kurzfristigen Bereich können jedoch nicht in jedem Fall mit Hermesdeckungen geschützt werden. Nur Lieferungen in Länder außerhalb der EU und der OECD (mit Ausnahme Chiles, Israels, Mexikos, Südkoreas und der Türkei) bekommen eine Absicherung. Da für Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungszielen in EU- und OECD-Länder, die so genannten marktfähigen Risiken, ein ausreichendes Versicherungsangebot aus der privaten Wirtschaft besteht, darf die Bundesregierung hier keine Absicherung anbieten.
Exportkreditgarantien 5 @ eröffnen den Zugang zu risikoreichen Märkten @ schützen vor Zahlungsausfällen @ erleichtern die Exportfinanzierung @ ermöglichen Chancengleichheit im weltweiten Wettbewerb @ unterstützen auch kleine und mittlere Unternehmen @ sichern Arbeitsplätze in Deutschland Versicherbare Risiken Exportkreditgarantien schützen vor einem Zahlungsausfall im Wesentlichen aufgrund @ der Insolvenz eines Bestellers @ der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit (protracted default) @ staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse @ der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen @ der Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände @ der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund politischer Umstände
unsere produkte für kurzfristige handelsgeschäfte 6 Kurzfristige Lieferantenkreditdeckungen Bei der Lieferung von Rohstoffen, Halbfertigwaren, Komponenten, Konsumgütern und Ersatzteilen wird üblicherweise nur eine Kreditierung von maximal sechs Monaten akzeptiert. Bei hochwertigen Komponenten, langlebigen Konsumgütern sowie Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sind Zahlungsziele von bis zu zwölf Monaten möglich. In diesen Fällen kurzfristiger zahlungsziele sichern wir Ihre grenzüberschreitenden Lieferungen mit kurzfristigen lieferantenkreditdeckungen ab. Manchmal möchten Ihre ausländischen Kunden auch Lieferungen von Investitionsgütern (Maschinen und An - lagen) zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen bestellen. Selbstverständlich stehen auch in diesem Fall Hermesdeckungen zur Verfügung, wenn es sich um Lieferungen in nicht marktfähige Länder handelt. Lieferantenkreditdeckungen kann jedes deutsche Ex - portunternehmen beantragen. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, deren Export über ihre im deutschen Handelsregister eingetragenen Niederlassungen abgewickelt wird. Der Deckungsschutz beginnt mit dem Versand der Ware bzw. mit dem Beginn der Leistung und endet mit der vollständigen Erfüllung Ihrer gedeckten Forderung. Für die Absicherung berechnen wir Ihnen eine vom Volumen des Geschäfts abhängige Bearbeitungsgebühr sowie eine Prämie. Diese richtet sich nach der Bonität Ihres ausländischen Geschäftspartners, dem allgemeinen Länder - risiko sowie nach der Laufzeit des Deckungsschutzes.
7 die vorteile der verschiedenen absicherungsmöglichkeiten Einzeldeckungen @ viele Kombinationsmöglichkeiten @ maßgeschneiderte Absicherungsangebote @ Absicherung vor Versand möglich Sammeldeckungen @ flexibler Versicherungsschutz @ einfache und schnelle Abwicklung @ kleiner Verwaltungsaufwand @ geringe Kosten Finanzkreditdeckungen @ sofortige Bilanzentlastung @ erhöhte Liquidität @ keine Verhandlungen über Kreditbedingungen @ revolvierend: einfache und schnelle Abwicklung
unsere produkte für kurzfristige handelsgeschäfte 8 Revolvierende Lieferantenkreditdeckungen Revolvierende Lieferantenkreditdeckungen sichern wie - der holte lieferungen und leistungen an einen ausländischen kunden mit kurzfristigen Zahlungs - zielen von bis zu 24 Monaten Kreditlaufzeit. Der De - ckungsumfang und die Höhe der Prämie entsprechen der kurzfristigen Lieferantenkreditdeckung, jedoch ist die Abwicklung wesentlich einfacher. Bei positiver Entscheidung über Ihren Antrag auf Über - nahme einer revolvierenden Deckung erhalten Sie ein Dokument, in dem der maximale Deckungsbetrag ( Höchstbetrag oder Limit ), die zulässigen Zahlungsbedingungen und die sonstigen Rahmenbedingungen aufgeführt sind. Durch dieses einmalig festgelegte Limit können Sie jeweils nach Zahlung Ihrer Lieferung den neuen Freiraum im Deckungsbetrag für weitere Exporte nutzen der Vertrag revolviert. Die Beantragung einer individuellen Lieferantenkreditdeckung pro Auftrag entfällt und Sie können sehr viel flexibler auf Marktbewegungen reagieren. Der Bund haftet für diese abgesicherten Forderungen auch dann, wenn die revolvierende Lieferantenkreditdeckung über das Vertragsjahr hinaus nicht verlängert wird. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Forderungen aus Akkreditivgeschäften in den Deckungsschutz einbeziehen wollen. Dabei können Sie beispielsweise bei Sichtakkreditiven die Deckung auch nur auf die politischen Risiken beschränken.
9 Revolvierende Finanzkreditdeckungen Wenn Sie laufend zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen an einen ausländischen Geschäftspartner liefern und diese Lieferungen dabei von einem kreditinstitut finanziert werden, kann das Institut die Finanzierung über ei ne revolvierende Finanzkreditdeckung absichern. Diese Deckungsform eröffnet jedem Exporteur zusätz - lichen Liquiditätsspielraum.
unsere produkte für kurzfristige handelsgeschäfte 10 Paul Georg Meister/PIXELIO Paul Georg Meister/PIXELIO Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen Speziell Halbfertigwaren, Konsumgüter, Rohstoffe und Agrargüter werden üblicherweise zu kurzfristigen Zahlungszielen gehandelt. Für alle Unternehmen mit einem deckungsfähigen Jahresumsatz von mindestens einer halben Million Euro und mehreren ausländischen kunden in verschiedenen ländern bietet sich als umfassender Schutz die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleis - tung (APG) an. Durch ein Online-Verfahren ist diese Absicherung von Lieferungen mit kurzfristigen Zahlungszielen von bis zu zwölf Monaten Kreditlaufzeit einfach und kosten günstig. Versichert sind Zahlungsausfälle aufgrund der Insolvenz der ausländischen Kunden, die Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit sowie aufgrund politischer Risiken. Gründe hierfür wären beispielsweise Devisenmangel oder die Beschränkung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs.
11 Die Kosten für die APG sind meistens deutlich geringer als für einzelne Lieferantenkreditdeckungen. Zudem entfallen die individuellen Antrags- und Prüfungsgebühren. Die Prämienberechnung wird im Wesentlichen durch die Länderrisiken und die von Ihnen vereinbarten Zahlungsbedingungen bestimmt. Je risikoreicher die eingeschlossenen Länder und Kunden sind, desto höher wird der Prämiensatz ausfallen. Andererseits wird die Prämie umso günstiger, je ausgewogener die Risikomischung ist. Ein Bonus/Malus-System belohnt zusätzlich Ihre unternehmerische Sorgfalt bei der Auswahl Ihrer Geschäfts - partner. Die Vertragslaufzeit der APG ist auf ein Jahr bemessen. Die Flexibilität der APG zeigt sich in einer großen Vielfalt an Wahlmöglichkeiten. Mit einer APG können Sie Forderungen aus Geschäften mit Schuldnern in Chile, Israel, Korea, Mexiko, der Türkei und mit al len Ländern außerhalb der EU und der OECD absichern. Sie haben die freie wahl, für welche dieser länder sie deckungsschutz beantragen. Dann müssen Sie je - doch alle nicht akkreditivbesicherten Forderungen an private Schuldner in dem gewählten Land einbeziehen. Für jeden Kunden beantragen Sie dabei ohne zusätzliche Kosten jeweils Höchstbeträge (Limits) für wirtschaftliche und politische Risiken. So wissen Sie jederzeit, welche Kunden mit welchen Beträgen versichert sind. Darüber hinaus können Sie bestimmte Forderungen für die Dauer der Vertragslaufzeit einschließen. Diese Wahlrechte können Sie länderweise ausüben. So können Sie auch Forderungen ausländischer Tochtergesellschaften gegen ausländische Schuldner in den Vertrag mit aufnehmen unabhängig davon, ob die Ware von der Tochter in ein Drittland oder an einen Endabnehmer in deren Sitzland geliefert wird. Außerdem haben Sie die Mög - lichkeit, Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder öffentliche Schuldner einzuschließen. Ein Wahlrecht haben Sie ferner bei Forderungen, für die vor Versand ein Akkreditiv eröffnet worden ist, wobei nicht zwischen Sicht- oder Zielakkreditiv unterschieden wird.
unsere produkte für kurzfristige handelsgeschäfte 12 einbeziehung bei der apg keine Einbeziehungs möglichkeiten für Abnehmer in @ Australien @ Island @ Japan @ Kanada @ Neuseeland @ Norwegen @ Schweiz @ USA @ EU-Ländern Einbeziehungsrecht in OECD-Ländern für Abnehmer in @ Chile @ Israel @ Korea @ Mexiko @ Türkei Einbeziehungsrecht in Nicht EU/-OECD-Ländern @ öffentliche Abnehmer @ verbundene Unternehmen @ Akkreditive @ private Abnehmer einbeziehung bei der apg-light keine Einbeziehungs möglichkeiten für Abnehmer in @ Australien @ Island @ Japan @ Kanada @ Neuseeland @ Norwegen @ Schweiz @ USA @ EU-Ländern Einbeziehungspflicht für Abnehmer in @ allen übrigen Ländern
13 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) wendet sich an Exporteure, die in der Regel kurzfristige Kreditlaufzeiten von bis zu vier Monaten vereinbaren. Die APG-light ist noch leichter zu handhaben, bietet allerdings nicht die umfassenden Wahlmöglichkeiten einer herkömmlichen APG. Auch die APG-light hat eine Laufzeit von einem Jahr, allerdings müssen in diese Police alle de - ckungsfähigen Forderungen mit eingeschlossen werden. Die Abwicklung der APG-light erfolgt ausschließlich per Internet. Sie melden online Ihren Umsatz durch Angabe des jeweiligen Vormonatsumsatzes und wickeln auch alle weiteren Transaktionen der Deckung, wie z. B. An - träge auf Festsetzung eines Höchstbetrags, über das Internet ab. Die Prämie wird bei Vertragsbeginn für zwei Jahre festgesetzt, danach kann sich die Prämie durch ein Bonus/Malus-System reduzieren. Auch die Entschä digungsvoraussetzungen sind vereinfacht: Die Bundes regierung entschädigt jede gedeckte Forderung, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit erfüllt wurde.
unsere weiteren produkte 14 Fabrikationsrisikodeckungen Wenn Sie bereits während der produktionsphase der ware Deckungsschutz benötigen, bieten sich un - sere Fabrikationsrisikodeckungen an. Besonders Spe - zialanfertigungen, die im Falle der Nichtauslieferung kaum anderweitig absetzbar sind, sollten abgesichert werden. Versichert sind dabei Ihre tatsächlich ent - standenen Selbstkosten. Diese werden von Ihnen vor Beginn der Fertigung geschätzt und dienen als Vertrags - grund lage. Im Schadenfall stellt ein Gutachter die tat - sächliche Höhe des Schadens fest. Versichert sind dabei alle politischen oder wirtschaft - lichen Umstände im Ausland, die eine Fertigstellung oder den Versand der Waren verhindern. Auch das Ri siko eines Embargos ist eingeschlossen. In Kombination mit kurz-, mittel- oder langfristigen Lie ferantenkreditdeckungen sorgen Fabrikationsrisiko - deckungen für einen umfassenden Risikoschutz vom Be ginn der Fabrikation bis zur Begleichung der For - derung.
15 Avalgarantien Oftmals verlangen Ihre Geschäftspartner von Ihnen zur Abwicklung des Exportgeschäfts Vertragsgarantien, wie etwa Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- oder Gewährleis - tungsgarantien. Diese können zu einer teils erheblichen Liquiditätseinschränkung und zu einer starken Belastung Ihrer Kreditlinie führen. Nicht selten muss beispielsweise der gesamte Anzahlungsbetrag als Sicherheit hinterlegt werden. Diese Einschränkung können Sie mit der Aval - garantie des Bundes aufheben. Mit diesem Instrument garantiert der Bund Ihrer Bank die Zahlung von bis zu 80 Prozent der Garantiesumme, sollte die Vertragsgarantie gezogen werden. Aufgrund dieses Versprechens verzichtet die Bank auf weitere liquiditätseinschränkende Sicherheiten und Ihre Kreditlinie wird nur mit den verbleibenden 20 Prozent belastet. Peter Wiegel/PIXELIO
16 welche kosten entstehen? prämien Für lieferantenkreditdeckungen und revolvie - rende lieferantenkreditdeckungen zahlen Sie Be - arbeitungsgebühren und ein Entgelt für die De ckungs - übernahme. Die bearbeitungsgebühren hän gen im Wesentlichen von der Höhe des Auftrags werts ab. Die Hö he des entgelts richtet sich darüber hinaus nach der je weiligen Länderkategorie, in die das Empfängerland eingestuft ist. Ferner wird die Entgelthöhe durch andere Parameter wie etwa die Laufzeit des Vertrages, Status des Bestellers und gegebenenfalls durch die Deckungsquote bestimmt. Zusätzlich zur Bonität des Bestellers können bestimmte Sicherheiten, die die Risikoposition des Gläubigers der zu deckenden Forderung verbessern, einen Einfluss auf die Entgeltberechnung haben. Wäh - rend bei Fabrikationsrisikodeckungen die Selbst kosten ge deckt sind, ist die Bemessungsgrund lage der Prämie bei Forderungsdeckungen der Forderungsbetrag. Das Entgeltberechnungs-Tool auf der Internetseite der Exportkredit garantien (www.agaportal.de) bietet Ihnen eine schnelle Kalkulationsgrundlage für die Prämienberechnung. Gern helfen Ihnen die Außendienstberater oder die Mitarbeiter in der Hauptverwaltung, wenn Sie die Kosten für eine Hermesdeckung berechnen möchten. Bei der ausfuhr-pauschal-gewährleistung und der ausfuhr-pauschal-gewährleistung-light bildet Ihr monatlich gemeldeter Umsatz die Grundlage für die Prämienberechnung. Für die APG wird die Prämie aufgrund der im jeweiligen Vertrag gedeckten Risiken festgesetzt, während für die APG-light feste Prämiensätze gelten. Bei beiden Vertragsformen führt ein Bonus/Malus- System je nach Schadenverlauf zu Auf- oder Abschlägen der Prämie in den Folgejahren. Beide sind aber grund - sätzlich meistens günstiger als die Kosten einer ein - zelnen Lieferantenkreditdeckung.
beispielrechnungen zum entgelt von forderungsdeckungen (tabellarische übersicht) 17 fall 1a: Auftragswert: 1 Million EUR Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR Risikolaufzeit: sechs Monate Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie: Länderkategorie 4 Staatlicher Besteller: SOV Kosten der Absicherung: 8.755 EUR zzgl. Gebühren* oder 1,03 % vom gedeckten Forderungsbetrag Paul Georg Meister/PIXELIO fall 1b: Auftragswert: 1 Million EUR Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR Risikolaufzeit: sechs Monate Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie: Länderkategorie 4 Privater Besteller: CC3 Kosten der Absicherung: 11.220 EUR zzgl. Gebühren* oder 1,32 % vom gedeckten Forderungsbetrag fall 2a: Auftragswert: 1 Million EUR Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR Risikolaufzeit: fünf Jahre Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie: Länderkategorie 4 Staatlicher Besteller: SOV Kosten der Absicherung: 25.925 EUR zzgl. Gebühren* oder 3,05 % vom gedeckten Forderungsbetrag fall 2b: Auftragswert: 1 Million EUR Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR Risikolaufzeit: fünf Jahre Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie: Länderkategorie 4 Privater Besteller: CC3 Kosten der Absicherung: 40.545 EUR zzgl. Gebühren* oder 4,77 % vom gedeckten Forderungsbetrag * Für Geschäfte dieser Größenordnung fallen zusätzlich 1.000 EUR Antragsgebühren sowie 250 EUR Ausfertigungsgebühren für die Deckungsurkunde an.
18 wieviel auslandsware ist zulässig? zulieferungen absichern Das Ziel der Hermesdeckungen ist die Förderung des deutschen Exports. Dies bedeutet, dass die zu expor - tierende Ware im Wesentlichen deutschen Ursprungs sein muss. Dennoch können in die Deckung auch Zu - lieferungen aus dem Ausland mit einbezogen werden. Das OECD-einheitliche Limit für in die Deckung einbezogene örtliche Kosten liegt bei 23 Prozent des Auftragswertes. Darüber hinaus können bei mittel- und langfris - tigen Geschäften lokale kosten und ausländische zulieferungen zusammen bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Prozent des Auftrags wertes ohne besondere Be - gründung in die De ckung einbezogen werden. Bei ausreichender Begründung können die ausländischen Zu - lieferungen auch bis zu 49 Prozent des Auftragswertes betragen. Im zu prü fen den Einzelfall einer besonderen Förderungs würdigkeit kann der Anteil ausländischer Zu - lieferungen sogar den Wert von 49 Prozent übersteigen. Bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung und der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light können 100 Prozent der ausländischen Zulieferungen und/oder örtlichen Kos - ten in die Deckung eingeschlossen werden. Dies ist ebenfalls bei kurzfristigen Lieferantenkreditdeckungen der Fall, es sei denn, es handelt sich um Investitionsgüter. Hier können bis zu 49 Prozent mit gedeckt werden; bei einem höheren Anteil entscheidet der Interministerielle Ausschuss von Fall zu Fall.
wo und wie können anträge gestellt werden? 19 eine hermesdeckung beantragen Vor Risikobeginn beantragen Sie als Exporteur oder Ihre finanzierende Bank bei Euler Hermes eine Exportkreditgarantie. Zur schnelleren Bearbeitung sollten Sie soweit vorhanden auskunftsmaterial über ihren ausländischen geschäftspartner zur Verfügung stellen. Dies sind im Wesentlichen Geschäftsberichte, aber beispielsweise auch Präsentationen über dessen Ge schäftsentwicklung. Bei Anträgen für größere Geschäfte mit einem Auftragsvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist außerdem ein Memorandum mit Angaben über Finanzierung, Infrastruktur, Umweltaspekte und volkswirtschaftliche Bedeutung des Projekts erforderlich. Nach Abschluss des Exportvertrags erhalten Sie den Absicherungsvertrag. In dieser Urkunde sind alle entscheidenden Aspekte, wie Art und Höhe der abgesi - cherten Risiken und eine Beschreibung des Geschäfts, aufgeführt.
20 was passiert im schadenfall? das entschädigungs verfahren Bei Zahlungsverzögerungen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit den Mitarbeitern von Euler Hermes auf, um gemeinsam die konkrete Situation und die notwendigen Schritte zu besprechen. Ziel ist es, Sie bei Ihrer Aufgabe zu unterstützen, alle erforderlichen Maßnahmen für den Forderungseinzug zu treffen. Denn bei drohenden Schäden gelingt es im Zusammenspiel von Bundesregierung, Exporteur, finanzierender Bank und Euler Hermes häufig, wirtschaftlich instabil gewordene Projekte wieder zu stabilisieren und Ent - schädigungen zumindest teilweise zu vermeiden. Hierbei werden restrukturierungen meistens in Form von Prolongationen vorgenommen. Dies hat auch für Sie als Exporteur Vorteile. Gegenstand einer Entschädigung können nur rechtsbeständige forderungen sein. Bestreitet ein aus - ländischer Schuldner seine Zahlungsverpflichtung, kann die Bundesregierung die Entschädigung bis zur Klärung zurückstellen. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Kosten, z. B. bei Gerichtsverfahren oder bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts. Bei politischen Schäden versucht sie in der Regel im Zuge einer Umschuldung, eine Rückzahlung der entschädigten Forderungen zu erlangen. Über diesen Weg können Sie als Exporteur nachträglich noch Ihre Selbstbeteiligung zurückerhalten. Wird die Auslandsforderung nicht vertragsgemäß be - glichen, reichen Sie oder die Bank einen Entschädigungsantrag bei Euler Hermes ein. Wir überprüfen, ob die Abwicklung des Exportgeschäfts bedingungsgemäß erfolgte und zahlen dann innerhalb eines Monats nach der Schadenberechnung die Entschädigung. Ihre Ex port - forderung geht dann in Höhe der geleisteten Entschä - digung auf die Bundesrepublik Deutschland über. Die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie bzw. die Bank. exporteure und banken am ausfall beteiligt Für politische und wirtschaftliche Schadenfälle gelten unterschiedliche Selbstbeteiligungssätze, mit denen Sie am Forderungsausfall beteiligt werden. Eine genaue Zu - ordnung des Schadentatbestandes regelt die Höhe der Selbstbeteiligung und der Entschädigung.
21 selbstbeteiligung im schadenfall Ausfuhrdeckungen 5 % bei politischen Risiken 15 % bei Insolvenzrisiken 15 % bei Nichtzahlungsrisiken (protracted default) Fabrikationsrisikodeckung 5 % bei allen Risiken Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung 5 % bei politischen Risiken 10 % bei wirtschaftlichen Risiken Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light 10 % bei Nichtzahlungsrisiken (protracted default) * Befristet bis Ende 2016 kann die Selbstbeteiligung auf Antrag gegen Zahlung eines Entgeltaufschlags auf 5% reduziert werden.
22 Die Federführung für die Übernahme der Exportkredit - garantien der Bundesrepublik Deutsch land liegt beim bundesministerium für wirtschaft und energie. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat VC2 Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Internet: www.bmwi.de Die Bundesregierung hat die Geschäftsführung für die Ex portkreditgarantien einem Konsortium übertragen, das aus der euler hermes aktiengesellschaft, Hamburg, als Federführer und der pricewaterhousecoopers aktiengesellschaft wirtschaftsprü fungs gesell - schaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Hamburg, besteht. Nähere Informationen und Unterlagen sowie Beratung über die Möglichkeiten und Abwicklung der Exportkredit - garantien der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie durch die Hauptverwaltung der Euler Hermes Aktiengesellschaft oder eine der Außenstellen in Ihrer Nähe. Auch per Internet können Sie Informationen ab rufen: z.b. den aktuellen AGA-Report, die Allgemeinen Bedingungen und Merkblätter, den Jahresbericht in deut scher und englischer Sprache sowie Veranstaltungs hinweise.
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland hauptverwaltung Euler Hermes Aktiengesellschaft Gasstraße 27 22761 Hamburg Telefon: +49 (0)40/88 34-90 00 Telefax: +49 (0)40/88 34-91 75 info@exportkreditgarantien.de www.agaportal.de büro berlin Friedrichstadt-Passagen Quartier 205 Friedrichstraße 69 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 20 94-53 10 Telefax: +49 (0)30 / 20 94-53 20 aga-berlin@exportkreditgarantien.de außendienst 10117 Berlin Friedrichstraße 69 60311 Frankfurt Große Gallusstraße 1-7 22761 Hamburg Gasstraße 27 50672 Köln Hohenzollernring 31-35 81373 München Radlkoferstraße 2 70597 Stuttgart Löffelstraße 44 Für alle Außenstellen Telefon: +49 (0) 40/ 88 34-90 00 Telefax: +49 (0) 40/ 88 34-91 41 info@exportkreditgarantien.de
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