Amtsblatt für die Stadt Salzgitter

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Transkript:

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 18 Salzgitter, den 14. August 2014 41. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 94 Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Salzgitter Groß Mahner... 134 Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 95 Abräumung abgelaufener Grabstellen... 137 96 Öffentliche Zustellungen... 138 97 Öffentliche Zustellungen... 140 Amtliche Bekanntmachungen 94 Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Salzgitter Groß Mahner Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung 18.03.2014 die nachstehende Friedhofsgebührenordnung gemäß 30 Abs. 1 der Friedhofsordnung 29.11.1995. beschlossen: 1 Gegenstand der Gebühren Für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für besondere Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren nach dieser Friedhofsgebührenordnung erhoben. Gräber im Sinne dieser Friedhofsgebührenordnung sind Erdgräber, als einstellige (Reihengräber) und als mehrstellige Gräber (Wahlgräber); Urnenstellen sind einstellige (Reihenstellen) oder mehrstellige (Wahlstellen). Wahlgräber setzen sich in der Regel aus zwei Stellen zusammen (je eine Stelle für jede Belegung bzw. künftige Belegung). 2 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren sind der Antragsteller und diejenigen verpflichtet, in deren Auftrag oder Interesse der Friedhof und seine Bestattungseinrichtungen benutzt oder besondere Leistungen in Anspruch genommen werden. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Im Fall des 4 Abs. 2 können Gebühren für die Unterhaltung der Grabstellen bis zum Ablauf der Ruhefrist vorgesehen werden. 3 Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe an den Gebührenschuldner fällig. (2) Die Kirchengemeinde kann außer in Notfällen die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange die hierfür vorgesehene Gebühr nicht entrichtet und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. (3) Rückständige Friedhofsgebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren durch die nach staatlichem und kommunalem Recht zuständige Stelle.

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 18 Salzgitter, den 14. August 2014 Seite 135 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren (1) Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. (2) Wird auf eine Grabstelle oder Urnenstelle vor Ablauf des Nutzungsrechts verzichtet (z. B. wegen Umbettung, Verzicht auf Belegung weiterer erworbener Grabstellen), so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechts gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. I. Grabgebühren 1. für Reihengräber (Einzelgrabstellen) 5 Gebühren a) je Reihengrabstelle 300,-- b) je Reihengrabstelle für ein Kind bis zu 6 Jahren 150,-- 2. für Wahlgräber (Doppel- oder Familienstellen) a) je Wahlgrabstelle des Wahlgrabes 350,-- b) je Wahlurnenstelle 350,-- Die Gebühr ist bei Erwerb des Nutzungsrechts auch für nicht belegte, aber noch zu belegende Grabstellen zu zahlen. Bei späteren Beerdigungen muss das Nutzungsrecht für alle anderen belegten und unbelegten Grabstellen bis zum Ablauf der Ruhefrist für den zuletzt Beerdigten nach Nr. 5 gebührenpflichtig verlängert werden. 3. für Rasenstellen einschließlich Namenstafel, (ohne ausheben) a)rasenstelle (Sargbestattung) 1.200,-- b)rasenstelle (Urnenbestattung) 850,-- 4. für die Verleihung des Rechts zur Beistellung einer Urne in eine schon belegten Grab- oder Urnenstelle 150,-- (Die Ruhefrist der belegten Stelle oder beider Doppelstellen muss zugleich nach Nr. 5 bis zum Ablauf der Ruhefrist für die Urne gebührenpflichtig verlängert werden.) 5. für die Verlängerung oder den Wiedererwerb des Rechtes an Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr (zahlbar im Voraus in einer Summe für den Zeitraum der Verlängerung.) 1/25 d. Gebühr nach Nr. 2 II. Verwaltungsgebühren für Genehmigung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen (zahlbar bei Genehmigung) 85,-- III. Sonstige Gebühren 1. für jährliche Überprüfung der Sicherheit von stehenden Gabmalen und sonstigen stehenden baulichen Anlagen a) für die Dauer der Ruhefrist 30,-- b) bei Verlängerung von Rechten an Grabstellen pro Jahr 2,-- 2. für das Abräumen von Grabmalen tatsächlich entstehende Kosten einschl. MwSt.

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 18 Salzgitter, den 14. August 2014 Seite 136 3. für Abfallbeseitigung je Grabstelle a) für die Dauer der Ruhefrist pro Grabstelle 250,-- b) bei Verlängerung von Rechten an Grabstellen pro Jahr 10,-- 4. Unterhaltung von Grabstellen bei Einebnung vor Ablauf des Nutzungsrechts pro Jahr und Grabstelle 15,-- 6 Sonder- und Nebenleistungen Leistungen, die in dieser Gebührenordnung nicht genannt sind, werden nur auf besondere Vereinbarung erbracht, wobei das zu entrichtende Entgelt der Höhe des tatsächlichen Aufwandes einschließlich Mehrwertsteuer entspricht. 7 In-Kraft-Treten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Landeskirchenamt und Anhörung der politischen Gemeinde am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft. Groß Mahner, den 18.03.2014 Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde. Groß Mahner in Salzgitter 18.03.2014 Kirchenvorstand (Siegel) gez. B. Klosendorf Pfarrer gez. A. Reupke Kirchenverordnete/r Es wird bestätigt, dass die vorstehende Friedhofsgebührenordnung der Stadt Salzgitter gemäß 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen 23.11.1927 zwecks Anhörung vorgelegen hat. Salzgitter, den 25.06.2014 (Siegel)...gez... (Ober-)Bürgermeister...gez... (Samt-)Gemeinde-(Ober-) Stadtdirektor Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung wird hiermit gemäß 53 Abs. 2 der Kirchengemeindeordnung aufsichtlich genehmigt. Wolfenbüttel, den 14.07.2014 Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Landeskirchenamt i.a. gez.

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 18 Salzgitter, den 14. August 2014 Seite 137 95 Abräumung abgelaufener Grabstellen Gemäß Friedhofssatzung wird hiermit die vorgesehene Einebnung von Erdreihengräbern des Jahrgangs 1984 und Kindergräbern des Jahrgangs 1994 sowie der Urnenreihengräber aus dem Jahr 1994 bekannt gegeben. Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die vorgesehenen Gräber werden durch rote Pflöcke markiert. Auch Wahlgrabstätten der o. g. Jahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind. Allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten wird empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen. Städtischer Regiebetrieb

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 18 Salzgitter, den 14. August 2014 Seite 138 96 Öffentliche Zustellungen Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen Yilmaz, Cihan Haßjägerweg 34 Straßenverkehrsgesetz 02.06.2014 32.4/00.3324260 38229 Salzgitter Yilmaz, Cihan Haßjägerweg 34 Straßenverkehrsgesetz 02.06.2014 32.4/3401121 38229 Salzgitter Yilmaz, Cihan Haßjägerweg 34 Straßenverkehrsgesetz 02.06.2014 32.4/3322506 38229 Salzgitter Wolter, Christian Am Mühlenkamp 18 Straßenverkehrsgesetz 10.06.2014 32.4/4408512 31139 Hildesheim Tinga, Jacobus Lingebos 44 Straßenverkehrsgesetz 23.07.2014 32.4/4408356 NL-1447 TC Purmerend Harper-Nute, Jodi 149 Brackenbury Street Straßenverkehrsgesetz 25.07.2014 32.4/6404689 USA-Crested Butte CO 81224 Grigore, Costel Meitnerstr. 9 Straßenverkehrsgesetz 28.07.2014 32.4/6405272 30627 Hannover De Rave, Willem Breestraat 14 Straßenverkehrsgesetz 29.07.2014 32.4/6405982 NL-2924 AC Krimpen Aan den Ijssel Honczia, Lukasz Mateusz Czestochowska 5m. 4 Straßenverkehrsgesetz 29.07.2014 32.4/5402085 PL-46-040 Ozimek Legowski, Marcin Segnowy 3/3 Straßenverkehrsgesetz 30.07.2014 32.4/4410995 PL-14-241 Zabrowo Saponara, Donato Via Rocca 23 Straßenverkehrsgesetz 31.07.2014 32.4/6405551 I-85026 Palazzo San Gervasio Nickel, Manfred Qiao Road No. 555 Straßenverkehrsgesetz 31.07.2014 32.4/4407079 China VR-20120 Shanghai Hunt, Amber Nicole 1742 Sam Rittenberg BLVD / Apt 231 Straßenverkehrsgesetz 31.07.2014 32.4/6405409 USA-29407 Charleston Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService und Ordnung Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6-8, während der Sprechzeiten bis zum 11.09.2014 eingesehen werden. Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt. Fachdienst BürgerService und Ordnung - Städtischer Ordnungsdienst - AZ.: 32.4/

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 18 Salzgitter, den 14. August 2014 Seite 139 Aushang: bis FD 32 Datum/Unterschrift

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 18 Salzgitter, den 14. August 2014 Seite 140 97 Öffentliche Zustellungen Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen Ondrej, Martin Nummer 178 Straßenverkehrsgesetz 04.08.2014 32.4/00.2400485 Ungarn 08271 Dubovica Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService und Ordnung Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6-8, während der Sprechzeiten bis zum 11.09.2014 eingesehen werden. Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt. Fachdienst BürgerService und Ordnung - Städtischer Ordnungsdienst - AZ.: 32.4/ Aushang: bis FD 32 Datum/Unterschrift Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates. BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover IBAN: DE78 2505 0000 0003 8038 06 IBAN: DE55 2685 0001 0070 0009 14 IBAN: DE82 2501 0030 0006 0133 00 Herausgeber: Stadt Salzgitter Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik